Rechtsstaat oder Versagerjustiz ?

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Henry Kirsch

Vereinsmitglied
Erschreckend ist hier auch wie mit Tätern/Opfern seitens des Staates umgegangen wird.
Die Täter werden in den Haftanstalten psychologisch betreut,können auf Kosten des Staates Berufe erlernen,werden ärztlich betreut usw.
Für die Opfer gibt es von staatlicher Seite absolut nix.
Der Weisse Ring (Opferhilfeverein) ist eine rein private Organisation.

Gruß
Henry
 

Gast_8281

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gexx schrieb:
Wenn ein Vater den Mörder seines Kindes umbringt, wird der noch härter bestraft, als der Kindesmörder. Hier wird dann sicherlich mit "besonderer Schwere" der Tat argumentiert. Der Kindesmörder war ja schließlich psysisch gestört und konnte nichts für seine Tat...lachhaft ist sowas

Das hat den einfachen Grund, dass Selbstjustiz unterbunden werden soll.
 

gexx

User
Das hat den einfachen Grund, dass Selbstjustiz unterbunden werden soll.

Wie wäre es denn mit einer Unterbindung von Kindesmorden?
Die Selbstjustiz in diesem Falle steht in direkter Kausalität mit der Tat und gerade bei Wiederholungstätern ist dies auf das Versagen des Staates zurückzuführen.

Grüße
 

Claas

User
Hallo Robert,

wenn gerade Kinderschänder oder schwere Sexualstraftäter wegen formalen Fehlern oder sogenannten "Gutachten" wieder auf freien Fuss gelangen

Kannst du das belegen, daß gerade Kinderschänder/Sexualtäter wegen formalen Fehlern oder sogenannten "Gutachten" wieder auf freien Fuss gelangen?
Tippe eher auf selektive Wahrnehmung.

Es gibt durchaus Fälle, wo die Todesstrafe angebracht wäre.

Dann mal raus damit: Ab wann denn? Ab da, wo du in einer ersten schmerzlichen Reaktion den Täter tot sehen willst?

@Waerter


Für die Opfer gibt es von staatlicher Seite absolut nix.
Wie kommst du darauf? Hast du dich informiert oder meinst du das nur?
Verschiedene Bundesländer bieten staatliche Opferhilfe an.

Viele Grüße,
Claas
 

gexx

User
Claas schrieb:
Hallo Robert,



Kannst du das belegen, daß gerade Kinderschänder/Sexualtäter wegen formalen Fehlern oder sogenannten "Gutachten" wieder auf freien Fuss gelangen?
Tippe eher auf selektive Wahrnehmung.

Hi Claas,
nein, das ist keine selektive Wahrnehmung. Erst vor ein paar Monaten ist so ein Fall in Leipzig ans Tageslicht gekommen. Wenn ich mal mehr Zeit habe, suche ich das mal raus...Es gab ja auch schon viele Berichte über "Gutachten", die zum Himmel schreien...

Wenn Kinderschänder geschnappt werden, dann ist oft die Aussage "vorbestrafter Sexualstraftäter", der vor Jahren (Jahrzehnten) sich schon einmal an Kinder vergriffen hat.

Klar, wird das nicht der Regelfall sein. Aber schon die Tatsache, dass das in einigen Fällen passiert, ist für mich ein Versagen der Justiz. Ein Kindermord durch einen Wiederholungs- bzw. auffälligen Täter ist schon einer zuviel.

Grüße
Robert
 

udogigahertz

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MarkusN schrieb:
Tönt jetzt blöd, Aber Baader Meinhof und Konsorten, das war doch jugendlicher Leichtsinn und Verblendung.
Markus, das stimmt nicht. Sämtliche Mitglieder der Baader-Meinhof-Gruppe (später RAF) waren keineswegs Jugendliche, sondern sie waren im Gegenteil bereits alle lange volljährig.

Wieso ist das überhaupt wichtig? Ist ein Verbrechen, ein Mord, den ein 20jähriger verübt irgendwie "besser" als die gleiche Tat verübt von einem 50jährigen? Wo ist da bitteschön, der Unterschied, der zu einer radikal unterschiedlichen Bestrafung führen soll?
Es kommt bei der Urteilsfindung auf alles mögliche an, aber nicht so sehr darauf, ob jemand 25 Jahre alt war oder 35.

