Produkthaftung bei RC-Komponenten?

immer häufiger ist hier im forum über teils sehr kostenintensive absürzte aufgrund von ausfällen der rc-anlage zu lesen. da es sich ja offensichtlich hierbei nicht mehr blos um einzelfälle handelt (siehe thema 2,4ghz, grauper mc24 ausfälle etc.) stelle ich mir die frage, weshalb sich hier noch niemand zum thema produkthaftung geäußert hat (oder wurde das von mir bisher überlesen). wenn d. schaden tatsächlich und nachweislich (teils wurden ja unplanmäßige senderzustände auch fotografiert) von einer defekten anlage verursacht wird, wäre dann nicht der hersteller auch zur begleichung des dadurch entstandenen schadens verpflichtet ? oder verstehe ich d. text hier falsch : http://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftung

mfg
andreas
 

gexx

User
Prinzipiell ja, nur hast du auf alle Fälle eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,-€. Die Beweislast liegt auch auf deiner Seite. Bei solchen Fällen wirst du nicht um ein Gutachten herumkommen. Es wird nicht ausreichen, dass irgendein Vereinskollege den Unfall durch Senderausfall bestätigt.

Mal schauen, was andere noch zu schreiben können...
Grüße
Robert
 
gexx schrieb:
Mal schauen, was andere noch zu schreiben können...
Grüße
Robert

offensichtlich bisher nicht viel,


500€ selbstbeteiligung ist verglichen mit den kosten die hier von z.b. jetjüngern betrieben werden vertretbar, einen senderausfall im nachhinein per sachverständigen zu prüfen mag schwieriger sein,
im moment scheinen gewisse probleme aber häufiger aufzutreten , und sind somit an sich nicht so einfach von der hand zu weisen; mir will es auch nicht einleuchten, wieso im modellbau, probleme einfach verleugnet werden, (oder auch platinen getauscht werden, obwohl es angeblich nie ein problem gab etc.)
und das ganze wird offensichtlich frisch fröhnlich in der form weiterbetrieben, ohne hier jemals rechtliche konsequenzen fürchten zu müssen....
 
Hi,

das ist ganz einfach...wo kein Kläger da kein Richter....

Wenn man mal klagt, würde man auch was gewinnen....nur macht das ja keiner.

Hier wird alles als "Lehrgeld" abgeschrieben....selbst schuld sag ich da nur...

Gruß, Ralf
 
Schönes Sprichwort. Leider gilt auch "Recht haben heisst nicht Recht bekommen".

Und da überlegt man es sich als Konsument halt zweimal, ob man sich mit einer Firma mit versiertem Rechtsbeistand anlegt. Sonst ist dann "Ausser Spesen nichts gewesen." Und die Spesen sind in dem Fach erheblich.
 

udogigahertz

User gesperrt
Ralf, so einfach ist das nun auch wieder nicht. Der Knackpunkt ist jeweils der Beweis, dass absturzursächlich der Sender bzw. andere Komponenten des RC-Systems waren. Diese Beweise sollten so hieb- und stichfest sein, dass sie in dem Sinne justiziabel sind, also auch einer strengen richterlichen Prüfung standhalten würden.

Ein Foto des Displays mit einer entsprechenden "Absturzmeldung" (der Sendersoftware) reicht da leider noch nicht aus, denn es fehlt der eindeutige Beweis, dass genau diese Meldung/Ausfall des Senders zum Zeitpunkt des Fliegens kam und den Absturz des Modells verursacht hat.

Da bräuchte man mindestens 2 Augenzeugen, die jeden Eid schwören, dass sie zu dem fraglichen Zeitpunkt sowohl die Ausfallmeldung am Sender gesehen haben, als auch beeiden können, dass daraufhin das Modell abgestürzt ist. Diese Augenzeugen dürfen natürlich nicht mit dem Piloten verwandt oder verschwägert sein.

Ein findiger Anwalt der Gegenseite wird solche Aussagen mit Leichtigkeit auseinandernehmen und die Zeugen in Widersprüche verwickeln können, so dass sie unglaubwürdig werden.

