Vereinsplätze ab 8. März wieder offen?

Da man bei den Verbänden leider kaum Infos erhält, wann wo was für uns erlaubt ist oder nicht, frag ich einfach mal hier.

Auf www.bundesregierung.de liest man folgendes:

Ab dem 8. März ist bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich und auf Außensportanlagen möglich. Hier finde Sie weitere Informationen zur Öffnungsstrategie von Bund und Ländern.

Heißt das für uns, wir können endlich wieder unsere Vereinsplätze betreten und fliegen?

In Sachsen haben wir aktuell 77, Leipzig aktuell bei 56,5, ich hoffe es geht die Tage weiter abwärts :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, da ist aber von einer "stabilen 7-Tage-Inzidenz" die Rede. Wie definiert sich denn das wieder? Wahrscheinlich mindestens zwei Wochen permanent unter 50 oder wie?

@Brainpurge:
Ich sehe unser Hobby als kontaktfreien Individualsport im Außenbereich, d.h. wir können problemlos einen Abstand zueinander von mindestens 1,5 m einhalten, ähnlich wie beispielsweise Tennisspieler (außer beim Doppel).

Gruß, Karl Hinsch
 

ce.tom

User
Ja wir laufen unter Individualsport .So hab ich es verstanden:

unter 50 bis zu zehn Leute am Platz, bei Inzidenz über 50 max. 5 Personen aus max. Haushalten. Und ab 100 ist der Spaß wieder ganz vorbei !

Gruß Tom
 
....und niemand der die Inzidenzzahl an sich hinterfragt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch doch, aber ich möchte gern wieder fliegen gehen dürfen auf dem Platz :D

Nach dem ersten Lockdown hätte man meiner Meinung nach die Plätze nie schließen müssen, Abstand halten hätte völlig ausgereicht. Da ist der Spaziergang am See weitaus gefährlicher.
 
@matteusel und Brainpurge:
Bitte keine Grundsatzdiskussionen um die Sinnhaftigkeit der aktuellen Beschlüsse, das bringt uns gar nicht weiter. Ich denke hier geht´s vor allem um die Fragen ob, wann und mit welchen Begrenzungen wir wieder auf dem Vereinsplatz fliegen können.

Was ich mich vor allem frage ist, ob man bei Einhalten der Randbedingungen, konkret bei Inzidenz<50 im lokalen Landkreis bzw. Stadtgebiet und nicht mehr als 10 Personen einfach so fliegen kann oder das erst mal explizit durch das entsprechende Landratsamt, Ordnungsamt oder wen auch immer offiziell geprüft und freigegeben sein muss, damit man das auch darf ohne sich bei einer polizeilichen Kontrolle ein Bußgeld einzuhandeln.

Gruß, Karl Hinsch
 
Scheint auch hier unterschiedlich gewesen zu sein. In Bade-Württemberg waren die ModellflugPlätze nicht grundsätzlich geschlossen...

Stefan
 
@ Karl

Tja, da ist aber von einer "stabilen 7-Tage-Inzidenz" die Rede. Wie definiert sich denn das wieder? Wahrscheinlich mindestens zwei Wochen permanent unter 50 oder wie?

Bitte keine Grundsatzdiskussionen um die Sinnhaftigkeit der aktuellen Beschlüsse, das bringt uns gar nicht weiter.

???
 

Sebastian Scheinig

Vereinsmitglied
Solange die angekündigte 12. bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht veröffentlicht wurde, ist das hier für den bayrischen Raum sowieso nur Mutmaßung. Es wird sich zeigen, was im Detail dann wirklich zugelassen ist. Auch letztes Jahr war es während der Lockdownzeiten schon so, dass ein Flugbetrieb offiziell mit dem zuständigen Gesundheitsministerium abgestimmt sein musste. Haben wahrscheinlich die wenigsten gemacht und die, die es gemacht haben, haben meist scharfe Auflagen bekommen.
 
Wir in Geilenkirchen (NRW) hatten auch gehofft wieder fliegen zu dürfen ab 24.02.
Dann kam die Mitteilung der Stadt sie könne nicht garantieren, dass die Auflagen eingehalten werden und daher bleiben alle Sportplätze gesperrt. Dem Bürger bzw. den Vereinen spricht man damit die Mündgkeit grundsätzlich ab.
Nicht städtische Plätze dürfen den Betrieb mit den vorgeschriebenen Abständen wieder aufnehmen.
 
Guten Morgen ,

Eigentlich kann man über das Verbot nicht das schöne Hobby Modellflug ausüben zu dürfen nur lachen !
Jeder Modellflugplatz hier in Bayern ist viele Tausend qm groß.
Wo könnte man den besser Abstand halten wie auf einem Modellflugplatz ?
Bin mal gespannt wie das ablaufen soll mit der stabilen Inzidenz....

Würde mir vom Verband auch ein paar Infos erhoffen ,aber da kommt eher wenig .
Wenn die Zahlen wieder steigen ,und momentan schaut es danach aus wird das nix mit fliegen in Bayern .
Jetzt kommen dann die Schnelltests auf den Markt und das wird die Fallzahlen steigern .

Und meiner Meinung nach haben Modellflugplätze rein garnix mit Sport zu tun !

Vg
PS die Auflagen die gefordert sind ,sind leichter einzuhalten als gedacht .Zumindest leichter wie in den öffentlichen Verkehrsmitteln!!!
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Es gibt Vereine die bis 5kg und nur E- und Segelflug auf ihren gepachteten Wiesen fliegen. Also ohne Betriebserlaubnis oder Aufstiegsgenehmigung.
Im Rahmen des Individualsports können diese Wiesen genutzt werden. Abstandsregeln sind obligatorisch.
 
Dann kam die Mitteilung der Stadt sie könne nicht garantieren, dass die Auflagen eingehalten werden und daher bleiben alle Sportplätze gesperrt.
D gibt´s noch mehr Städte in NRW, die ihre städtischen Anlagen geschlossen halten. Die haben einfach nicht das Personal um das zu kontrollieren und haben Angst, dass sie verklagt werden, wenn sich jemand infiziert, weil die Regeln nicht eingehalten werden.
In der Verordnung steht ja ausdrücklich, dass der Betreiber für die Einhaltung der Regeln verantwortlich ist.
 
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