Raubkopien?

JB 359

User
In verschiedenen Foren tauchen Beschwerden auf, wo sich jemand darüber beklagt, dass sein Modell von anderen nachgemacht und kommerziell vertrieben wird.
Das ist meiner Meinung nach ein Thema für die Rechtsfragen. Wie ist denn überhaupt die Rechtslage?

Auf welcher legalen Grundlage soll denn überhaupt ein Kopierschutz für Modelle bestehen?

1. Urheberrecht:
Gilt für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die persönliche geistige Schöpfungen des Urhebers sind.

2. Patentrecht:
Gilt nur für technische Erfindungen, die neu und erfinderisch sind. Es muss eine Anmeldung eingereicht werden, die geprüft wird, und dann zur Erteilung eines Patents führt (oder auch nicht...).

3. Geschmacksmuster:
Gilt für neue und eigentümliche Muster und Modelle (!), ebenfalls nur nach Anmeldung und Prüfung.

4. Gebrauchsmuster:
=kleines Patent. Billiger, Schutz nur 10 Jahre

5. UWG: Gesetz zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb

Es ist deutlich, dass 2.-4. nur nach Anmeldung und Prüfung erteilt werden können. Es ist fraglich, ob 1. überhaupt für Modelle angewendet werden kann, da diese ja technische Gegenstände sind, die in den meisten Fällen nicht nach künstlerischen Kriterien ausgelegt sind, sondern nach ihrer Funktion.
Wenn das nicht so wäre, dann würde jeder Scale-Modellbauer gegen das Gesetz verstossen, da er ja ein Original nachbaut!

Also, solange kein Schutzrecht nach obigen 2.-4. besteht, dürfte ein Nachbau völlig legal sein.

Die kommerzielle Verwertung eines sklavischen Nachbaus (ohne jegliche Veränderung) dürfte aber gegen 5. verstossen.

Gibt es hier Rechtsexperten, die wissen, wie 1. bei unseren Gerichten behandelt wird in Bezug auf Modellnachbauten?

Viele Grüsse,

T.
 

JB 359

User
Achso, nochwas:

Mir scheint das Geschmacksmuster die am besten passende Möglichkeit zu sein, ein Modell schützen zu lassen. Erfordert Eintragung beim Deutschen Patentamt, Gebühren usw.
Das muss natürlich geschehen, bevor es in die Öffentlichkeit gelangt.

Mfg

T.
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Gibt es hier Rechtsexperten, die wissen, wie 1. bei unseren Gerichten behandelt wird in Bezug auf Modellnachbauten?
Würde mich wundern. Gibt es überhaupt schon solche Fälle?

Hmmmmmm *Grübel*

Ich bin sicher kein Rechtsexperte, aber bis sich einer meldet, können wir ja mal versuchen, die Kernpunkte herauszuarbeiten ;)

Vorweg: einen "Kopierschutz" für Modelle gibt es so nicht. Ich würde die Frage dahingehend abwandeln:

Welche Möglichkeiten bestehen, bei der Gestaltung von Modellflugzeugen eigene geistige Leistungen vor Nachahmern zu schützen?

Dazu wäre zunächst mal die eigenständige "Leistung" zu definieren. Hier sehe ich das Kernproblem. Abgesehen von der Inter-Ex, auf der man wirklich mal neuartige Konstruktionen zu sehen bekommt, ist das, was Modellkonstrukteure erstellen, eigentlich immer eine Abwandlung oder Verfeinerung bereits bekannter Konstruktionen.

