Triviale Frage, warum Luftfahrzeug?

Denk mal an die Luftraumsperrungen, da ging es auch um den verantwortliche Luftfahrzeugführer (Modellflieger) der das NOTAM vor dem Flug lesen muss. Mein RP ist auch der Meinung, dass der Modellpilot der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist. Nicht eindeutig geregelt.

Warum steht es nicht da wo es hingehört?
(1) Unfälle ziviler Luftfahrzeuge, ausgenommen Luftsportgeräte und Flugmodelle, in der Bundesrepublik Deutschland.

Gruß
Jo
 

Yeti

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cumulonimbus schrieb:
Mein RP ist auch der Meinung, dass der Modellpilot der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist. Nicht eindeutig geregelt.
Was ist daran nicht eindeutig? Wer soll denn sonst verantwortlich sein? Deine Oma?

Die Verbände setzen sich seit Jahren dafür ein, dass Luftsportler (und dazu gehören auch Modellflieger) als vollwertige Teilnehmer am Luftverkehr anerkannt werden. Aber wer einerseits alle Rechte beansprucht, kann sich nicht auf der anderen Seite vor den Pflichten drücken. Ansonsten wird es nämlich so geregelt, wie es Steffen überspitzt darstellt: Modellflug wird nur noch in besonders ausgewisenen Modellfluggebieten erlaubt sein, auf "Modellflugspielplätzen".
 

fb0816

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§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet:

Unfall

Ein Ereignis bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs vom Beginn des Anbordgehens von Personen mit Flugabsicht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Personen das Luftfahrzeug wieder verlassen haben, wenn hierbei:...

-> Flugmodelle sind zwar Luftfahrzeuge, doch befinden sich in ihnen stets keine Personen, daher gilt es in diesem Sinne des Gesetzes nicht als Unfall, der dem LBA gemeldet werden muss.
 

Yeti

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Danke, Dieter! Dass ich darauf nicht auch gekommen bin... Dabei hatte ich doch 4 Jahre lang bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung während des Studiums einen Nebenjob für Telefonbereitschaft :rolleyes:

Ich kann mich an einen Fall erinnern, wo der Motor eines einmotorigen Flugzeugs von außen angerissen wurde, ohne dass sich jemand im Flugzeug befand. Entweder war die Feststellbremse nicht richtig angezogen oder sie hat sich durch die Motorvibrationen gelöst. Jedenfalls hat sich das FLugzeug führerlos in Bewegung gesetzt und ist in eine offene Flugzeughalle gerollt, wo es schweren Sachschaden angerichtet hat. Das war aber kein meldepflichtiger Unfall, weil sich keine Person mit Flugabsicht an Bord befand. Also per Definition kein Flugunfall.
 
Zuletzt bearbeitet:

Juergen Pieper

User gesperrt
cumulonimbus schrieb:
...
Mein RP ist auch der Meinung, dass der Modellpilot der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist. Nicht eindeutig geregelt.
...

Gruß
Jo

Bevor ich das glaube, möchte ich das gern schriftlich von Deinem RP sehen, denn die LuftVZO sieht das so:
Gem. § 21 (3) LuftVZO respektive §1 (8) LuftVZO gehört zum erlaubnspflichtigen Personal der "... Steuerer von Flugmodellen ..." "... mit einer höchstzulässigen Startmasse von über 25 kg..."
Und jetzt zeige Du mir mal, wo der Modellflieger als verantwortlicher Luftfahrzeugführer benannt wird.

Ich denke, Du hättest Dir VOR Deinem Brief an alle Welt mal alle relevanten Vorschriften durchlesen sollen. Damit meine ich LuftVG, LuftVZO und und LuftVO incl. aller relevanten NfL. Darüber hinaus hätte ich anwaltliche Hilfe oder Hilfe der Verbände eingefordert, bevor ich mich mit dem Gesetzgeber auseinander setze.
Du bekommst ja allein schon hier mit uns juristischen Laien genug Gegenwind -bin ja mal gespannnt, wenn die Fachjuristen der Behörde sich mit Deinen Rechtsansichten beschäftigen ...
 

Steffen

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cumulonimbus schrieb:
Meine Idee von Verschlankung wird dann wie folgt ausgelegt:
Deine Idee wurde damit überhaupt nicht ausgelegt.
Es war nur der Versuch, Dir etwas durch Übertreibung darzustellen, was sonst anscheinend nicht bei Dir ankommt.

Wenn ich sowas als überzogen kritisiere, wird mir das als pampig und Anfeindung ausgelegt
Auch habe ich nicht von Anfeindung gesprochen.

