Reparatur - Kostenvoranschlag - Versandkosten

Hallo,
ich habe vor ca. 4-5 Jahren einen Benzinmotor hier in Deutschland bei einem Händler (Deutscher Servicehändler des Herstellers) gekauft der nun nicht mehr die volle Leistung aufzeigt.
Nun habe ich den Motor zu diesem Händler zur Überprüfung geschickt mit dem Hinweis nichts am Motor zu reparieren (Kostenvoranschlag).
Daraufhin wurde mir schriftlich mitgeteilt dass ich mich bitte telefonisch mit dem Hersteller des Motors in Verbindung setzen soll (der Motor wurde weiter zum Hersteller gesendet) um Rücksprache über die weitere Vorgehensweise bzw. Reparatur des Motors zu besprechen.

Daraufhin habe ich mit dem Hersteller telefoniert und nach Erkenntnis über die Höhe der Reparaturkosten diese abgelehnt und Ihn gebeten den Motor zurückzusenden.

Nun kam der Motor mit einer Nachnahme die den Versand vom Händler zum Hersteller beinhaltet wieder zurück.

Nun frage ich mich natürlich ob ich die Kosten für den Versand vom Händler zum Hersteller tragen muss da ich weder Ihn beauftragt habe diesen dahin zuschicken noch hat er mich darüber informiert das diese Kosten auf mich zu kommen.

Wer kennt sich mit dieser Rechtslage aus.

Es geht hier um ca. 30-35€ und eher ums Prinzip!

MFG Jörg

PS: Ich habe hier bewusst auf Namen, Motormarke verzichtet!
 
Zuletzt bearbeitet:
- der Händler wollte bestmöglichst helfen, deshalb sicher der Versand zum Hersteller.
- er hatte nur Arbeit und Kosten!
Nachdem Jörg ergänzt hat, korrigiere ich: es geht um ca. 35.-€, das ändert aber nichts an meiner Aussage, ein Kostenvoranschlag und Rückporto muss in einem solchen Fall immer bezahlt werden.
Wenn der Händler sich solche Kosten an´s Bein hängt, schlägt es sich in den Preisen nieder, die Spannen.

Mann klärt sowas mit seinem Händler privat...
 
Zuletzt bearbeitet:

PW

User gesperrt
Hallo,

man oh man.. was für Probleme !

Der arme Servicehändler... nichts als Arbeit und dann noch so eine Fragestellung.

Schon mal überlegt, was der Servicehändler an Zeit für Dich investiert hat ?


Gruss

PW
 
man oh man.. was für Probleme !

man oh man.. was für Probleme !

Einfach mal nicht antworten wenn es nichts zur Sache beiträgt ...
aber manche müssen ja überall Ihren ungeliebten Senf dabeigeben!

Vielleicht habe ich schon einige Motoren bei Ihm gekauft .. was geht es dich an ?
Also Stenker woanders rum ...
 

PW

User gesperrt
Hallo,

also Du gehst davon aus, dass der Händler alles für Dich kostenlos macht ? Und dieses bei einer Überprüfung eines 4-5 Jahre alten Motors ?

Ich würde an Deiner Stelle froh sein, denn so wie Du es schilderst wurden O,OO EURO an Arbeitslohn etc. Dir in Rechnung gestellt; nur das Porto. Und wenn es keinem was angehen soll, dann frage ich mich, warum Du so einen Thread aufgemacht hast.

Gruss

PW
 
Du hast den Händler beauftragt, den Motor zu überprüfen. Wie er das macht, ist dem Händler überlassen, und bei der Höhe der von dir genannten Kosten sowieso.

Das er dir Aufwand und Kosten für die Überprüfung in Rechnung stellen wird, war zu erwarten, und ist zulässig. Über Höhe und Abwicklung hätte man sich ja vorher absprechen können. Das die angefallenen Kosten für die Überprüfung aus Versandkosten zum/vom Werk resultieren, ist dabei egal.

Wie schon geschrieben wurde, hast du gar keinen Grund, dich zu beklagen. Der Händler hätte dir ohne weiteres auch noch die angefallene Arbeitszeit (die bei ihm und die im Werk) berechnen dürfen.

Oliver
 

PW

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Hallo Frank,

um einen gescheiten Kostenvoranschlag zu erstellen, muss der Händler/Service erst einmal

1. Paketeingang
2. Auspacken

3. und dann den Gegenstand untersuchen, um festzustellen, was denn der Fehler ist und was genau neu gemacht werden muss.

