"Spaß" von und mit Behörden...

Yeti

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Moin zusammen!

Nicht nur Norbert hat gerade Spaß mit den Behörden, auch mich hat es heute erwischt, als ich im Briefkasten ein Schreiben vom Umweltamt der Stadt Braunschweig bekam. Was war passiert? Der Schornsteinfeger hatte sich angekündigt, als ich in der Woche nach Pfingsten im Urlaub war. Bei meiner Rückkehr war der Termin bereits verstrichen und ich wurde durch einen weiteren Zettel im Briefkasten gebeten, einen neuen Termin mit dem Schornsteinfeger auszumachen. Habe ich getan, und eine Woche später war er da und hat die Gastherme geprüft mit dem Hinweis, dass mal eine Wartung durchgeführt werden sollte. Die Abgaswerte wären zwar noch im zulässigen Bereich, aber die Therme wäre in keinem guten Zustand. Das hat er wohl auch nochmal nachdrücklich meinem Vermieter mitgeteilt, der dann einen Heizungsmonteur beauftragt hat, die Wartung durchzuführen. Auch das ist kurze Zeit später geschehen.

Im August habe ich dann einen Brief vom Umweltamt bekommen, in dem ich aufgefordert wurde, dem Schornsteinfeger Zugang zu meiner Therme zu gewähren, damit die jährlich fällige Überprüfung durchgeführt werden könne. Ich habe daraufhin im Umweltamt angerufen und der Dame freundlich mitgeteilt, dass der Schornsteinfeger schon längst da gewesen ist und es sich wohl um ein Missverständnis handeln müsse. Sie sagte mir daraufhin "...dann vergessen Sie die Sache einfach" und beinahe hätte ich es auch vergessen, wenn nicht heute folgendes ins Haus geflattert wäre:

Durchführung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen (1. BimSchV); hier: Abgasmessung

Sehr geehrter Herr Ückert,

hiermit wird die für das Kalenderjahr 2002 notwendige wiederkehrende Messung an Ihrer gasbeheizten Feuerungsanlage im Hause Gliesmaroder Str. XX festgesetzt auf

Montag, 4. November 2002, 11.00 Uhr

Sollten Sie die o. a. Arbeiten an diesem Tage verweigern oder schuldhaft verhindern, wird Ihnen ein Zwangsgeld in Höhe von 100,00 EUR angedroht. (werde ich dann gezwungen, 100,- EUR zu bekommen? Her damit! )

Die Kosten des Verwaltungsverfahrens haben Sie zu tragen. (ich soll für eine verfahrene Verwaltung bezahlen? Mache ich doch sowieso jeden Monat!)

Begründung:

Gemäß § 15 Abs. 1 Ziffer 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV -) vom 15. Juli 1988 (Bundesgesetzblatt - BGBl. - I S. 1059) haben Betreiber einer Gasfeuerungsanlage die Einhaltungen der Anforderungen des § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs. 7 der o.a. Verordnung einmal in jedem Kalenderjahr vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister durch wiederkehrende Messungen feststellen zu lassen.

Zu diesem Zweck ist dem Bezirksschornsteinfegermeister und den bei ihm beschäftigten Personen gemäß § 1 Abs. 3 des Schornsteinfegergesetzes (SchfG) vom 15. September 1969 (BGBl. I S. 1634) Zutritt zu den Grundstücken und Räumen zu gestatten. (immer hereinspaziert, bei mir ist bis auf die GEZ jeder willkommen! )

Wie mir der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister Franke mitteilte, konnte die für das Kalenderjahr 2002 erforderliche Messung an der von Ihnen betriebenen Feuerungsanlage nicht durchgeführt werden, da Sie dem Bezirksschornsteinfegermeister trotz dessen ortsüblicher Anmeldung den Zutritt zur Feuerungsanlage nicht ermöglichten. (er lügt! Ich habe sogar extra für ihn das Bad gewischt)

Gemäß § 24 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880) in der derzeit geltenden Fassung kann die zuständige Behörde im Einzelfall die zur Durchsetzung erforderlichen Anordnungen treffen. (ich bin wohl jetzt ein Einzelfall? )

Die nunmehr amtlicherseits vorgenommene Festsetzung des Messtermines war daher im Interesse der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften unumgänglich, zumal Sie auch von der Möglichkeit des von mir mit Schreiben vom 19. August 2002 gewährten rechtlichen Gehörs keinen Gebrauch gemacht haben. (Die "hören" wohl nur auf juristisch einwandfrei formulierte Briefe, oder was? Was war denn mit meinem Anruf? )

