Versicherungsgrundlagen

Hallo!

Welche Voraussetzungen müssen gegeben seien, daß der Schaden z. B. durch ein Flugmodell an einem auf dem Modellflugpatz abgestellten PKW von der Versicheung übernommen/ersetzt wird?
Wir haben einen stationären Schutzzaun 50 m X 2,5 m . Dahinter ist die Parkmöglichkeit und der Vorbereitungsraum.
Da unser Platz keinen Wagen oder festes Gebäude vorweist, ist z.B. die Führung eines Flugtagebuchs nicht einfach.
Wie Ausschlaggebend ist der Einsatz eines Flugleiters?
Was fehlt noch an Info`s?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Bezahlt sollte sie auch sein. ;)

Versicherungsrechtliche Fragen werden hier nicht in allen Details beantwortet werden können. Da ist man schnell im Reich der Spekulationen.

Wenn Deine Frage einen konkreten Fall als Hintergrund hat, dann kannst Du ihn zur Information schildern.

Ist die Frage eher theoretischer Natur, dann erhält man die qualifizierteste Antwort direkt bei der Versicherung. Oder sollte die Versicherung über einen der Verbände abgeschlossen sein, von den dort zuständigen Spezialisten.
 
Hallo!

Hallo!

Danke erstmal.
Meine Bedenken sind "theoretischer Natur" .
Mir geht es im konkreten um das sog. Flugtagebuch.
Da keine Hinterlegemöglichkeit besteht, kann dies kaum geführt werden.
Müßte evtl. jeder , der gerade mal fliegt ein Blatt -vielleicht was vorgedrucktes- ausfüllen. Diese Blätter werden dann gesammelt - eigentlich ulkig....
Machen wir uns auch nichts vor- der sog. Flugleiter wird doch auch sogut wie nie eingesetzt, wenn nur 3-4 Piloten am Platz sind....

Ich möchte mich halt "schlau" machen und wichtige Faktoren berücksichtigen, bzw Mängel abstellen bevor irgendetwas passiert und dann das Geschrei groß ist.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Burkhard

Alles klar. Grundsätzlich wird es ja nicht so sein, dass man z.B. bei der Beschädigung eines Kfz durch ein Flugmodell, den Eigner des Modelles nicht ausfindig machen kann. Der mit besagtem Modell geflogene Pilot bzw. dessen Versicherung tritt i.d.R. für den Schaden ein.

Ausnahme könnte sein, der Schaden ist durch eine fahrlässige Handlung des Flugleiters entstanden. z.B. der Flugleiter hat eine Starterlaubnis gegeben, obwohl sich ein anderes Modell im ebenfalls vom Flugleiter genehmigten Landeanflug befindet und es in der Folge zu einem Unfall kommt.

Aber Vorsicht - das ist schon fast der Bereich der Spekulation und kommt sicher auf den Einzelfall an.

Frag einfach bei Eurem/Deinem Verband nach und berichte.
 
Hi!

Habt ihr eine Aufstiegsgenehmigung?
Wenn ja, was steht da drin?

Mir geht es im konkreten um das sog. Flugtagebuch.
Da keine Hinterlegemöglichkeit besteht, kann dies kaum geführt werden.
Müßte evtl. jeder , der gerade mal fliegt ein Blatt -vielleicht was vorgedrucktes- ausfüllen. Diese Blätter werden dann gesammelt - eigentlich ulkig....
Machen wir uns auch nichts vor- der sog. Flugleiter wird doch auch sogut wie nie eingesetzt, wenn nur 3-4 Piloten am Platz sind....

Also so pauschal würde ich die Behauptung nicht stehen lassen, mag sein, daß der ein oder andere Verein hier etwas nachlässiger ist, sicher jedoch nicht die Regel.
In unserem Fall ist die Lösung sehr einfach, man nehme:
- einen kleinen Kasten wie z.B. die keinen Schaltschränke an Maschinen, moniere ihn am vorhandenen Zaun.
- stelle da das "Büchle" rein.
- nicht abschliessen, dann kann auch jeder ran - alternativ ein Zahlenschloss (gibt es für 3,99€)

Ein Argument daß es nicht machbar wäre ist mir noch niemals untergekommen, vielmehr wollen das dann eher einige umgehen.
Das Problem am nicht geführten Flugleiterbuch ist simpel, es ist dann kein Flugleiter vermerkt. Machen wir uns nichts vor, wenn der Schadensfall eingetreten ist, dann will sich plötzlich keiner mehr "nachtragen".
Somit gestaltet sich die Angabe "Flugleiter" bei der Schadensabwicklung deutlich schwieriger als wenn das Buch von Anfang an ordentlich geführt worden wäre.

Wenn Du jetzt noch mehr Infos haben möchtest, so sollte als Diskussionsgrundlage euere Aufstiegserlaubnis vorliegen, ohne macht die Diskussion keinen Sinn...;)
 

udogigahertz

User gesperrt
Ich kann vor einer allzu laschen Handhabung des Führens eines Flugtagebuches nur warnen! Überall da, wo die Aufstiegserlaubnis das Führen eines solchen Flugtagebuches vorschreibt, sollte man peinlichst genau darauf achten, dort die entsprechenden Einträge auch vorzunehmen.

Im Normalfall, wenn nichts Aufregendes passiert, scheint die Führung eines solchen Buches nur lästig und unbequem zu sein. Das ist so lange richtig, wenn außer den normalen Vorfällen (Absturz am Platz ohne weitere Schäden an anderen Sachen oder Personen, Absturz im Außenbereich, wo außer eine Delle im Acker und Trittspuren der Suchenden nichts weiter passiert usw.) nichts Dramatischeres vorfällt.