Übrigens: Todesstrafe ist sinnlos, grausam, ein Relikt aus alter Zeit, nicht wirklich abschreckend, wie die Beispiele USA und China zeigen. Und auch gar nicht erforderlich, wenn man die ausgesprochen Strafen auch wirklich zur Anwendung bringen würde, wenn lebenslang eben lebenslang heißen würde, dann ist das Strafe genug. Es war übrigens kein MUSS, diese vorzeitige Begnadigung von Christian Klar, man hätte die auch ablehnen können, ohne weitere Rechtsfolgen! Insofern war das eine politische Entscheidung, dieses Monster, diesen gewissenlosen Massenmörder nun wieder auf die Menschheit loszulassen.

Nochmal übrigens: In unseren Gefängnissen sitzen etliche Personen ein, die ebenfalls Lebenslänglich bekommen haben, weil sie einen Menschen umgebracht hatten. Da diese Personen aber weder berühmt waren, noch zu den Terroristen zählten oder Geld hatten, wurden sie vom schlechten Pflichtverteidiger verteidigt, der natürlich nicht alle Möglichkeiten ausgenutzt hatte so dass diese Menschen in vielen Fällen völlig zu Unrecht die Höchststrafe erhielten und nun, da sie nicht im Rampenlicht stehen, natürlich nicht begnadigt werden. Da kümmert sich kein Bundespräsident drum. Der pfeift drauf.

Grüße
Udo
 

gexx

User
Claas schrieb:
Dann mal raus damit: Ab wann denn? Ab da, wo du in einer ersten schmerzlichen Reaktion den Täter tot sehen willst?

Bei Kindermord aus sexueller, abartiger Gier...Ein Mord an Erwachsenen kann immer auf gewissen Gründen geschehen (Beziehungsprobleme, Erniedrigungen oder sonstwas). Das ist zwar dennoch nicht zu entschuldigen, aber ein unschuldiges Kind umzubringen, was einen überhaupt nichts tun kann, ist durch nichts zu entschuldigen
 
ich wiederhole mich: nach den Jungs, die in Afghanistan, Ex-Jugoslawien etc. ihr leben gelassen haben kräht kein Hahn.

Aber Kinderschänder, Vergewaltiger, mehrfache Mörder werden mit Samthandschuhen angefasst:confused: :eek: :o :mad: :cry:
 

PW

User gesperrt
Hallo,

ein durchgängiges Thema in unserer Gesellschaft:

Dem Täter wird geholfen; um das Opfer kümmert sich niemand.

Siehe Vergewaltigungsopfer:

Der Täter erhält auf Staatskosten (Steuergelder) eine Therapie; aber das Opfer ...

Siehe Fernsehen:

RTL "so kommen Sie aus den Schulden raus"; da haben die Leute zig tausende EUROS an Schulden; denen wird geholfen; aber hat schon jemand mal eine Sendung gesehen, wo denjenigen geholfen wird, dessen Rechnung nicht bezahlt wird ?

Man sollte sich auch hier mehr darum kümmern, dass der kleine Handwerker etc., dem seine Rechnung nicht bezahlt wird, geholfen wird anstatt denjenigen zu helfen, die die Rechnungen nicht bezahlen.


Zu Chr. Klar:

wird sofort ein Arbeitsplatz angeboten...!!! Vermutlich verkauft er noch gegen Millionen seine Rechte ans Fernsehn oder eine Illustrierte.

Und wer kümmert sich um die Hinterbliebenen ???? Niemand !!!

Dennoch muss gesagt werden, dass es rechtlich nichts an der Entlassung zu beantstanden gibt. Es müßten eben die Gesetzes geändert werden. Die Richter können nur anhand der jetzigen Gesetzeslage entscheiden und sind abhängig von den Gutachtern.

Möchte mal all die Gutachter sehen, wenn dieser Herr - Gott bewahre - nach seiner Entlassung doch noch mal eine Peron tötet.

Aber welcher Gutachter kann schon zu 100 % beurteilen, ob jemand nach einer Entlassung nie wieder einen Menschen umbringt, vergewaltigt oder dergleichen.


Gruss

PW
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied

Henry Kirsch

Vereinsmitglied
PW schrieb:
Aber welcher Gutachter kann schon zu 100 % beurteilen, ob jemand nach einer Entlassung nie wieder einen Menschen umbringt, vergewaltigt oder dergleichen.

Tja,wenn die Gutachter eine Wiederhohlungsgefahr nicht 100 % ausschliessen können,sollte man die Täter vielleicht doch lieber hinter Schloss und Riegel lassen.
Peter ich verstehe schon was Du meinst,Hellseher sind Gutachter ja nun auch nicht,aber im Zweifel gegen den Verurteilten finde ich...

Gruß
Henry
 

ppb

User
... Es sei nur davon ausgegangen, dass "sexuelle Übergriffe" des Mannes in Freiheit "mittel- bis langfristig" nicht auszuschließen seien. ...

