Verpflichtende Registrierung ab 1.1.2021

emax

User
Soeben habe ich von meinem Luftsportverband (LVB) diese eMail erhalten.

Ich habe die Mail -bis auf meine persönlichen Daten- der Einfachheit halber vollständig eingestellt, vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen.

Ansonsten kommentiere ich den Inhalt nicht, sonst würde ich hier wohl rausfliegen.

Viel Spaß. 😕


"LVB ermöglicht in Kooperation mit der DAeC-Bundeskommission Modellflug eine „en-bloc-Registrierung“ – Widerspruchsrecht für Datenweitergabe



Sehr geehrtes Mitglied,

zum besseren Verständnis des weiteren Sachverhalts eine Information vorab: Alle aktiv beim LVB gemeldeten Mitglieder -unabhängig, in welcher Hauptsparte sie gemeldet sind- hatten bisher und haben auch weiterhin über das "LVB-Rundum-Sorglos-Haftpflichtversicherungspaket" eine Modellflughaftpflichtversicherung mit 5 Mill. € Deckung. Auf dem LVB-Mitglieds- und Versicherungsnachweis ist diese Info ja auch vermerkt.


Ab 1.1.2021 kommt jedoch für alle, die den Modellflug auch zukünftig betreiben wollen, egal, ob per Hauptsparte oder nur gelegentlich nebenbei, eine gravierende Neuerung hinzu.



  • Ausnahmslos alle modellflugtreibenden Personen müssen sich, wenn sie unbemannte Flugsystem mit mehr als 250 Gramm betreiben, gemäß der oben genannten Durchführungsverordnung (DVO), auch „Drohnenverordnung“ genannt, registrieren.
    Ansonsten ist man für die Ausübung des Modellflugs europaweit „gegroundet“.
    Keine Registrierung = kein Modellflug
    (die Haftpflichtversicherung ist dann in Frage gestellt).
    Es besteht eine Registrierungspflicht.
  • Der LVB übernimmt die Registrierung für seine Mitglieder über eine „en-bloc-Registrierung“.
  • Dem Mitglied entstehen bei der en-bloc-Registrierung keine Kosten.
  • Es können jedoch nur die Mitglieder in die en-bloc-Registrierung integriert werden, für die alle erforderlichen Daten vorliegen, das sind:
    Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mailadresse und eine Telefonnummer. Die ebenfalls erforderliche Versicherungsnr. ergänzt der LVB.

    Deshalb unbedingt Vollständigkeit und Korrektheit der weiter unten aufgeführten Daten prüfen.
  • Jedes aktive LVB-Mitglied hat bezüglich der Datenweitergabe zur Registrierung durch den LVB ein Widerspruchsrecht (bei einem evtl. Widerspruch ist das Mitglied persönlich verpflichtet, sich zu registrieren und die Kosten dafür zu tragen).
    Den Widerspruch bitte zeitnah, bis spätestens 30.09.2020 dem LVB zuleiten.

Derzeit liegen uns von Ihnen nachfolgende Daten vor. Diese bitte prüfen, ggf. korrigieren und vervollständigen. Dazu bitte Ihren Verein beauftragen, sofern Sie nicht selbst Zugang zum System „Vereinsflieger“ haben.


Familienname: ...
Vorname:
...
Geburtsdatum: ...
PLZ: ...
Wohnort: ...
Straße/Nr: ...
E-Mail-Adresse: ...
Telefonnummer: ... oder
Mobilnummer: ...

Ausführliche Informationen



Im weiteren Verlauf dieses Schreibens erhalten Sie ausführlichere Infos rund um die Registrierung (teilweise daher Wiederholungen).
Schon an dieser Stelle der Hinweis: Im LVB betrifft dies sowohl die Mitglieder mit der Hauptsparte Modellflug als auch mit der (im LVB ja beitragsfreien) Nebensparte Modellflug.

Da im LVB die Nennung einer Nebensparte bisher jedoch keine verpflichtende Eintragung darstellt, durch das „LVB-Rundum-Sorglos-Haftpflichtversicherungspaket“ aber für alle beim LVB aktiv gemeldeten Mitglieder, unabhängig von der Hauptsparte, die Modellflug-Haftpflicht-Versicherung mit 5 Mill. € Deckung gilt, diese Mitglieder also generell auch Modellflug betreiben können /dürfen, würden wir für eine „en-bloc-Registrierung (s.u.) für alle aktiven LVB-Mitglieder die Datenweitergabe an die DAeC-Bundeskommission Modellflug (DAeC-Buko-Mod) veran-lassen, wenn uns kein Widerspruch zur Datenfreigabe von Ihnen vorliegt.

