Was dürfen Jäger, Jagdpächter und Jagdschutz

Matt44

User
Hallo,

jetzt ist es auch mir passiert: ich befahre einen kleinen, nicht gesperrten Weg, als ich von einem entgegenkommenden PKW regelrecht abgedrängt werde.
Der freundliche junge Mann gab sich sodann als "Jagdschutz" aus und forderte mich auf, sofort umzudrehen.
Naja, ich lasse mich weder abdrängen, geschweige denn dumm anmachen, aus dem Alter bin ich raus. Nach meiner Bemerkung, dass ich hier bleibe und er mich bitteschön anzeigen soll, zog er ab.
Mich würde jetzt einfach mal interessieren, ob Jäger, Jagdpächter oder Jagdschützer überhaupt mehr Rechte als der gemeine Bürger besitzen.

Anders ausgedrückt: Haben jene Herren polizeiliche Befugnisse ?

So wie ich das sehe, ist das jedenfalls bei Jagdschützern nicht der Fall, hierbei handelt es sich offenbar um einen Verein, dem jeder beitreten kann.

Und wie sieht es bei Jagdpächtern, bzw. Jäger aus. Bedenken hätte ich nur bei Jägern.

Versteht mich nicht falsch, ich will nur fliegen und keinen Streit. Ich bin auch nicht auf Konfrontation aus, will aber wissen, was ich mir gefallen lassen muss und was nicht.

Nur zur Klarstellung: wenn die Polizei kommt und einen Platzverweis erteilt, muss dieser befolgt werden. Ein Bürger hat diese Rechte nicht, der gemeine Querulant kann den Modellflieger dann nur anzeigen, mehr nicht.

Weiß jemand, was Sache ist ?

Grüsse Matthias
 
Hi!

Sagen wir mal so...sicher hast Du Dir einen echten Freund damit geschaffen.
Ist er aus dem gleichen Holz geschnitzt, dann kannst Du mit Ärger rechnen.

Ich hoffe für Dich, daß er der Klügere ist, der nachgibt...

Daß der Jäger keine Polizeigewalt hat ist klar...daß er Unrecht hat ist nicht klar. Daß der Weg nicht mit Sperrschild versehen sein muss um nicht befahren zu werden lernt man in der Fahrschule...viele aber wissen nicht mehr was man mal gelernt hat.
Der freundliche junge Mann gab sich sodann als "Jagdschutz" aus und forderte mich auf, sofort umzudrehen.
Naja, ich lasse mich weder abdrängen, geschweige denn dumm anmachen, aus dem Alter bin ich raus. Nach meiner Bemerkung, dass ich hier bleibe und er mich bitteschön anzeigen soll, zog er ab.
Mich würde jetzt einfach mal interessieren, ob Jäger, Jagdpächter oder Jagdschützer überhaupt mehr Rechte als der gemeine Bürger besitzen.
Evtl. wäre es klüger gewesen, wenn der Mann schon freundlich war, ihn gleich nach dem Grund zu fragen, statt "ich lasse mich nicht abdrängen oder dumm anmachen"...
Mit Sicherheit hättest Du eine Antwort bekommen...

Leben und leben lassen...Konfrontation bringt nix. Damit schaffen sich viele erst die Probleme die sie hinterher bitter beklagen!
 

Matt44

User
Der freundliche junge Mann gab sich sodann als "Jagdschutz" aus und forderte mich auf, sofort umzudrehen.
Naja, ich lasse mich weder abdrängen, geschweige denn dumm anmachen, aus dem Alter bin ich raus. Nach meiner Bemerkung, dass ich hier bleibe und er mich bitteschön anzeigen soll, zog er ab.
Mich würde jetzt einfach mal interessieren, ob Jäger, Jagdpächter oder Jagdschützer überhaupt mehr Rechte als der gemeine Bürger besitzen.

Eigentlich war das polemisch gemeint.
Wie gesagt: ich bin voll von der Straße abgedrängt worden und wurde dann nur beschimpft. Der Typ war einfach nur unverschämt.

Daß der Weg nicht mit Sperrschild versehen sein muss um nicht befahren zu werden lernt man in der Fahrschule...viele aber wissen nicht mehr was man mal gelernt hat.

Ich habe das nicht in der Fahrschule gelernt, vielleicht kannst Du mich aufklären.
Davon abgesehen macht auch der Ton die Musik. Warum müssen die Leute immer gleich so ausfallend werden. Dafür gint es keinen Grund.

Gruss Matthias
 

Motormike

Vereinsmitglied
Abdrängen = Nötigung, dasselbe gilt auch wenn ein Fussgänger in die Fahrbahn hüpft und dich anhalten will.
 
Standardprogramm

Standardprogramm

Ich kann nur sagen, das ist wohl der Standard bei diesen Herren.