Die Androhung des Zwangsgeldes beruht auf den §§ 65 Abs. 1 Nr. 2, 67 Abs. 1 und 70 Abs. 1,2,3 und 5 des Nieders. Gefahrenabwehrgesetzes (NGefAG) vom 20. Februar 1998 (Nds. GVBl. S. 101). Ist das Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Amtsgericht auf Antrag die Ersatzzwangshaft anordnen. Diese beträgt mindestens einen Tag, höchstens zwei Wochen (§ 68 Abs. 1 NGefAG). (Leute, jetzt macht aber mal halblang! Kommt doch am besten gleich mit der GSG-9! )

Abschließend verweise ich auf die Vorschriften hinsichtlich der Ordnungswidrigkeiten (§ 22 Ziffer 6 der 1. BImSchV). Danach handelt ordnungswidrig im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 15 der 1. BImSchV eine Messung nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lässt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden. Die für diesen Bescheid zu entrichtende Verwaltungsgebühr wird Ihnen durch gesonderten Bescheid mitgeteilt. (kriege ich dann eine Spendenbescheinigung? )

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Braunschweig, Postfach XXXX schriftlich oder bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz, Petritorwall 6, 38118 Braunschweig, zur Niederschrift einzulegen.

Bei bevorstehendem Fristablauf bitte den Nachtbriefkasten am Rathaus-Altbau, Langer Hof 1, benutzen. (<<wohl eher Lange Leitung 1)

Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei der Bezirksregierung Braunschweig, 38100 Braunschweig, Bohlweg 38, gewahrt. (Klasse, das ist 200m näher dran! )

Hochachtungsvoll

I.A. (arbeitet dort ein Esel? )

Müller-Schulze (Name geändert)
Fortsetzung folgt...
 

Yeti

User
Und hier der gesonderte Bescheid (immerhin im selben Umschlag, man muss ja sparen):

Sehr geehrter Herr Ückert,

die für meine Verfügung vom 25. September 2002 fällige Verwaltungsgebühr wird hiermit festgesetzt:

Gebühr: 82,- EUR
Auslagen: 5,62 EUR
insgesamt: 87,62 EUR

Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis zum 4. November 2002 unter Angabe des Kassenzeichens "XXX" auf eines der unten angegebenen Konten.

Ich weise darauf hin, dass der Betrag nach den Vorschriften des NVwVG (Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz) beigetrieben wird, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt. (kommt dann ein Beitreiber oder ein Vollstrecker? )

Die Gebührenfestsetzung erfolgt aufgrund der AllGO (Allgemeine Gebührenordnung) - Tarif-Nr. 76.1.1- in Verbindung mit §§1 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 13 NvwKostG (Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz).

Die Kosten des Verwaltungsverfahrens haben Sie zu tragen. (ja ja, ich weiß)

Begründung:

Für den Erlass einer Verfügung zur Durchsetzung einer verweigerten Kehrung oder Überprüfung (§ 1 Abs. 3 - SchfG gibt die AllGO einen Gebührenrahmen von 61,- EUR bis 296,- EUR vor (aber ich habe doch gar nichts verweigert). Bemessen nach dem Zeitaufwand war in diesem Fall eine Gebühr in Höhe von 82,- EUR festzusetzen (da habe ich aber nochmal Glück gehabt). Die Kosten der Auslagen beziehen sich auf die Postzustellung. (Zum Glück haben sie keinen reitenden Boten geschickt, sonst wär's bestimmt teurer geworden)

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Braunschweig, Postfach XXXX schriftlich oder bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz, Petritorwall 6, 38118 Braunschweig, zur Niederschrift einzulegen.

Bei bevorstehendem Fristablauf bitte den Nachtbriefkasten am Rathaus-Altbau, Langer Hof 1, benutzen.

Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei der Bezirksregierung Braunschweig, 38100 Braunschweig, Bohlweg 38, gewahrt.

Hochachtungsvoll

I.A.

Müller-Schulze

1. Gebühren:

Entgegennahme der Meldung des Bezirksschornsteinfegermeisters: 0,25 Std. 10,25 EUR

Fertigen von Vermerken, Anhörung, Verfügung und Gebührenleistungsbescheid einschließlich telefonischer Rücksprache mit dem Bezirksschornsteinfegermeister: 1 Std. 41,- EUR

Schreiben von Anhörung, Verfügung und Gebührenleistungsbescheid: 0,75 Std. 30,75 EUR (wie jetzt? erst 1 Stunde zum Fertigen und dann noch mal eine dreiviertel Stunde zum Schreiben? Wie fertigt man eine Verfügung, ohne sie zu schreiben?)

