In der Rubrik NEWS hat der DAeC bzw. der User DAeC BuKo-Modellflug einen Hinweis auf ein von der EASA veröffentlichtes Interview mit dem Projektleiter für Drohnen, Herrn Natale di Rubbo, gepostet. In diesem Hinweis wird auf zwei Versionen des Interviews verlinkt. Einmal ist es die Seite des DAeC mit der Übersetzung des Originals und dann gibt es noch einen Link zum englischsprachigen pdf-Originaltext des Interviews.
In beiden Versionen wird zur Verdeutlichung ein und dieselbe Grafik benutzt und zwar diese:
Jeder, auch derjenige der sich nur in Ansätzen mit der Materie auskennt, wird bei sorgfältiger Betrachtung der Abbildung sogleich stutzig. Dieses Männeken, das mit der 120 m-"Antenne" auf dem höchsten Buckel steht, wird, sobald es ins Tal wandert, mindestens die doppelte Höhe zur Verfügung haben. Aber wie soll das denn in der Modellflugpraxis dargestellt werden?
Das funktioniert so natürlich nicht!
Da hat der Grafiker, der die Abbildung erstellt hat, entweder gepennt oder keine Ahnung von den Sachverhalten. Und was noch bedenklicher ist, auch diejenigen, die sich dieser Grafik bedenkenlos bedienen, verstehen die Bildsprache nicht, sind oberflächlich und desinteressiert oder sind ohne jegliche Sachkenntnis.
Die 120 m-Grenze ist nämlich keineswegs eine horizontale, ebene Fläche, die mit 120 m MSL angegeben werden müsste.
Wie heißt es doch auf einer entsprechenden Seite des BMVI:
Hoppla, sogar hier wird die korrekte Höhenangabe unterschlagen: "120 m Höhe" ist einfach zu wenig, es fehlt die Angabe "AGL" oder "MSL"!
Zumindest auf der Seite der EASA wird die Höhe eindeutig bezeichnet: 120 m über Grund!
Das heißt aber nichts anderes als dass am Ort des "Fernpiloten" nicht höher als 120 m AGL geflogen werden darf. Die Obergrenze des Luftraums folgt demnach der Geländeform, ist also keine horizontale, ebene Fläche.
Weshalb wird das dann auf einer quasi offiziellen Seite so falsch vermittelt?
Ist da niemand, der vor einer Veröffentlichung prüft, was da eigentlich verbreitet wird?
Gehen denn da nur unqualifizierte Laien zu Werke?
Korrekt müsste das Bild nämlich in etwa so aussehen:
Die Obergrenze folgt dem GeländeverlaufEine etwas gefälliger gestaltete Grafik:
Ein weiteres Bild, das verdeutlicht, auf welch kümmerlichen Restluftraum wir durch diese Regelungen beschränkt werden. Die Höhe des unkontrollierten LR G ist exakt propotional zur 120 m-Höhe dargestellt.
Da bin ich unversehens wieder bei meinem Lieblingsthema gelandet: Der Anspruch des Gesetzgebers auf der einen Seite und auf der anderen Seite die mangelhafte Information der Luftraumnutzer bzw. der Modellflieger.
Gruß
Eckart
In beiden Versionen wird zur Verdeutlichung ein und dieselbe Grafik benutzt und zwar diese:
Jeder, auch derjenige der sich nur in Ansätzen mit der Materie auskennt, wird bei sorgfältiger Betrachtung der Abbildung sogleich stutzig. Dieses Männeken, das mit der 120 m-"Antenne" auf dem höchsten Buckel steht, wird, sobald es ins Tal wandert, mindestens die doppelte Höhe zur Verfügung haben. Aber wie soll das denn in der Modellflugpraxis dargestellt werden?
Das funktioniert so natürlich nicht!
Da hat der Grafiker, der die Abbildung erstellt hat, entweder gepennt oder keine Ahnung von den Sachverhalten. Und was noch bedenklicher ist, auch diejenigen, die sich dieser Grafik bedenkenlos bedienen, verstehen die Bildsprache nicht, sind oberflächlich und desinteressiert oder sind ohne jegliche Sachkenntnis.
Die 120 m-Grenze ist nämlich keineswegs eine horizontale, ebene Fläche, die mit 120 m MSL angegeben werden müsste.
Wie heißt es doch auf einer entsprechenden Seite des BMVI:
1. Der Betrieb von Drohnen wird in drei Betriebskategorien unterteilt: „Offen“:
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Hoppla, sogar hier wird die korrekte Höhenangabe unterschlagen: "120 m Höhe" ist einfach zu wenig, es fehlt die Angabe "AGL" oder "MSL"!
Zumindest auf der Seite der EASA wird die Höhe eindeutig bezeichnet: 120 m über Grund!
Das heißt aber nichts anderes als dass am Ort des "Fernpiloten" nicht höher als 120 m AGL geflogen werden darf. Die Obergrenze des Luftraums folgt demnach der Geländeform, ist also keine horizontale, ebene Fläche.
Weshalb wird das dann auf einer quasi offiziellen Seite so falsch vermittelt?
Ist da niemand, der vor einer Veröffentlichung prüft, was da eigentlich verbreitet wird?
Gehen denn da nur unqualifizierte Laien zu Werke?
Korrekt müsste das Bild nämlich in etwa so aussehen:
Die Obergrenze folgt dem Geländeverlauf
Ein weiteres Bild, das verdeutlicht, auf welch kümmerlichen Restluftraum wir durch diese Regelungen beschränkt werden. Die Höhe des unkontrollierten LR G ist exakt propotional zur 120 m-Höhe dargestellt.
Da bin ich unversehens wieder bei meinem Lieblingsthema gelandet: Der Anspruch des Gesetzgebers auf der einen Seite und auf der anderen Seite die mangelhafte Information der Luftraumnutzer bzw. der Modellflieger.
Gruß
Eckart