Moin,
wo kann ich das nachlesen?
...
Hallo Detlef,
Kein Problem.
Hier mal der
Link, was nicht unter den Käuferschutz fällt.
Kurz gesagt unter dem lapidaren und nichtssagenden Punkt:
Und in den Nutzungsrichtlinien steht bei Punkt 18 natürlich in englisch:
- Marketplaces
Schön ganz unten und in englisch, damit möglichst wenig es finden oder verstehen.
Hier auch dazu der
Link
Es werden sich immer viele finden, bei denen es funzt. Aber der beste Schutz ist auf ein solides Konto zu überweisen und den Kauf vorher sehr gut überprüfen. Auch bei Konten gibts genug Tricksereien. Aber über die Banken ist zumindest etwas mehr Schutz gegeben als über anonyme Plattformen, welche die social Media Verblendung und die one click Faulheit schamlos ausnutzen. Man sollte einfach verstehen, was PP will und wie die zum Geld kommen. Natürlich muss eine Leistung gebracht werden. Aber für den Nutzer ist leider nur die blitzschnelle Bezahlung von Vorteil. Der Käuferschutz ist da schon deutlich enger gesteckt. Kulanzen geben auch die, entsprechend deinem Umsatz, aber genau gelesen ist der Sinn von PP eindeutig nicht, Privatkäufe im Internet abzusichern.
Holger, was soll Unsinn sein?
Wenn du meinen Beitrag meintest, bitte erst nachlesen und dann kommentieren.

Gruß Robert