"nur"


Da ziehts mir die Schuhe aus. Ich muss mich für meine Stadt, bzw. deren hohes Gericht schämen.

patrick
 

Claas

User
@ Konrad:

ich bezweifel nicht, daß dem so ist, ich bezweifel aber, daß gerade Kinderschänder/Sexualtäter wegen formalen Fehlern auf freien Fuß kommen und halte es für selektive Wahrnehmung des einzelnen/der Medien.

@gexx
Bei Kindermord aus sexueller, abartiger Gier...Ein Mord an Erwachsenen kann immer auf gewissen Gründen geschehen (Beziehungsprobleme, Erniedrigungen oder sonstwas). Das ist zwar dennoch nicht zu entschuldigen, aber ein unschuldiges Kind umzubringen, was einen überhaupt nichts tun kann, ist durch nichts zu entschuldigen

Das eine ist nicht zu entschuldigen, das andere durch nichts - und das soll der Unterschied zwischen Leben und Tot sein?
Dünnes Eis.


Viele Grüße,
Claas
 

udogigahertz

User gesperrt
PW schrieb:
Es müßten eben die Gesetzes geändert werden.
Gruss
PW
Hier irren Euro Gnaden, der Herr Anwalt: Die Gesetze sind völlig ausreuchend, da brauchen wir nicht noch welche. Es geht hier um die Begnadigung von Verurteilten. Das ist nicht in Gesetzen geregelt, sondern fusst auf Rechtsverordnungen, sonstigen Vorschriften und natürlich der persönlichen Einzelfallbeurteilung.

Wenn man wollte, dann könnte man auch heute schon sämtliche Lebenslänglichen auch so lange eingesperrt lassen. Die müssen nämlich einen Antrag stellen auf vorzeitige Haftentlassung. Dieser wird dann geprüft und abgelehnt oder eben auch nicht.

Eine Gesetzesänderung ist dazu nicht erforderlich!

Grüße
Udo
 

Gast_8281

User gesperrt
gexx schrieb:
Wie wäre es denn mit einer Unterbindung von Kindesmorden?
Die Selbstjustiz in diesem Falle steht in direkter Kausalität mit der Tat und gerade bei Wiederholungstätern ist dies auf das Versagen des Staates zurückzuführen.

Grüße

Wenn man so denkt, dann kommt´s zur Anarchie. Wenn man dem einen Mörder Rache gewährt, muss man es dem nächsten ebenfalls.

Deshalb übernehmen Gerichte die Entscheidung was mit einem Straftäter passiert. Wir Otto-Normal-Bürger sind hier viel zu emotional. Aber wurde ja auch schon angesprochen.

Wie heißt es so schön: wo die Moral & Sitte fehlt, müssen sie durch Gesetze ersetzt werden. Vor 2000 Jahren gab´s mal 10 Gebote mit 279 Worten. Heute braucht die EU für die Regelung von Karamell-Bonbons über 25.000 Worte.
 

gexx

User
Claas schrieb:
@gexx

Das eine ist nicht zu entschuldigen, das andere durch nichts - und das soll der Unterschied zwischen Leben und Tot sein?
Dünnes Eis.

Für mich ist das ein entscheidender, wenn auch feiner Unterschied. Anstatt der Todesstrafe könnte man ja Kinderschänder bzw. -mörder auch in ein "normales" Gefängnis und nicht wie immer in Sicherheits- "Einzelhaft" stecken. Dann klären die Häftlinge das schon untereinander....

Grüße
Robert
 

gexx

User
Mäddis schrieb:
Wenn man so denkt, dann kommt´s zur Anarchie. Wenn man dem einen Mörder Rache gewährt, muss man es dem nächsten ebenfalls.

Stimmt schon, aber die Selbstjustiz mit noch härteren Strafe zu belegen, ist keine Ursachenbekämpfung. Bei Selbstjustiz hat die Justiz versagt und das zu verhindern sollte dann die Ursachenbekämpfung sein.

Wer würde denn nicht sagen: "Wenn der Staat meine Kinder nicht beschützt (beschützen kann), mache ich es selber..."

Nicht immer wird Selbstjustiz von direkt Betroffenen ausgeübt...

Grüße
Robert
 
Hallo,

...eigentlich unfassbar wie undifferenziert hier teilweise argumentiert wird - v.a. wenn es um das Thema Todesstrafe geht!

Wo bitte soll da eine "Gerechtigkeit" liegen? Wem ist damit geholfen, wer zieht die Grenze und wer verantwortet Fehlurteile? Hier darf es nicht um Rache gehen und auch nicht um eingesparte Kosten.

