Regelungen Hangflug in Italien/Europa

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sgies

User
Hi.
Wäre cool wenn die deutschsprachigen Piloten von dort (SG Composites bspw.; PS Models?) hier mitlesen würden.
Die Jungs kennen doch bestimmt alle Vereine im 150 km Umkreis (ich hab jetzt einfach mal 150 km gesagt; wie viele Vereine/Gelände wirklich betroffen sind wissen die Jungs dort besser als ich) und können mit denen mal absprechen was und ob überhaupt was unternommen werden muss. Vielleicht (!) ist es für manche Hänge am Ende positiv unter dem Radar zu bleiben. Aber das darf ich ja nicht entscheiden :)

Vielleicht ist das übertrieben, aber besser zu früh als zu spät.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Wo finde ich die Flugverbotszonen für Umbrien? Ich finde die Infos auf der D-flight-Seite nicht...
 
Wo finde ich die Flugverbotszonen für Umbrien? Ich finde die Infos auf der D-flight-Seite nicht...
Hallo Robin,
Anbei die Auswertung der klassischen Hänge in Marken/Umbrien:
- Die Hänge Mt.Pennino, Mt.Vettore sind rote Flugzonen (0m über AGL)
- Die Hänge Mt.Cucco, Mt.Tenetra, Mt.Morcia, Cima Mutali, Mt.Nerone sind gelbe Flugzone (45m über AGL).
- Die Hänge Mt.Subasio, Mt.Serra Santa sind grüne Flugzonen (<120m über AGL)

Um bei D-Flight.it die Flugzonen zu sehen, musst du dich registrieren.

Lieber Gruß aus Graz
Volker
 

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Apropos Europa. War gerade 2 Monate auf Lanzarote und da ist es der gleiche Mist.
Unter Rednatura 2000 bzw. Visor Grafcan kann man die Schutzgebiete einsehen.
Unterm Strich ist die halbe Insel gesperrt. Keine Ahnung, warum man einen Steinhaufen
schützt. :rolleyes:
 
Colli di San Fermo ... 😲
In einer großen grünen Flugzone ist nur der Hang zur roten Flugzone erklärt ... da müssen unsere "Freunde" vom Paragliding eine gute Lobby gehabt haben um den Hang nun für sich alleine zu nutzen. Wenn ich dort war, dann gab es meistens für die Modellflieger Problem wg der aus dem "Hinterhalt" - aus dem Lee - anfliegenden Paraglider ... besonders der Local, der den Helm immer am Ellbogen trägt.
Ich frage mal beim RC-Club "San Fermo Gliders" nach.

Das täte mir für Crtistina & Gianluca sehr leid 🤧.

Lieber Gruß aus Graz
Volker
 

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Volker: Danke, und bitte gib Bescheid wenn Du Neuigkeiten hast! Es sieht tatsächlich nach ziemlich systematischem Aussperren von UAV/Modellflug aus. Jetzt zeigt sich das Problem mit dem gemeinsamen Rechtsrahmen in voller Härte. Selige Schweizer - dort hatte man offenbar immer den richtigen Riecher. Hoffentlich checkt jetzt auch der ÖAeC dass massiver Handlungsbedarf für AT besteht denn grundsätzlich kann sich dort die italienische Geschichte wiederholen ...
 
Hallo,
habe heute eine Mail von der Tourist Information Bozen bekommen.

In der mail steht folgendes:

"in den letzten Tagen haben wir mehrere Emails und Anfragen gekriegt über totale oder definitve Flugverbote über der Seiser Alm, insbesondere Spitzbühl.
Wir haben die Gemeinde Kastelruth, die zuständige Forststation und die Kollegen des Tourismusvereins Seiser Alm nachgefragt und kein Flugverbot wurde erlassen.
Sollten Sie noch Fragen haben kontaktieren Sie uns oder den Tourismusverband Seiser Alm (info@seiseralm.it). "


Von Martin Pramstrahler bekam ich heute die Info, daß das Amt für Naturschutz nicht wusste, daß Modellflugzeuge den Drohnen gleichgestellt sind. Das Flugverbot bezieht sich auf Drohnen. Man versucht nun, die Grenze im Bereich Spitzbühl zu versetzten.

Dann hoffen wir mal das beste!
Gruß Ernst
 
... daß das Amt für Naturschutz nicht wusste, daß Modellflugzeuge den Drohnen gleichgestellt sind.
... da sieht man was passiert, wenn alle in einen Topf geworfen werden! Davor haben wir schon vor Jahren gewarnt.
Das einfachste wäre wenn die ENAC auf ihrer Plattform D-Flight.it explizit erklärt, dass diese NoFly-Zonen NUR für Drohnen (Multikopter) gelten und für den Modellflug nicht relevant sind. Aber die Bezeichnung UAS mit ihrer Definition ist nun mal im EU-Recht eingeführt. Das zu ändern wäre Aufgabe der Verbände - und der EMFU ...
 

swoop

User
NUR für Drohnen (Multikopter) gelten und für den Modellflug nicht relevant sind. Aber die Bezeichnung UAS mit ihrer Definition ist nun mal im EU-Recht eingeführt.
War erst diese Woche in einer Filiale einer österreichischen Fotokette, da werden dji copter angeboten, technische Daten aufgelistet, aber mit keinem Wort erwähnt dass so ein Ding registrierungspflichtig ist, der potentielle Pilot eine Prüfung ablegen muss und jeden Flug anmelden muss.
Solange sich das nicht ändert........
 