Summe: 82,- EUR

2. Auslagen:

Zustellung mit Postzustellungsurkunde: 5,62 EUR

Ein wirtschaftlicher Vorteil bzw. Nutzen konnte hierbei nicht beziffert werden und blieb daher unberücksichtigt.

ausgefertigt: 25. September 2002
wird fortgesetzt...
 

Yeti

User
Puh, das muss man erst mal verdauen. Aber alle wollen doch sparen und da hätte man sich doch auch vielleicht kürzer fassen können. Z.B. so:

Moin Yeti,

der Schornsteinfeger hat gesagt, dass er in diesem Jahr deine Gas-Therme nicht überprüfen konnte, stimmt das? Ruf' mich mal an, damit wir das klären können.

Gruß

Müller-Schulze, Umweltamt

P.S.: Falls du den Schornsteinfeger aus purer Bösartigkeit nicht reingelassen haben solltest, dann müssen wir wohl härtere Geschütze auffahren und Dich mit haufenweise Paragraphen zutexten!
Damit wäre eigentlich auch alles gesagt, was gesagt werden müsste. Das Schreiben wäre in 5 min eingetütet und auf dem Weg zur Post (5,- EUR). Ich hätte daraufhin Frau Müller-Schulze angerufen und vielleicht folgendes Gespräch geführt (rein fiktiv):

Y: Moin Frau Müller-Schulze!

M-S: Moin Yeti, nett, dass du anrufst! Was iss'n jetzt mit dem Schornsteinfeger?

Y: Der war da, so etwa 2 Wochen nach Pfingsten.

M-S: Echt? Da muss wohl einer gepennt haben, ich kümmere mich drum. Kann ich dich zurückrufen?

Y: Na klar, am besten im Büro, Tel. XXXX

M-S: Jau, mache ich, bis denne!

Y: Mach's gut!
Diese Telefonat wäre mit einer Einheit erledigt gewesen (6 Ct)

Dann hätte Bezirksschornsteinfegermeister Franke ihr gesagt, dass er sich nicht mehr erinnern kann, bei mir gewesen zu sein und Frau M-S hätte mich wieder angerufen:

M-S: Moin Yeti!

Y: Moin Frau Müller-Schulze, was gibt's neues?

M-S: Also der Franke sagt, er war nicht da.

Y: Doch, der war da, wirklich! So 2 Wochen nach Pfingsten. Ich rufe mal meinen Vermieter an, der hat sicherlich noch die Unterlagen.

M-S: Jau, alles klar! Faxt du mir sie zu?

Y: Kein Problem. Kann aber ein wenig dauern, der Vermieter ist nur schwer erreichbar.

M-S: Kein Problem! Mach's gut!

Y: Mach's besser, tschüss!
Also nochmal 6 Ct. für's telefonieren. Danach Vermieter anrufen und nach der Rechnung vom Schornsteinfeger fragen oder der Mitteilung, dass die Therme mal gewartet werden sollte (wird ja wohl ein Datum drauf sein). Danach Fax an Frau Müller-Schulze und die Sache wäre vom Tisch. Franke bringt bei der nächsten Überprüfung 'ne Kiste Bier mit als Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten, Frau Müller-Schulze kriegt'n Blumenstrauß.

Aber jetzt? Drohung mit bis zu 2 Wochen Haft und 50.000,- EUR Bußgeld, also werde ich wohl Widerspruch einlegen müssen! :D

Fortsetzung folgt! ;)
 

Yeti

User
Und hier zu guter letzt mein Widerspruch, geht gleich am Montag raus ;)

Betr. Ihr Schreiben vom 25.09.2002

Sehr geehrte Frau Müller-Schulze,

hiermit teile ich ihnen folgendes mit: Ich zahle nichts! Außerdem befinde ich mich am 4.November 2002 um 11.00 Uhr irgendwo in der Sahara und werde nicht öffnen können, wenn ihr Messkommando bei mir klingelt.

Begründung:
Ich habe nichts gegen Schornsteinfeger, angeblich bringen sie ja sogar Glück. Mir anscheinend nicht, denn der Strolch, der Anfang Juni diesen Jahres (verzeihen Sie bitte, dass ich solche Termine nicht im Beisein eines Notars wahrnehme und minutiös dokumentiere) die Abgasmessungen an der Gastherme in meinem Bad durchgeführt hat, hat ihnen gegenüber wohl behauptet, er wäre gar nicht hier gewesen. Ich muss Ihnen und dem Herrn Bezirksschornsteinfegermeister Franke (im weiteren BSF genannt) deshalb mein mittleres Befremden aussprechen.

