READY2FLY Garantie/Kulanz

Hallo,
bei meiner F 18 Gigant hat sich am Wochenende der Impeller in der Luft zerlegt.Ich nahm Kontakt mit der Firma auf,sie verlangten ein paar Bilder.Am nächsten Tag kam die Nachricht es wäre ein Materialfehler, ich bekäme Ersatz.
Am darauffolgenden Tag wieder eine Mail, mit der Nachricht die Garantie besteht nur bis zum Erstflug. Danach noch ein paar Mails mit der Aussage es täte ihnen leid aber sie können mir nicht helfen.Ich hatte ca. 40 Flüge gemacht und
die Maschine war 5 Monate alt.Ich weis von ein paar Kollegen das es immer wieder Probleme mit dem Impellern gibt
und sie kostenlosen Ersatz bekommen haben.
Wie ist eure Meinung dazu?

Gruß Hans
 
Hallo Hans!
Habe, was Kulanz bei R2F betrifft, leider auch grenzwertige Erfahrung gemacht und weiß auch direkt von Georg (kennst ihn), der bestimmt mehr als 10 Modelle von dort hat, dass es ihm ähnlich ging bei Problemen.
Meine Meinung: verbesserungswürdig!
Wenn man schon teilweise qualitativ grenzwertige Chinamodelle vertickt, sollte man wenigstens großzügig mit Ersatz / Kulanz umgehen.
Hab meine Konsequenz gezogen.
Gruß TE
 

ERF

User
Kulanz

Kulanz

ja, ging mir auch so: mit dem Eurofighter maidenflight: 1 mal die Bahn rauf und runtergerollt, Vollgas zum Abheben und das Bugrad (Gestell) ist nach 30 Metern rollen gebrochen.:cry::cry:

Auf Anfrage hies es, in in paar Wochen könne ich es als Ersatzteil käuflich erwerben.:mad::mad:

Keine Empfehlung der Laden
 

Zebo

User
Ich habe 2 Modelle von dort, eine Mosquito und den Eurofighter, die Mosquito habe ich vor Ort gekauft, den EF bestellt. Die Beratung vor Ort und übers Inet war immer sehr professionell und man hat sich auch Zeit dafür genommen. Das im Gegensatz zu manchem deutschen Mitbewerber, die gar nicht oder erst nach Wochen reagieren. Ein fehlendes Teil wurde anstandslos nachgeschickt.

Defekte hatte ich noch keine, daher kann ich hier leider keine Erfahrungswerte beisteuern, aber ich habe Erfahrungen wie die Euren auch schon öfters gehört, das scheinen also keine Einzelfälle zu sein. Das ist noch eine
recht junge Firma, die auch lernen muss. Auch, dass ein zufriedener Kunde auch ein neuer Kunde ist.

Ich für meinen Teil habe mich geärgert, dass ich nicht auf meine innere Stimme gehört habe und den EF als reinen Airframe gekauft habe. Bei diesen "vollausgestatteten" Modellen ist in der Regel viel Schrott drin, da bin ich mittlerweile auch geheilt.

Aus meinem EF habe ich den Impeller bereits rausgeschmissen und nachdem was ich hier gelesen habe, werd ich wohl das gleiche auch mit dem Fahrwerk machen.

@ERF
Hattest Du das geschleppte Bugfahrwerk drin?

Gruss

Jochen
 

husel

User
Wundert micht nicht. Ich denke, das ist weniger ein R2F Problem. Solange wir billigste Preise wollen und kaufen, solange China z.T. minderwertige Sets oder Komponenten produziert, solange kann auch R2F keine beliebige Garantie geben, da sie diese ja auch nicht vom Hersteller bekommen - damit würde der Laden auf der Strecke bleiben.
Habe auch viele China Komponenten / Schaumwaffeln, aus Erfahrung und auf Grund von Foren wie diesen weiss ich eben, dass die Impeller von Lanxiang anfällig sind und daher teurere nachgerüstet.
Aus meiner Sicht eine blöde Situation... ist mit HK ja auch so. Habe dort eine B-17 erstanden, die war so mies gebaut, dass ich auch keine 3m auf der Piste gekommen bin, im Flug Props verloren habe, obwohl ich der Meinung war, alles geprüft zu haben. Support interessiert da niemanden...
Ich nehme es mittlerweile gelassen - früher oder später landet der Flieger eh in der Tonne...
 

IngoH

User
die Garantie besteht nur bis zum Erstflug. Danach noch ein paar Mails mit der Aussage es täte ihnen leid aber sie können mir nicht helfen.Ich hatte ca. 40 Flüge gemacht und die Maschine war 5 Monate alt.