Hoffentlich checkt jetzt auch der ÖAeC dass massiver Handlungsbedarf für AT besteht denn grundsätzlich kann sich dort die italienische Geschichte wiederholen ...

In Österreich liegt der Ball bei den Vereinen und Interessengruppen die Hänge und Plätze befliegen, das sie baldigst sich um einen Art.16 Bescheid bemühen, zur Zeit geht das relativ problemlos über die Bühne, die Frage ist natürlich wie lange noch!
Erfahrungsgemäß wird kaum etwas besser, einfacher, billiger.

In Österreich gibt es die fixe Zusage das Art.16 genehmigte Plätze vom U-space ausgenommen werden.
 

HPR40

User
... da sieht man was passiert, wenn alle in einen Topf geworfen werden! Davor haben wir schon vor Jahren gewarnt.
Das einfachste wäre wenn die ENAC auf ihrer Plattform D-Flight.it explizit erklärt, dass diese NoFly-Zonen NUR für Drohnen (Multikopter) gelten und für den Modellflug nicht relevant sind. Aber die Bezeichnung UAS mit ihrer Definition ist nun mal im EU-Recht eingeführt. Das zu ändern wäre Aufgabe der Verbände - und der EMFU ...
Ich kenne einige die Multikopter einfach so aus Spaß an der Freude betreiben, z.b. um damit FPV Rennen zu fliegen. ( Einige davon fliegen auch mit Flächenfliegern FPV Rennen. )

Die EU Verordnungen wirken übrigens unmittelbar auf Luftverkehrsteilnehmer, Halter und Betreiber von Bemannten und unbemannten Luftfahzeugen.

Weiterhin gilt für Luftverkehrsteilnehmer die ein bemanntes oder unbemanntes Luftfahzeug in Betrieb nehmen wollen, die Pflicht zur Flugvorbereitung, dass bedeutet der Pilot / Verantwortliche Luftfahrzeugführer der das Luftfahzeug in Betrieb nehmen will, muss sich vorab informieren, ob er/sie den geplanten Flug durchführen darf.


Sollte man den Luftraum aus irgendwelchen Gründen nicht nutzen dürfen, weil man z.b. nicht über die entsprechende Kompetenz ( Schein) ein Luftfahzeuge der entsprechenden Klasse in Betrieb nehmen zu dürfen oder z.B. das Luftfahzeug keine Zulassung zum Luftverkehr haben, und macht daß trotzdem, dann kann das mit Strafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. ( Ich hoffe ich habe den Bußgeld Rahmen Richtig im Kopf)

Die EU Verordnung 2019/947 ist für den Betrieb von UAS seit dem 1.1.2023 Europaweit einzuhalten.
Rechte aus Nationale Genehmigungen und Rechte aus Nationalen Kompetenz-Nachweisen, die Modellflugvereinen / Verbänden und Modellfliegern erteilt wurden, dürfen seit dem nicht mehr ausgeübt werden.

Das hat im Übrigen das Luftamt Nordbayern, National Aviation Authority von EASA ( Nationale Luftaufsichtsstelle), mit dem Schreiben das hier von Rechtsanwalt Christian Walther an Anderer Stelle veröffentlicht wurde, so bestätigt.
Ich bitte dieses Rundschreiben, in dem das Luftamt Nordbayern verfügt das keine Genehmigung durch die Behörde an Modellflug Vereine erteilt wird, zu beachten.


Viele Grüße
Horst
Aviation Authority, European Airspace Safty Agency, der als Modellflieger alles Andere als Amüsiert ist über Modellflug Verbände und das Verantwortungslose handeln dieser, insbesondere des DAeC.

P.S. ich bin bei EASA nicht im Öffentlichen Origram geführt. Im internen Origram werde ich auch nur mit meinem Vornamen geführt, dafür gibt es auch Gründe.
Nur wenn sich einer hier fragen sollte, warum ich nicht mit meinem Nachnamen unterschreibe.
Aber die Agentur arbeitet trotzdem sehr Bürgernah für ihre Europäischen Bürger und dies möglichst auf Augenhöhe.
 
An alle anderen: die BE für den Betrieb im Verbandsrahmen (derzeit u.a. in D , GB und N umgesetzt) ist gemeint- und entgegen Horst ist dies der einzig denkbare Weg, auch außerhalb einzeln von Vereinen/ Personen zugelassenen Fluggeländen Rechtssicherheit und einen gewissen Bestandsschutz zu erhalten. Erfolgreiche Beispiele gibt's gottlob inzwischen aber es muss sich europaweit noch durchsetzen
 
@LimaBravo, für mich ist es ein Novum, dass durch die EASA nicht nur Luftiges geregelt wird, sondern im Gründungszweck dieser Behörde auch eine Zuständigkeit für luftige Umweltaspekte eingebaut wurde.

Damit sehe ich auch eine Zuständigkeit für Deine Frage dort. Vielleicht ist dieser Umwelt-Teil noch nicht so richtig umgesetzt bzw. aktiv.
Eventuell weiss @HPR40 mehr.

Gruss Dietmar
 

HPR40

User
Lieber Horst, kannst Du bitte 1. beim Thema bleiben und 2. nicht solchen Stuss von dir geben? Es ist nämlich Stuss, auch wenn du Kompetenz vorgaukelst...
Kennen wir uns persönlich, dass Du diese Aussage über mich treffen kannst?

Btw bist Du für dein tun und handeln Verantwortlich.
Ich habe nur gesagt, wie die momentane Lage ist.

Gruß Horst
 
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