Außerdem ist da noch die Sachverständigengeschichte. Das Gericht wird natürlich einen Sachverständigen mit der Prüfung des Senders oder der fraglichen Komponente beauftragen. Ratet mal, wo der herkommt? Der kann nur vom Hersteller des Senders kommen, da nur dieser über ausreichenden Sachverstand verfügen kann.
Natürlich kann die Gegenseite immer noch einen eigenen Sachverständigen mit einem Gegengutachten beauftragen.
Das Gericht hat dann zu entscheiden, wessen Aussage es eher glauben schenken soll.

Wer all diese Prozesskosten und Aufregungen nicht scheut, der kann sich ja gerne im Schadensfall dieser Sache annehmen.

Die meisten werden jedoch ihr Geld lieber in eine neue Anlage eines anderen Herstellers investieren. Das ist nervenschonender.

Grüße
Udo
 

gexx

User
Und genau das ist der Knackpunkt. Die Beweislast auf Seiten des Käufers wiegt bei solchen Dingen (eigentlich bei allen Produkthaftungsfällen) so schwer, dass es sehr schwierig für einen Privatmann wird, damit Erfolg zu haben.

Schadensersatzansprüche aus dem Gewährleistungsrecht herauszuholen, ist auch noch eine Möglichkeit. Nur muss da ein Verschulden des Verkäufers vorliegen und das macht es wieder sehr schwer.

Grüße
Robert
 
mir will es auch nicht einleuchten, wieso im modellbau, probleme einfach verleugnet werden, (oder auch platinen getauscht werden, obwohl es angeblich nie ein problem gab etc.)

Hast du dir mal überlegt, was geschehen würde, wenn ein Hersteller grundsätzliche Probleme mit seiner Anlage einräumt - und vielleicht sogar Schadensersatz leistet ? "Vorbildlich!" würden die Kunden kommentieren, und höchstzufrieden einen Absturz nach dem anderen geltend machen. Der Hersteller war die längste Zeit am Markt - er kann nämlich dichtmachen. Von daher ist die Politik der Negierung ("es gibt kein Problem und hat überhaupt noch nie eines gegegen...") sachlich falsch, aus unternehmerischer Sicht aber verständlich. Ein dazwischen, also eine vernünftige Regelung, gibt die Gesetzeslage leider nicht her.

Gruss,
Peter
 
Peter Dörscheln schrieb:
Hast du dir mal überlegt, was geschehen würde, wenn ein Hersteller grundsätzliche Probleme mit seiner Anlage einräumt - und vielleicht sogar Schadensersatz leistet ? "Vorbildlich!" würden die Kunden kommentieren, und höchstzufrieden einen Absturz nach dem anderen geltend machen. Der Hersteller war die längste Zeit am Markt - er kann nämlich dichtmachen. Von daher ist die Politik der Negierung ("es gibt kein Problem und hat überhaupt noch nie eines gegegen...") sachlich falsch, aus unternehmerischer Sicht aber verständlich. Ein dazwischen, also eine vernünftige Regelung, gibt die Gesetzeslage leider nicht her.

Gruss,
Peter

das mag zutreffen, und stellt eine der möglichen betrachtungsweisen dar,

man kann das ganze aber auch anders drehen, und fragen: hast du dir überlegt, welches sicherheitsrisiko ein 25kg modell mit einer "vermeintlich" sicheren anlage darstellt ?
einerseits wird man für jegliche übertretung im alltag (z.B.: straßenverkehr )heute belangt, auf der anderen seite erlauben es sich hersteller und importeuere, produkte in den umlauf zu bringen, die ein nicht zu verachtendes sicherheitsrisiko darstellen.
wie schon in anderen artikeln zu ähnlichen themen angemerkt wurde: im modellflug handelt es sich auch rechtlich gesehen nicht um spielzeuge.

außerdem: es ist schließlich niemand dazu gezwungen, nicht ausgereifte produkte in umlauf zu bringen bzw. wenn probleme "erkannt wurden" weiter zu vertreiben.
mfg
andreas
 

egge

User
wen soll ich dann verklagen ?
Die Firma welche meine Funke vertreibt ? oder doch lieber Vodafone ?
Die haben hier einen Handymast aufgestellt und seitdem "spinnen" die Modelle hier am Platz.
Davor 5 Jahre keine Störung, in diesem Jahr 8 Modelle an etwa der selben Stelle verloren.

