Rechtsstaat oder Versagerjustiz ?

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Henry Kirsch

Vereinsmitglied
Heute wurde bekannt,das der ("ehemalige") RAF-Terrorist Christian Klar vorzeitig aus der Haft entlassen wird.
Christian Klar ist wegen 9-fachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Fälschlicherweise glaubt ein Grossteil der deutschen Bevölkerung,das eine "Lebenslange Freiheitsstrafe" hier nur 15 Jahre betragen würde. Dies ist Falsch. Fakt ist: Lebenslänglich ist Lebenslänglich.Es besteht nur die Möglichkeit einer Prüfung auf vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren (ausser bei angeordneter Sicherungsverwahrung,"besonderer schwere der Schuld",usw.)
Wenn Klar jetzt freikommen würde,entspräche das in etwa der Freiheitsstrafe eines Mordes,bei dem die "besondere Schwere der Schuld" festgestellt worden wäre.
Nach bekanntwerden dieser vorzeitigen Entlassung,kündigte der ehemalige Co-Pilot der Mogadischu-Maschine "Landshut" an,sein Bundesverdienstkreuz zurückzugeben.
Wie steht Ihr dazu ?
Ich persönlich finde,das die meisten Straftäter ein Recht haben sollten,irgendwann wieder in die Gesellschaft integriert zu werden.
Aber ein 9-fach Mörder auch ?
Ich finde: Nein.
 
Zuletzt bearbeitet:

udogigahertz

User gesperrt
Tja, hier sprichst Du ein heißes Thema an. Das betrifft den gesamten "Baader-Meinhof-Komplex". Sehr merkwürdig, wie die deutsche Justiz damit umgegangen ist, muss ich sagen. Es scheint so zu sein, dass da jemand ganz weit oben die Hosen gestrichen voll hatte und noch immer hat.

Was lernen wir daraus?

Es lohnt sich nicht, einfach nur kriminell zu sein, wegen Habgier Banken zu überfallen und Leute zu kidnappen, um Lösegelder zu erpressen. Man muss gleichzeitig auch "das System" bekämpfen wollen, dann erst wird man zum Medienstar, bekommt internationales Ansehen und darf mit Milde rechnen.

Grüße
Udo
 

gexx

User
Tja, wenn sogar rückfallgefährdete Sexualstraftäter und Kinderschänder wieder auf freien Fuß gelangen, da wundert mich nichts mehr.
 
gexx schrieb:
Tja, wenn sogar rückfallgefährdete Sexualstraftäter und Kinderschänder wieder auf freien Fuß gelangen, da wundert mich nichts mehr.

stimmt, dass ist ein Riesenproblem, immer wieder kommt es zu Fehlgutachten /- Urteilen.

Bei Klar bin ich auch erschrocken: das Urteil damals hatte auch zum Ziel das er NIE wieder frei kommt. Seine Kumpels sahen das so, und haben die Konsequenzen gezogen...

Zum einen wird unser Staat heute mehr denn je mit Gesetzen gegen Terrorismus überhäuft, die, die sie ausführen sollen, wissen nicht wo und wie anfangen, und dann sowas:confused: :eek: :o :mad: :cry:

Der Co-Pilot der Landshut sagte in einem Interview: da reist der Bundespräsident noch extra zu dem hin, bei den Opfern war nie einer....
 

ppb

User
Das klingt jetzt ein wenig radikal, aber es gibt meiner Meinung nach durchaus Fälle in denen eine Todesstrafe in Deutschland sinnvoll ist.

Sicher das macht kein Opfer wieder lebendig, und wird den Hinterbliebenen auch nicht wirklich helfen. Wer jedoch seine "Chance" in der Gesellschaft mitleben zu dürfen so verspielt, den braucht die Gesellschaft nicht. Wenn die Schuld zu 100% erwiesen ist, dann weg damit.
Ich rede hier von geplantem/vorsätzlichem Mord. Dabei muss es auch völlig Wurst sein ob das ein Kind (also eine Sache) oder eine "wichtige" Person war.

Mensch können sich zwar ändern oder bessern, aber was wenn das doch nur gespielt war?? Gutachter können sich auch irren (sind auch nur Menschen). Was sage ich den Hinterbliebenen wenn ein Täter doch wieder rückfällig wurde? uuupps, da habe ich mich getäuscht...

Die Diskussion heute müsste dann überhaupt nicht sein. Und die Kosten die ein Herr Klar (und einige Andere auch) bis heute verursacht hat hätten auch nicht sein müssen.

patrick
 
patrick, deine Argumente sind nicht von der Hand zu weisen...
 

