Unbefristete Aufstiegserlaubnis - was passiert zum Ende hin?

Hallo Holgi,
das wäre zu einfach. Es gilt die Aufstiegserlaubnis des RP und die Regeln der Betriebsgenehmigung Eures Verbandes sind zu beachten.

Herzliche Grüße
Michael
Passt doch
Holgi hat schon Recht wir brauchen nichts ändern sondern so wie bissher......
Natürlich wie bis jetzt auch schon immer mit den Vorgaben die in der AE stehen.
Die Regeln des Verbandes greifen auch nicht tiefer wie wir das bis jetzt haben.

Also doch einfach
 

hholgi

User
Wir haben die AE vom RP!
Und da is alles drin.
 
Erstmal hallo in die Runde. Ich lese hier schon lange still mit, kann mir jetzt aber einen Kommentar nicht verkneifen.

Wenn man sich die jeweilige Stellungnahme der beiden Verbände anschaut, so möchte man gar nicht glauben, dass diese sich auf das gleiche Schreiben des BMDV beziehen. Und dass beide Verbände die gleiche Erklärung vom BMDV erhalten haben - das glaube ich ganz bestimmt. Wie ist also eine so unterschiedliche Interpretation möglich?

- Wäre die bestandsorientierte Sichtweise des DMFV zutreffend, so reguliert der MFSD mehr als er muss und nötigt seine Vereine zu einer Überprüfung von Aufstiegserlaubnis und Platzordnung - ohne gesetzlich dazu aufgefordert zu sein.

- Wäre hingegen die neuregulative Sichtweise des MFSD zutreffend, so befände sich die Vorgehensweise des DMFV außerhalb des gesetzlich Geforderten und den jeweiligen Plätzen müsste die Aufstiegserlaubnis entzogen werden.

Ein jeder mag für sich entscheiden, welchen Weg er wählt. Kann aber die große Masse der Modellflieger auf ihren Plätzen unverändert weiterfliegen, so ist obige Gegenüberstellung klar beantwortet.

Herzliche Grüße an die User dieses tollen Forums von Harald
 

Racerbuk

User
Deutschland einig Vaterland.....mehr fällt mir bei diesem Komik nicht mehr dazu ein. Egal wie viele Auffassungen hier noch gepostet werden, morgen ist doch alles wieder Makulatur weil jeder Verband die neuen Regeln nach seiner Coleur auslegt. Da fehlen mir einfach die Worte bei so viel Wichtigtuerei bei nix dahinter...
 
In beiden Sichtweisen ist irgend etwas von einer Verbandsmitgliedschaft eines Vereines beschrieben um die AE in der bisherigen art und weise aufrecht zu erhalten.
Beide Verbände bieten Portale in denen jeder Verein sein Gelände melden kann.
Der eine Verband schreibt die Meldung in seinem Regelwerk vor, der andere beschreibt die Meldung als freiwillig aber besonders wichtig.
Aber wie soll eine Behörde erkennen ob ein Verein einem Verband angehört um eben entsprechend einer Verbandsbetriebserlaubnis den Betrieb zu Gewährleisten?
Was ist mit den Vereinen die Ihre Gelände nicht bei ihrem Verband melden?
Gruß
Martin
 
Der eine Verband schreibt die Meldung in seinem Regelwerk vor, der andere beschreibt die Meldung als freiwillig aber besonders wichtig.
Wenn es denn nur eine Eintragung wäre, so wäre das ja ok. Hier geht es aber um eine inhaltliche Überprüfung, aus der ggf. eine Veränderung resultiert. Wenn ich das aber nicht möchte (weil ich es gesetzlich ja auch gar nicht muss)? Nein danke, Vorschriften und Kontrollkrams ohne Not mag ich nicht.

Aber wie soll eine Behörde erkennen ob ein Verein einem Verband angehört um eben entsprechend einer Verbandsbetriebserlaubnis den Betrieb zu Gewährleisten?
Indem z.B. eine LLB alle Vereine mit AE anschreibt und nachfragt.

Was ist mit den Vereinen die Ihre Gelände nicht bei ihrem Verband melden?
Beim DMFV ändert sich nichts, der MFSD könnte diesen Vereinen die Zugehörigkeit zum Verband entziehen.

Herzliche Grüße, Harald
 

Erric

User
Das ist für mich alles zu hoch. Kann mir einer bitte einfach sagen worauf ich schauen muss damit ich weiß, ob ich auf dem Modellflugplatz sicher fliegen darf und mir da keiner einen Strick draus dreht?

