Sponsorbemalungen und Urheberrecht

Guten Abend,

mich interessiert schon seit geraumer Zeit die Frage, ob man so ohne weiteres Sponsorbemalungen verwenden darf, ohne ein ausdrückliches Einverständnis der Firma erhalten zu haben.

In der Segelflugszene gibt es bekannte und an Wettbewerben teilnehmende Semi-scale Flugmodelle in Ferrari-Design, Ritter Sport, Kodak, Provinzial und viele mehr. Gerade las ich im L-213 Thread über zwei Flieger mit Victorinox-Design. Dabei werden Original Schriftzüge und Logos der Firmen verwendet. Zum größten Teil handelt es sich um Fantasielackierungen, die kein manntragendes Vorbild haben. Daneben gibt es noch Nachbildungen von manntragenden Vorbildern, bei denen auch das Sponsordesign mit nachgebildet wurde. Das bekannteste Beispiel sind die zahlreichen Nachbauten der Red-Bull Air-Race Flugzeuge.

Nach meinem Verständnis gibt es für Markennamen und Logos Urheberrechte, also gibt es einen Rechteinhaber. Der muß nach meiner Vorstellung das Einverständnis für die Verwendung von Namen und Logo geben.

1. Ist das so?
2. Gibt es unterschiedliche Rechtslagen für
a) die maßstabsgerechte Verkleinerung (Modell) eines mit Sponsorbemalung real existierenden Flugzeugs und
b) Flugzeugen mit ausgedachten Fantasiebemalungen unter Verwendung von Markenlogos?

Ich will niemanden anklagen, sondern interessiere mich ebenfalls für eine Sponsorbemalung bei meinem Neubau. Ich möchte aber hier kein juristisch unsicheres Terrain betreten.

Gibt es hier jemanden, der sich (vorzugsweise beruflich) mit solchen Themen beschäftigt? Stammtischmeinungen sind ausdrücklich nicht erwünscht.

Viele Grüße
Marc-Oliver
 
PS: noch ein kurzer Gedanke: spielt es dabei eine Rolle, ob man die Farben und Logos privat nutzt (was ja im Falle eines Flugmodells wohl alle tun) oder kommerziell? Macht das juristisch einen Unterschied?
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Auf der sicheren Seite bist du nur, wenn du eine Genehmigung des Rechteinhabers eingeholt hast.

Tatsächlich besteht für Logos und Designs in meisten Fällen ein Marken- oder Geschmacksmusterschutz. Das gibt dem Rechteinhaber eine juristische Handhabe, die "mißbräuchliche" Verwendung geschützer Logos und Designs zu untersagen, inklusive der Einforderung einer strafbewehrter Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten.

Eine "private Nutzung" gibt es dabei nicht. Schon die "öffentliche Vorführung" auf einem Modellflugplatz oder das verticken auf ebay stellen eine Rechteverletzung dar.

Ob der Inhaber von Markenrechten die Nutzung von Logos und Designs in der beschriebenen Weise duldet oder verfolgt, ist mehr oder weniger seine Sache. Red Bull z.B. ist bekannt dafür, mißbräuchliche Nutzung abzumahnen. Viele andere dulden es oder sehen es sogar als willkommene Werbung, in dem Fall sollte es aber auch kein Problem sein, eine Genehmigung zu bekommen.

Grüße, Ulrich
 
Guten Tag Ulrich,

danke für die Erklärung. Dann lag ich mit meinem Halbwissen ja nicht so falsch. Ich werde dann rechtzeitig Kontakt mit der PR-Abteilung aufnehmen.

Viele Grüße
Marc-Oliver
 
Richtig, eine rechtliche Unterscheidung zwischen Privat und gewerblich gibt es nicht.
Wohl aber zwischen geschäftsmäßig und gewerblich.

Einfach mal hier lesen: §14 MarkenG.