Aus den verschiedenen Plagiatsthreads leite ich ab, dass es da durchaus unterschiedliche Ansätze gibt; neben der äusseren Form sind auch die verwendeten Materialien und deren Kombination sowie innere Konstruktionsmerkmale interessant; um darauf genauer eingehen zu können, müßte sich aber ein Modellkonstrukteur zum Thema melden :rolleyes:

Sobald man eine solche eigenständige Leistung "dingfest" gemacht hat, kann man natürlich überlegen, wie man sie vor Nachahmern schützt. Welcher der vorgeschlagenen Wege sinnvoll ist, hängt völlig von dieser Leistung ab. Auf einer allgemeingültigen Ebene werden wir sicher nicht weit kommen ;)

Ein Grundproblem, dass zusätzlich in dieser Problematik steckt, besteht darin, dass manche Konstrukteure zwar geniale Tüftler sind, aber wenig von Marketing und Vertrieb verstehen. Die Gesetze hingegen orientieren sich an den volkswirtschaftlichen Aspekten von Erfindungen, Marken und Geschmacksmustern. Das ist für die Betroffenen mitunter doppelt unangenehm, da die Plagiateure in diesem Bereich durchaus besser bewandert sein können.
Vielleicht sollte man erstmal hier ansetzen. Die meisten genialen Erfinder, die ich bisher kennenlernen konnte, haben recht abstruse Vorstellungen bis hin zur Paranoia, wenn es um die kommerzielle Verwertung ihrer eigenen Werke geht ;)

@tolol: wie begründest Du Deine Favorisierung des Geschmacksmusterschutzes?

Grüße, Ulrich
 

plinse

User
Moin,

es sollte dabei denke ich zwischen kommerzieller Verwertung von Kopien und privater Verwendung unterschieden werden.

Die private Verwertung kann man denke ich am besten dadurch verhindern, dass man ein Modell so ausgefeilt und vorgefertigt ausliefert, dass ein Rückbau, um es abformen zu können, einer Zerstörung gleich kommt. Hier kommt denke ich auch zum tragen, dass viele Modelle, die abgeformt werden/wurden einen unklaren Vertrieb haben und man sie nicht wirklich reproduzierbar bekommen kann oder dies mit viel Aufwand und ungewissen Lieferzeiten zusammen hängt.

@tolol: Du hast diesen Thread ja wegen der Diskussion im Pylonforum gestartet. Wie dort schon geschrieben wurde, wird sich wohl keiner den Aufwand machen, wenn er privat 2-3 Flieger haben will und weiss, dass er diese reproduzierbar mit bekannten Lieferzeiten kaufen kann.
Was anderes ist es, wenn einem eine komplett andere Bauausführung vorschwebt, die man nicht bekommen kann. z. B. eine Hangflugverwendung eines F5B Fliegers, aber da finden noch ganz andere Änderungen am Flieger statt, da kann von 1:1 Kopien nicht die Rede sein und dem Hersteller des Originales gehen auch keine Kunden verloren.

Kommerziell motivierte Kopierer abzuhalten, dürfte wesendlich schwerer sein, denn denen ist eine intakte Entformung des "Urmodells" weitestgehend egal. Wenn da schon Anlenkungen drinne sind, werden die gegebenenfalls entfernt, ... , gegebenenfalls wird das Modell zerstört, um konstruktive Details zu erfahren.

Wenn as Modell aber abgeändert wurde, wird es schon wieder problematisch. Ausserdem würde ich mich wundern, wenn sich ein Hersteller die Blösse geben würde, wirklich abzuformen. Für viel wahrscheinlicher halte ich es hier, dass ein Modell gekauft, vermessen, modifiziert und neu gefräst wird. Mit dem CAD können schon genügend Leute umgehen, als dass man ein paar Details so weit ändert, dass man sie auf Bildern nicht erkennt, aber die Flieger trotzdem eindeutig aus anderen Formen stammen. Das sind dann auch Kopien, da Ideen übernommen wurden, aber irgendein Schnökendöns, der nichts ausmacht, wurde verändert.

Im Praktikum habe ich mal in der Fertigung von speziellen Lagern gearbeitet. Da gab es so ein paar "Black Boxes", wo es hiess, Teil geht rein, kommt wieder raus und was drinne passiert, wissen nur ganz wenige, aber die widerum wissen andere Sachen nicht. Ich habe da mal ganz naiv gefragt, warum das denn nicht patentiert würde. "Da müssen wir viel zu präzise sagen, wie wir es machen und dann ist es leichter für die anderen ein paar Details zu ändern als wenn sie ein Teil von uns kaufen, es zerlegen und nicht wissen, wie wir es zusammenbekommen haben und wie gewisse Zusammensetzungen zustandegekommen sind!"
Es handelte sich dabei um Lager, die in Hochvakuum laufen und über die Wärme abgeleitet werden muss. Trotzdem sollten sie leichtgängig und langlebig sein, ... Da spielen halt Materialwissenschaften eine entscheidende Rolle...

