Produkthaftung bei RC-Komponenten?

udogigahertz

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micbu schrieb:
Das Problem liegt allein darin, daß man beweisen muß, daß das Produkt XYZ Schuld am Schaden ist! Da bin ich aber mal gespannt, wie man das feststellen möchte! Auch ein Gutachter wird dies nicht mit Sicherheit feststellen können wenn nach dem Crash alles wieder funktioniert!
Viele Grüße, Michael
Ja die Beweisführung ist natürlich der Knackpunkt, wenn man sowas vorhat. Es wurden hier aber schon folgende Fälle angesprochen:

- Ein Sender eines Herstellers fällt aufgrund eines technischen Problems mitten während des Fluges aus, stellt den Sendebetrieb ein.
- Dieses wird von 2 Zeugen, die als "Mitpiloten" daneben stehen, gesehen (Entsprechende Meldung am Display des ausgefallenen Senders).
- Diese Displaymeldung wird anschließend unter Zeugen abfotografiert.
- Der Hersteller wird damit konfrontiert und sagt, dass "kein Fehler feststellbar sei".
- Es stellt sich jedoch heraus, dass praktisch das gesamte Innenleben des Senders ausgetauscht wurde, obwohl der Hersteller dieses nicht erwähnt.
- Dieser Vorgang wird in Internetforen publik gemacht. Siehe da: Es melden sich spontan etliche "Leidensgenossen", denen es ganz ähnlich ergangen ist.

All diese oben erwähnten Dinge sind doch vor Gericht beweisbar, nachvollziehbar und nachprüfbar. Ich glaube nicht, dass ein Sachverständiger in diesem Fall besondere Mühe mit der Beweisführung hätte.

Natürlich bleibt am Ende immer noch das Prozessrisiko übrig, das heißt, auch bei für den Laien klar auf der Hand liegender Beweislast, kann das Gericht doch ganz anders entscheiden.

Aber eine solide Ausgangslage wäre dieser von mir weiter oben geschilderter (übrigens rein hypothetischer)Fall schon.

Höchstwahrscheinlich läuft das auf einen Vergleich raus, ohne Urteile und mit Vereinbarung des Stillschweigens. Man wird also nie mehr etwas von der Sache hören.

Grüße
Udo
 

Gast_9757

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Ihr macht es euch leicht :-/

Ihr macht es euch leicht :-/

Ich mache da mal den advocatus diaboli:

Ein Sender eines Herstellers fällt aufgrund eines technischen Problems mitten während des Fluges aus, stellt den Sendebetrieb ein.

Wer ist schuld am technischen Problem?
Vielleicht auch der Benutzer, der den Sender unsachgemäß behandelt hat? Dies wird der Hersteller nämlich behaupten! Der Grund für die Fehlfunktion muss für Produkthaftung bereits bei der Auslieferung vorhanden/veranlagt gewesen sein, und das muss man dann auch erst mal nachweisen.

(Persönlicher Exkurs aus eigenem Erleben: Ich könnte mir gut vorstellen, dass keiner, der sein Modellbauequipment häufig und intensiv nutzt, reinen Gewissens behaupten kann, immer alle der kleingedruckten, eben lediglich der Rechtsabsicherung des Herstellers dienenden Behandlungsvorschriften buchstabengenau eingehalten zu haben. Wurde wirklich jeder 2-Wege-Schalter im Sender vom autorisierten Fachhändler verkabelt ;) ?)

Wenn schon mal einer von euch versucht hat, ein defektes Handy zu reklamieren, und darauf ein pauschales "Wasserschaden, vom Benutzer selbst verursacht und daher kein Garantiefall" gehört hat, der weiß, was ich meine. Dann steht Aussage gegen Aussage. Ratet mal, wer mit mehr "Fakten" und "technischer Kompetenz" auftrumpfen wird können. Ach - vielleicht hat man ja mal geschwitzt, als man das Handy am Körper getragen hat - sieh an, daher also der Wasserschaden. Ende der Beweisführung.

