Ein Erfahrungsbericht von Modellbauern für Modellbauer
von Erich Frank.
von Erich Frank.
In den Köpfen kreativer Menschen, zu denen auch die Modellbauer gehören, schwirren immer viele Ideen herum. Auch sie stellen sich dann oft die Frage, ob sie ihre Ideen vor unbefugter Nachahmung schützen lassen sollen. Genau das haben wir getan und möchten unsere Erfahrungen hier weitergeben.
Wie es dazu kam
Wir, einige Silberlocken unseres Vereins, wollten einen etwas größeren Segeler bauen, den wir trotz nachlassender Sehkraft noch aus einigen hundert Metern Entfernung erkennen können. Dazu haben wir uns nach langer Diskussion für einen Nachbau des VENTUS im Maßstab 1:3,3 entschieden. Das Original stammt von der Firma Schempp-Hirth, die nur einen Katzensprung von uns entfernt ist.
Wobei „Nachbau“ hier zu kurz greift. Wir haben das Modell im CAD konstruiert, einen eigenen Profilstrak entworfen und die entsprechenden Berechnungen durchgeführt, Material- und Festigkeitsuntersuchungen gemacht und dann die Formen für Rumpf und Leitwerke erstellt. Die Tragflächen haben wir in Styro-Abachi gebaut.
CAD-Modell des kompletten Modells
Mit einem 1. Prototyp ging es dann an den Start.
Bei der Überlegung, welche Anforderungen wir an ein solches Modell stellen, haben wir auch darüber diskutiert, wie es starten soll.
Einige waren der Meinung, dass ein Bodenstart mit Elektromotor unbedingt möglich sein müsse. Klapptriebwerk oder Impeller wollte keiner, also blieb uns nur ein FES. Nachdem die technischen Voraussetzungen für einen solchen Antrieb geklärt waren, stellte sich die Frage nach dem passenden Fahrwerk.
Recherchen im Internet ergaben einige Fahrwerke mit drei Stellungen. Deren Startstellung hebt den Rumpf weit genug über die Startbahn und schiebt das Rad dabei weit genug vor den Schwerpunkt, um mit einem FES-Antrieb vom Boden zu starten, ohne dass der Propeller das Gras mäht. Bei näherer Betrachtung waren wir jedoch von der Bedienung und Einstellung dieser Fahrwerke nicht überzeugt. Wir wollten ein Fahrwerk, mit dem wir die Start-, Lande- und Fluglage flexibel wählen und einfach über die Fernsteuerung einstellen können.
Wir entwarfen verschiedene Konzepte, von denen einige als Muster gebaut wurden. Alle hatten jedoch Schwächen, die sie für uns disqualifizierten, bis wir auf die Idee kamen, ein Zykloidgetriebe einzubauen. Der Vorteil dieses Getriebes ist seine große Übersetzung und dass es stufenlos drehbar und in jeder Position selbsthemmend ist.
CAD-Modell
Link zum Zykloidgetriebe:
Nach dem Bau eines Musters und dessen Einbau in den Prototyp des VENTUS wurden Flug- und vor allem Landeversuche durchgeführt. Alle vom Fahrwerk erwarteten Funktionen wurden zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. Nachdem das Muster hinsichtlich Gewicht und Bodenstart angepasst war, haben wir einige unserer selbst entwickelten Fahrwerke für unsere Modelle gebaut.
Landestellung und Startstellung
So weit, so gut. Wir hatten jetzt Fahrwerke, die flexibel einstellbar waren. Man konnte die Position des Rades ohne Umbau verändern und somit die Start- und Landeposition individuell einstellen.
Unweigerlich kam die Frage auf, ob wir uns diese Idee schützen lassen sollten.
Folgende Fragen wurden diskutiert:
• Sollen wir unsere Ideen schützen lassen oder behindert dies nur den weiteren technischen Fortschritt?
• Ist es moralisch gerechtfertigt, anderen den Nachbau unserer Konstruktion zu verbieten?
• Ist es überhaupt eine neue Idee?
• Ist es eine Neuerfindung, die diesen Namen verdient?