Vor allem wenn ich mir mal bei Siggi auf der Page Modelle für die gleiche Verwendung ansehe oder aber Wettbewerbsprofile von verschiedenen Machern übereinander lege, dann liegen die so dicht beisammen, dass es eigentlich reine Philosophie ist. Es sind technische Auslegungen und sobald man nicht ein "Plagiat" in die Finger bekommt und in die andere Form legen kann und es passt 100%ig wird man seine Probleme bekommen.

Wenn ein Hersteller begründet, dass sein technisches Produkt fast genau so aussieht, wie das eines anderen Herstellers, weil es die logische Konsequenz aus den Standardeinbauteilen ist, hat er beste Chancen das verkaufen zu können. Blöd wären nur die gleichen Lunker an charakterischtischen Stellen.

[ 06. Juni 2004, 12:22: Beitrag editiert von: plinse ]
 

JB 359

User
Moin und hallo,

also, Geschmacksmuster scheint mir geeignet zu sein, da man damit Formen schützen lassen kann, also zB Autofelgen, Mixergehäuse usw, wobei eigentlich nur die besondere ästhetische Form geschützt wird. Auch dabei muss die Form etwas besonderes haben, was bisherige Formen nicht hatten.

Meine Argumentation war eigentlich auch dahingehend, auf welches Schutzrecht gestützt einige Leute eigentlich von "Plagiaten" oder "Raubkopien" sprechen.

Wenn ich mir die Gesetze so anschaue (und das habe ich gemacht, obwohl ich eigentlich kein Experte bin), dann scheint das Kopieren von nicht geschützten Dingen völlig legal zu sein, ob nun privat (dann sowieso) oder professionell. Nicht geschützt heisst frei und beliebig kopierbar.

Geschützt werden kann nur durch Anmeldung/Eintragung oder evtl durch Urheberrecht.

Warum sollte ein "normales" Produkt auch geschützt werden? Wenn jmd ein ganz normales Flugzeug baut, was so aussieht und so ist, wie tausende andere auch, warum sollte er einen Schutz erhalten? In diesem Fall ist ein Schutz nach 2.-4. jedenfalls ausgeschlossen.

Wie die Bedingunggen für das Urheberrecht sind, das ist mir nicht ganz klar, und das wollte ich eigentlich fragen?

Grüsse,

T.

PS: hoffe, nicht zuviele verwirrt zu haben

[ 08. Juni 2004, 09:53: Beitrag editiert von: tolol ]
 
Hallo,
also mich hast du ganz ordentlich verwirrt.

Zitat:
Wenn ich mir die Gesetze so anschaue (und das habe ich gemacht, obwohl ich eigentlich kein Experte bin), dann scheint das Kopieren von nicht geschützten Dingen völlig legal zu sein, ob nun privat (dann sowoeso) oder professionell. Nicht geschützt heisst frei und beliebig kopierbar.
Zitat Ende;

Wenn ich dich recht verstehe, dann suchst du Legfitimationen oder auch nur Absolution dafür etwas ungestraft Kopieren zu dürfen.

Also ich bin mir da nicht ganz sicher obs da nicht doch einen Schutz von geistigem Eigentum gibt.

Die andere Seite die ich da sehe, ist die Grundsätzliche und moralische Seite.

Zitat:
Meine Argumentation war eigentlich auch dahingehend, auf welches Schutzrecht gestützt einige Leute eigentlich von "Plagiaten" oder "Raubkopien" sprechen?
Zitat Ende;

Wenn es um Ihr Geistiges Eigentum und Ihre Arbeit geht bestimmt zu Recht.
Die persönlichen Fähigkeiten und die Denkweise des Kopierers beleuchten solche Vorgänge dann zudem noch recht treffend und genau.