- Dieses wird von 2 Zeugen, die als "Mitpiloten" daneben stehen, gesehen (Entsprechende Meldung am Display des ausgefallenen Senders).
- Diese Displaymeldung wird anschließend unter Zeugen abfotografiert.

Die Zeugen können heilige Eide beschwören, dass der Sender eine Fehlermeldung angezeigt hat. Aber: Was der Grund für die Fehlermeldung ist, wissen sie ja auch nicht. Wer kann allerdings den wahrscheinlichen Grund für die Fehlermeldung kompetent nennen? Genau, einzig und alleine der Hersteller.

- Der Hersteller wird damit konfrontiert und sagt, dass "kein Fehler feststellbar sei".

Ist bei heutiger komplexer Technik das Öfteren so, dass Fehler nicht reproduzierbar sind. Sagt zunächst nichts über Schuld oder Unschuld des Herstellers aus.

- Es stellt sich jedoch heraus, dass praktisch das gesamte Innenleben des Senders ausgetauscht wurde, obwohl der Hersteller dieses nicht erwähnt.

Kulanz! Soll der Hersteller jetzt schon für diese präventive Maßnahme, die er, obwohl er keinen Fehler finden hat können, durchführt, bestraft werden? Das ist weder durchsetzbar noch wollen wir als Anwender das... ich zumindest bin bei von mir nicht durchschaubarer Elektronik, die nicht funktioniert, immer zunächst einmal positiv davon angetan, wenn der Hersteller einfach so diese auswechselt. Ist bei EDV-Equipment gang und gäbe.

- Dieser Vorgang wird in Internetforen publik gemacht. Siehe da: Es melden sich spontan etliche "Leidensgenossen", denen es ganz ähnlich ergangen ist.

Ist zumindest ein erstes Indiz.

Allerdings würde ich jeden warnen, die in Internetforen veröffentlichten Meinungen als beweiskräftig für irgendetwas anzusehen. Ein Gericht wird da mit sehr spitzen Zähnen rangehen.... angebliche Vorfälle posten (anonym) kann ja jeder, u.a. auch die Konkurrenz des Herstellers...

All diese oben erwähnten Dinge sind doch vor Gericht beweisbar, nachvollziehbar und nachprüfbar. Ich glaube nicht, dass ein Sachverständiger in diesem Fall besondere Mühe mit der Beweisführung hätte.

Das sehe ich deutlich anders: Im Modellbau, bei denen so viele Variablen nicht im Einflussbereich des Herstellers sind (Beispiele: Wetter - Sender im taunassen Gras abgestellt? Modell irgendwann bei beginnendem Regen noch schnell landen müssen?, Bauzustand der Modells - da sieht man ja die schlimmsten Sünden, selbergelötete Kabel - kann Grund für alle möglichen Störungen sein, Servos/Empfänger/Akkuweichen von Fremdherstellern - soweit ich mich erinnere, weist Graupner, und die anderen wahrscheinlich auch, immer darauf hin, dass die Sender "auf Graupner-RC-Equipment abgestimmt" sind oder so) ist es IMHO für den Hersteller immer leicht, die Schuld abzuwälzen.

Das ist wohlgemerkt nicht meine Meinung zu Schuld und Unschuld des hier im Thread gemeinten Herstellers, sondern meine Meinung zur Durchsetzbarkeit von Produkthaftungs-Klagen im Modellbau.

Wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist, sehe ich da eher schwarz. Warum gibt es im ansonsten recht klagefreudigen Amiland scheinbar noch keine einzige Sammelklage wegen IFS/XPS, obwohl die Foren überquellen vor - in diesem Fall sogar reproduzierbaren - Problemberichten????
 

udogigahertz

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Ralexx, Du hast ja Recht, mit dem, was Du schreibst. Ich hatte in meinen Beiträgen auch immer die Einschränkung gemacht, dass -egal, wie die konkrete "Beweislage" ist- das letzte Wort immer das Gericht, der Richter hat. Und der urteilt nicht immer so, wie man sich das als juristischer Laie vorstellen mag.