Aber wenn dann doch mal was passiert? (Ein Passant wird getroffen, ein Kfz. eines Dritten wird beschädigt usw.) Dann wird nämlich ganz schnell so ein Flugtagebuch zu einem Dokument, das den ordnungsgemäßen Ablauf des Fluggeschehens am Platz dokumentiert. Und dieser Nachweis wiederum ist zwingend erforderlich, um der Versicherung gegenüber genau dieses nachweisen zu können.
Sollten sogar Personen zu Schaden kommen (dazu zählen auch die Vereinsmitglieder selber), bekommt dieses Flugtagebuch sogar noch mehr Gewicht, kann man doch anhand der Eintragungen nachweisen, dass der Unfall nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde, was der Fall wäre, wenn z. B. die vorgegebene Höchstanzahl von gleichzeitig in der Luft befindlichen Modellen überschritten war oder aber kein Flugleiter eingetragen war. Jedenfalls könnte der Staatsanwalt diese Schlüsse ziehen.

Auch sollte man möglichst leserlich schreiben und Fehler richtig korrigieren, denn dieses Flugtagebuch ist ein Dokument!

Also: Auch, wenns lästig ist, bitte dieses Buch unbedingt richtig führen. Es ist im ureigenen Interesse.

Grüße
Udo
 
Hallo Udo!

Hallo Udo!

Das ist doch mal `ne klare Aussage.
Unser Vorsitz ist ständig unterwegs- ich versuche aber so schnell wie möglich an die Aufstiegsgenehmigung zu kommen.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Burkhard, meiner Meinung nach sind die Versicherungsbedingungen das A und O. Erst in zweiter Linie die AE.
Man sollte die AGB lesen, da steht meistens was aussagekräftiges drin.
Verweisen die auf die Aufstiegserlaubnis, ist das natürlich auch zu beachten.
Soweit ich mich erinnere, steht z.B. bei den Bedingungen der Versicherung des DMFV (=Gerling - als Beispiel) nichts von einer AE oder einem Flugbuch. Aber falls es diese Versicherung ist, mal selbst prüfen. Ich habe jetzt nicht aktuell nachgelesen.
Was ich aus einem Schadensfall mit einer 3 Meter-Maschine kenne (Doppelbelegung Frequenz):
Zeitgerechte Meldung an den Verband (Sachverhalt/Zeugen/Schaden-/-höhe/Rechnungen vorhanden? - Vorhalten des Modells für die Überprüfung durch einen Sachverständigen. Dieser Sachverhalt wurde über den DMFV abgewickelt. Der Verband hat die Überprüfungen vorgenommen, die Richtigkeit bestätigt und dann an die Versicherung abgegeben.
Flugunfall startendes und landendes Flugzeug aufgrund Fehler eines Flugleiters: Das deckt die Versicherung nicht ab. Meine bescheidene Meinung. Wir reden hier ja nicht über eine Haftung des Flugleiters, oder?
 
Burkhard, meiner Meinung nach sind die Versicherungsbedingungen das A und O. Erst in zweiter Linie die AE.
Man sollte die AGB lesen, da steht meistens was aussagekräftiges drin.
Verweisen die auf die Aufstiegserlaubnis, ist das natürlich auch zu beachten.
Soweit ich mich erinnere, steht z.B. bei den Bedingungen der Versicherung des DMFV (=Gerling - als Beispiel) nichts von einer AE oder einem Flugbuch. Aber falls es diese Versicherung ist, mal selbst prüfen. Ich habe jetzt nicht aktuell nachgelesen.
Was ich aus einem Schadensfall mit einer 3 Meter-Maschine kenne (Doppelbelegung Frequenz):
Zeitgerechte Meldung an den Verband (Sachverhalt/Zeugen/Schaden-/-höhe/Rechnungen vorhanden? - Vorhalten des Modells für die Überprüfung durch einen Sachverständigen. Dieser Sachverhalt wurde über den DMFV abgewickelt. Der Verband hat die Überprüfungen vorgenommen, die Richtigkeit bestätigt und dann an die Versicherung abgegeben.
Flugunfall startendes und landendes Flugzeug aufgrund Fehler eines Flugleiters: Das deckt die Versicherung nicht ab. Meine bescheidene Meinung. Wir reden hier ja nicht über eine Haftung des Flugleiters, oder?

Hi!

Mal so zum Ablauf bei DMFV/Gerling.
Zuerst wird ein Schadensformular vom Verursacher angefordert und dann dieses entprechend ausgefüllt und zeitnah zurückgesendet...
Alles was Du wissen musst/Fragen zum Hergang oder zu treffende Angaben werden dort abgefragt.
Speziell bei Frequenzschaden - imho 50% Selbstbehalt für den Verursacher, zumindest war das vor 2-3 Jahren noch bei 50%...

Die Frage mit startendem und landendem Modell, Unfall/Zusammenstoss?:eek:
Na ich weiß ja nicht wie es auf euren Plätzen zugeht, aber imho ist der Flugleiter nicht dazu da um jegliche Unzulänglichkeit aller Anwesenden auszumerzen:confused: ...damit meine ich, wenn Ihr Piloten nicht in der Lage seid miteinander Start und Landung abzustimmen, dann tut Ihr mir irklich extrem leid.
Daß daran der Flugleiter schuld sein soll...naja, zum Glück kennen wir bei uns solche zurechtgestrickten Problemfälle nicht.:mad:

Das befolgen der Auflagen in der AE ist imho als Grundlage zu sehen, zweitrangig sind da wohl eher die Versicherungsbestimmungen, welche bei DMFV Mitgliedern ab Zusatz Form 2 wohl kaum noch einen Unterschied aufweisen, Deckungssumme mal ausser Acht gelassen.
 
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