Meiner Meinung nach schon irgendwie fragwürdig.
Bei einem Neuwagen wäre das in etwa so: Garantie besteht nur solange das Auto noch auf dem Hof des Händlers ist bzw. mit dem Autotransporter zu einem nach Hause geliefert wird. Und wenn nach 3 Monaten und 6000 Kilometern z.B. die Lichtmaschine kaputt geht gibt es keine neue mehr.

Für mich ist das hier eine Warnung dort nicht zu bestellen.

Ingo
 
Hallo,
bei meiner F 18 Gigant hat sich am Wochenende der Impeller in der Luft zerlegt.Ich nahm Kontakt mit der Firma auf,sie verlangten ein paar Bilder.Am nächsten Tag kam die Nachricht es wäre ein Materialfehler, ich bekäme Ersatz.
Am darauffolgenden Tag wieder eine Mail, mit der Nachricht die Garantie besteht nur bis zum Erstflug. Danach noch ein paar Mails mit der Aussage es täte ihnen leid aber sie können mir nicht helfen.Ich hatte ca. 40 Flüge gemacht und
die Maschine war 5 Monate alt.Ich weis von ein paar Kollegen das es immer wieder Probleme mit dem Impellern gibt
und sie kostenlosen Ersatz bekommen haben.
Wie ist eure Meinung dazu?

Gruß Hans

Hallo Hans,
macht doch alle nicht so einen Aufwand.
Dafür haben in EU doch Gesetze.

Setz dem Händer eine angemessene Nachfrist (10 Werktage) zur Behebung des Schadens.
Wenn das Dingen keine 6 Monate alt ist hast Du sehr wenig Probleme damit. Der Händler hat dann 3 Versuche zur Schadensbehebung. Wenn 3x erfolglos einfach zurück geben.

Pfeif auf Garantie / Kulanz oder sonstwas. Das ist ein Sachmangel, dafür steht der Händler 24 Mon. gerade. (Nach 6 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr, dann mußt Du beweisen das der Schaden schon dran war).

Durch den Schaden dürfen Dir keinerlei Kosten enstehen. Hin und Rücksendung, Telefongeühren, Fahrt zum Postamt, Briefporto und alles was diesem Sachmangel zusammenhängt trägt der Händler. (Es sei denn der Wert liegt liegt unter 40,-€).

Das wissen auch die Händler.

Geh einfach mal Googlen nach Sachmangel, ProdHaftGes, §434 und weitere Lustigkeiten.

Und immer ganz höflich, sachlich und leise bleiben.:cool:
 

surfi1

User
Die Schweiz gehört nicht zur EU und muss sich demnach auch nicht nach dem EU Handelsrecht richten.

Was RtF angeht, verkaufen Sie Chinaware und werden, bei diesen Margen, einen Teufel tuen und Kulanz zeigen. Das Zeug ist billig hergestellt, wird "billig" verkauft und die Erwartungshaltungen sollten auch so sein wenn man nicht vor hat Schübeller Preise zu bezahlen.

Arbeite im Maschinenbau und dort kann man von 10 gleichen Kunststoffteilen aus China mind. 1 immer aussortieren da es fehlerhaft ist.

Ich habe die Erfahrungen mit RtF auch gemacht. Eine Giant P51 Mustang die bei mri ankam wie schon mal geflogen und abgestürzt.
Meine Konsequenz ist, lieber weniger Modelle aber dafür ordentlich augestattet.


Hallo Hans,
macht doch alle nicht so einen Aufwand.
Dafür haben in EU doch Gesetze.

Setz dem Händer eine angemessene Nachfrist (10 Werktage) zur Behebung des Schadens.
Wenn das Dingen keine 6 Monate alt ist hast Du sehr wenig Probleme damit. Der Händler hat dann 3 Versuche zur Schadensbehebung. Wenn 3x erfolglos einfach zurück geben.

Pfeif auf Garantie / Kulanz oder sonstwas. Das ist ein Sachmangel, dafür steht der Händler 24 Mon. gerade. (Nach 6 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr, dann mußt Du beweisen das der Schaden schon dran war).

Durch den Schaden dürfen Dir keinerlei Kosten enstehen. Hin und Rücksendung, Telefongeühren, Fahrt zum Postamt, Briefporto und alles was diesem Sachmangel zusammenhängt trägt der Händler. (Es sei denn der Wert liegt liegt unter 40,-€).

Das wissen auch die Händler.

Geh einfach mal Googlen nach Sachmangel, ProdHaftGes, §434 und weitere Lustigkeiten.

Und immer ganz höflich, sachlich und leise bleiben.:cool:
 

Zebo

User
Die Schweiz gehört nicht zur EU und muss sich demnach auch nicht nach dem EU Handelsrecht richten.


Das ist richtig, aber auch dort gibt es ein Garantierecht!