Imho ist man mit der richtigen Lektüre immer auf der richtigen Seite ;)

CU Eddy
 
Ohje...

Ohje...

...na da habe ich aber eine Frage gestellt... In dem Thread von 2008 geht es ja höchst vergnüglich zu - rein emotional betrachtet:).

Aber eine wirkliche Klärung fand wohl nicht statt, jedenfalls habe ich nichts Abschließendes lesen können. Es standen wohl Aussagen gegen Aussagen. Für mich bedeutet das aber, daß es sich zumindest um dünnes Eis handelt. Um das zu vermeiden, werde ich den offiziellen Weg einer Anfrage gehen. Dabei werde ich mir eher ein kleineres, lokales Unternehmen suchen. Das dürfte die Chance auf einen positiven Bescheid erhöhen.

Vielen Dank
Marc-Oliver
 
Erinnere mich da an die 80ger Jahre ,wo VW Käfer mit Mercedes haube vorne und Porsche Heck ausgestattet wurden.
Wenn eine TÜV Abnahme erfolgte konnte keine der Firmen etwas dagegen unternehmen, es sei den sie wurden kommerziell verkauft.
Als Privat Mann kann ich mir einen Mercedesstern auf eine Ente schrauben und hinten das Porsche Logo dranntackern.
Ob sich da was geändert hat ??
Oder war das nur geduldet ?
Belehrt mich eines Besserren
Gruß Wolfgang
 
@Wolfgang: Es gibt einen Unterschied zwischen der Verwendung einzelner Autoteile und dem Aufdruck von Markenrechtlich geschützten Logos. Die Motorhauben von Mercedes sind sicher nicht markenrechtlich geschützt. Evtl. darauf vorhandene Logos dürften in den meisten Fällen nicht wie ein Werbedruck behandelt werden sondern als Teil des Fahrzeugteils.

Ansonsten dürfte die vorherige Einholung einer Genehmigung aus rechtlicher Sicht immer der beste Weg sein. In der Praxis wird sich zeigen, dass das bei größeren Firmen richtig schwierig ist. Oft erteilt man dort alleine schon wegen des Aufwands keine Einzelgenehmigungen - das habe ich bereits mehrfach in anderem Zusammenhang erfahren. In diesen Fällen ging es um die Verwendung eines Markennamens in einem Domainnamen einer Fansite zum jeweiligen Produkt. Man lässt es dann entweder ganz bleiben (sicherster Weg) oder wägt ab wie groß das Risiko sein könnte und ob man es in Kauf nehmen will.
 

udogigahertz

User gesperrt
Erinnere mich da an die 80ger Jahre ,wo VW Käfer mit Mercedes haube vorne und Porsche Heck ausgestattet wurden.
Wenn eine TÜV Abnahme erfolgte konnte keine der Firmen etwas dagegen unternehmen, es sei den sie wurden kommerziell verkauft.
Als Privat Mann kann ich mir einen Mercedesstern auf eine Ente schrauben und hinten das Porsche Logo dranntackern.
Ob sich da was geändert hat ??
Oder war das nur geduldet ?
Belehrt mich eines Besserren
Gruß Wolfgang
Der große Unterschied ist der, dass man in diesem Fall vom Händler gekaufte Originalteile verwendet hat (Kühlerhaube von Mercedes, Schriftzug von Porsche usw.) wobei es keine Rolle spielt, ob man diese Teile neu oder gebraucht aus zweiter Hand erworben hat. Wichtig ist, dass all diese Teile und Schriftzüge irgendwann mal vom Originalhersteller hergestellt und gegen Geld verkauft wurden. Es handelte sich also nicht um selbst hergestellte Bemalungen oder selbst angefertigte Teile. Habe ich aber einmal eine Sache rechtmässig erworben, so kann ich damit machen, was ich will (natürlich nur im Rahmen der für alle geltenden Gesetze), der Hersteller oder der Verkäufer dieser Sache hat dann keine Kontroll- oder sonstigen Einflussnahmemöglichkeiten mehr darauf. Wäre ja auch noch schöner, oder?