Aber von vorne:
In der Woche nach Pfingsten diesen Jahres war ich ein paar Tage im Urlaub. Bei meiner Rückkehr fand ich im Briefkasten einen kleinen Zettel des BSF mit der Bitte um Zutritt in meine Wohnung, um die nach §15 Abs. 1 Ziffer 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSch V -) vom 15. Juli 1988 (Bundesgesetzblatt - BGBl. - I S. 1059) für das Kalenderjahr 2002 notwendige wiederkehrende Messung an meiner gasbeheizten Feuerungsanlage im Hause Gliesmaroder Str. XX durchführen zu können (übersetzt ins Deutsche: Der Schornsteinfeger hat sich angekündigt). Daneben lag ein weiterer Zettel, auf dem zu lesen war, dass mich der BSF am angekündigten Termin nicht angetroffen hätte, mit der freundlichen Bitte, einen neuen Termin abzusprechen. Das habe ich dann auch freundlichst getan und nur wenige Tage später war die Sache gelaufen. Ich erinnere mich noch ganz deutlich, dass sich der schwarze Mann beim Verlassen meiner Wohnung fast kaputtgelacht hat, weil die Therme technisch in einem ziemlich desolaten Zustand war.

Nochmal im Klartext: Ich war an dem zunächst festgesetzten Termin im Urlaub. Zirka 2 Wochen später wurde die Messung aber nachgeholt!

Mit Schreiben vom 19. August konfrontierten Sie mich ja bereits zum ersten Mal mit dieser Geschichte. Ich habe daraufhin mit Ihnen telefoniert, habe ihnen die ganze Angelegenheit bereits geschildert und war nach diesem Gespräch der Meinung, dass dieses Missverständnis aus der Welt sei. Zumal sie mir am Telefon sagten "Dann vergessen Sie die Sache einfach". Nun, ich habe die Sache noch nicht vergessen, aber offensichtlich haben Sie das getan. Denn in ihrem aktuellen Schreiben behaupten Sie: "..., zumal Sie auch von der Möglichkeit des von mir mit Schreiben vom 19. August gewährten rechtlichen Gehörs keinen Gebrauch gemacht haben." Vielleicht bin ich ja einfach nur zu naiv, aber kann man sich "rechtliches Gehör" nur schriftlich verschaffen? Ist "fernmündliches Gehör" nicht rechtlich?

Alles könnte so einfach sein: Ich habe ihnen für weitere Rückfragen meine Telefonnummer (0531-XXXXXX), unter der ich tagsüber erreichbar bin, mitgeteilt. Aber einem unbescholtenen (ich bin nicht vorbestraft, habe nicht mal "Punkte" in Flensburg) Bürger glauben Sie offensichtlich weniger als einem zerstreuten BSF, der die durchgeführte Messung an meiner Gastherme nicht in seinen Unterlagen vermerkt hat. Aber eine Rechnung an meinen Vermieter wird er wohl geschrieben haben. Und den Hinweis, dass die Therme dringend einer Wartung bedarf. Das hatte er auch schon im letzten Jahr dem Vermieter mitgeteilt mit dem Hinweis, dass die Abgaswerte hart an der Grenze des Zulässigen lägen. In diesem Jahr hat mein Vermieter auch darauf reagiert und mir den Herrn Habekost geschickt, der kurz nach dem Besuch des BSF die Therme gewartet hat. Kennen Sie meinen Vermieter? Vermutlich nicht, ich jedenfalls glaube nicht, dass es ein Zufall war, dass die Wartung kurz nach dem Besuch des BSF durchgeführt wurde.

Jetzt bitte ich Sie nochmals höflichst, diese Sache aus der Welt zu schaffen, indem Sie mir (und diesmal bitte schriftlich) mitteilen, dass Sie Ihre Forderung zur Zahlung von 87,62 EUR aufheben. Soweit ist das alles ja noch ganz witzig, aber beim nächsten Punkt hört der Spaß auf: Im Falle der Nichtzahlung eines Zwangsgeldes wollen Sie mich einlochen lassen. Ich habe aber nicht mehr genügend Urlaub, dass ich mich auch nur einen einzigen Tag, geschweige denn zwei Wochen wegen diesem Quatsch hinter Gitter begeben könnte. Meine finanzielle Situation erlaubt es auch nicht, dass ich ihnen 50.000 EUR Geldbuße überweise. Außerdem hätte ich gerne schriftlich, dass mir am 4. November niemand die Wohnungstür eintreten wird, um sich gewaltsam Zugang zu der (ordnungsgemäß geprüften und frisch gewarteten) Therme zu verschaffen, da ich, wie bereits oben angeführt, an diesem Tag nicht zuhause sein werde.

