Segelfliegen in den Bergen

Hallo, hab da mal ne Frage bezüglich Fliegen im Gebirge! Ich hab zwar wohl den Artikel mit Luftfahrtrecht etc. gelesen aber mit den ganzen Angaben in Fuss komm ich nicht richtig klar! Daher einfach gefragt: Darf ich mit meinem E-Segler von einem Berggipfel, zB. 2200m über NN starten und wenn ja wie hoch ab Startplatz darf ich?
 

moze

User
Nicht als Angriff sondern weil ich's einfach lustig find und ein lustiger typ bin hier ein lustiger link!

http://lmgtfy.com/?q=fuß+in+meter :D:D:D

Ein kleiner Tipp: Fuß geteilt durch 3 passt so ca, jetzt noch minus 10% und man ist ziemlich genau unterwegs!


Allgäu klingt nach Deutschland. Hier gilt folgendes (also in D):

https://www.aerokurier.de/sixcms/media.php/11/thumbnails/Luftraumstruktur_SERA_2.jpg.5647776.jpg

Quelle Foto: Aerokurier, Copyright DFS


Zu wissen ist nun: Du darfst Modellflug nur in G betreiben!!

Hier der Luftraumfächer dazu: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/..._Luftraumfaecher_update Internet Mai 2016.pdf

Nun hast du leider nur die Chance Dir eine ICAO Karte vom Ort deines Fluges zu besorgen und nachzuschauen wie hoch Luftraum G bei Dir ist.

Also ich hab nen Flugschein... deswegen weiß ich es nicht so genau wie das nun mit dem Kenntnisnachweis ist... aber das sollte man doch da lernen oder? ich mein was hat der KN für einen Sinn wenn man ihn machen kann ohne das wichtigste danach zu wissen?!?!?! Bin etwas bestürzt... Nichts gegen Dich, aber wer den KN hat sollte doch nun Luftraumstruktur gelernt haben oder???

ICAO karten bekommt man für ein paar wenige Euronen bei z.B. Siebert:

https://www.siebert.aero/products/K...eutschland-2019/Kompletter-Satz-8-Bltter.html

Soll keine Werbung nur eine Hilfestellung sein. Auf dem Bild rechts kannst du sehen welche für Deine Region die richtige ist.

Dann stellt sich noch die Frage: gibt es temporäre Beschränkungen ?
https://notaminfo.com/germanymap

Beste Grüße

Tim


PS: Da fällt mir ein: wenn du Koordinaten hast, könnte man auch versuchen die DFS anzurufen und direkt nachzufragen. Eigentlich sind die Mädels und Jungs da ziemlich nett und hilfsbereit.... einen Versuch wäre es wert!
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Wer ganz schnell wissen will ob man am Lieblingsort fliegen darf und welche Beschränkungen vorliegen, der holt sich die DMFV-Pilot-App.
In den Bergen ist oft nicht das Problem wie hoch man fliegen darf, sondern die diversen Schutzgebiete. Da ist die App auch hilfreich.
 

moze

User
Mensch Claus,
die ist ja klasse! Bin im DAEC, diese App ist komplett an mir vorbei gegangen! Besten Dank!

Guten Rutsch

Tim
 

mipme_kampfkoloss

Vereinsmitglied
Teammitglied
Also bei uns in Österreich ist die Lage noch etwas schwieriger.
Da gilt grundsätzlich 150m AGL, außer man hat eine Sondergenehmigung (wie zB verschiedene Modelflugplätze).

Die 150m AGL gelten leider auch in den Bergen! Daraus ergibt sich die wahnwitzige Situation, dass man auch nicht "ins Tal rausfliegen" kann, wenn der Hang vor einem abfällt.
Da hat man die 150m AGL schnell überschritten.

Auf der anderen Seite heißt die Regel aber auch: "Alles unter 79 Joule Bewegungs-Energie ist kein Flugmodell, sondern Spielzeug, für welches das Luftfahrtgesetz nicht gilt".
Das heißt dass langsame Modellflieger mit wenig Gewicht nicht unter die obige Regel fallen! :confused: :D
Also zB 500g Eigengewicht mit 36 km/h (klassischer RES) würde als Spielzeug qualifiziert.