Henry Kirsch

Vereinsmitglied
Meines Erachtens gab es seinerzeit (bei der Verurteilung Klar`s) noch nicht die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung.Und die noch heute nachträglich zu verhängen geht ja leider auch nicht. D.h. die müssen den leider irgendwann rauslassen,denn er hat ja nach Ablauf von 15 Jahren (ausser wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde,dann glaub ich nach 23 Jahren) die Möglichkeit alle 2 Jahre einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zu stellen.
Vielleicht sollte das Freiheitsstrafensystem umgestellt werden,anstatt einer lebenslangen Freiheitsstrafe gibt es dann zB. 80 Jahre.
Bei allen anderen Freiheitsstrafen kann erstmals nach Ablauf der Hälfte eine vorzeitige Entlassung geprüft werden,das nächste mal nach zwei dritteln der FHS (so ist es jedenfalls heute,ausser bei LL oder Sicherungsverwahrung).
D.h. bei 80 Jahren würde der mindestens 40 brummen.Und eine vorzeitige Entlassung nach verbüssung der Halbstrafe wird in Deutschland relativ selten befürwortet.

Gruß
Henry
 

Mookie

User
ppb schrieb:
Sicher das macht kein Opfer wieder lebendig, und wird den Hinterbliebenen auch nicht wirklich helfen. Wer jedoch seine "Chance" in der Gesellschaft mitleben zu dürfen so verspielt, den braucht die Gesellschaft nicht. Wenn die Schuld zu 100% erwiesen ist, dann weg damit.
Ich rede hier von geplantem/vorsätzlichem Mord. Dabei muss es auch völlig Wurst sein ob das ein Kind (also eine Sache) oder eine "wichtige" Person war.

Wer gibt denn der "Gesellschaft" das Recht über Leben und Tod zu entscheiden?
 

Henry Kirsch

Vereinsmitglied
Marc Grether schrieb:
Wer gibt denn der "Gesellschaft" das Recht über Leben und Tod zu entscheiden?

In einigen Fällen eine Ausnahmeklausel des Grundgesetzes.
Der sogenannte "finale Rettungsschuss" ist in eingen Bundesländern per Gesetz verankert.
Hat zwar nix mit der Todesstrafe zu tun,beantwortet aber zum Teil Deine Frage.

Gruss
Henry
 
Wenn ich das hier so lese, müßten außer Christian Klar auch einige andere Leute sehr froh sein, daß die Gewaltbereitschaft gegenüber Andersdenkenden nicht mehr ganz so hoch ist wie vor 30 Jahren.
 

Claas

User
Hallo Patrick,

braucht die Gesellschaft dich?
Ich brauche dich nicht,trotzdem käme ich nicht auf die Idee, dich wegschaffen zu wollen.

Ich rede hier von geplantem/vorsätzlichem Mord.

Genau: geplant, vorsätzlich und akurat durchgeführt, dazu noch unter Angabe des genauen Todesdatums, das alles staatlich verordnet - Nein danke!

Bist du sonst noch gegen den einen oder anderen Artikel des Grundgesetzes?

Wenn die Schuld zu 100% erwiesen ist, dann weg damit

Die Schuld ist nie zu 100% erwiesen, und wenn sie nur zu 1/mill erwiesen ist, hast du bei tausend getöteten Straftätern einen Unschuldigen mit umgebracht.

Mensch können sich zwar ändern oder bessern, aber was wenn das doch nur gespielt war?? Gutachter können sich auch irren (sind auch nur Menschen). Was sage ich den Hinterbliebenen wenn ein Täter doch wieder rückfällig wurde? uuupps, da habe ich mich getäuscht...

Woher wissen wir, daß das Leben, welches du führst nicht nur vorgetäuscht ist, du aber in Wirklichkeit kein Serienmörder bist?

Wir vertrauen drauf, daß es nicht so ist.
Der Richter vertraut auf die Gutachter.

Viele Grüße,
Claas

Ps Unbenommen davon, bin ich der Meinung, daß wir uns leider mehr um die Täter, denn um die Opfer kümmern.

Viele Grüße,
Claas
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
ppb schrieb:
Das klingt jetzt ein wenig radikal, aber es gibt meiner Meinung nach durchaus Fälle in denen eine Todesstrafe in Deutschland sinnvoll ist.
...
Sicher das macht kein Opfer wieder lebendig, und wird den Hinterbliebenen auch nicht wirklich helfen. Wer jedoch seine "Chance" in der Gesellschaft mitleben zu dürfen so verspielt, den braucht die Gesellschaft nicht. Wenn die Schuld zu 100% erwiesen ist, dann weg damit.

Gutachter können sich auch irren (sind auch nur Menschen). Was sage ich den Hinterbliebenen wenn ein Täter doch wieder rückfällig wurde? uuupps, da habe ich mich getäuscht...
...
patrick
Schade, daß hier wieder diese Diskussion geführt werden muß.
Patrick, hast Du noch nie von Fällen gehört oder gelesen, bei denen Angeklagte fälschlicherweise als 100% schuldig erkannt wurden?
Sagt dann der Richter zu den Hinterbliebenen eines Hingerichteten auch "uuupps, da habe ich mich getäuscht…" ?