Lt. Bundesnetzagentur "alles im grünen Bereich" (die haben hier gemessen!) :rolleyes:
Lt. Funkenhersteller ist auch das Gerät 100% i.O. und funktioniert auf anderen Plätzen ganz gut (wenn nicht gerade eine Varta Knopfzelle für den Rom Speicher aufgibt :D )

Dann noch ich in der Beweislast. Was tun ?
 
udogigahertz schrieb:
Ralf, so einfach ist das nun auch wieder nicht.

Hi,

zum einen gehts nicht nur um einen Senderausfall sondern im allgemeinen um RC-Komponenten, zum zweiten hat auch keiner behauptet das es einfach wäre.

Solange aber niemand gar nix macht und solche Sachen wie eine private Rechtschutzversicherung nicht vorhanden ist, wird das auch nie was....


Wie haben sie mich im RC-Heli belächelt, als ich mit dem Ebay Händler mit kleinen Misthelis vor Gericht gezogen bin - waren ja nur 140,- Euro -

Nach 2 Jahren, dem Ende des gerichtlichen Verfahrens, habe ich gelächelt....

Gut, war schon Action - aber meine Kohle hab ich wieder und die Gegenseite unheimlich Anwalts und Gerichtskosten zu zahlen....haben auch draus gelernt und bieten die Helis nun NICHT MEHR an^^

War auch die ganze Nummer mit Sachverst. usw....

Man glaubt nicht, was so ein Sachverst. so alles rausfinden kann.....

Im Endeffekt heissts genau das....

Die meisten werden jedoch ihr Geld lieber in eine neue Anlage eines anderen Herstellers investieren. Das ist nervenschonender.

Wers so üpppig hat, solls doch machen....ich würde es nicht machen.

Die meisten Firmen haben eh keinen gewerblichen Rechtsschutz - lohnt nicht und kommt zu teuer - übernimmt ja fast nix....

Und auch die Firma wird sich überlegen, das Geld in Ihren Anwalt zu investieren oder lieber ohne großen Aufwasch mal dem Kunden was zu zahlen - da liegen die nämlich meist günstiger - auch für die ist es nervenaufreibend und man wird beim arbeiten gestört.....

Der Endkunde hat meist nur Schiss - das ist alles.....momentan auch gut so für die Firmen....denn die geschriebenen Gesetze werden sehr, sehr selten auch wirklich vom Kunden in Anspruch genommen....


Gruß, Ralf
 

gexx

User
Klar, wer eine Rechtschutzversicherung hat und die den ganzen Spaß übernimmt, kann ruhig loslegen. Er hat ja nichts zu verlieren. Wer aber keine Versicherung hat und das Ganze (bei Nichterfolg) aus eigener Tasche zahlen müsste...naja, mir wäre das Risiko zu hoch...

Grüße
Robert
 
gexx schrieb:
Klar, wer eine Rechtschutzversicherung hat und die den ganzen Spaß übernimmt, kann ruhig loslegen. Er hat ja nichts zu verlieren. Wer aber keine Versicherung hat und das Ganze (bei Nichterfolg) aus eigener Tasche zahlen müsste...naja, mir wäre das Risiko zu hoch...

Grüße
Robert

Kann ich nachvollziehen - heutzutage keinen Rechtschutz zu haben ist aber an der falschen Stelle gespart.

Es gibt ja auch Fälle, wo man der "schuldige" sein soll obwohl man es nicht ist und dann kann man sich nichtmal guten Gewissens gegen ne falsche Anschuldigung wehren weil man ausrechnen muss ob es sich lohnt das zu zahlen oder ob die Kosten das ganze übersteigen...kanns ja auch nicht sein...

Bsp: Verkehrsunfälle,etc.

