Versicherungsschutz bei Kanaldoppelbelegung

Flunz

User
Hi zusammen,

Wir hatten am Wochenende einen Absturtz durch Unachtsames Einschalten des Senders und eine daraus resultierende Doppelbelegung.
Nun habe ich versucht mich über die DMFV-Seite schlau zu machen.

Meine Frage: Welche Teile müssen im Zweifel zur Versicherung eingesandt werden?
Das Problem: Das Flugzeug ist im ersten Zorn angesteckt worden. Mal abgesehen davon das eigentlich sowieso nichts mehr übrig war, ausser Balsabrösel, dessen Menge die Teile des Baukastens um ein Vielfaches übersteigt.
Innereien (allesamt auch nicht mehr zu verwerten) sind natürlich noch da, ebenso wie die Motor- und Kabinenhaube, das Fahrwerk, Steckungsrohr, und ein Foto des Schutthaufens.

Gibt´s da eine Chance? Prizipiell deckt die Versicherung ja selbstverschuldete Doppelbelegung bei einer SB von 150€.

Grüße,

Flunz
 
Flunz schrieb:
...
Prizipiell deckt die Versicherung ja selbstverschuldete Doppelbelegung bei einer SB von 150€.
...

Wenn Du die Doppelbelegung selbst verschuldet hast (z.B. durch Fliegen ohne Frequenzklammer), ist das natürlich kein Fall für die Haftpflichtversicherung.

:) Jürgen
 
Hmmmmm, "Auslegungssache"

Haben im Flugbericht beide dringestanden. Wir haben eine Tafel, wo jeder SEIN Schild HINhängt - also keine Klammer zum wegnehmen.
Durch unachtsamkeit wurde der zweite Sender eingeschaltet.

^^bin im übrigen auch der, der geflogen ist ;*(

Die eigentliche Frage war ja auch, ob man ohne die Brocken vom Flieger noch was machen kann.

Flunz
 
Jürgen Heilig schrieb:
Wenn Du die Doppelbelegung selbst verschuldet hast (z.B. durch Fliegen ohne Frequenzklammer), ist das natürlich kein Fall für die Haftpflichtversicherung.

:) Jürgen

Wenn dem so wäre, sollte man den Begriff "Haftpflicht" neu definieren...

Die Haftpflicht ist für Schäden da, die ich verursacht habe - erstmal egal ob Fahrlässig oder nicht.

Solange kein Vorsatz gegeben ist, wird die Regress Forderung auch schwer durchzusetzen sein.

Auch bei eigenem Versagen, Dummheit, Vergesslichkeit muss die Haftpflicht Fremdschäden abwickeln....dafür gibts die....

Gruß, Ralf
 
Flunz schrieb:
Hi zusammen,

Wir hatten am Wochenende einen Absturtz durch Unachtsames Einschalten des Senders und eine daraus resultierende Doppelbelegung.
Nun habe ich versucht mich über die DMFV-Seite schlau zu machen.

Meine Frage: Welche Teile müssen im Zweifel zur Versicherung eingesandt werden?
Das Problem: Das Flugzeug ist im ersten Zorn angesteckt worden. Mal abgesehen davon das eigentlich sowieso nichts mehr übrig war, ausser Balsabrösel, dessen Menge die Teile des Baukastens um ein Vielfaches übersteigt.
Innereien (allesamt auch nicht mehr zu verwerten) sind natürlich noch da, ebenso wie die Motor- und Kabinenhaube, das Fahrwerk, Steckungsrohr, und ein Foto des Schutthaufens.

Gibt´s da eine Chance? Prizipiell deckt die Versicherung ja selbstverschuldete Doppelbelegung bei einer SB von 150€.

Grüße,

Flunz

Hallo Flunz,

soweit ich die DMFV Versicherung kenne, haftet sie auch bei Doppelbelegung. Allerdings ist eine Selbstbeteiligung von € 200 anzurechnen. Ruf doch da mal an. Meine Erfahrung ist das die dort sehr hilfsbereit sind.

Gruß -Stephan-
 
evil dead schrieb:
Wenn dem so wäre, sollte man den Begriff "Haftpflicht" neu definieren...

Die Haftpflicht ist für Schäden da, die ich verursacht habe - erstmal egal ob Fahrlässig oder nicht.
...

Das versteht sich von selbst. Die Haftpflicht kommt aber nicht für Schäden auf, die man sich selbst zufügt.

