Yeti schrieb:
Danke, Dieter! Dass ich darauf nicht auch gekommen bin... Dabei hatte ich doch 4 Jahre lang bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung während des Studiums einen Nebenjob für Telefonbereitschaft
Ich kann mich an einen Fall erinnern, wo der Motor eines einmotorigen Flugzeugs von außen angerissen wurde, ohne dass sich jemand im Flugzeug befand. Entweder war die Feststellbremse nicht richtig angezogen oder sie hat sich durch die Motorvibrationen gelöst. Jedenfalls hat sich das FLugzeug führerlos in Bewegung gesetzt und ist in eine offene Flugzeughalle gerollt, wo es schweren Sachschaden angerichtet hat. Das war aber kein meldepflichtiger Unfall, weil sich keine Person
mit Flugabsicht an Bord befand. Also per Definition kein Flugunfall.
Obiger Vorfall ist diskussionswürdig, sofern das Anreissen zum Zweck des Startens zum Flug geschah.
Hintergrund: Wenn mein Einkaufswagerl auf dem Supermarkt-Parkplatz am Nachbarauto anschrammt, zahlt mangels Zuständigkeit nicht die Privathaftpflicht, sondern die KFZ-Haftpflicht, sofern ich auf dem Weg zu meinem Auto war. Also Schadensfreiheitsrabatt futsch. Mache ich geltend, ich sei hier immer mit dem Fahrrad unterwegs sieht es besser aus.
Hat aber wie hier so manches nichts mit dem Thema zu tun.
Gesetzeserleichterung, Klarheit: Nicht zu erwarten, es wird immer nur die Masche weiter gemacht, und es müssen da eben alle durch. Eine Gesetzesänderung hin zu Spezialvorschriften ist nicht erreichbar. Eher gelten Vorschriften über Mindestsichtweiten auch für Schaumwaffeln. Das hat Steffen überspitzt super formuliert mit seiner gar nicht so unspeziellen Spezialvorschriftenkonstruktion.
Der Gesetzgeber nimmt die Spezialvorschrift weg, manchmal ist das auch gut so, aber mit " Du sollst nicht töten" kann man schlecht Verkehrsrecht machen, auch wenn es meist weiterhilft. Jegliche Wirkung wird dann nämlich auf seine Ursache hin abgeklopft, und nachher wissen die Richtergremien, was Du in einer Zehntelsekunde richtigerweise hättest entscheiden müssen.
Weg mit dem Rechtsfahrgebot, wenns kracht ist schon einer schuld gewesen.
Warum es Luftfaht heisst ist bei " Wissen macht Ahh" nachzulesen: Weil die ersten in der Luft Luftschiffe waren, die Chefs Kapitäne sind, und es immer noch allgemeine Luftfahrt heisst. Und der Airbus als Bus ein Fahrzeug ist.