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Im Reglement ist klar definiert wo GFK + CFK eingesetzt werden darf. Demzufolge handelt es sich um einen Regelverstoß. Egal wo die Kirche steht.
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Im Regelwerk ist klar definiert das:
Der Heckausleger für das Leitwerk darf aus einem GFK/CFK/Kevlar-Rohr oder – Profil bestehen. Das Rohr/Profil darf maximal bis zur halben Flächentiefe des Flügels reichen.
Darüber steht:
Ansonsten gelten die Bauvorschriften für die Leitwerksmodelle sinngemäß.
Ich sehe da somit keinen Regelverstoß. Ist aber nur meine Meinung.
Auch die Bauanleitung beschreibt das das Rohr nicht über die ganze Flächentiefe gehen darf damit eben den Regeln genüge getan wird.
Aber bis zu den ersten Bewerben 2017 wird sich das ja noch klären.
Andreas