Wie bereits geschrieben: Fliege ich ohne Frequenzklammer und jemand anderes nimmt sich die Klammer und schaltet seinen Sender ein, liegt zwar eine Doppelbelegung vor, aber weil Schadensverursacher und Geschädigter die gleiche Person -> kein Haftpflichtschaden.

:) Jürgen
 
Schadensverursacher aufgrund fehlender Frequenzmarke halte ich für äusserst schwierig...

Es gibt ein Flugbuch - da stehen die Piloten und Kanäle drin - das ist das auschlaggebende - nicht die Frequenztafel....dort kann auch mal eine Klammer runterfallen oder eine Marke vom Winde verweht werden - nur nach der Tafel darf man sich nicht richten - ergo wäre derjenige, der eingeschaltet hat ohne ins Flugbuch zu schauen der Verursacher.

Deine Konstellation würde ich nur akzeptieren, wenn man sich zusätzlich auch nicht ins Flugbuch eingetragen hat - dann zahlt die natürlich nichts...

Gibts kein Flugbuch, gehe ich mit dir konform...

Gruß, Ralf
 
Fakt ist jedenfalls, dass wir beide eingetragen waren, wir beide unsere Marke hängen hatten, und (wie immer wenn wir beide am Platz sind) wir "nach Absprache" geflogen sind. Ging die letzten 9 oder 10 Jahre auch gut.........

Flunz
 
evil dead schrieb:
...
Es gibt ein Flugbuch - da stehen die Piloten und Kanäle drin - das ist das auschlaggebende - nicht die Frequenztafel....dort kann auch mal eine Klammer runterfallen oder eine Marke vom Winde verweht werden - nur nach der Tafel darf man sich nicht richten - ergo wäre derjenige, der eingeschaltet hat ohne ins Flugbuch zu schauen der Verursacher.
...

Hallo Ralf,

ich denke da hast Du mich missverstanden.

Bei uns gibt es eine Klammertafel, und für jede Frequenz gibt es nur eine Klammer. Nur wer die entsprechende Klammer an seiner Senderantenne hat, darf diesen einschalten. Klammer runtergefallen oder Marke vom Winde verweht gibt es bei diesem System nicht. ;)

Ein Blick ins Flugbuch gehört sowieso dazu: Ist der Flugbetrieb angemeldet, welche Flughöhe ist freigegeben, wer ist Flugleiter, hat noch jemand meine Frequenz etc.

:) Jürgen
 
Flunz schrieb:
Fakt ist jedenfalls, dass wir beide eingetragen waren, wir beide unsere Marke hängen hatten, und (wie immer wenn wir beide am Platz sind) wir "nach Absprache" geflogen sind. Ging die letzten 9 oder 10 Jahre auch gut.........

Flunz

"Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser" könnte man da sagen. Das System mit der Absprache ist offensichtlich nicht ausreichend. Mit dem Klammersystem - wie oben beschrieben - könnte man den "Schuldigen" direkt bestimmen.

:) Jürgen
 
Eins habe ich noch nicht kapiert: Ihr hattet beide Eure Marke hängen?
D.h., jeder hat eine mit Namen gekennhzeichnete Marke, und wer fliegen will, hängt sie an die Kanaltafel beim benutzten Kanal?
Und da hingen zwei Marken bei einem Kanal???

Servus
Hans
 
Hi!

Verstehe das auch nicht so ganz...scheinbar gibt es doch recht seltsame "Systeme".

Auf jeden Fall wird bei Frequenzschaden ein Abschlag unumgänglich sein.
Früher wurden da 50% angesetzt, möglich, daß es heute Selbstbehaltregelungen gibt. (Für vollen Schadensersatz müsste dann die Restsumme vom Verursacher "eingetrieben" werden..:eek: )

Egal - frag beim Versicherer einfach nach, dann hast Du Fakten statt den Vermutungen hier!
 
HansSchelshorn schrieb:
Eins habe ich noch nicht kapiert: Ihr hattet beide Eure Marke hängen?
D.h., jeder hat eine mit Namen gekennhzeichnete Marke, und wer fliegen will, hängt sie an die Kanaltafel beim benutzten Kanal?
Und da hingen zwei Marken bei einem Kanal???

Servus
Hans

Genau so hat er es geschrieben. Ein Frequenzkontrolle im üblichen Sinne sieht natürlich anders aus. ;)

:) Jürgen
 
Hab's nochmal nachgelesen: Beide haben tatsächlich die Marke hingehängt und haben sich dann abgesprochen, wer gerade fliegen darf.
Würde mich schon mal interessieren, wie das die Versicherung bewertet. Macht die irgendwelche Vorschriften, wie die Frequenzkontrolle zu erfolgen hat? Ab wann beginnt eine Form der Fahrlässigkeit, die zur Leistungsverweigerung führt?
Immerhing ging's beim Flunz ja sehr lange gut.