Da Entwickelt also einer ein recht aufwendiges Modell, zB eine A10, Großmodell, dann kommt einer, zB. ein ihm Bekannter, und frägt nach seinen Plänen, um sich so was Schönes auch zu bauen, bekommt die auch für den Eigengebrauch kostenlos zur Verfügung gestellt, komischerweise gibts dann sowas einige Zeit später von dem im Laden zu kaufen. Die Mühe mit dem Risiko und Entwicklungsaufwand hat sich da dann wohl ein "netter" Junge gespaart. Während mann den anderen dann anscheinend einen vertrauensseligen dummen Hu... nennen sollte.

Oder, da entwickelt also einer einen besonders gut gehenden Nuri, Hangflitzer, oder F3B usw. so in der 5 Generation nach etlichen Vorläufergenerationen und etlichen Jahren Zeitaufwand für Formenbau Wettbewerb und vieles andere, die net so gut waren und vertreibt die 5 Generation dummerweise auch noch.
Flutsch gibts sowas kurze Zeit später in beachtlichen Stückzahlen für wenig Geld dann von mehr oder weniger renomierter Firma(en) zu kaufen, manchmal sogar noch unter dem ursprünglichen Original-Namen !!

Oder, da sucht sich einer ein Flugzeugmuster als Scale- Jetmodell das er dann für sich als Wettbewerbsmodell und auch kommerziell verwerten bzw. bauen kann, recherchiert dazu zB. über ein Jahr, beschafft mit viel Aufwand detailierte Originalunterlagen, arbeitet aufwendige Detaillösungen aus, stellt das in einem umfangreichen Projektordner zusammen, und macht dann den Fehler sich mit einem Bekannten dazu noch bekannter Wettbewerbspilot aus der Jetszene anhand des Projektordners darüber zu unterhalten, Flutsch entschließen sich der Bekannte XY und sein Kompagnon dasselbe Modell zu entwickeln und zu vermarkten. Mann gönnt sich und anderen ja sonst nichts und unterzieht sich als junge aufstrebende Firma überhaupt nur ungern der Mühe sich selbst ein geeignetes schönes Vorbild mit den zugehörigen Ideen für Detaillösungen zu suchen.

Sind es solche Vorgänge und Machenschaften für die Du eine Legitimation suchst, bzw. ist es das was dir da so vorschwebt?
Dann denk mal ganz schnell darüber nach, ob man sich mit sowas nicht recht schnell seinen guten Ruf in der dann doch wiederum recht kleinen speziellen Szene versauen kann.
Das Recht ist die Eine Seite, die Praxis eine ganz andere.

Die Bereitschaft gegen sowas rechtlich vorzugehen, wird natürlich auch nicht gerade klein sein, egal wie die tatsächlichen Aussichten auf Erfolg sind, Zeit Mühe Geld und Frust kostet es den Beklagten zumindest bis zum Freispruch oder bis zur Verfahrenseinstellung in jedem Fall.

Zumindest mit mir würdest du bei sowas ordentliche Probleme bekommen. Zumindest Ich liese mir sowas ganz sicher nicht ungestraft gefallen, da gibt es dann so man weis wie, noch recht subtile Möglichkeiten, sich ganz unabhängig von der rechtlichen Seite nachhaltig zu revanchieren.
Ganz Schlaue drehen dann zB. den Spieß ganz einfach um, Firmen bieten da reichlich Angriffsfläche für, man lebt ja schließlich nicht von einem Modell allein.

Also nur zu, jedem halt so wie ers verdient, die Folgen solcher Handlungen bemerkt man oft erst nach Jahren, dann aber oft dauerhaft und irreversibel.

Gruß
Eberhard Mauk

[ 07. Juni 2004, 03:46: Beitrag editiert von: Eberhard Mauk ]
 

JB 359

User
Moment, nun aber mal halblang:

Unterstell mir mal nicht, dass ich hier eine Lanze für Raubkopierer (wie auch immer das nun gesetzlich definiert sein mag) brechen will.

