Die Regeln in Bayern entsprechen ja dem Öffnungskonzept der Bundesregierung. Es gibt aber(siehe oben) Regionen in Deutschland wo offiziell auf Modellflugplätzen geflogen werden darf. Diese Regionen und auch die "lieben" Golfer legen die Regeln also anscheinend etwas anders aus. Darf ich
Dich, Heinz, fragen, woher Du der festen Überzeugung für die Richtigkeit Deiner Aussage bist?
Gruß
Markus
Hallo Markus, das ist meine Interpretation der von mir erwähnten Paragraphen. Allerdings verstehe ich Deine Frage nicht ganz. Auf welche meiner Aussagen beziehst Du dich?
Hinsichtlich der Inzidenzbereich habe ich eigentlich nur mit leicht veänderten Worten die Regeln aus § 3wiedergegeben.
Meine Aussage zur Platzsperre beruht darauf, das im Gegensatz zur 11. Verordnung die Sperre von Sportstätten nicht mehr explizit erwähnt wird . Im Gegenteil wird in § 10, Absatz 3 deutlich gesagt, dass Sportstätten für den Individualsport unter freiem Himmel genutz werden können - auch bei Inzidenzwerten über 100. Insofern verstehe ich auch Deine Anmerkung nicht, dass in anderen Regionen offiziell auf Modellflugplätzen geflogen werden darf. Denn was ist ein Modellflugplatz anderes als eine Sportstätte. Für unseren Flugplatz ist das jedenfalls so.
Die 10 Piloten bei Inzidenzwerten ab 50 abwärts ergeben sich aus § 4. Denn unabhängig davon, wo sich die 10 Piloten auf dem Flugplatz bewegen bilden sie halt eine Gruppe. Spitzfindig könnte gesagt werden, dass auch 2 oder mehr Gruppen auf einem Flugplatz denkbar wäre, sofern sie sich deulich voneinder getrennt aufhalten. Hier möchte ich allerdings sehr bezweifelnn, dass Behördenvertreter dieser Argumentation folgen (ich auch nicht). Die Behörden reagieren dann eher "verschnupft" oder schlimmer. Daher ist meine Ausage zu diesem Punkt sicher auch durch Pragmatismus geprägt.
Die Ausage zur Anwesenheit von 2 Piloten bei Inzidenzwerten über 50 ergibt sich ebenfalls aus § 4: es dürfen sich nur Vertreter aus 2 Haushalten treffen. Auch hier gibt es natürlich die Diskussion, ob mehrere 2-er-Gruppen auf einem Platz denkbar sind. Wir haben diese Diskussion im letzten November im Verein ebenso so heftig wie hier im Forum geführt und dann für uns entscheiden, dass es eben nur max. 2 Piloten sind. Denn auch hier gibt es das Argumentationsproblem mit den Behörden. Mache Anwälte sagen, dass eben doch 2er-Gruppen möglich sind, möchte aber als kleiner Verein nicht das Risiko eingehen, dass ein Gericht der Meinung der Anwälte dann doch nicht folgt. Deswegen verstehe ich auch, das die Verbände wie der DMFV zwar eine Meinung äußern, aber am Ende doch auf die lokalen Behörden verweisen, die im Zweifel halt am längeren Hebel sitzen und uns saftige Strafen aufdrücken können.
Bei dem Thema Strafen wird zwar vielfach diskutiert, dass die Behörden andere Probleme haben als Modellflugvereine zu kontrollieren. Aber lass sich einen Anwohner aus der Umgebung, der vielleicht auch noch gute lokale Verbindungen hat, beschweren. Dann wird es eventuell wirklich böse.
Soviel erst einmal zu später Stunde.
Gruß
Heinz