Servus
Hans
 

ppb

User
Marc Grether schrieb:
Wer gibt denn der "Gesellschaft" das Recht über Leben und Tod zu entscheiden?


Toll, und wer hat dem Klar das Recht dazu gegeben?

Setzt Euch mal auf den Stuhl eines Betroffenen. Ich schätze da würde die eine oder andere Meinung schnell umkippen.

patrick
 

Claas

User
Die Diskussion heute müsste dann überhaupt nicht sein. Und die Kosten die ein Herr Klar (und einige Andere auch) bis heute verursacht hat hätten auch nicht sein müssen.

Selbst das Argument zieht nicht.
Schau mal in die USA:
Die Kosten für eine Hinrichtung übersteigen die Kosten einer lebenslangen Verwahrung um ein Vielfaches.

Toll, und wer hat dem Klar das Recht dazu gegeben?

Eben.
Keiner hat das Recht dazu.

VG Claas
 

ppb

User
Claas schrieb:
Keiner hat das Recht dazu.


Da gebe ich Dir vollkommen Recht! Ich möchte das auch nicht entscheiden müssen, zumal wie hier schon angedeutet, das keine einfach Entscheidung ist. Nur wie schützen wir uns vor solchen Menschen, die bekanntermaßen mit dem Töten kein Problem haben?

Es scheint so das unsere Justiz das nicht im Griff hat. Sonnst würde sich ja keiner aufregen das der Klar und Konsorten irgendwann wieder auf freien Fuß kommen.

patrick
 

Claas

User
Setzt Euch mal auf den Stuhl eines Betroffenen. Ich schätze da würde die eine oder andere Meinung schnell umkippen.

Korrekt, meine bestimmt auch.
Deshalb bin ich froh, daß unsere Justiz bemüht ist, nicht emotionale Urteile zu fällen.

Stimmungen und Emotionen sind bei solch elementaren Dingen kein guter Ratgeber.
Kühles Nachdenken und Reflektieren schon.

Denk mal an die Schariah-Gerichte, wo wütende Leute andere Leute steinigen...


VG Claas
 

Claas

User
Es scheint so das unsere Justiz das nicht im Griff hat. Sonnst würde sich ja keiner aufregen das der Klar und Konsorten irgendwann wieder auf freien Fuß kommen.

Mir scheint, unsere Justiz hat das ganz gut im Griff.
Eher fällt es den meisten Menschen schwer (mir auch), diesbezüglich ihre Emotionen im Griff zu haben.

Viele Grüße,
Claas
 
wer gibt einer Regierung das Recht Bürger ---> Soldaten in den Tod zu schicken? Das Grundgesetz: wir müssen unser Land am Hindukusch verteidigen..
Über die Jungs, die dort sinnlos gestorben sind regt sich keiner auf, aber wenn mean darüber nachdenkt mehrfache Mörder, Kinderschänder, Vergewaltiger mit dem Tod zu bestrafen.

Ich bin ganz sicher kein Befürworter der Todesstrafe, aber es gibt Fälle, da kommt man ins Grübeln.
 
Tönt jetzt blöd, Aber Baader Meinhof und Konsorten, das war doch jugendlicher Leichtsinn und Verblendung.

Wir haben uns in Europa einmal entschieden (aus Claas' Argumentation), dass wir das mit dem staatlichen Totschlagen nicht mehr wollen.

Eine lange Haftstrafe hat zwei Gründe: Strafe, und Absicherung der Gesellschaft gegen Wiederholung. Letzteres is das Ziel bei Verwahrung.

Jatzt kann man natürlich diskutieren, was eine angemessene Strafe für 9 Morde ist. Aber wenn wir jetzt mal davon ausgehen, dass die als abgegolten angesehen wird, welchen Grund gibt es, ihn immer noch in der Klapse zu lassen? Wird er das nochmal tun? Das waren schliesslich keine Triebtaten.
 

gexx

User
Claas schrieb:
Mir scheint, unsere Justiz hat das ganz gut im Griff.

Eben nicht, denn wenn gerade Kinderschänder oder schwere Sexualstraftäter wegen formalen Fehlern oder sogenannten "Gutachten" wieder auf freien Fuss gelangen, stimmt diesbezüglich irgendetwas nicht.

Ich bin auch hänschens Meinung. Es gibt durchaus Fälle, wo die Todesstrafe angebracht wäre. Wenn ein Vater den Mörder seines Kindes umbringt, wird der noch härter bestraft, als der Kindesmörder. Hier wird dann sicherlich mit "besonderer Schwere" der Tat argumentiert. Der Kindesmörder war ja schließlich psysisch gestört und konnte nichts für seine Tat...lachhaft ist sowas

Grüße
Robert
 
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