UweHD
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Bezogen auf die Allgemeine Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs würde das ja dann bedeuten, dass ich schon bei der Montage von Lammfellbezügen auf die ausgeleierte Sitzgarnitur eine Neuabnahme des Fahrzeugs benötige, da die ABE erloschen ist Und was ist mit den neuen Radio? Da greife ich bei der Montage ja sogar in die Elektrik und den CAN-Bus des Fahrzeuges ein...Sorry, dass ich dich enttäuschen muss. Jegliche Veränderung eines Gerätes welche nicht vom Hersteller so vorgesehen ist ist eine bauliche Veränderung welche dazu führt, dass das Gerät nicht mehr dem Gerät übereinstimmt für welches die Konformitätserklärung ausgestellt wurde. Als folge davon gilt die ursprüngliche Erklärung nicht mehr für das umgerüstete Gerät....
Will sagen: Bei Fahrzeugen ist es schon schwammig. was genau eine "bauliche Veränderung" ist. Da wird es bei Elektronik sicherlich auch eine Grauzone geben.