Hallo,
...eigentlich unfassbar wie undifferenziert hier teilweise argumentiert wird - v.a. wenn es um das Thema Todesstrafe geht!
Wo bitte soll da eine "Gerechtigkeit" liegen? Wem ist damit geholfen, wer zieht die Grenze und wer verantwortet Fehlurteile? Hier darf es nicht um Rache gehen und auch nicht um eingesparte Kosten.
Ist es "gerecht" einen Kindsmörder hinzurichten wo wir alle wissen was im "im Namen der Demokratie und Freiheit" im Irak geschieht, wo Soldaten Unschuldige (u.a.sehr viele Kinder) umgebracht haben. Ich spreche hier nicht nur von "Kollateralschäden" im Zuge von Bombenangriffen - ich spreche hier auch von bekannten und z.T. militärgerichtlich anhängigen Übergriffen auf die Zivilbevölkerung! Was ist mit diesen Leuten? Naja...sind ja nur ein paar Bälger von irgendwelchen unterentwickelten Dritte-Welt-Ländern...oder?
Ist es gerecht einen Raubmörder hinzurichten während es sich "intelligente" Kriminelle mit dem entsprechenden Vermögenshintergrund richten bzw. andere die Drecksarbeit erledigen lassen?
Der eine stirbt im Namen der Gerechtigkeit für einen Mord, der andere wird für viele Morde auch noch geehrt...
Eine entsprechende (humanistische) Vorgangsweise kann doch wohl nur in die Richtung (und in der Reihenfolge!)gehen:
1. Prävention
2. Opferschutz und Opferhilfe
3. Eine rechtsstaatliche Justiz ohne den Rachegedanken, dafür mit einem ausgeprägterem Schutzgedanken
4. Chance zur Rehabilitation
Zum aktuellen Fall C. Klar:
Ich möchte mir kein Urteil anmaßen, bin aber der persönlichen Meinung dass eine vorzeitige Entlassung nicht gerechtfertigt ist. Es geht nicht nur um den Schutz der Gesellschaft (er wurde einerseits begutachtet und die Gefahr zumindest als "sehr gering" eingestuft, bzw. wird er sich nach seiner Enthaftung nur eingeschränkt bewegen können).
Mein Problem in dem Fall ist der Umstand, dass weder Herr Klar, noch andere, bereits nach wenigen Jahren freigelassene Mitglieder der RAF zu einer Aufklärung bzw. Aufarbeitung der Vorkommnisse beigetragen haben. Es ist heute nach wie vor in vielen Fällen unbekannt, wer in welcher Form an welchem Verbrechen teilgenommen hat.
Das mag am Tod der Opfer nichts ändern - wohl aber am Leben der Angehörigen. Auch das bedeutet für mich Rehabilitation - die aktive Konfrontation des Täters mit den Geschehnissen und eine Aufarbeitung...
@Robert
Anstatt der Todesstrafe könnte man ja Kinderschänder bzw. -mörder auch in ein "normales" Gefängnis und nicht wie immer in Sicherheits- "Einzelhaft" stecken. Dann klären die Häftlinge das schon untereinander....
...wohin soll dieser Zynismus führen?
Walter