Bei der Eingangsfrage in diesem Thread ging es aber um das Nachmachen bekannter Markensymbole und Schriftzüge, also um Plagiate. Und da ist die Sachlage eben komplizierter, nicht jeder Markeninhaber duldet das, auch wenns ja im Grunde zusätzliche, für den Hersteller kostenlose Werbung ist. Daher: Zur Sicherheit vorher fragen.


Grüße
Udo
 
heisst das nun, wenn ich den Schriftzug einer ASH oder Asw kopiere; ich von Schleicher erst eine Genehmigung braeuchte??
Gruss
Juergen
 
puh,
ich hab so viele Flieger von denen... und Herr Schleicher hats noch net gemerkt...
hoffentlich mus ich dafuer net in den Bau....:-)
Gruss
Juergen

Jetzt aber mal ehrlich, wer soll denn z.B. ne Freigabe zum Kopieren fuer nen Panzer gegeben haben??
Herr Wulff???
 

udogigahertz

User gesperrt
puh,
ich hab so viele Flieger von denen... und Herr Schleicher hats noch net gemerkt...
hoffentlich mus ich dafuer net in den Bau....:-)
Gruss
Juergen

Jetzt aber mal ehrlich, wer soll denn z.B. ne Freigabe zum Kopieren fuer nen Panzer gegeben haben??
Herr Wulff???

Hier muss jetzt mal eine Klarstellung erfolgen, denke ich:

Dass man wegen der nicht konzessionierten Verwendung eines Markennamens/Markenzeichens belangt wird, zumal bei uns im Hobbybereich, ist doch sehr, sehr, sehr, ich möchte fast sagen: äußerst unwahrscheinlich, zumal das die meisten Hersteller/Markenrechteinhaber wahrscheinlich eher sportlich sehen und Schaden entsteht ja nun nicht wirklich. Anders dürfte das jedoch im gewerblichen Bereich aussehen, wenn also eine Modellbaufirma ein Flugmodell in der Bemalung "Red Bull Airrace" verkauft, dann kann man getrost davon ausgehen, dass diese Firma die Verwendung dieses Markenlogos vorher mit Herrn Mateschitz abgeklärt hat, analog sollte es sich bei allen anderen Marken verhalten, die so eine Firma verwendet.

Wenn jetzt jemand privat auf seinem Eigenbauflugmodell solche Logos und Namen verwendet, kann man ebenfalls davon ausgehen, dass nichts passiert ........ das ist jedoch dann immer eine Frage der Kenntnis, dass so ein Flugmodell mit diesem Namen/Logo existiert, also der Rechteinhaber hat meistens überhaupt keine Kenntnis davon und kann demzufolge auch nicht tätig werden. Rein rechtlich verhält es sich aber so, dass man nicht ungefragt einfach die Markenlogos, Symbole und Namen bekannter Firmen nachmachen und in der Öffentlichkeit (Modellflugplatz) zur Schau stellen darf, dieses unerlaubte Nachmachen haben die meisten Markenrechteinhaber verboten.

Daher kann es nur einen Rat geben: Vorher bitte den Markenrechteinhaber anschreiben und um Erlaubnis bitten.