• Können oder wollen wir damit Geld verdienen?
Da einige Gruppenmitglieder von der Idee begeistert waren, beschlossen wir, die Idee schützen zu lassen, auch weil es uns reizte, dieses Verfahren einmal durchzuführen.
Für den Schutz gibt es zwei Möglichkeiten. Meistens denkt man an ein Patent, aber es gibt auch die Möglichkeit ein Gebrauchsmuster anzumelden.
Wie komme ich zu einem Schutzrecht (Patent/Gebrauchsmuster)?
1. Was ist ein Patent?
Das Patent schützt neue technische Erfindungen. Der Inhaber erlangt das räumlich und zeitlich befristete Privileg über die alleinige Verfügung/Verwertung seiner Erfindung/Entwicklung. Er kann eine nicht durch ihn autorisierte gewerbliche Nutzung des Patents verbieten. Der Geltungsbereich des Patentes kann je nach Anmeldung bis zum weltweiten Schutz ausgedehnt werden.
2. Was ist ein Gebrauchsmuster?
Das Gebrauchsmuster wird auch als „Kleines Patent” bezeichnet und gibt dem Inhaber die gleichen Rechte wie es ein Patent tut. Allerdings ist im Gegensatz zum Patent die maximale Gültigkeitsdauer auf zehn Jahre beschränkt und der Geltungsbereich auf Deutschland eingeschränkt..
3. Was ist der Unterschied?
Anders als beim Patent, erfolgt beim Gebrauchsmuster lediglich eine formale Antragsprüfung, aber keine inhaltliche Prüfung auf die Neuheit der Erfindung/Entwicklung. Man hat also keine Sicherheit, dass in einem Streitfall das erteilte Gebrauchsmuster auch tatsächlich einen Schutz der Erfindung darstellt.
4. Was kostet eine Patentanmeldung?
Anmeldegebühr bei Anmeldung in Papierform (inklusive 10 Patentansprüche) 60 €,
für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um 30 €,
Rechercheantragsgebühr 300 €,
Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag 150 €.
Dazu kommen noch die Anwaltsgebühren.
Bei einem Patent belaufen sich die Kosten (lt. europäischem Patentamt) bis zur Erteilung momentan im Schnitt auf etwa 6. 800 €
5. Was kostet ein Gebrauchsmuster?
Anmeldegebühr bei Anmeldung in Papierform 40 €,
Recherchegebühr (für Eintragung nicht erforderlich) 250 €.
Auch hier kommen noch Anwaltsgebühren für die Erstellung den Gebrauchsmusteranmeldung hinzu.
Da wir schwäbische Cleverle sind, haben wir uns entschlossen, ein Gebrauchsmuster ohne Recherche anzumelden. Die Recherche und die Erstellung der Gebrauchsmusteranmeldung würden wir selbst erledigen. Für nur 40 € und etwas Zeitaufwand hätten wir ein Gebrauchsmuster.
So die Theorie.
Warum also ein Patent/Gebrauchsmuster?
Hat man ein Patent oder Gebrauchsmuster erhalten, hat man die Sicherheit, die Erfindung alleine verwerten zu können und kann mit der Produktion beginnen. Wenn man nicht selbst produzieren will, sucht man sich einen Patentnehmer und handelt mit ihm einen Betrag aus, für den er das Patent/Gebrauchsmuster bauen und vermarkten darf. Das Patent/Gebrauchsmuster schützt ihn vor der Konkurrenz, das macht es für ihn interessant. Ein Erfinder kann zwischen 0,5% und 10 % des Verkaufspreises als Lizenzgebühr verlangen, bei einem Gebrauchsmuster maximal die Hälfte. Der Betrag richtet sich sowohl nach der Erfindungshöhe als auch nach dem Anteil der Erfindung am Gesamtprodukt. Bei unserem Einziehfahrwerk betrifft die Idee nur einen Teil des Gesamtproduktes, nur für diesen Teil könnten wir Lizenzgebühren verlangen. Neben der Stücklizenz hat man auch die Möglichkeit, mit dem Patentinhaber einen festen Einmalbetrag zu vereinbaren. Das ist alles Verhandlungssache und hat nichts mit dem eigentlichen Patent zu tun - man muss nur geschickt vorgehen.