4. Kunde informieren
5. Paket wieder packen und an den Kunden zurücksenden

Allein diese Punkte - gerade Punkt 3 - kosten Zeit, die der Kunde - selbst wenn er dann den Gegenstand nicht repariert heben möchte - zahlen muss zzgl. Rücksendeporto.

Wenn ein Kunde - wie vorliegend - nun nur die Portokosten zahlen soll, dann sollte man zufrieden sein ....

Erwartet wirklich jemand, dass all dieses kostenlos ist ? Im vorliegenden Fall hat der Händler "draufrgelegt".


Gruss

PW
 

FrankR

User
Hallo Frank,

um einen gescheiten Kostenvoranschlag zu erstellen, muss der Händler/Service erst einmal

1. Paketeingang
2. Auspacken

3. und dann den Gegenstand untersuchen, um festzustellen, was denn der Fehler ist und was genau neu gemacht werden muss.

4. Kunde informieren


Tja, da unterscheidet sich dann Service und ich bestell eh gleich im Ausland.
Davon abgesehen, wenn ein Servicehändler den Motor zum Hersteller schicken muss und nicht selber in der Lage ist, die Produkte als Servicehändler zu warten, dann ist das für mich ein Kistenschieber.
Dann kann man den Motor auch gleich im Ausland bestellen und evtl. noch ein paar Euro sparen.
Ich kann mir auch schon fast denken um welche Marke es sich handelt.

Frank
 
Nun kam der Motor mit einer Nachnahme die den Versand vom Händler zum Hersteller beinhaltet wieder zurück.

Nun frage ich mich natürlich ob ich die Kosten für den Versand vom Händler zum Hersteller tragen muss da ich weder Ihn beauftragt habe diesen dahin zuschicken noch hat er mich darüber informiert das diese Kosten auf mich zu kommen.

Servicekosten sind nicht dasThema...
 

glipski

User
Im Prinzip hast du recht.
Aber wenn eine Kostenvorschlagsgebühr erhoben wird, muss das dem Kunden nicht vorher mitgeteilt werden?

Frank

Hallo,

'ne andere Möglichkeit ist ja auch, vor dem Versenden an den Händler einfach mal dort anzurufen oder zu emaillen und nachzufragen, welche Kosten anfallen können. So mach ich das jedenfalls immer und ich wusste immer, ob sich das Einsenden lohnt und mit was ich rechnen muss.

Ich bin damit immer gut gefahren und die Händler / Hersteller haben auch immer freundlich reagiert, bei einigen hat die Überprüfung und Rücksendung von Elektronik (Logger) kostenlos durchgeführt, obwohl schon 4 Jahre alt und ausserhalb Gewährleistung und Garantie.

Gruß

Gerhard
 

udogigahertz

User gesperrt
Hallo,

'ne andere Möglichkeit ist ja auch, vor dem Versenden an den Händler einfach mal dort anzurufen oder zu emaillen und nachzufragen, welche Kosten anfallen können. So mach ich das jedenfalls immer und ich wusste immer, ob sich das Einsenden lohnt und mit was ich rechnen muss.
Gruß

Gerhard
Diese Vorgehensweise kann ich nur doppelt unterstreichen, erst

- Händler kontaktieren, am besten per Telefon, ihm die Sachlage schildern, eventuell wird er da schon sagen, dass er den Motor ebenfalls zum Hersteller einsenden muss, warum auch immer und das demzufolge Kosten anfallen würden. Oder der Händler nennt einen Pauschalpreis für einen Kostenvoranschlag oder, oder. In einem persönlichen Gespräch kann man alle diese Dinge sofort und zur beiderseitigen Zufriedenheit abklären.

- Daraufhin selber entscheiden, ob man das möchte oder eher nicht.

Wenn man einen Gegenstand einfach so zum Händler schickt mit der Bitte um einen Kostenvoranschlag, ihm aber weder eine preisliche Obergrenze setzt oder ihm auch nicht sagt, dass man nicht wünscht, dass er Dritte daran beteiligt und ihm außerdem auch kein Zeitlimit setzt, ja, dann darf man sich auch nicht wundern, wenn dann sowas dabei rauskommt.

Also hier ist die Bezahlung der Portokosten per Nachnahme durchaus gerechtfertigt.

(Wieso glauben die Leute immer, sie müssten sich im Internet, in der Öffentlichkeit also, über ihr unglaubliches Ungemach, das ihnen widerfahren ist, ausheulen?)


Grüße
Udo
 
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