Hallo,
ich weiss jetzt nicht ob ich hier richtig bin und ob es schon mal diskutiert wurde. Auf die Schnelle hab ich nichts gefunden.
Es geht um einen Schaden der einem Modell durch ein anderes Modell entstanden ist. Die Schuldrage ist soweit geklärt dass es einen Schädiger und einen Geschädigten gibt. Daran gibt es auch nichts zu rütteln.
Im netten Brief von der zuständigen Versicherung steht jetzt Zitat
"Zudem besteht eine Haftung des Modellfliegers nur nach § 33 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) wie bei den großen Flugzeugen auch.
§33 LuftVG ist keine Verschuldenshaftung, sondern eine reine Betiebshaftung, also eine Haftung des Betreibers allein aus dem Betrieb des Flugzeuges selbst. Dies bedeutet, das jeder Flugmodellbetrieber auch ohne jegliches eigenes Verschulden haftet, selbst dann wenn er die größtmöglicheSorgfalt angwandt hat. Von dieser sog. Betriebsgefahr ist, anders als im Straßenverkehrsgesetz, keine Entlastungsmöglichkeit vorgesehen." Zitat Ende
Also im ersten Moment hab ich das Gefühl das soll erst mal zur allgeminen Verunsicherung dienen, aber was im nächsten Absatz dann stand find ich schon etwas grenzwertig für mein Rechtsempfinden.
Zitat: Diese Haftung aus der Betriebsgefahr triit auch nicht etwa hinter dem Verschulden eines Anderen zurück. Selbstverständlich kann es bei einer Kollision zweier Modelle in der Luft so sein, dass der eine Modellbetreiber den Shcadenfall durch einen Bedienfehler ausgelöst hat. Dieses Verhalten führt entsprechend zu einer Schadenersatzverpflichtung. Jedoch bleibt auch immer der andere Halter schadenersatzverpflichtet, weil allein durch den Betrieb seine Luftfarhzeuges ein anderes Modell beschädigt wurde.
In normalen Shcadenfällen wie in diesem, haften auch sie gemäß LuftVG mit, womit sich eine Schadensteilunf von 50:50 ergibt. Zitat Ende
Also für mich heisst das doch sobald ich mit meinem Modell fliege, bin ich im Schadensfall automatisch mit 50% beteiligt auch wenn ich nicht schuldig bin!
hat da schon jemand mal ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ebenso wird nur der zeitwert, nicht mal der WIederbeschaffungswert ersetzt. Wie sind da Eure Erfahrungen?
beste wenn auch leicht säuerliche Grüße
Wolfgang
ich weiss jetzt nicht ob ich hier richtig bin und ob es schon mal diskutiert wurde. Auf die Schnelle hab ich nichts gefunden.
Es geht um einen Schaden der einem Modell durch ein anderes Modell entstanden ist. Die Schuldrage ist soweit geklärt dass es einen Schädiger und einen Geschädigten gibt. Daran gibt es auch nichts zu rütteln.
Im netten Brief von der zuständigen Versicherung steht jetzt Zitat
"Zudem besteht eine Haftung des Modellfliegers nur nach § 33 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) wie bei den großen Flugzeugen auch.
§33 LuftVG ist keine Verschuldenshaftung, sondern eine reine Betiebshaftung, also eine Haftung des Betreibers allein aus dem Betrieb des Flugzeuges selbst. Dies bedeutet, das jeder Flugmodellbetrieber auch ohne jegliches eigenes Verschulden haftet, selbst dann wenn er die größtmöglicheSorgfalt angwandt hat. Von dieser sog. Betriebsgefahr ist, anders als im Straßenverkehrsgesetz, keine Entlastungsmöglichkeit vorgesehen." Zitat Ende
Also im ersten Moment hab ich das Gefühl das soll erst mal zur allgeminen Verunsicherung dienen, aber was im nächsten Absatz dann stand find ich schon etwas grenzwertig für mein Rechtsempfinden.
Zitat: Diese Haftung aus der Betriebsgefahr triit auch nicht etwa hinter dem Verschulden eines Anderen zurück. Selbstverständlich kann es bei einer Kollision zweier Modelle in der Luft so sein, dass der eine Modellbetreiber den Shcadenfall durch einen Bedienfehler ausgelöst hat. Dieses Verhalten führt entsprechend zu einer Schadenersatzverpflichtung. Jedoch bleibt auch immer der andere Halter schadenersatzverpflichtet, weil allein durch den Betrieb seine Luftfarhzeuges ein anderes Modell beschädigt wurde.
In normalen Shcadenfällen wie in diesem, haften auch sie gemäß LuftVG mit, womit sich eine Schadensteilunf von 50:50 ergibt. Zitat Ende
Also für mich heisst das doch sobald ich mit meinem Modell fliege, bin ich im Schadensfall automatisch mit 50% beteiligt auch wenn ich nicht schuldig bin!
hat da schon jemand mal ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ebenso wird nur der zeitwert, nicht mal der WIederbeschaffungswert ersetzt. Wie sind da Eure Erfahrungen?
beste wenn auch leicht säuerliche Grüße
Wolfgang