Aber ein 'Bääh, alle sind anderer Meinung jetzt beende ich die Diskussion' ist pampig, oder von mir aus auch trotzig.

Von der Sinnfreiheit von Laienhaften Darstellungen und Anschreiben an den Bundestag mal abgesehen, aber das stellen ja schon genug andere dar.
 
Juergen: Sinngemäß benennt der §4a die Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften.
Im Falle der Unfallmeldung - also § 5 - heißt das, dass der "verantwortliche Luftfahrzeugführer ..." die Unfallmeldung erstellen muss. Diesen gibt es aber bei Modellflugzeugen nicht
Jeti: Was ist daran nicht eindeutig? Wer soll denn sonst verantwortlich sein? Deine Oma?

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet Unfall
Ein Ereignis bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs vom Beginn des Anbordgehens von Personen mit Flugabsicht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Personen das Luftfahrzeug wieder verlassen haben, wenn hierbei:...

Flugunfalluntersuchungsgesetz (FlUUG)
Dort ist die schwere Störung und der Unfall definiert
Unfall
Ein Ereignis bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs
1. eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist
2. das Luftfahrzeug oder die Luftfahrzeugzelle einen Schaden erlitten hat und
- dadurch der Festigkeitsverband der Luftfahrzeugzelle, die Flugleistungen oder die Flugeigenschaften beeinträchtigt sind und
- die Behebung dieses Schadens in aller Regel eine große Reparatur oder einen Austausch des beschädigten Luftfahrzeugbauteils erfordern würde;
3. das Luftfahrzeug vermißt wird oder nicht zugänglich ist.

Steffen: Auch habe ich nicht von Anfeindung gesprochen.

Steffen: schnell unter den Teppich kehren.
Du versuchst doch auch jeden als Modellflugfeind darzustellen, der Deiner Argumentation nicht folgt.

Aber ein 'Bääh, alle sind anderer Meinung jetzt beende ich die Diskussion' ist pampig, oder von mir aus auch trotzig.

Wird jetzt in den Krümeln gesucht, ich denke nicht das das trotzig oder pampig ist.
Da es mir offensichtlich nicht gelingt Modellflieger für dieses Thema zu sensibilisieren oder ich mich falsch ausdrücke schlage ich vor, das Thema ruhen zu lassen.

Ich denke, Du hättest Dir VOR Deinem Brief an alle Welt mal alle relevanten Vorschriften durchlesen sollen. Damit meine ich LuftVG, LuftVZO und und LuftVO incl. aller relevanten NfL. Darüber hinaus hätte ich anwaltliche Hilfe oder Hilfe der Verbände eingefordert, bevor ich mich mit dem Gesetzgeber auseinander setze.

Natürlich bin ich ein juristischer Laie, aber darf ich deshalb keine Briefe schreiben und die Dinge schildern wie Sie m. E. sind?
Ich bin aber nicht allein denn, sprächen die Menschen nur von Dingen, von denen sie etwas verstehen, die Stille wäre unerträglich. ;-)

Sinnfreiheit von Laienhaften Darstellungen und Anschreiben an den Bundestag
Sinnfrei ist schon ein bisschen derb. Schreib doch bitte wie es besser wäre. Aber warum nicht, meine Ansprechpartner im Bundesrat sind vermutlich auch keine Experten im Luftrecht.

Hier gibt es die unmöglichsten Diskussionen, gilt § 16 in der Halle oder im Wohnzimmer, unter 30m noch LFZ oder Flugmodell, wer ist LFZFührer usw. usw. Jeder findet irgendwo einen §§ oft widerspricht sich das und die Verwirrung wird größer. Und ihr findet das Luftrecht geil, weil alles irgendwo geregelt ist.

Ich sehe mich in massiver Weise zunehmend sinnloser Überreglementierung (Antrag für den kleinen Uhu oder Kinderdrachen) ausgesetzt, die immer unerträglicher wird. Andere finden das bestehende Recht gut und gehen darin auf. Da wird man kaum einen Konsens finden.

Wir sollten das wirklich besser ruhen lassen, denn:
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Und den sehe ich nicht.

Gruß
Jo
 

Yeti

User
cumulonimbus schrieb:
Andere finden das bestehende Recht gut und gehen darin auf. Da wird man kaum einen Konsens finden.

Quatsch! Deine Ziele halte ich wirklich für unterstützungswert. Aber so, wie du die Sache angehst, wirst du nichts erreichen. Wenn die Politiker, denen du schreibst, keine Luftrecht-Experten sind, dann werden sie sich von Luftrechts-Experten beraten lassen. Und das hättest du auch vorher tun sollen, bevor du die Welle machst. Meinst du, dort lässt sich jemand von deiner Polemik beeindrucken?