Wer Ihnen die meines Erachtens unnötigerweise entstandenen Kosten erstatten wird, bleibt Ihre Sache, fragen Sie doch z.B. noch mal den BSF. Ich verspreche Ihnen im Gegenzug, dass ich auch in Zukunft jeden Schornsteinfeger, der sich bei mir rechtzeitig ankündigt, einmal jährlich in meine Wohnung lassen werde. Wenn es hart auf hart kommt, wäre ich auch in der Lage, entsprechendes Beweismaterial vorzulegen, das die ordnungsgemäße Überprüfung meiner Gastherme durch den BSF belegt. Die Rechnungen des BSF und des Heizungsmonteurs Habekost hat mein Vermieter sicherlich aufgehoben. Nur macht das alles natürlich auch mir Mühe und verursacht Kosten; von meiner knappen Freizeit, die ich hier gerade opfere, um Ihnen die Sache nochmal zu erklären, ganz zu schweigen. Also bitte: Machen Sie es kurz und denken Sie dabei auch an die angespannte Haushaltslage der Stadt Braunschweig. Ich werde mich einer evtl. Verhaftung mit allen rechtlichen Mitteln widersetzen und gegenüber der Stadt gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen, falls Sie weiterhin darauf bestehen, mich ungerechtfertigterweise einzusperren.

Falls dieses Schreiben noch nicht eindeutig genug formuliert sein sollte, entschuldigen Sie dies bitte, ich bin Ingenieur und kein Anwalt. Es ist aber durchaus als Widerspruch bzw. Einspruch gegen Ihr Schreiben vom 25.09.2002 oder wie man es auch sonst im Fachjargon nennen mag, zu verstehen.

mit untergebenem Gruß

Christian Ückert
Mal schauen, wie es weitergeht :D

GrußYeti
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Eine hübsche Kurzgeschichte hast Du da verfasst. Lediglich die Sache mit der knappen Freizeit ist angesichts dieses Umfangs und des Aufwands ein wenig unglaubhaft. :D :D

Aber was soll's, nett ist es dennoch!
 

Gerald Lehr

Vereinsmitglied
Teammitglied
Puhh, ich schwing mich gerade wieder auf menen Stuhl.
Bitte berichte weiter Yeti.
 

Birki

User
Moin,

jeder Hausbesitzer lernt schnell den obersten Grundsatz im Umgang mit dem BSF: stelle Dich gut mit ihm, er kann Dir bös schaden und Kosten verursachen. Ich habe kein Eigenheim, aber solches von einem Kollegen gehört. Ne Flasche Sekt an der richtigen Stelle wirkt oft Wunder... :D
Tja, auch im Fussball ist der schwarze Mann der Nabel der Welt :D
 
Tja, Yeti,

warum solls Dir besser gehn als mir :D

Aber Du hast es ja gut formuliert und bist nich wie ich als frecher Naivling dahergekommen. Die werden wohl nun ein Einsehen haben....

Übrigens: Rechtsanwälte im Familienrecht und Schornsteinfeger haben eine per Gesetz geschützte Vollbeschäftigungsgarantie. :D

@ Birki: Was meinst Du mit dem Satz in Deiner Signatur? in die Hose? :D
 
Hallo Yeti,

wenn ich mal Probleme mit dem BSF oder der Behörde habe, kann ich Dir dann die Sachen zur Bearbeitung übergeben? Allerdings bei mir gilt Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! :D
Super jut jemacht!
Leider hat mich die Story 15 Minuten meiner kostbaren Zeit am Baubrett gekostet. 5 Minuten zu Lesen und dann 10 Minuten, um mich von den Lachkrämpfen zu erholen. :eek:

Be a Tiger, fly safe!

Grüße von
DoubleWhiskey
 

Yeti

User
Moin zusammen!

@Eckart: Du hast recht, ich sollte diesen Satz streichen. Man darf sich in solch einer heiklen Situation auf gar keinen Fall in Widersprüche verwickeln. Ähm, Widerspruch? Darum ging es doch eigentlich.... Vielleicht sollte ich das gleich so formulieren:

Sehr geehrte Frau Müller-Schulze,

hiermit würde ich Sie gerne in einen Widerspruch verwickeln. Passt es Ihnen heute Abend um 8 ?