Das hat mir ein Arbeitskollege aus der Schweiz geschickt:

Ohne Garantiebescheinigung gilt in der Schweiz das Gesetz (Obligationenrecht OR, SR 220). Laut Gesetz bzw. Obligationenrecht (OR Art. 197 ff.) haftet der Verkäufer für Produktemängel während eines Jahres nach Auslieferung des Kaufgegenstandes (gesetzliche Garantie).

Beim Kauf eines mangelhaften Produkts ohne Garantiebescheinigung haben Kunden laut Obligationenrecht Anspruch entweder auf

- einen einwandfreien Ersatzgegenstand (Ersatzlieferung und nur beim Gattungskauf = kein individuell bestimmter Kaufgegenstand)

- auf die Auflösung des Kaufvertrags (Wandelung)

- oder auf eine angemessene Preisreduktion (Minderung)


Sobald der Kaufvertrag jedoch eine „Garantie“ beinhaltet, gelten die dort festgelegten Vereinbarungen (vertragliche Garantie), welche häufig vom Gesetz abweichen. Es gelten also die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehaltenen Vereinbarungen, welche Teil des Vertrages sind und Vorrang vor den Bestimmungen des OR haben. An und für sich sind diese vertraglichen Vereinbarungen nur
bindend, wenn die Kunden vor dem Kauf die Möglichkeit hatten, diese Bestimmungen durchzulesen. In der Praxis ist dies aber nicht immer der Fall. Bevor man einen Vertrag abschliesst, muss man also die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau durchlesen.

Bei den meisten Garantiebestimmungen gemäss AGB besteht lediglich ein Anrecht auf eine kostenlose Reparatur des schadhaften Produkts (Nachbesserungsrecht).


Aha!
Also mach es wohl durchaus Sinn mal die AGB von RtF durchzulesen, hier ein Auszug:

Produktbeschaffenheit und Gewährleistung
Der Lieferumfang erfolgt gemäss unserer Beschreibung. Öffentliche Äusserungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemässe Beschaffenheit der Ware dar. Auf alle Artikel gewährt Ihnen "ready2fly" die gesetzliche Gewährleistung auf alle Material- und Verarbeitungsfehler.

Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so reklamieren Sie bitte solche Fehler sofort schriftlich gegenüber uns. Die Gewährleistung erstreckt sich dabei ausschliesslich auf die Produkte, nicht auf Folgeschäden, Verlust oder mutwillige Beschädigung und unsachgemässe Behandlung. Bei Mängel der Ware wenden Sie sich unverzüglich schriftlich an unseren Kundendienst - info@ready2fly.ch - mit detailliertem Mangelbeschrieb und Fotos. es werden ausschliesslich schriftliche Beanstandungen akzeptiert! Bei tatsächlichen Mängel leistet "ready2fly" bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach eigener Wahl Nachbesserung, Preisnachlass oder Ersatzlieferung. Rücksendungen, welche nicht mit dem Kundendienst vorgängig abgesprochen wurden, werden nicht akzeptiert und an den Kunden zu dessen Kosten zurück gesendet. "Leichte" Druckstellen im Formschaum und kleinere Bemalungsunregelmässigkeiten gelten NICHT als Mangel-/Garantiefall. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Testen Sie Ihren gekauften Artikel vor dem Erstflug komplett auf Funktion, danach übernimmt ready2fly keine Gewährleistung. Sollte sich herausstellen, dass ein defektes Bauteil eingebaut wurde so nehmen Sie mit unserem Kundendienst Kontakt auf. Sollten wir Ihnen einen Austausch anbieten so bauen Sie die defekte Komponente aus und senden Sie diese an unsere Adresse und bitte geben Sie immer Ihre Rücksendeadresse sowie den genauen Problembeschrieb an. Sämtliche Rücksendekosten müssen vom Kunden übernommen werden, die erneute Zustellung der Austauschware geht zu lasten von ready2fly.

LiPo Akkus besitzen eine bedingte Garantie. Diese beinhaltet eine 1-monatige Funktionsgarantie. Gültig hierfür ist das Rechnungsdatum.

++++ WEITERE GARANTIEBESTIMMUNGEN FINDEN SIE AUF UNSEREM ONLINE-SHOP +++++

Transportschäden reklamieren Sie bitte sofort gegenüber Mitarbeitern des Zustellers, der die Artikel anliefert. Und erstellen Sie zusätzlich Beweismaterial in Form von Fotos!


Nun wird mir auch klar, warum die bei Hans seinem Modell die Nachbesserung abgelehnt haben, denn hier wird die Argumentatiion sein, dass ein offensichtlicher Materialfehler
bei 40 Flügen hatte auffallen müssen, vor allem weil der Hersteller eine gründliche Überprüfung vor Erstflug nahe legt. Hier hats der Kunde schwer, seinen Anspruch durchzusetzen.
 
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