Schweiz: Luftrecht, gibt es einen Rechtsspezialist hier der mitliest?

cgraf

User
Guten Morgen!

Vielleicht gibt es hier einen Rechtsanwalt/-Spezialist für die Schweiz hier ?

Folgendes Problem:

- Mehrere Mitglieder unseres Clubs fliegen bei guten Bediungen an einem Hang in der Nähe unseres Clubgeländes. 90% Segeln, 10% Elektro, keine Verbrenner ...

- Natürlich mit Einverständnis des Besitzers des Grundstücks (Landwirtschaftszone) und des Bauern.
- Seit eh und je respektieren wir die Höhe des Grases, in Absprache mit dem Bauern

- Wir kümmern uns um die Sauberkeit des Hangs. Da es sich auch um einen Aussichtspunkt handelt, liegen oft Bierflaschen usw. herum, die wir entsorgen.
Soweit so gut...

ALLERDINGS:

- Ein Anwohner einer Nachbarparzelle mit einem kleinen Ferienchalet akzeptiert den Modellflug nicht.

- Eskalation letzen Sonntag: Er hat ein Clubmitglied zum Landen gezwungen und anschliessend den Segler "konfisziert". Leider war das Clubmitglied nur mit seiner Frau da.
- Anruf des Clubmitglieds bei der Polizei, welche ein Patrouille geschickt hat. Der Segler wurde zurückgegeben, allerdings stellte sich die Polizei tendenziell eher auf die Seite des Besitzers des Chalets (welcher NICHT der Besitzer des Grundstücks ist!!!)

Nun meine Fragen:

Wieweit könnte die Gemeinde allgemein auf den Modellflug Einfluss nehmen ?
Könnte Sie den Modellflug verbieten trotz Einwilligung des Landbesitzers ?
Welche Rechtsmittel haben wir zur Verfügung ?

Vielen Dank für allfällige Anregungen

Christoph Graf
 
Zuletzt bearbeitet:

cgraf

User
Hallo Jürgen

Danke für den Tip. Nicht daran gedacht.
Mal schauen ob sie helfen. Es geht ja NICHT um das Clubgelände, da sind wir als Club ja Gott sei Dank Eigentümer.

Gruss Christoph
 
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