Erric
 

Erric

User
Danke, hholgi. Für die Flugordnung vorort natürlich. Früher war das so einfach. Da konnte man auch meist die Platzzulassung vom Luftamt finden. Und man hat schon alles gewusst was man braucht… Aber jetzt ist das ja alles ziemlich anders.
Ich versteh leider nicht viel davon. Was ich aber glaub kapiert zuhaben ist dass ich nur noch mit einer Verbandserlaubniss richtig Modellfliegen kann. Sonst bin ich in dieser Jedermann Drohnenklasse unterwegs, wo bei 120 m Ende ist. Deshalb wär es schön, wenn man bei jedem Platz jetzt klar lesen könnte, welche Verbandserlaubnis bei ihm gilt. Das steht dann hoffentlich und dankenswerterweise auch in jedem Aushang.
Und dann heißt es aber jetzt plötzlich wieder Rolle Rückwärtz dass die alten Aufstiegserlaubnisse gültig bleiben sollen. Steht vielleicht sogar auch so in einem Aushang. Das sind aber doch keine Erlaubnise von den Verbänden und damit landet mann dann doch wieder in der Jedermannklasse wenn man danach fliegt, oder…?

Es geht in meinem Kopf einfach nicht auf und ich hab ehrlich Angst dass mir daraus ein Strick gedreht werden kann.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Deshalb wär es schön, wenn man bei jedem Platz jetzt klar lesen könnte, welche Verbandserlaubnis bei ihm gilt.
Das impliziert nicht, man könnte dann dort einfach so fliegen, weil man selber im Verband Mitglied ist.

Wie oben geschrieben, bei der Anfrage an den platzbetreibenden Verein einfach die entsprechende Frage stellen.
 

Erric

User
ja, aber natürlich! Frage immer und werde das auch immer tun. Komm ja als Gast daher. Wäre ja sonst sehr unhöflich oder noch mehr! Habe mich nicht gut ausdrückt. Sorry.
Aber meine Frage krieg ich nicht klar. Wenn man doch weiter nach einer alten Aufstiegserlaubniss fliegt, dann fliegt man nicht nach einer Verbandserlaubnis. Sonst bräucht es ja die alte gar nicht mehr. Aber nur mit einer Verbandserlaubnis kommt man doch aus der Jedermanklasse raus, die für echtes Modellfliegen nicht wirklich passt, weil bei 120 m der Deckel kommt.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Erric,

der Punkt ist, dass der Verein einem Verband als Mitglied angehören muss - oder Du als Einzelmitglied. In dem Moment gilt für Dich (oder den Verein) der Verbandsrahmen. Ob die AE dazu neu oder alt ist, ist zunächst zweitrangig. Ab dann scheiden sich die Geister, ob man mit einer neuen AE nach dem neuen Recht rechtssicherer aufgestellt ist oder nicht.

Die "Jedermannklasse" (also die Open Category, OC) kannst Du mit einem Kompetenznachweis A1/A3 auch weiter nutzen, wenn es für Dich evtl. von Vorteil ist (Heli > 12 kg auf der grünen Wiese aber unter 120m Höhe).
 
Ich weiss grad nicht, ob es richtig aufgehoben ist. Wenn nicht, dann bitte löschen/verschieben.
Die Unsicherheit überwiegt nicht nur bei der Platzierung:

Folgende Problemstellung:
Ein Mitglied eines DMFV-Vereins ist nicht im DMFV sondern im DMO/MFSD (DMO-Versicherung bestand schon lange).
Das Mitglied hat den Kenntnisnachweis und den A1/A3.
Ist das Mitglied nun als Gastflieger im "eigenen" Verein anzusehen oder nicht?
Darf das Mitglied:innen da so einfach überhaupt fliegen?

CU Eddy
 
Ich habe bei dem DMFV nachgefragt weil das bei uns auch zutrifft. DMO/MFSD Mitglieder dürfen als Vereinsmitglied einfach fliegen und müssen sich an die DMFV VBE halten. Der Kenntnisnachweis wird vom DMFV anerkannst,

Nachtrag: er ist kein Gast im eigenen Verein, sondern Mitglied und muss die DMFV VBE anwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Dein Problem ist zwar gelöst, Eddy, hier aber noch eine Info:
In meinem Verein, in dem ich Mitglied war, hatten wir einen Passus in der Satzung, dass der Verein Mitglied im DMFV ist. Könnte natürlich jeder andere Verband gewesen sein...
Für potententielle neue Mitglieder war somit klar, dass sie entsprechend auch Mitglieder werden.
Es hatte die Sache für den Vorstand sehr vereinfacht, auch in Sachen des Rechtschutzes. Und du hast als Verein schnell Probleme...
Der DMFV wollte natürlich in solchen Fälle wissen, wie viele Vereinsmitglieder im Verband organisiert waren. Hintergrund war die Splittung der Kosten. Da gab es für uns nie Probleme.
Wem diese Regelung als Bewerber nicht gepasst hätte, der musste ja nicht eintreten und wäre auch nicht genommen worden.
Mir ist nicht bekannt, dass sich irgend jemand darüber mokiert hätte.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Bei uns ganz genau so.

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Eddy lass dich nicht verwirren. Den DMFV interessiert die Satzung nicht. Es ist verpflichtend das der Pilot versichert ist. Ein DMOler und ein Vollmitglied des MFSD ist versichert.
 
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