Im Gegenteil: Ich wuerde jedem raten, so ein Schutzrecht anzumelden (siehe oben), falls er ein Interesse daran hat, dass sein Unikat auch ein Unikat bleibt, bzw. damit er zumindest Lizenzgebühren verlangen kann.

Im anderen Fall denke ich ist es scheinbar so wie ich sagte: kein Recht = Pech gehabt
Man kann sich dann ärgern, aber das nützt nichts.

Aber es gibt noch einen anderen Aspekt, den ich persönlich für sehr wichtig halte:

Bei deinem Beispiel mit der A10 hat sich einer zwar viel Arbeit mit dem Modell gemacht, aber wer ist wirklich der Urheber?
Der Modellbauer hat doch die A10 nicht entwickelt, sondern die Firma Fairchild (glaube ich, oder wer sonst?). Also ist der Modellbauer der Plagiator, weil er das Flugzeug einfach kopiert und nachbaut, vielleicht sogar nach Originalplänen, ohne die Firma zu fragen oder Lizenzen zu erwerben!
Wie ist das nun damit?

Oder wenn ich einen Plan aus der FMT nachbaue, oder von irgendwo sonst. Verletze ich dann nicht auch das Urheberrecht???

Ich glaube mich daran erinnern zu können, dass es mal Probleme mit Mercedes-Modellautos gab.

Man stelle sich mal vor, ich baue ein Flugzeug der Firma XYZ scalemässig nach, und fliege das auf einem Flugtag vor. Zufällig ist dort ein Vertreter dieser Firma. Das Ding stürzt ab ...
und die Firma verlangt Ersatz für den entstandenen Image-Schaden ...

So oder so ähnlich..

Ist das völlig weltfremd?

MfG

T.
 

wini

User gesperrt
Hallo T.

bei Deiner Art der Hinterfragung kommt einen zwangsläufig der Gedanke dass du eventuell hier versuchst eine Legitimation zu finden.

Aber sag mir warum jemand was anmelden muß um Schutz zu geniesen. Da müßte ja jeder Buchautor sein ganzes "Geschreibse" anmelden. Nein so geht das meiner Meinung nach nicht.
Es ist doch so, wenn 10 Leute, jeder hat denselben Plan, sein eigenes Urmodell z. Bsp. einer Pilatus B4 baut, so werden es 10 unterschiedliche Modelle sein, auch wenn es nur Nuancen sind.
Nun dürfte es sich ähnlich wie beim Autor verhalten, jeder hat gewisse Urheberrechte auf "seine" B4.
Nur wenn der "Kupferer" etwas verändert erlischt das Urheberrecht.
Bitte nicht falsch verstehen, das Urheberrecht gilt nicht für die B4 im allgemeinen sondern nur für das selbst gemachte Modell.
Ich denke, wenn ein nachgemachter Rumpf exakt in eine Form vom des Urmodellherstellers passt sind auf jeden Fall irgendwelche Rechte verletzt.
In diesem Zusammenhang fand ich es kürzlich richtig dreist wie einer in Ebay einen Rumpf anbot den er gerade als Urmodell verwendet hat.
Dem war sogar die Investition des Rumpfes zuviel.

Gruß
Wini
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
wini: Das kann ich Dir sagen. Weil nämlich das Urheberrecht auf Flugmodelle nicht zutrifft! Das UrHG bezieht sich nur auf Werke "der Literatur, Wissenschaft und Kunst" (§1) und nach §2 sind das insbesondere u.a. "Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme". Damit hat sich Dein Einwand zum Thema Buchautor erledigt.
Weiters bezieht sich das gesamte Urheberrechtsgesetz nur auf persönliche geistige Schöpfungen. Ein Flugmodellrumpf ist aber keine "geistige Schöpfung". Er ist in dem Sinne auch weder ein Kunstwerk noch ein Werk der Wissenschaft.

Vergeßt also bitte in diesem Zusammenhang das Urheberrecht!

Ich habe keineswegs den Eindruck, dass tolol "Machenschaften rechtfertigen" will. Im Gegenteil: eine Schutzanmeldung dürfte das Einzige sein, was sicher funktioniert (so sie denn zugelassen wird).