Gruß, Ralf
 
Hallo,

über eins muß man sich im Klaren sein: Wenn die Hersteller tatsächlich für Abstürze haften müssen, werden sie uns so mit Auflagen zu pflastern, dass bereits das Anschalten des Senders ein Vergehen ist. (Sehr übertrieben ausgedrückt). Es könnte also auch sein, dass diese Sache für uns nach hinten los geht, denn Modellflieger sind ja auch nicht alle Engel, und wer wird dann letztendlich die Schäden zahlen?
Und wie sieht die Geschichte mit den Eigen- und sonstigen Billigimporten aus? Die fallen dann alle weg, weil kein finanzielles Polster da ist. Also werden nur die Großen überleben und sich das gut bezahlen lassen.
Ich will damit keineswegs die Hersteller in Schutz nehmen, sondern lediglich diese Sache in aller Konsequenz zu Ende denken.

Gruß Meinrad
 
Meinrad schrieb:
Hallo,

über eins muß man sich im Klaren sein: Wenn die Hersteller tatsächlich für Abstürze haften müssen,

Gruß Meinrad

sie sollen an sich ja nur für die korrekte funktion ihrer produkte haften;

das damit gewisse auflagen verbunden sein können mag zutreffen,
dass es zu einer ausweitung der auflagen kommt vielleich auch.

trotzdem ich finde es aber immer noch besser ein system unter bekannten auflagen zu betreiben, als ein nahezu unbeschränktes system mit zweifelhafter funktion betreiben zu müssen.


mfg
andreas
 

gexx

User
evil dead schrieb:
Kann ich nachvollziehen - heutzutage keinen Rechtschutz zu haben ist aber an der falschen Stelle gespart.

Es gibt ja auch Fälle, wo man der "schuldige" sein soll obwohl man es nicht ist und dann kann man sich nichtmal guten Gewissens gegen ne falsche Anschuldigung wehren weil man ausrechnen muss ob es sich lohnt das zu zahlen oder ob die Kosten das ganze übersteigen...kanns ja auch nicht sein...

Bsp: Verkehrsunfälle,etc.

Gruß, Ralf

Ja, Verkehrsunfälle sind schon eine heikle Sache. Die Wahrscheinlichkeit, dass man eine Rechtschutz braucht, ist bei Verkehrsangelegenheiten höher. Darum habe auch viele auch nur eine Verkehrsrechtschutz. Nur damit kann man keine Produkthaftungsfälle im Modellbau abwickeln.
Eine allumfassende Versicherung ist dann wieder sehr teuer und wenn man nicht ständig seine Nachbarn verklagen will:D oder das Verklagen als Hobby ansieht, "lohnt" sich das nicht.

Grüße
Robert
 

Uli_ESA

User
Meinrad schrieb:
Ich will damit keineswegs die Hersteller in Schutz nehmen, sondern lediglich diese Sache in aller Konsequenz zu Ende denken.

Hallo,
also bei gewissen sachen ist es sogar recht einfach vom Hersteller Schadensersatz zu bekommen.
Sorry aber mit dem satz nimmst du die Hersteller in Schutz.
nehmen wir mal die MC24 als beispiel:
Der Hersteller weiß das der Fehler mit dem totalen Senderausstieg erfolgen kann, hat das aber nicht als Warunug in seiner Produktbeschreibung, bzw Bedienungsanleitung. Für den User ist es auf jeden Fall ein verdeckter Mangel, über den der Hersteller auch informiert ist, in diesem Falle wird dir jedes Gericht vollen schadensersatz zusprechen, da dem Dersteller hier fahrlässigkeit, bzw grobe fahrlässigkeit unsterstellt werden kann da er vor diesem Problem nicht warnt.
Lt Hersteller ensteht die Problem durch Statische aufladungen, da die aber überall enstehen können ist das Prdukt für den Verwendungszweck nicht geeignet, und der Hersteller warnt auch in seiner Bedinungsanleitung nicht davor.
Hier ist der Hersteller dan gefordert das Produkt so zu verändern das diese Statischen entladungen von der Elektronik Fernbleiben, und nicht der Nutzer.
zudem werden wohl die ersten Schadensersatzklagen bald eintreffen, da mir persönlich 2 fälle bekannt sind die derzeit Gutachter damit beauftragt haben.
Ich hoffe das die Personen das ganze dann auch bekannt machen und veröffentlichen, auch wenn sich der betroffene hersteller auf eine aussergerichtliche Einigung einlässt. Denn ich möchte nicht wissen wie oft schon Schadensersatz geleistet wurde aber mit der Bedingung das das ganze nicht bekannt gemacht wird.
Gruß
uli
 

Alt-F4

User
Hallo,

Meinrad schrieb:
über eins muß man sich im Klaren sein: Wenn die Hersteller tatsächlich für Abstürze haften müssen, ...
Die Hersteller sollen doch nicht für Abstürze haften, sondern nur für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht werden.