Das neue EU-Recht für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (im Konkreten die EU-Drohnen-Verordnung, DVO (EU) 2019/947) sieht eine umfassende Registrierungspflicht vor. Danach müssen sich alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen ab dem 01.01.2021 (Fristverlängerung aufgrund der Corona-Pandemie) registrieren.

Modellflieger, die Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 250 g betreiben, fallen unter diese Registrierungspflicht.

Die DAeC-Buko-Mod wird neben der „en-bloc-Registrierung“ beim Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) die Erteilung einer besonderen Betriebsgenehmigung beantragen, damit im Verbandsrahmen des DAeC und aller ihm angeschlossenen Mitgliedsverbände und Luftsportvereine Modellflug wie bisher bekannt weiter durchgeführt werden kann.

Erfordernis und Umfang der Registrierung sind in Artikel 14 der DVO (EU) 2019/947 verankert. In Deutschland wird diese Notwendigkeit der Registrierung durch das Innenministerium bzw. das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) umgesetzt.

Ablauf der Registrierung

Modellflugpiloten können sich selbst über das Online-Registrierungstool des LBA registrieren. Wie dieses Tool genau aussehen wird, ist momentan leider noch nicht bekannt. Ebenfalls noch nicht bekannt sind Antworten auf Fragen zur Registrierungsdauer bzw. -gültigkeit, zur Aktualisierung etc. und ebenso sind die Gebühren für Einzelregistrierungen noch nicht beziffert. Wir hoffen, dass die Behörden zu allen Fragen zeitnah konkrete Informationen veröffentlichen werden.

Die DVO bietet aber auch die Möglichkeit einer en-bloc-Registrierung“. Die DAeC-Buko-Mod will und wird diese Option nutzen und bietet allen modellflugtreibenden Personen im DAeC eine gebührenfreie (die Kosten tragen DAeC bzw. LVB) Registrierungsmöglichkeit an.

Für diesen Weg ist jedoch gemäß Artikel 14 der DVO zwingend einvollständiger Datensatz“ erforderlich. Dazu gehören:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • PLZ
  • Wohnort
  • Straße/Nr.
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Nummer der Haftpflicht-Versicherungspolice (wird bei LVB-Mitgliedern vom LVB eingetragen /erfasst, da die Versicherung Bestandteil des LVB-Haftpflicht-Versicherungspakets und somit für alle identisch ist).
Für die vollständige Datenerfassung gibt es zwei Möglichkeiten:

- entweder leiten Sie alle Daten an Ihren Vereinsvorstand /Verein oder gleich direkt an die für die Mitgliederverwaltung zuständige Person im Verein weiter und beauftragen diese mit der Erfassung oder
- Sie haben evtl. über den Verein selbst einen Zugang zum System „Vereinsflieger“ und können Ihre Daten selbst vervollständigen und pflegen. Bitte prüfen Sie auf jeden Fall, ob die hinterlegten Daten aktuell und vollständig sind.

Insbesondere sind gemäß Artikel 14 der DVO auch E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer erforderlich. Wenn die Daten nicht vollständig sind, kann die DAeC-Buko-Mod Sie nicht bei der „en-bloc-Registrierung“ berücksichtigen. Sie müssten sich in diesem Fall selbst im staatlichen Registrierungssystem anmelden.

Datenübermittlung an DAeC-Buko-Mod – Widerspruchsmöglichkeit

Unsere Übersendung aus der LVB-Datenbank beinhaltet die Weiterleitung von persönlichen Daten.

Diese Weiterleitung ist nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig, da der DAeC durch die Datenverarbeitung ein berechtigtes Interesse wahrt (vgl. Art. 6 Abs. 1 S. 1 f DSGVO). Das berechtigte Interesse leitet sich daraus ab, dass der DAeC seinen modellfliegenden Verbandsmitgliedern den vom Bundesministerium angebotenen Service einer „en-bloc“-Registrierung ermöglichen will. Allerdings sind die Daten, die uns aktuell vorliegen, nicht für diese Service-Leistung des DAeC erhoben worden.

Aus diesem Grund erhalten Sie mit diesem Schreiben umfassende Information zur en-bloc Registrierung. Und jedem Modellflieger ist daher die Möglichkeit einzuräumen, dieser neuen, ausschließlich für die Registrierung erforderlichen Datenverarbeitung bzw. -weitergabe zu widersprechen.