Ja, da muss sich jeder seinen Reim drauf machen...
 

gringo

User gesperrt
Also bei uns in Österreich ist die Lage noch etwas schwieriger.
Da gilt grundsätzlich 150m AGL, außer man hat eine Sondergenehmigung (wie zB verschiedene Modelflugplätze).

Du hast recht, ich habe mich gewundert, daß der Glocknerhof damit Werbung macht,
daß man bis 500 m hoch fliegen darf.
Toll, die Leute tun was für ihre Gäste und unser schönes Hobby, vorbildlich.
 
Ausnahmegenehmigung

Ausnahmegenehmigung

Trotzdem würde ich mir gerne diese >Erlaubnis< anschauen , wenn ich dort zum Modellfliegen bin.
Die Strafen sind nämlich sehr hoch wenn es nicht eine Sondergenehmigung für das Überschreiten der 150 Meter Flughöhe für Modellflieger gibt.
mfg
Werner
 
Hallo Werner,

zieh doch nicht deren Aussage in Zweifel, vor allem nicht so pauschal/unterschwellig.
Adolf hat eine Genehmigung eingeholt, die genauen Parameter werden dir vor Benützung schriftlich gegeben und du darfst das auch unterschreiben, damit man weiss dass du das auch gelesen hast.
Der Glocknerhof macht seit langem viel für Modellflieger,wer oft dort ist weiss das auch.
Und bevor jemand fragt, nein, ich war, mit Ausnahme zum Essen, noch nie im Glocknerhof zu Gast.
Muss also niemanden Bauch pinseln...
 
Werner,
das Thema ist uralt hier...
bald 15 Jahre
Und die Österreichischen Gefängnisse sind voll von Modellfliegern die höher als 150m hoch geflogen sind...
Bin nun 33 Jahre am Gaugen geflogen, wurde zum Glück nie erwischt...
Allen ein gutes 2019!!
Gruss Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber Martin Greiner

Lieber Martin Greiner

Mein Post zur Erlaubnis des Modellfliegen über die normal erlaubte Flughöhe ist nicht >unterschwellig< sondern sollte zur Vorsicht anregen.
Dazu gibt es auch Gründe das man sich diesbezüglich informiert.
mfg
Werner
 
Werner,
das Thema ist uralt hier...
bald 15 Jahre
Bin nun 33 Jahre am Gaugen geflogen, wurde zum Glück nie erwischt...

Ich denke der „Gaugenwirt“ als Werber für das Modellfliegen am Gaugen ist gut beraten eine Höhenerweiterung auf 500m GND zu beantragen so er es nicht eh schon getan hat.

79 J. Regelung ist für Kinderspielzeug gedacht!
Das sind ca. 250g Fluggewicht bei 30 km/h und Max. 30m Flughöhe welche sowieso bei 79J. nicht überschritten werden darf, also nix RES, leider.

wünsche euch ein gutes neues Jahr und möge uns der Modellflug in der jetzigen Form erhalten bleiben
Leopold
 

mipme_kampfkoloss

Vereinsmitglied
Teammitglied
Hi Leopold,

das mit der 79 Joule Berechnung habe ich nicht selbst getan, sondern ist aus dem vorletzten IG Nurflügel Newsletter.
Die mathematische Herleitung schaut aber sauber aus und da geht sich ein 500g RES mit 36 km/h locker aus.