Ist es "gerecht" einen Kindsmörder hinzurichten wo wir alle wissen was im "im Namen der Demokratie und Freiheit" im Irak geschieht, wo Soldaten Unschuldige (u.a.sehr viele Kinder) umgebracht haben. Ich spreche hier nicht nur von "Kollateralschäden" im Zuge von Bombenangriffen - ich spreche hier auch von bekannten und z.T. militärgerichtlich anhängigen Übergriffen auf die Zivilbevölkerung! Was ist mit diesen Leuten? Naja...sind ja nur ein paar Bälger von irgendwelchen unterentwickelten Dritte-Welt-Ländern...oder?

Ist es gerecht einen Raubmörder hinzurichten während es sich "intelligente" Kriminelle mit dem entsprechenden Vermögenshintergrund richten bzw. andere die Drecksarbeit erledigen lassen?

Der eine stirbt im Namen der Gerechtigkeit für einen Mord, der andere wird für viele Morde auch noch geehrt...

Eine entsprechende (humanistische) Vorgangsweise kann doch wohl nur in die Richtung (und in der Reihenfolge!)gehen:

1. Prävention
2. Opferschutz und Opferhilfe
3. Eine rechtsstaatliche Justiz ohne den Rachegedanken, dafür mit einem ausgeprägterem Schutzgedanken
4. Chance zur Rehabilitation

Zum aktuellen Fall C. Klar:

Ich möchte mir kein Urteil anmaßen, bin aber der persönlichen Meinung dass eine vorzeitige Entlassung nicht gerechtfertigt ist. Es geht nicht nur um den Schutz der Gesellschaft (er wurde einerseits begutachtet und die Gefahr zumindest als "sehr gering" eingestuft, bzw. wird er sich nach seiner Enthaftung nur eingeschränkt bewegen können).

Mein Problem in dem Fall ist der Umstand, dass weder Herr Klar, noch andere, bereits nach wenigen Jahren freigelassene Mitglieder der RAF zu einer Aufklärung bzw. Aufarbeitung der Vorkommnisse beigetragen haben. Es ist heute nach wie vor in vielen Fällen unbekannt, wer in welcher Form an welchem Verbrechen teilgenommen hat.
Das mag am Tod der Opfer nichts ändern - wohl aber am Leben der Angehörigen. Auch das bedeutet für mich Rehabilitation - die aktive Konfrontation des Täters mit den Geschehnissen und eine Aufarbeitung...

@Robert

Anstatt der Todesstrafe könnte man ja Kinderschänder bzw. -mörder auch in ein "normales" Gefängnis und nicht wie immer in Sicherheits- "Einzelhaft" stecken. Dann klären die Häftlinge das schon untereinander....

...wohin soll dieser Zynismus führen?

Walter
 

Claas

User
Hallo Robert,

seine Kinder selber beschützen oder den Mörder seiner Kinder umbringen ist aber ein himmelweiter Unterschied.

Ersteres moralisch unbedingt erforderlich, letzteres moralisch absolut verwerflich.

Ich muß mich aus der Diskussion ausklinken, hab keine Zeit mehr, sorry.

Fand es sehr lehrreich und persönlich schockierend, wieviele hier und wahrscheinlich auch in unserer Gesellschaft bereit sind, andere Leute umzubringen/umbringen zu lassen.
Der Neandertaler lebt in uns und 300 Jahre Aufklärung/3000 Jahre Humanismus sind ein Fliegenschiß und schnellstens weggefegt, wenn Klein/und Stammhirn das Regiment übernehmen.
Das meine ich nicht despektierlich, und ich nehme mich davon nicht aus!!

Viele Grüße,
Claas
 

gexx

User
Claas schrieb:
Fand es sehr lehrreich und persönlich schockierend, wieviele hier und wahrscheinlich auch in unserer Gesellschaft bereit sind, andere Leute umzubringen/umbringen zu lassen.

@Claas und Walter

Klar ist das ein heißes Thema und jeder hat dazu seine eigene Meinung. Ich persönlich finde die Diskussion um eine Todesstrafe in unserer Gesellschaft nicht schockierend.
Ich finde die begangenen Morde an Kindern der letzten Jahre schockierender, als es die Todesstrafe für Täter jemals (für mich) wäre...


Sorry, aber für mich zeigt die Todesstrafe- Diskussion, dass es wieder nur um das "Wohl" bzw. Gerechtigkeit für die Täter geht. Die Opfer oder auch zukünftige Opfer bleiben auf der Strecke.
Humanismus auf Kosten der (zukünftigen) Opfer ist nicht gerade das, wonach ich streben würde...
Wenn die Justiz ordentlich durchgreift, dann gäbe es (zumindestens von meiner Seite) keine Diskussion um eine Todesstrafe.

Grüße
Robert
 
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