Vereinsplätze ab 8. März wieder offen?

Um genau das gehts doch, das ist der Punkt :-) Da steht dasselbe drin wie "überall", es wird aber offiziell so ausgelegt, dass mehrere Gruppen bzw. Flights gleichzeitig auf dem Gelände sein dürfen. Alle 10min oder so startet eine andere Gruppe von Loch 1. Es sind also nicht nur 2 oder 5 Personen am Platz sondern viele von diesen Gruppen.
Gruß
Markus
@Malmedy.Seh ich auch so.
 

Wigens

User
Hallo Leute,


viele, viele Meinungen!! Und das unsägliche Zugangstool wird auch schon wieder ausgepackt. Frage zur Diskussion, zumindest für Bayern?: Steht im §10, ab wann es überhaupt als Sportausübung gilt? Definitiv nein! Also betrachten wir es doch erst als Sportausübung, wenn man es tatsächlich tut, also im Flugbetriebsbereich vor dem Zaun. Damit brauchen wir schon mal keine aufwendige Zugangsregelungen, wie viele Leute den Platz überhaupt betreten dürfen, dafür gelten die allgemeinen Regelungen §1, 3 und 4. Nur für die eigentliche Sportausübung gilt im Flugbetriebsbereich $10. Nur so als Denkanstoß! Wir müssen uns des Leben nicht unbedingt schwerer machen als es sein muß!??

Es steht auch nirgends, daß wir uns von irgend welchen Behörden eine Freigabe oder so etwas holen müssen. Einfach die Paragraphen lesen, logisch denken und das Beste für uns draus machen, fertig! Nix für ungut und bleibt gesund!


Gruß

Christian
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Danke Markus für die Verlinkung. Google hat mit der Suche die ich eingegeben hatte nur die alten Fassungen ausgegeben.
Zum Thema:
Ich denke wir fliegen wieder auf unseren Plätzen „dahoam“. Wenn man im uHu Lkr. ist.
 
Die Regeln in Bayern entsprechen ja dem Öffnungskonzept der Bundesregierung. Es gibt aber(siehe oben) Regionen in Deutschland wo offiziell auf Modellflugplätzen geflogen werden darf. Diese Regionen und auch die "lieben" Golfer legen die Regeln also anscheinend etwas anders aus. Darf ich
Dich, Heinz, fragen, woher Du der festen Überzeugung für die Richtigkeit Deiner Aussage bist?
Gruß
Markus

Hallo Markus, das ist meine Interpretation der von mir erwähnten Paragraphen. Allerdings verstehe ich Deine Frage nicht ganz. Auf welche meiner Aussagen beziehst Du dich?

Hinsichtlich der Inzidenzbereich habe ich eigentlich nur mit leicht veänderten Worten die Regeln aus § 3wiedergegeben.

Meine Aussage zur Platzsperre beruht darauf, das im Gegensatz zur 11. Verordnung die Sperre von Sportstätten nicht mehr explizit erwähnt wird . Im Gegenteil wird in § 10, Absatz 3 deutlich gesagt, dass Sportstätten für den Individualsport unter freiem Himmel genutz werden können - auch bei Inzidenzwerten über 100. Insofern verstehe ich auch Deine Anmerkung nicht, dass in anderen Regionen offiziell auf Modellflugplätzen geflogen werden darf. Denn was ist ein Modellflugplatz anderes als eine Sportstätte. Für unseren Flugplatz ist das jedenfalls so.

Die 10 Piloten bei Inzidenzwerten ab 50 abwärts ergeben sich aus § 4. Denn unabhängig davon, wo sich die 10 Piloten auf dem Flugplatz bewegen bilden sie halt eine Gruppe. Spitzfindig könnte gesagt werden, dass auch 2 oder mehr Gruppen auf einem Flugplatz denkbar wäre, sofern sie sich deulich voneinder getrennt aufhalten. Hier möchte ich allerdings sehr bezweifelnn, dass Behördenvertreter dieser Argumentation folgen (ich auch nicht). Die Behörden reagieren dann eher "verschnupft" oder schlimmer. Daher ist meine Ausage zu diesem Punkt sicher auch durch Pragmatismus geprägt.

Die Ausage zur Anwesenheit von 2 Piloten bei Inzidenzwerten über 50 ergibt sich ebenfalls aus § 4: es dürfen sich nur Vertreter aus 2 Haushalten treffen. Auch hier gibt es natürlich die Diskussion, ob mehrere 2-er-Gruppen auf einem Platz denkbar sind. Wir haben diese Diskussion im letzten November im Verein ebenso so heftig wie hier im Forum geführt und dann für uns entscheiden, dass es eben nur max. 2 Piloten sind. Denn auch hier gibt es das Argumentationsproblem mit den Behörden. Mache Anwälte sagen, dass eben doch 2er-Gruppen möglich sind, möchte aber als kleiner Verein nicht das Risiko eingehen, dass ein Gericht der Meinung der Anwälte dann doch nicht folgt. Deswegen verstehe ich auch, das die Verbände wie der DMFV zwar eine Meinung äußern, aber am Ende doch auf die lokalen Behörden verweisen, die im Zweifel halt am längeren Hebel sitzen und uns saftige Strafen aufdrücken können.

Bei dem Thema Strafen wird zwar vielfach diskutiert, dass die Behörden andere Probleme haben als Modellflugvereine zu kontrollieren. Aber lass sich einen Anwohner aus der Umgebung, der vielleicht auch noch gute lokale Verbindungen hat, beschweren. Dann wird es eventuell wirklich böse.

Soviel erst einmal zu später Stunde.

Gruß
Heinz
 
Für Sachsen gilt ab Montag zum Sport folgendes:

Lockerungen bei einer Inzidenz unter 100 (laut RKI)
Wird der Wochen-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die kreisfreie Stadt Folgendes erlauben:
  • Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen. Das betrifft alle Sportarten, die ohne Kontakt durchgeführt werden können. Fußball gehört nicht dazu.

Lockerungen nach weiteren 14 Tagen bei einer Inzidenz unter 100 (laut RKI)
Hat sich der Inzidenzwert im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt nach den oben genannten Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Landkreis oder die kreisfreie Stadt frühestens ab 22. März Folgendes erlauben:
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich. Teilnehmer müssen einen negativen, tagesaktuellen Corona-Test vorlegen.

Lockerungen bei einer Inzidenz unter 50 (laut RKI)
Wird der Wochen-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die kreisfreie Stadt Folgendes erlauben:
  • Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (maximal 20 Personen) im Außenbereich und auf Außensportanlagen

Lockerungen nach weiteren 14 Tagen bei einer Inzidenz unter 50 (laut RKI)
Hat sich der Inzidenzwert im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt nach den oben genannten Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Landkreis oder die kreisfreie Stadt frühestens ab 22. März Folgendes erlauben:
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich ohne Testpflicht für Teilnehmer

So wie ich das verstehe, darf ich ab Montag den Vereinsplatz wieder nutzen, wir haben in Sachsen eine derzeitige Insidenz von um die 52-54
 
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