Aber wenn natürlich 30m Höhenbeschränkung dazukommen, ist das natürlich witzlos... :(
 
Hallo,

Hab’s mal rausgesucht

https://www.austrocontrol.at/luftfa...viceinfo/allg_informationen/modellflugplaetze

(Flug-)Spielzeug:
Der Betrieb von kleinen Flugmodellen bis 79 Joule Bewegungsenergie (ca. 250 Gramm): z. B. Mini-Spielzeughubschrauber, Miniflugmodelle aus Schaumstoff (auch mit Kamera), ist bis zu einer Höhe von max 30 m erlaubt. Eine Gefährdung von Personen oder Sachen muss ausgeschlossen sein. Diese „Flug-Spielzeuge“ fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes, dürfen daher auch außerhalb von Modellflugplätzen betrieben werden.
Siehe dazu § 24d Luftfahrtgesetz

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40151652/NOR40151652.pdf

79 Joule ist ungefähr wenn 250g aus 30m herunterfallen, diese Energie soll gerade nicht einen Menschen killen, hat angeblich einmal ein Militarist in der Kaiserzeit herausgefunden, ich hoffe sie haben das damals nicht ausprobiert😉

LG Leopold
 

mipme_kampfkoloss

Vereinsmitglied
Teammitglied
Ja, das mit der Kaiserzeit, etc. das stand auch im Newsletter. Bis auf die 30m.
Das mit den 250g steht nur nirgends. Es kommt wohl daher das ein Körper mit 250g beim freien Fall aus 30m ca. die 79 Joule Energie innehat.
(Habs nicht nachgerechnet)
Durch die Erdbeschleunigung ist er aber nach 30m Fall bereits wesentlich schneller unterwegs als ein 500g Thermikschleicher im horizontalen Flug.

Nevertheless, alles sinnlos da 30m eine zu große zusätzliche Einschränkung ist.
 
Trotzdem würde ich mir gerne diese >Erlaubnis< anschauen , wenn ich dort zum Modellfliegen bin. Die Strafen sind nämlich sehr hoch wenn es nicht eine Sondergenehmigung für das Überschreiten der 150 Meter Flughöhe für Modellflieger gibt. mfg Werner

Lieber Werner,
Spaß und Freude am Hobby ist immer noch das Wichtigste. Im Glocknerhof versuchen wir die bestmöglichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Alle notwendigen Informationen, wie Regeln und behördliche Auflagen um das Fliegen im Urlaub so gefahrlos wie möglich zu gestalten, stellen wir auf unserer Webseite https://www.glocknerhof.at/modellfliegen.html zur Verfügung. Somit sollte einem "straffreien" Modellflugurlaub in Kärnten nichts mehr im Wege stehen. Bei speziellen Rückfragen, kannst du uns gerne direkt eine Email schicken.


Statement zum Thema in Bezug auf Fliegen in Österreich: Am wichtigsten ist es, dass jeder Modellflugpilot sein Hobby vernünftig ausübt und Respekt gegenüber anderen zeigt. Das bedeutet, es wird niemand gefährdet, der Grundstückseigentümer wird vor dem Fliegen gefragt, Anrainer werden nicht unnötig belästigt und selbstverständlich verfügt der Pilot über eine gültige Haftpflichtversicherung. Sollten diese Voraussetzungen gegeben sein, dann erübrigen sich viele Fragen.
Ein gutes und verständnisvolles Miteinander ist in Österreich immer noch das Entscheidende. Denn vor der Frage, wie hoch man fliegen darf, steht die Frage, ob man überhaupt fliegen darf. Ist das erst einmal geklärt, sollte in den meisten Fällen weiterer Ärger erspart bleiben.

Zur Frage "Fliegen am Berggipfel" würde ich raten die nächstgelegene Gaststätte am Berg oder alternativ das zuständige Gemeindeamt / den Bürgermeister oder einen Modellflugverein in der Nähe zu fragen. Ich würde mir auch Gedanken machen, ob in diesem Gebiet mit Drachenfliegern zu rechnen ist und ob es sich um ein Schutzgebiet handelt. Am sichersten unterwegs bist du immer noch in den bekannten Hangfluggebieten. Dort wird nämlich mit Seglern gerechnet. :)

In diesem Sinne Holm- und Rippenbruch! :cool:
Daniel vom Glocknerhof

www.glocknerhof.at
 

Maistaucher

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