Für mich gibt es im Vereinsrahmen nur eine effektive Form der Frequenzkontrolle: Wer die Klammer hat, darf einschalten. Wer's ohne Klammer tut, der zahlt. Alle Methoden mit Hinhängen, Abdecken oder lediglich ins Flugbuch eintragen bieten Fehlerquellen.

Servus
Hans
 
HansSchelshorn schrieb:
...
Für mich gibt es im Vereinsrahmen nur eine effektive Form der Frequenzkontrolle: Wer die Klammer hat, darf einschalten. Wer's ohne Klammer tut, der zahlt. Alle Methoden mit Hinhängen, Abdecken oder lediglich ins Flugbuch eintragen bieten Fehlerquellen.
...

So dürfte es üblicherweise auch praktiziert werden.

:) Jürgen
 
Leute, das ist alles Spekulation und Kaffeesatzleserei. Flunz geht es darum was Er alles an Resten des Modells vorzeigen muß.
Da das scheinbar hier niemand beantworten kann ist es sicher das beste für ihn wenn er sich direkt an den Versicherer meldet.
Ob das verbrennen des Wracks so ne gute Idee war wird sich dann zeigen.
Gruß
Hias
 
Doch Hias, keine Kaffeesatzleserei. Wobei ich mich nicht beteilige, ob in so einem Fall was ersetzt werden kann oder nicht. Das wäre Kaffeesatzleserei.
Mit dem Anstecken des Modells (=Vernichten von Beweismitteln) hat er seine Obliegenheitsverpflichtungen verletzt.
Normalerweise ein eindeutiger Fall, nix mit Regulierung.
Ich habe eine Schadenerfassung live mitgemacht, allerdings eine 3 Meter-Maschine nach Doppelbelegung.
Anwesend war ein Sachverständiger des DMFV = Zeuge.
Der hat sich angesehen, wie die Maschine ausgerüstet war.
Die Regulierung gab der DMFV ab an die Versicherung, es ging um ein paar Tausend Teuronen. Bis zum Schluss wurden die Teile vorgehalten, es ging nachher über einen Anwalt.
In kleineren Fällen, so wie wohl auch hier, kann der DMFV selbst regulieren. Die Grenze weiß ich aber nicht mehr.
Flunz, die Geschäftsstelle anrufen, wahrscheinlich ist Dr. Eckert zuständig.
Belege für Motorkauf, Servos pp. wären wünschenswert.
Auf der Seite vom DMFV gab es immer einen Link zu den Versicherungskonditionen.
Aber wie gesagt, du hast schon deine Vertragsverpflichtungen verletzt.
 
Hallo Dieter,
Das sehe ich zu 100% wie Du, was ich mit Spekulation und Kaffeesatzlesen meinte war die Diskussion darüber wie in dem betreffenden Verein die Frequenzüberwachung gehandhabt wird, denn darum ging es Flunz ja in seiner Frage nicht.
Wie schon geschrieben, ob das anzünden so eine gute Idee war wird sich zeigen...;)
Gruß
Hias
 
Also ich denke auch, dass die Diskussion über Verfahren bei der Frequenzüberwachung hier nicht hingehört. Das ist wohl alles Ansichtssache. Den Sender kann ich auch ohne Klammer einschalten! (Wobei natürlich der Klammerbesitz kontrollierbar ist)
Wenn wir Doppelbelegungen haben, gilt vor dem Flug die Absprache "XY, hast Du aus? Ich fliege jetzt" o.ä.

Ich werde jetzt erst mal versuchen die Rechungen zusammenzusuchen und mich dann direkt beim DMFV schlau machen. Entgegen aller oben vorangegangenen spekulativen Aussagen gehts hier nämlich auch nicht gerade um drei-fuffzich.....

Flunz
 
Flunz schrieb:
Also ich denke auch, dass die Diskussion über Verfahren bei der Frequenzüberwachung hier nicht hingehört. Das ist wohl alles Ansichtssache. ...

Ansichtssache? Eher nein. Es gibt Verfahren die zweckmäßig sind und solche die weniger geeignet sind.

Vielleicht sollte sich auch die "No-Brain Truppe" darüber Gedanken machen. ;)

:) Jürgen
 
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