Grüße
Udo
 
Liebe Leute, das alles wurde auch schon in dem o.g. Thread ausgeführt...;)
marc-oliver hat nach fundierten Erkenntnissen gefragt...
 
hans,
ich weiss wirklich nicht was dein senf jetzt an positiven input bringt!
immer die gleichen!
udo,
hab ich so verstanden. hatte bereits in der vergangenheit rc net vektorgraphiken mit einverstaendnis der hersteller zu verfuegung gestellt.
neu ist mir allerdings, dass ich als privat person ohne kommerzielles interesse dem auch unterliege.
das theater von red bull hatte ich schon gehoert, mir ist die reaktion aber auf private personen voellig unverstaendlich.
das mit dem panzer ist zwar fuer mich selber an den haaren hervorgezogen, aber interessieren wuerde mich jetzt trotzdem wen ich fragen muesste.....
gruss
juergen
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
das mit dem panzer ist zwar fuer mich selber an den haaren hervorgezogen, aber interessieren wuerde mich jetzt trotzdem wen ich fragen muesste..
Nicht alles, was industriell hergestellt wird, ist deswegen auch gleich als Marke, Gebrauchsmuster oder Design geschützt. Bei Panzern wäre das eher unüblich, übrigens auch bei Karosserieteilen. Zwar nimmt letzteres zu, aber in erster Linie als Hilfe gegen Produktfälscher.
Dazu kommt, dass Gebrauchsmuster sich auf die Anwendung beziehen, und damit auf verkleinerte Modelle zumeist nicht zutreffen (anders als Logos oder Designs).

Insofern hätte ich vielleicht ergänzen sollen: bevor man sich eine Genehmigung holt, sollte man natürlich erst mal prüfen, ob überhaupt ein Marken- oder Gebrauchsmusterschutz vorliegt. Das lässt sich im Zweifelsfall beim DPMA recherchieren.

Festzustellen, ob und wieweit die Schriftzüge einer ASW oder ASH markenrechtlich geschützt sind, mag da als kleine Übung dienen ;)

Tatsächlich interessiert es die meisten Markeninhaber wenig, ob ihre Logos auf Modellen erscheinen. Das beinhaltet aber keinen Bestandsschutz. Die Überwachung von Markenmißbrauch wird gerne mal kostenlos (natürlich nur für den Markeninhaber) von findigen Anwaltskanzleien übernommen. Was dann passieren kann, ließ sich vor rund zwei Jahren bei Jack Wolfskin betrachten..

Grüße, Ulrich
 
Evtl. die Firmen (Markeninhaber) einfach mal stumpf nach Aufklebern anbetteln.

Die kann man doch draufpappen, wo man will. Sind ja dafür da.
Sind dann doch Originale und keine nachgemachten.

Bezogen auf Post#11 könnte man ja aus nem RB-Shirt oder einer RB-Dose
das Logo ausschneiden und am Modell verwenden. Schaun mer mal.... :D


CU Eddy
 
Ja, ich schließe mich Hans an. Ich denke, wir können die Diskussion wohl hier schließen, bzw. ich klinke mich zumindest aus. Mit Kenntnis des anderen Thread (doch, ich HABE die Suchfunktion verwendet! ;)) hätte ich auf meine Frage verzichten können. Da sind alle oder zumindest viele Aspekte schon genannt.

Nochmal vielen Dank an alle.

Marc-Oliver
 

bie

Vereinsmitglied
Hallo Marc-Oliver,

als Eigentümer der L-213A im Victorinox-Design kann ich folgendes sagen: Die Original-Schriftzüge hat mir auf meine E-Mail-Anfrage hin die Firma Victorinox freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Ich habe vorher gesagt, was ich damit anstellen möchte und mich hinterher mit einigen Fotos (den gleichen wie im Thread) dafür bedankt.

Für eine B4 habe ich bei Pepsi-Cola Deutschland angefragt, ob ich deren Logo in Verbindung mit einer blau/roten Welle auf der Tragfläche verwenden dürfte (inspiriert von einem Swift-S1 in diesem Design - sieht rattenscharf aus) und ob sie entsprechendes Folienmaterial zur Verfügung stellen würden. Auf beide Fragen bekam ich eine negative Antwort.

Zwar rechne ich nicht damit, von Pepsi verklagt zu werden, falls ich doch ein entsprechendes Design aufbringen würde, aber ich werde es trotzdem nicht umsetzen.
 
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