Was ein Gebrauchsmuster in der Realität wert ist, muss sich erst zeigen. Schließlich ist ein Patent oder Gebrauchsmuster nur ein Berechtigungsschein, um denjenigen verklagen zu können, der das Patent/Gebrauchsmuster wirtschaftlich verwertet, also damit Gewinn macht.
Das Gesetz schreibt vor, dass in dem Land, in dem der Schutz beantragt wurde, weder produziert noch zu gewerblichen Zwecken verkauft werden darf. Das bedeutet, dass unser Gebrauchsmuster nicht in Deutschland hergestellt werden darf, auch wenn es dann beispielsweise nur in der Schweiz vertrieben wird. Es darf auch nicht nach Deutschland importiert werden, auch wenn es anderswo hergestellt wurde.
Ein Patent kann noch viel mächtiger gemacht werden. Es kann zum Beispiel in anderen europäischen Ländern oder gleich in ganz Europa angemeldet werden. Das geschieht dann beim Europäischen Patentamt, das sich übrigens in München befindet. Bei einer weltbewegenden Erfindung meldet man das Patent als PTC-Patent in allen wichtigen Industriestaaten an. Je umfangreicher der Schutz ist, desto teurer sind natürlich die jährlichen Patentgebühren, die der Patentinhaber zahlen muss.
Hat man ein Patent, das von einem Patentanwalt verfasst und von einem Patentprüfer geprüft wurde, steht das Patentamt auf der Seite des Patentinhabers und unterstützt ihn gegebenenfalls. Wer also gegen dieses Patent vorgehen will, muss zunächst dem Patentamt einen Fehler nachweisen. Der Nachteil des Gebrauchsmusters ist, dass kein Patentprüfer diese Anmeldung geprüft hat, man ist also im Streitfall zunächst auf die Qualität der selbst erstellten Anmeldung angewiesen.
Solange ein geschickter Modellbauer das Fahrwerk nach den in der Anmeldung enthaltenen oder nach den von ihm selbst angefertigten Zeichnungen für seine eigenen Zwecke nachbaut, ist dagegen nichts einzuwenden. Dies kann und soll nicht verhindert werden.
Wenn jemand das Patent aus kommerziellen Gründen verletzt, kann man sich dagegen wehren. In erster Linie erhält das Unternehmen eine Unterlassungsklage und ein Vertriebs- und Produktionsverbot, für bereits verkaufte Teile kann Schadenersatz verlangt werden. Auch der Zoll kann patentverletzende Produkte an der Grenze beschlagnahmen. Bei einem Rechtsstreit kommen schnell erhebliche Summen zusammen, so dass sich ein solches Unternehmen gut überlegen muss, ob es das Risiko eingeht.
Also, was ist nun zu tun um ein Gebrauchsmuster anzumelden?
Wir wollen und können hier keine rechtsverbindliche und vollständige Liste erstellen, wie man ein Patent oder Gebrauchsmuster anmeldet. Wir können nur darstellen, wie wir vorgegangen sind, um einen ersten Einblick zu geben.
Wie wir vorgegangen sind
Für die Patentrecherche haben wir mit einer Suche bei Google Patents begonnen.
Dort kann man den Suchbegriff (Einziehfahrwerk) eingeben und erhält einige Patente zu diesem Thema.
Nun kann man sich das heraussuchen, was thematisch und inhaltlich am besten zu dem passt, was man selbst erfunden hat.
Dabei ist es wichtig, sich die IPC-Bezeichnung des Patents zu merken (z.B. ICP: A63H 27/32 ). Diese gibt die Klassifikation an, in die solche Erfindungen eingeordnet werden.
Wer sich etwas genauer informieren möchte, kann sich die Hierarchie hier anschauen.
Die IPC-Bezeichnung für Modellflugzeuge und alles, was dazu gehört, beginnt mit A63H, alles von Flugzeugen mit B64C, Fahrwerke sind unter B64C 25/00 zu finden. Darunter auch das Gebrauchsmuster von Dr. Martin Thoma (DE202012003742U1).