Daher meine Ansicht, dass die meisten dieser Fälle wohl vor einem Urteilsspruch per Vergleich geregelt werden. Typisch dafür ist doch auch, dass man nachher davon eben nichts mehr hört. Warum wohl? Weil das eine Bedingung seitens der beklagten Firma zur Zahlung der Vergleichssumme war und weil auf diese Weise negative Propaganda fern gehalten wird und weil dadurch die Nachahmer abgeschreckt werden. Also, so ein Vergleich nützt vor allem der beklagten Firma: Der finanzielle Schaden wird relativ klein gehalten, keine negative Propaganda, es wird keine "Welle an Nachahmerklagen" geben, es gibt kein Präzedenzurteil usw.

Trotzdem: Wer als Betroffener hier diese von mir oben angegebene Beweislage erbringen kann, der hat gute Aussichten, seinen finanziellen Verlust ersetzt zu bekommen, wenn er nur den Mut hätte, diese Sache seinem Anwalt zu übergeben.

Grüße
Udo
 
Hallo,
Eine große Rolle, spielt bei sowas die Vorgehensweise.
Diese Aussage trifft damit genau ins schwarze.
Zitat Udo
Höchstwahrscheinlich läuft das auf einen Vergleich raus, ohne Urteile und mit Vereinbarung des Stillschweigens. Man wird also nie mehr etwas von der Sache hören.
Mit sind dahingehend einige Fälle bekannt. Auch bei Produkten, bei denen man es nie für möglich halten würde.
und Stillschweigen wurde tatsächlich vereinbart.

Letztlich ist kein Lieferant oder Hersteller daran interessiert das Risiko und die negativ-Publicity eines deratigen Rechtsstreites zu haben.

Voraussetzung ist natürlich, dass der Kunde ihm auch die Möglichkeit zur Komunikation lässt bzw diese selbst einfordert, ergo nicht zuerst alles an die große Glocke hängt, und nicht als erstes seine Klageschrift beim Gericht ist. Auch dann nicht, wenn der eigene RA darauf ultimativ drängt...:D ;) Und Pardou nix vom Vermitteln wissen möchte. Dagegen, kann ein gezielt
hinterfragendes Anwaltschreiben allerdings Wunder bewirken, nachdem erst mal alle Ersatzforderungen mit vordergründigen Argumenten abgelehnt wurden.

Der Rest ist dann eher Verhandlugsgeschick bei dem man keine Ungeduld zeigen darf, als die Frage der ultimativen Beweisbarkeit. Denn genau da ist auch der Hersteller unsicher, eben genau so, wie der Kunde auch.

Für beide Seiten, gillt schließlich, auf Hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Zudem, ist es Vor Gericht strafbar falsch auszusagen...
Werden also vom ängstlichen Hersteller falsche Aussagen gemacht, warum zB der Sender ausgefallen sein könnte, bzw nicht präzise angegeben, wann und warum dessen Software genau diesen Fehler ausgibt, und welche Ursache das haben muss, dann möchte ich nicht in dessen Haut stecken. Dann kommen zu allen Schadensersatzansprüchen und der zukunftsschädigenden Unglaubwürdigkeit womöglich auch noch hohe Strafen wegen Falschaussage hinzu. Wer also folgerichtig denkt wird sich hüten einen Rechtsstreit zu riskieren, der im Ausgang nicht prognostizierbar ist, aber erst mal alles an die große Glocke hängt. Leider bemühen sich viele Geschädigte erst gar nicht um ihre Interessen, sondern nehmen einfach hin.
Die oben vertretenen Meinungen, zeigen warum und das sind noch die besser informierten und am Thema auch interessierten Kunden.

Gruß
Eberhard
 
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