DAeC Buko-Modellflug
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Bedingt durch die Covid-19-Pandämie hat die EU-Kommission (vgl. Durchführungsverordnung (EU) 2020/746) den Zeitpunkt der Gültigkeit der sog. EU-Drohnenverordnung (= Durchführungsverordnung (EU) 2019/947) um 6 Monate verschoben.
Grundsätzlich tritt daher die neue EU-Drohnenverordnung nicht mehr zum 01. Juli 2020, sondern erst zum 31. Dezember 2020 in Kraft. Ab diesem Datum müssen sich dann alle UAV-Betreiber, also auch Modellflieger, die in der Gewichtsklasse über 250 g fliegen wollen, registrieren.
Weitere wichtige Informationen dazu und was sich noch ändert, siehe hier.
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Grundsätzlich tritt daher die neue EU-Drohnenverordnung nicht mehr zum 01. Juli 2020, sondern erst zum 31. Dezember 2020 in Kraft. Ab diesem Datum müssen sich dann alle UAV-Betreiber, also auch Modellflieger, die in der Gewichtsklasse über 250 g fliegen wollen, registrieren.
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