Es ist anscheinend wenig bekannt, dass es einen Rechtsgrundsatz der Nachahmungsfreiheit gibt. Daher sind die meisten der hier aufgezählten Plagiate völlig legal, und dagegen rechtlich vorzugehen, wie Eberhard es machen würde, ist Geld- und Zeitverschwendung.
tolol hat wahrscheinlich Recht; wer Plagiate verhindern will, muß einen Musterschutz beantragen.

Möglicherweise gibt es aber einen Ansatz über das UWG, und hier kommt der moralische Aspekt ins Spiel, auf den Eberhard anspielt: Das UWG untersagt nämlich Handlungen "zu Zwecken des [wirtschaftlichen] Wettbewerbs, die gegen die guten Sitten verstoßen [...]".
Und dazu gehört mit ziemlicher Sicherheit auch das Abformen eines fremden Urmodells.
Das UWG betrifft Privatpersonen nicht, wie auch die ganze Diskussion hier sich nicht darum kümmern sollte, was Privatpersonen im Bastelkeller für ihr ureigenes Hobby tun.

Es betrifft aber Leute, die Modelle abformen und verkaufen.

Wer ein Konkurrenzmodell plump abformt, verschafft sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil, da er sich schlicht die Arbeit spart, selbst eines zu erstellen. Weitergehende Dinge wie Rufausbeutung oder Herkunftstäuschung kann man da schon außen vor lassen.
Der Plagiator riskiert dabei, vollständig Schadenersatzpflichtig gemacht zu werden (d.h. über den eigenen Gewinn hinaus). Das ist ein Risiko, das sich die Kameraden, die abgeformte Rümpfe auf ebay verticken, sicher nicht vor Augen führen.

Insofern könnte es für den Geschädigten sogar klug sein, sich gar nicht groß darüber zu beschweren, wenn er plagiiert wird, denn der Plagiator arbeitet ja für ihn. Der Schadenersatzanspruch ist zeitlich nicht begrenzt.

Wer sich jetzt die Hände reibt: das betrifft nachweisbare Abformungen. Nachahmungen sind sicher nicht so einfach nachweisbar.

Grüße, Ulrich

PS: Ein Scale-Nachbau kann durchaus Rechte verletzen. Zwar ist das Orignal schon, wie oben dargelegt, kein urheberrechtlich geschütztes Werk. Es kann aber einen Gebrauchs- bzw. Geschmacksmusterschutz genießen. Das tun z.B. Ferrari & Co bei ihren aktuellen Rennern, wie auch bei den Emblemen und natürlich dem Markennamen. Wenn jemand so einen Boliden nachbaut, interessiert es die noch wenig; fängt er aber an, mit den Nachbauten Geld zu verdienen, wird er das schnell zu spüren bekommen.
 

JB 359

User
Hi Ulrich,
danke, das war eine umfassende Antwort.
Bist Du nicht doch Rechtsexperte? Sieht wenigstens so aus.

Also, Modellflugzeuge sind keine Kunstwerke (rechtlich gesehen, leider) und unterliegen damit nicht dem Urheberrecht. Darum könnte jeder eine Modellkonstruktion von mir einfach nachbauen. Andererseits darf ich Flugzeuge von anderen nachbauen, zB als Scale-Nachbauten von Originalen.

Wenn jmd aber einfach meine Konstruktion kopiert und gewerbsmässig vertreibt, dann verstösst er gegen das UWG, und kann damit belangt werden.

Das wäre dann ja geklärt!

Viele Grüsse,

T.

[ 08. Juni 2004, 09:50: Beitrag editiert von: tolol ]
 
Hallo,

gerade eben erst entdeckt, die Diskussion.

Ich bezweifle Ulis Aussage bez. des UWG und dem gewerbsmässigen Nachbaus.