Gruß

Christian Ückert

P.S.: Kennen Sie www.pickelfrei.de ?
Und dann habe ich nochmal im Lexikon nachgeschaut: BSF steht dort gleich nach BSE! Ob einem das zu denken geben sollte?

Ich berichte weiter!

Gruß Yeti
 

Birki

User
@ Birki: Was meinst Du mit dem Satz in Deiner Signatur? in die Hose? :D
Hi Norbert,

nein, natürlich nicht. Solcherlei Anzüglichkeiten würde ich mir hier nicht erlauben. Ich halte es da mit dem Vakuum: was ist das? Ich habs im Kopf aber komm nicht drauf... oder auch "no brain, no headache"
:D
 

Yeti

User
Weiter geht's!

Habe gerade versucht, Frau M-S anzurufen. War aber nur Ihr Kollege dran, Frau M-S hat diese Woche Urlaub. Hoffentlich will nicht gerade jetzt der BSF zu ihr kommen, das wäre niemandem zu wünschen. HAbe dann ihrem Kollegen die Story nochmal erzählt, worauf er mir sagte "...wenn das so ist, dann vergessen Sie die Sache einfach."

Aaaaarrrrrggggghhhhhhhhhhh!!!!!!!!!!!

Musste mich dann erstmal am Bürostuhl festkrallen. Als ich die Fassung wiedergefunden hatte, habe ich ihm gesagt, dass seine Kollegin das selbe schon mal gesagt hätte und ich, na ja sagen wir mal vorsichtig, bezüglich solcher Zusagen etwas skeptisch geworden sei und ich sicherheitshalber trotzdem nochmal schriftlich Widerspruch einlegen würde ("Na ja, wenn Sie meinen, zusätzlicher Papierkram, grummel, grummel..."). :p

Er stellt jetzt noch mal neue Erkundigungen an (vermutlich ruft er den BSF an und fragt, ob er bei mir war) und meldet sich dann wieder (schau 'mer mal).

Allen einen vergnüglichen Start in die Woche!

Yeti
 

Walter Ludwig

Moderator
Teammitglied
Hallo Christian,

wenn Du am 4. November sowieso in der Sahara bist :D , halt doch mal nach dem Kleinen Prinzen ausschau.

Der fegt zwar keine Schornsteine sondern Vulkane auf seinem Planeten, dafür hat er eine ganz tolle Rose dort.

Weiterhin viel Spass mit dem braunschweiger Amtsschimmel und immer eine handbreit Wasser unter der Mastspitze

Walter
 

Yeti

User
Hey, wer hat denn diese alte Story wieder ausgegraben? Das Ende war dann doch noch unspektakulär. Ich musste nicht ins Gefängnis und auch das Niedersächsische Gefahrenabwehrkommando musste nicht anrücken.

Irgendwann rief mich der BSF an und hat sich artig für das Versehen entschuldigt. Angeblich kam das FAX, das meine Unschuld bewiesen hat, nie beim Umweltamt an. Aber das Thema Telebim ist eine andere Geschichte :rolleyes:

Wer letztendlich die 87,26 EUR bezahlt hat, werde ich wohl nie erfahren...

Gruß Yeti
 
Also Yeti,

du gehörst echt in den Knast, das hat die Behörde ganz richtig erkannt. Wenn du dich wenigstens mit Rauschgift-Dealen, Steuerhinterziehung, Meineiden und belanglosen Raubmorden begnügen würdest - kein Thema, hier ein bischen Therapie, dort ne kleine Ermahnung, evtl. mal 4 Wochen Nordsee-Aufenthalt mit Betreuern, aber hier greifst du in den offiziellen Verwaltungsakt einer nach den derzeit gültigen rechtsstaatlichen Prinzipien geführten Behörde ein, mach´dir das mal klar ! Ausserdem kann der Schornsteinfeger garnicht bei dir gewesen sein - sonst hätte die Behörde ne Meldung darüber. Und, hat sie eine ?! Nee - also war er nich´ da, gibs doch zu. Oder willst du etwa im Ernst behaupten, dass eine nach behördlichen Grundsätzen erforderliche Meldung verbotswidrigerweise unterblieben ist !?!? In Deutschland ?!?! Das kann unmöglich sein, nein, niemals...

Gruss,
...der Peter ;)
 
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