Das Problem liegt darin, dass du jedem, der deine Art und Weise kritisiert, gleich vorwirfst, gegen die Sache zu sein.

"Gut gemeint" ist das Gegenteil von "gut". Deine Aktionen sind alle bloß gut gemeint...
 
Nein, das Problem liegt darin, dass jeder weiß wie es nicht geht oder sogar besser gehen kann, aber keiner was macht.

500x380_Meissner03OIC4.gif

c by Karikaturenwettbewerb

Und so lange das so ist, helfe ich mir selbst. Und nur weil ich mich nicht so geschliffen ausdrücke wie ein Anwalt, soll ich die Klappe halten? Beim Erlass der Regelungen war man auch nicht zimperlich. Man hat sogar eine falsche Behauptung aufgestellt um das durchzusetzen. Da schwillt mir der Kamm. Das darf ruhig auch jemand merken. ;-)

Gruß
Jo
 

Steffen

User
Mannomann, das hat ja wirklich keinen Zweck.

kräftig verteilen aber nicht akzeptieren können, wenn andere die Meinung nicht teilen, tss.
 
Natürlich habe ich das eingesehen. siehe schon auf Seite 2, Mitte:

Zitat: Meine Idee wird offensichtlich nicht mitgetragen, warum also nicht ruhen lassen? Das hat nichts mit unter den Teppich kehren zu tun, sondern mit Erkenntnis durch Einsicht.

Toleranz ist vor allem die Erkenntnis, dass es keinen Sinn hat, sich aufzuregen. :)

Jo
 
Yeti schrieb:
Danke, Dieter! Dass ich darauf nicht auch gekommen bin... Dabei hatte ich doch 4 Jahre lang bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung während des Studiums einen Nebenjob für Telefonbereitschaft :rolleyes:

Ich kann mich an einen Fall erinnern, wo der Motor eines einmotorigen Flugzeugs von außen angerissen wurde, ohne dass sich jemand im Flugzeug befand. Entweder war die Feststellbremse nicht richtig angezogen oder sie hat sich durch die Motorvibrationen gelöst. Jedenfalls hat sich das FLugzeug führerlos in Bewegung gesetzt und ist in eine offene Flugzeughalle gerollt, wo es schweren Sachschaden angerichtet hat. Das war aber kein meldepflichtiger Unfall, weil sich keine Person mit Flugabsicht an Bord befand. Also per Definition kein Flugunfall.
Obiger Vorfall ist diskussionswürdig, sofern das Anreissen zum Zweck des Startens zum Flug geschah.
Hintergrund: Wenn mein Einkaufswagerl auf dem Supermarkt-Parkplatz am Nachbarauto anschrammt, zahlt mangels Zuständigkeit nicht die Privathaftpflicht, sondern die KFZ-Haftpflicht, sofern ich auf dem Weg zu meinem Auto war. Also Schadensfreiheitsrabatt futsch. Mache ich geltend, ich sei hier immer mit dem Fahrrad unterwegs sieht es besser aus.
Hat aber wie hier so manches nichts mit dem Thema zu tun.
Gesetzeserleichterung, Klarheit: Nicht zu erwarten, es wird immer nur die Masche weiter gemacht, und es müssen da eben alle durch. Eine Gesetzesänderung hin zu Spezialvorschriften ist nicht erreichbar. Eher gelten Vorschriften über Mindestsichtweiten auch für Schaumwaffeln. Das hat Steffen überspitzt super formuliert mit seiner gar nicht so unspeziellen Spezialvorschriftenkonstruktion.
Der Gesetzgeber nimmt die Spezialvorschrift weg, manchmal ist das auch gut so, aber mit " Du sollst nicht töten" kann man schlecht Verkehrsrecht machen, auch wenn es meist weiterhilft. Jegliche Wirkung wird dann nämlich auf seine Ursache hin abgeklopft, und nachher wissen die Richtergremien, was Du in einer Zehntelsekunde richtigerweise hättest entscheiden müssen.
Weg mit dem Rechtsfahrgebot, wenns kracht ist schon einer schuld gewesen.
Warum es Luftfaht heisst ist bei " Wissen macht Ahh" nachzulesen: Weil die ersten in der Luft Luftschiffe waren, die Chefs Kapitäne sind, und es immer noch allgemeine Luftfahrt heisst. Und der Airbus als Bus ein Fahrzeug ist.
 
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