Es ist doch in der Geschichte schon oft vorgekommen, daß Erfinder was erfinden, Ihnen Andere diese Erfindung "stehlen" und dann selber vermarkten.Moralisch schlecht, ja, aber rein rechtlich konnten dort viele nicht ran, da sie schlichtweg vergessen hatten, ihre Erfindung in geeigneter Weise als ihr Eigentum zu schützen.

Das geht m.E. nach über das "Copyright" (Deutschland/Europa/Welt)oder das "Registred", also jene beiden kleinen Buchstaben im Kreis hinter dem Namen, wobei das Registred wohl eher auf Namen zutrifft.

Hat man für ein Produkt ein Copyright, kann man gegen Plagiatoren juristisch vorgehen. Hat man es nicht, wird es wohl ungleich schwerer werden.

Bevor man jedoch auf einen eigenen Scale-Nachbau einer Boeing 747, den man mal als Bausatz vertreiben möchte, das "C" bekommt, dürfte Zeit, Stress und auch einiges an Geld eine wesentliche Rolle spielen. ;)

Zusammengefasst sehe ich es so:

Produkte ohne Copyright

- Kopieren für private Zwecke jederzeit
- Kopieren für gewerbliche Zwecke auch möglich,
wenn auch moralisch fragwürdig

Produkte mit Copyright

- generell kein Kopieren möglich, es sei denn,
es ist zum privaten Zweck ausdrücklich erlaubt
- gewerbliches Kopieren nur unter Auflagen
und Gebühren
 

Andreas Fürhofer

Vereinsmitglied
ein kleines "c" oder "r" wird allerdings kaum einen davon abhalten etwas leicht abzuwandeln und anschliessend abzuformen und dann kannst du dir deine Buchstaben sonst wohin stecken...

Andreas
 

jwl

User †
http://www.plagiarius.com/d_index.html

2004_schlitte_vor.jpg

quelle http://www.plagiarius.com/

Davoser Klappschlitten
Original: rudisport Spiel- und Sportgeräte, Ulm
Plagiat: Hersteller: Funcenter Industrial Inc., Taipei, Taiwan; Vertrieb: Schreuders Sport Intl. B.V., Leerdam, Niederlande

gruss jwl
 
Original erstellt von jwl:

quelle http://www.plagiarius.com/

gruss jwl[/qb]
Hier wäre wohl das Schutzdetail die genaue Art der Klapp-und Fixierteile gewesen, das andere ist wohl genauso nebensächlich wie die Farbunterschiede. Da wäre doch ein Gebrauchsmuster richtig gewesen.
Aber unsere GfK-Rümpfe haben meist kein besonderes Detail, nur der " Zuschnitt", die Form. Und inwieweit hier mein gekauftes Eigentum, bearbeitet ( aufpoliert...doppelgrins) und dann abgeformt noch das Ursprungswerk ist, den Haubenrahmen vielleicht noch um einen Millimeter anders, da beists schon aus...wo doch manche Flieger genauso aussehen wie die anderen, ist einfach eine Entwicklungsparallele oder schlicht zwangsläufig ( eine 1:3 Scalesegler kann nicht anders sein...). Ich glaube da wäre es besser seine Herstellermarke einzuarbeiten, xxy bürgt für diese und jene Qualität, den Herstellernamen darf der Plagiator nicht einfälschen ohne gegen Markenrechte zu verstossen. Bei Zweckmodellen kann das sichtbar geschehen, auch auf BMW und Mercedes steht es oft drauf. Und wir Kunden können dann entscheiden was wir kaufen. Den Parallelmarkt wird es immer geben, denn Modellflugzeuge zu schützen, das hat wohl nur einer der Grossen finanziell im Kreuz. Und diese Kosten legt er wieder um... Gegen uns.

[ 22. Juni 2004, 21:04: Beitrag editiert von: Voll GFK ]
 

JB 359

User
Original erstellt von Norbert Eisert:
Hallo,

Ich bezweifle Ulis Aussage bez. des UWG und dem gewerbsmässigen Nachbaus.

Das geht m.E. nach über das "Copyright" (Deutschland/Europa/Welt)oder das "Registred", also jene beiden kleinen Buchstaben im Kreis hinter dem Namen, wobei das Registred wohl eher auf Namen zutrifft.