Dann haben wir beim Deutschen Patent- und Markenamt nachgeschaut, was es dort an Patenten unter dieser ICP-Klassifikation gibt. Die einfachste Möglichkeit ist die Einstiegsrecherche im Internet.
Wenn man nur die IPC-Bezeichnung eingibt, erhält man eine große Anzahl von Anmeldungen. Man kann die Suche verfeinern, indem man Stichworte in den Titel eingibt oder die Volltextsuche benutzt.
Hat man sich einen Überblick verschafft und festgestellt, dass die eigene Erfindung noch nicht dabei ist, muss man mit oder ohne Hilfe eines Patentanwalts eine eigene Anmeldung formulieren.
Spätestens jetzt muss man sich entscheiden, ob es ein Patent oder ein Gebrauchsmuster werden soll. Wie schon erwähnt, sind die Anforderungen des Patentamtes an ein Gebrauchsmuster sehr niedrig. Wenn alle Formalitäten erfüllt sind, wird ein Gebrauchsmuster erteilt - das geht relativ schnell.
Anders beim Patent. Hier prüft der Patentprüfer, ob es sich tatsächlich um eine technische Neuheit handelt, indem er Anmeldungen und Veröffentlichungen aus der ganzen Welt zu Rate zieht. Das dauert eine ganze Weile, und in der Regel muss man auch mit Einwänden des Prüfers rechnen, weil er fast immer etwas findet, das unserem Patent zwar ähnlich ist, jedoch in einem ganz anderen Zusammenhang verwendet wird. Dann beginnt die Diskussion, wie man seine Ansprüche ändern muss, damit der Prüfer zufrieden ist. Aus Erfahrung weiß ich, dass auch diese Phase sehr zeitaufwändig sein kann, vor allem wenn der Prüfer an einem der Hauptansprüche Anstoß nimmt, man diesen aber unbedingt geschützt haben will. In diesem Fall wird die Durchsetzung ohne Patentanwalt sehr mühsam.
Wer das Gebrauchsmuster oder Patent selbst schreiben will, der findet hier beim Deutschen Patentamt die Anforderungen gut erklärt
Die Anmeldung muss enthalten:
• Beschreibung der Erfindung und Stand der Technik und die
• Patentansprüche und kommentierte, aussagefähige Zeichnungen.
Den Stand der Technik erfährt man am besten aus anderen, möglichst neueren Patenten zum gleichen Thema und durch eigene Recherchen am Markt, in der Zeitung, im Internet.
Der Aufbau von Text und Zeichnungen ist in den Anforderungen für die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gut erklärt. Das bedeutet zwar Aufwand, erhöht aber die Sicherheit, dass das Gebrauchsmuster wasserdicht ist.
Unser Gebrauchsmuster beginnt also mit dem Hauptanspruch, in dem wir unsere Erfindung erklären.
Das Wichtigste bei einem Patent oder Gebrauchsmuster sind die nun folgenden Schutzansprüche, wobei der erste und damit wichtigste Anspruch direkt hinter: "dadurch gekennzeichnet, dass" oder: "wobei" steht.
Unser Hauptanspruch:
Danach können weitere Unteransprüche aufgeführt werden.
Ein Bild zur technischen Beschreibung hilft immer.
Die Verwendung von nummerierten Einzelteilen erleichtert die Beschreibung der Idee. Die technische Zeichnung muss bestimmten Anforderungen genügen, muss aber nicht mit dem tatsächlichen Prototypen identisch sein.
Nach dem Hauptanspruch wird der Stand der Technik beschrieben. Das heißt, es wird erklärt, was es bereits gibt und wo die Schwächen dieser Lösungen liegen.
Mit der Definition der Aufgabe der Erfindung wird dann formuliert, wie eine verbesserte Lösung aussieht, die dann in die detaillierte Beschreibung der Lösung der Aufgabe übergeht.
Nun folgt das Wichtigste in einem Patent oder Gebrauchsmuster: Die Schutzansprüche. Der erste und damit wichtigste Anspruch steht direkt hinter: "dadurch gekennzeichnet, dass" oder: "wobei".