Sofern Sie nicht mit der Weiterleitung Ihrer Daten an die DAeC-Buko-Mod und nachgelagert an das staatliche Registrierungssystem einverstanden sind, bitten wir Sie, uns bis spätestens zum 30.09.2020 an info@lvbayern.de oder per Fax oder Brief an die LVB- Geschäftsstellenanschrift den Widerspruch zuzusenden.

Das bedeutet dann allerdings auch, dass Sie sich als Modellflieger persönlich bei der Registrierungsstelle registrieren lassen müssen.

Zusammenfassend nochmals die Vorteile der „en-bloc-Registrierung“:


- kein zusätzlicher Aufwand durch Mitglieder erforderlich – außer die ggf. erforderliche Vervollständigung des eigenen Datensatzes
- keine Registrierungsgebühren
- Sicherheit, dass Modellflugbetrieb legal durchgeführt werden kann
- Gültigkeit der Haftpflichtversicherung mit 5 Mill. € Deckung bleibt uneingeschränkt bestehen
- Datenweitergabe an DAeC-Buko-Mod erfolgt ausschließlich für die Registrierung.

In den nächsten Wochen werden noch EDV-technische Anpassungen in „Vereinsflieger“ erfolgen, damit die Datenaus- und -weitergabe problemlos durchgeführt werden kann.

Wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind, werden wir Sie entsprechend erneut informieren.

Bitte sorgen Sie daher für die korrekte und vollständige Datenerfassung von Ihnen.

Sollte uns von Ihnen bisher keine E-Mailadresse vorliegen, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns diese mitteilen, über Ihren Verein erfassen lassen oder selbst in „Vereinsflieger eintragen würden.

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Unterstützung!


Mit freundlichen Grüßen
Ihr LVB-Team

Luftsport-Verband Bayern e.V.
Prinzregentenstraße 120, 81677 München
Tel.: + 49 89 455032-10
Fax: +49 89 455032-11
info@lvbayern.de
www.lvbayern.de

Sitz des Vereins: München, VR 6169
Vorstand (gesetzliche Vertreter): Ulrich Braune (Präsident), Jessica Paul, Bernhard Drummer, Peter Rzytki, Harald Görres, Martin Weigert
Ust.Nr. 143/218/90432"
 
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Im weiteren Verlauf dieses Schreibens erhalten Sie ausführlichere Infos rund um die Registrierung (teilweise daher Wiederholungen).
Schon an dieser Stelle der Hinweis: Im LVB betrifft dies sowohl die Mitglieder mit der Hauptsparte Modellflug als auch mit der (im LVB ja beitragsfreien) Nebensparte Modellflug.Da im LVB die Nennung einer Nebensparte bisher jedoch keine verpflichtende Eintragung darstellt, durch das „LVB-Rundum-Sorglos-Haftpflichtversicherungspaket“ aber für alle beim LVB aktiv gemeldeten Mitglieder, unabhängig von der Hauptsparte, die Modellflug-Haftpflicht-Versicherung mit 5 Mill. € Deckung gilt, diese Mitglieder also generell auch Modellflug betreiben können /dürfen, würden wir für eine „en-bloc-Registrierung (s.u.) für alle aktiven LVB-Mitglieder die Datenweitergabe an die DAeC-Bundeskommission Modellflug (DAeC-Buko-Mod) veran-lassen, wenn uns kein Widerspruch zur Datenfreigabe von Ihnen vorliegt. Das neue EU-Recht für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (im Konkreten die EU-Drohnen-Verordnung, DVO (EU) 2019/947) sieht eine umfassende Registrierungspflicht vor. Danach müssen sich alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen ab dem 01.01.2021 (Fristverlängerung aufgrund der Corona-Pandemie) registrieren. Modellflieger, die Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 250 g betreiben, fallen unter diese Registrierungspflicht. Die DAeC-Buko-Mod wird neben der „en-bloc-Registrierung“ beim Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) die Erteilung einer besonderen Betriebsgenehmigung beantragen, damit im Verbandsrahmen des DAeC und aller ihm angeschlossenen Mitgliedsverbände und Luftsportvereine Modellflug wie bisher bekannt weiter durchgeführt werden kann.

Wie wo wann erhält man dieses Schreiben, denn bei mir ist bisland nichts eingetrudelt? Ansonsten finde ich das aber erstmal alles soweit in Ordnung. Was genau stört euch daran?
 
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