Hat man für ein Produkt ein Copyright, kann man gegen Plagiatoren juristisch vorgehen.
Sorry, Norbert, auch eben erst entdeckt, Deine Antwort.
Es stimmt, was Uli gesagt hatte. In Deutschland gibt es kein "Copyright", das kommt wohl aus dem amerikanischen Recht, und das gilt hier nicht.
Für technische Artikel - und dazu gehören auch die Schlitten - gilt das Patentrecht. D.h. nur mit Anmeldung gibt es Schutz.
Für Kunstwerke (Kunst, Musik, Literatur, Software) gilt das Urheberrecht.
Sonstiges (wozu auch Modellflugzeuge gehören) ist ungeschützt. Man kann höchstens mit dem UWG gegen einen Plagiator vorgehen. Aber der nötige Beweis ist schwierig. Wann ist etwas wirklich ein Plagiat, d.h. 100 % gleich?

Grüsse und immer gute Flüge,

T.
 
Schon ein sehr alter thread, hab hier alles gelesen, aber mir raucht etwas der Kopf und ich bin jetzt nicht grad schlauer geworden.

Meine Frage diesbezüglich wäre:

Wenn ich jetzt zB vor Jahren ein Modell aus Depron gebaut habe das von jemanden entwickelt wurde und frei im Netz zum download angeboten wurde
und es jetzt komplett in Balsa nachbaue aber mit anderem Profil und leicht verändertem Rumpf, und um 50% größer, darf ich es dann zB
hier im Forum präsentieren ohne den "Erfinder" dabei zu nennen?? Sollte oder muss ich ihn fragen, bzw. nennen?
Oder wäre das dann "meine" Konstruktion da es aus anderem Material, Profil Änderung und Größe ist?
Ich meine es gibt so sowas von viele Modellflugzeuge wo ich auf den ersten Blick denke es ist das selbe oder könnte das selbe sein.
Sei es jetzt privat oder gewerblich...

Gruß
Andy
 
Hi!

Der beschriebene Vorgang ist m.M.n. völlig unproblematisch.
Da das Modell in der Form (Größe, Material, Auslegung) nie bestanden hat ist es auch keine Kopie.
Ok, jetzt könnte man sich evtl. noch wegen dem Design streiten - aber das funktioniert nicht mal da wo wirklich Geld dahinter steckt...;)
 

hholgi

User
Anwälte

Anwälte

Ok, jetzt könnte man sich evtl. noch wegen dem Design streiten - aber das funktioniert nicht mal da wo wirklich Geld dahinter steckt...;)

Ich seh das genauso.

Aber das Problem ist, das sehr viel Geld in dem Streit an sich steckt.:rolleyes:
Zu Deutsch: Anwälte, Gerichte, Gutachten.

Vor allem gewisse (Abmahn) Anwälte suchen nur nach solchen Gelegenheiten. Da läßt sich schnell viel Geld verdienen.

Grüsse
 
Hallo Andy,

wenn man ein Modell um 50% vergrößert, und die Bauteile entsprechend den Belastungen dimensioniert,
ist das im Endeffekt eine Neukonstruktion und keine Kopie, man kann ja fairerweise erwähnen das man
sich bei seiner Konstruktion an Modell "X" orientiert hat

mal ein Beispiel aus der Praxis welches mir passiert ist, ich hatte letztes Jahr für einen Händler eine
Elektronase für ein DLG-Modell konstruiert und die Form dafür gefräst, der Händler hatte es dann
in seinem Shop zusammen mit einem Antriebsset als "Eigenentwicklung" präsentiert, als dann auch
noch die betreffende Rechnung nicht bezahlt wurde, wollte ich ihm die gewerbliche Nutzung meiner
Konstruktion untersagen lassen, da die Konstruktion aber laut eines Anwaltes "Stand der Technik" sei,
hatte ich da keine Möglichkeit, mittlerweile konnte ich mir zumindest über ein gerichtliches
Mahnverfahren das Geld für die Rechnung holen

mfg Rene
 
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