Alles, was davor steht, ist nur Beschreibung, hat aber keine rechtliche Bedeutung. Bei der Formulierung der Patentansprüche muss man vorsichtig sein. Ein rundes Rad wird man nicht beanspruchen können, aber man muss schon das beanspruchen, was die eigentliche Idee beinhaltet. Es ist zulässig, wie in unserem Fall, einen Anspruch auf ein Exzenterzahnrad zu definieren, wenn dies im Zusammenhang zu einer neuen Anwendung führt. Also nicht zu vorsichtig sein. Nach dem 1. Anspruch, dem Hauptanspruch, folgen die Unteransprüche, die sich auf den Hauptanspruch oder frühere Unteransprüche beziehen.
Die Patentämter stehen für eine Beratung zur Verfügung. Da die Beratungszeit begrenzt ist, sollte man sehr gut vorbereitet in das Gespräch gehen. Eine Recherche sollte vorher durchgeführt worden sein und die Ergebnisse sollten vorliegen.
Rechtliche Fragen muss man allerdings mit einem Anwalt klären, das dürfen die Ämter nicht.
Empfehlenswert ist aus unserer Sicht, dass man sich sicher ist, dass die Idee funktioniert. Es ist von Vorteil, wenn man einen Prototypen baut und testet. Oft stellt man fest, dass es noch Optimierungsbedarf gibt oder etwas geändert werden muss.
Manchmal muss man sich auch eingestehen, dass es nicht funktioniert.
Stellt sich dies erst heraus, wenn die Anmeldung bereits geschrieben oder noch schlimmer, bereits eingereicht ist, war alles umsonst und man muss von vorne beginnen oder kann die Idee in den Papierkorb werfen.
Erst wenn alles so funktioniert wie erhofft, sollte man sich an die weiteren Schritte wagen.
Wenn ein Patent angemeldet werden soll, ist es notwendig, das Ganze bis zur Anmeldung geheim zu halten, da sonst wegen "Vorveröffentlichung" kein Patent mehr angemeldet werden kann. Also hütet euch davor, Ergebnisse eurer Experimente oder Bilder eines Prototyps bereits zu veröffentlichen!
Nach der Anmeldung packt man das Ganze in einen Umschlag mit dem Vordruck "Erfinderbenennung" und schickt es ans nächstgelegene Deutsche Patent- und Markenamt.
z. B. Stuttgart,
Haus der Wirtschaft
Willi-Bleicher-Str. 19
70174 Stuttgart
Man kann es auch persönlich abgeben.
Danach bekommt man Post vom Amt, was noch zu tun oder zu ändern ist. Wenn alles soweit geklärt ist, überweist man noch die Gebühr und bekommt eine Urkunde.
Unser Gebrauchsmuster wurde unter der Nummer DE 20 2022 001 599 U1 angemeldet und hat uns 40 € gekostet.
Jetzt sind wir Erfinder und stolze Besitzer eines Gebrauchsmusters.
Jeder, den es interessiert, kann sich dieses Gebrauchsmuster anschauen.
Was wollen wir damit machen?
Unsere Motivation für die Anmeldung war in erster Linie der Spaß an der Sache. Natürlich haben wir nichts dagegen, wenn möglichst viele Leute das Fahrwerk für sich nachbauen. Je mehr es sind, desto stolzer sind wir auf unsere Idee, denn das zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind, unsere Idee nicht so schlecht ist und sich auch andere dafür interessieren. Um den Nachbau zu erleichtern, ist das Gebrauchsmuster die ideale Beschreibung, die alle Teile und Funktionen des Fahrwerks mit den notwendigen Bildern beschreibt. Jeder kann sich das Gebrauchsmuster herunterladen. Es bleibt für immer gespeichert und geht nach 10 Jahren in den Stand der Technik über, zu dem wir jetzt etwas beigetragen haben.
Die Daten des Fahrwerks und seiner Einzelteile sind auf Github zu finden.
Also, jetzt wisst ihr Bescheid, macht was draus!
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