Meinrad schrieb:
Und wie sieht die Geschichte mit den Eigen- und sonstigen Billigimporten aus? Die fallen dann alle weg, weil kein finanzielles Polster da ist.
Verstehe ich nicht. Wo ist denn da der Zusammenhang? :confused:

Uli_ESA schrieb:
Ich hoffe das die Personen das ganze dann auch bekannt machen und veröffentlichen, auch wenn sich der betroffene hersteller auf eine aussergerichtliche Einigung einlässt. Denn ich möchte nicht wissen wie oft schon Schadensersatz geleistet wurde aber mit der Bedingung das das ganze nicht bekannt gemacht wird.
Du kannst davon ausgehen, dass in jedem außergerichtlichen Vergleich eine Verschwiegenheitsverpflichtung enthalten ist. Das ist ja gerade der Sinn des Vergleiches.

:)
 

Uli_ESA

User
Meinrad schrieb:
Und wie sieht die Geschichte mit den Eigen- und sonstigen Billigimporten aus? Die fallen dann alle weg, weil kein finanzielles Polster da ist.

Hallo Meinard,
Tja bei diesen Eigen- und/oder Billigimporten kannst du den Hersteller schon verklagen, abr du wirst z.B.: beim Gerichtsstand in Hong Kong schlechte Karten haben überhapt ein Klage einzureichen.
Darum halte ich persönlich ja auch nicht viel davon, denn bei eigenimpoten hast du ja schon bei Garantieleistungen eine riesen Aufwand um den geltend zu machen.
Gruß
Uli
 

Arno Wetzel

Moderator
Teammitglied
Uli_ESA schrieb:
Hallo,
also bei gewissen sachen ist es sogar recht einfach vom Hersteller Schadensersatz zu bekommen...

....Der Hersteller weiß das der Fehler mit dem totalen Senderausstieg erfolgen kann, hat das aber nicht als Warunug in seiner Produktbeschreibung, bzw Bedienungsanleitung. Für den User ist es auf jeden Fall ein verdeckter Mangel, über den der Hersteller auch informiert ist, in diesem Falle wird dir jedes Gericht vollen schadensersatz zusprechen, da dem Dersteller hier fahrlässigkeit, bzw grobe fahrlässigkeit unsterstellt werden kann da er vor diesem Problem nicht warnt....

Sorry Uli, bitte nicht böse über meinen Kommentar sein, aber deine ganze Argumentation einschl. deiner Schlussfolgerungen zeugen von einem recht laienhaften Rechtsverständnisses. Du machst dir das mit der Definition eines verdeckten Mangels sehr einfach und ob jedes Gericht einen vollen Schadenersatz zusprechen wird, davon kann man lediglich mal träumen, aber nicht grundsätzlich erwarten, wie du das hier versuchst zu suggerieren.

Der Hersteller weiß das der Fehler mit dem totalen Senderausstieg erfolgen kann, hat das aber nicht als Warunug in seiner Produktbeschreibung, bzw Bedienungsanleitung.

Kannst du mir mal einen Hersteller nennen, der so bescheuert wäre auf einen bekannten Fehler in der Bedienungsanleitung hinzuweisen, der dann zum Abschalten des Systems führt?

Dein ganzes Posting von dir ist für mich überhaupt nicht schlüssig und wenig überzeugend. Natürlich kann man einen Hersteller auf Schadenersatz verklagen, aber dafür musst du ein ganz anderes Format von Argumenten vorbringen, um überhaupt die Spur einer Erfolgschance zu haben. Mit dem Finger auf einen zeigen und sagen "Du warst es" reicht eben nicht aus.
 
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