Befugnisse haben die keine, aber meist gute Kontakte, da sie die halbe Stadtverwaltung aus dem Schützenverein oder sogar dem Jagdverein kennen.

Ich hab noch unsere alte Homepage im Archiv, dort war das auch ein Thema.

Gruß
Jo
 

Gast_13084

User gesperrt
Wenn ich auf einem Gelände fliegen möchte, (häufiger) dann bemühe ich mich um die mündliche genehmigung eines Besitzers in der Nähe. (muß nicht vom eigentlichen Gelände sein)

Wenn ich dann aus irgedwelchen Gründen Prb bekomme, habe ich immer mit dem Verweis auf die Zusage der Nutzung das Recht, den Weg zu nutzen.

Damit kann ich freundlich bleiben und mein gegenüber hat wenig Angriffspunkte.

Streiten kann ich in dummen Fällen dann immer noch.



Peter
 

Matt44

User
Hallo Dieter,

vielen Dank für den fundierten Beitrag. Du hast mir damit längere Recherchen erspart.

Was das Befahren von nicht gesperrten Wegen angeht, bin ich noch am recherchieren.
Das Befahren von Feldwegen ohne Verbotsschild scheint aber zulässig zu sein. Ausnahme: private Wege.
Anders sieht es aber mit Waldwegen aus, diese dürfen auch ohne Verbotsschild nicht befahren, sondern nur betreten werden (s. BWaldG, Waldgesetze der Länder). Für uns als Flieger aber weniger relevant).

Ansonsten scheint es eben leider so zu sein, dass sich gewisse Herrschaften hoheitliche Befugnisse anmaßen, die sie gar nicht haben.
Man sollte sich nicht einschüchtern lassen, sondern höflich bleiben und sich dann erst mal Name, Anschrift geben lassen, bzw. den Dienstausweis zeigen lassen, um diese Herren aus ihrer selbstgefälligen Anonymität herauszuholen. Dann sieht die Sache zumeist schon ganz anders aus, da diese Leute in aller Regel genau wissen, dass sie nichts zu melden haben.

Ansonsten: wir befahren ja Feldwege, um Fliegen zu können. Daher sollte man im Umgang mit jenen Personen auch wissen, dass das Wildfliegen zumeist erlaubt ist (hier im Unterforum gibt es einen guten Beitrag dazu, führe ich hier nicht nochmals aus).
Versicherungsschutz ist allerdings zwingend.

Somit dürfte es bei mir wie folgt aussehen:

1. Ich wurde in rechtswidriger Art und Weise von der Straße abgedrängt (hierzu bestünde im Übrigen auch dann kein Recht, wenn das Befahren des Weges verboten gewesen wäre)
2. Das Befahren des Feldweges ohne Verbotsschild war (wohl) gestattet.
3. Zudem durfte ich auch mit meinem kleinen Heli dort fliegen (wobei ich nicht einmal die Erlaubnis eines Grundstückeigentümer hätte einholen müssen, da ich dessen Wiesen beim Helifliegen nicht betrete (allenfalls überfliege).


Grüsse Matthias
 

Gast_13084

User gesperrt
Matt44 schrieb:
3. Zudem durfte ich auch mit meinem kleinen Heli dort fliegen (wobei ich nicht einmal die Erlaubnis eines Grundstückeigentümer hätte einholen müssen, da ich dessen Wiesen beim Helifliegen nicht betrete (allenfalls überfliege).


da liegst du aber leider falsch!
 
Hallo

eine Gemeide kann Wege als gesperrt ausweisen auch ohne sie durch Schilder zu kennzeichnen. Am besten in der Verwaltung fragen.

Ausser anhalten und des Platzes verweisen dürfen einen Polizei und Förster, der hat Polizeigewalt im Revier, darf aber auch nicht alles.

Wenn eine Person Jemanden nötigt ( das ist hier kalr geschehen!!! ) ev. sogar die KFZ als Waffe missbraucht besitzt er nicht die Reife Waffen zu führen.

Ein Jäger der nachweislich Jemanden bedroht ist ruckzuck seine Waffenbesitzkarte sowie den Führerschein los.

Im normalfall kann man doch eh mit fast jedem reden...

Beim Endurofahren halte ich es so, freundlich aber bestimmt und nicht aufhalten lassen... ;-)
bei Nötigung oder Bedrohung gibt´s wenn Zeugen da sind ne Anzeige, ohne Zeugen xxxx.

Gruss Helmut
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Matt44

User
@Thermiker

Zitat:
Zitat von Matt44
3. Zudem durfte ich auch mit meinem kleinen Heli dort fliegen (wobei ich nicht einmal die Erlaubnis eines Grundstückeigentümer hätte einholen müssen, da ich dessen Wiesen beim Helifliegen nicht betrete (allenfalls überfliege).


da liegst du aber leider falsch!
Sorry, aber solche Bemerkungen helfen nicht gerade weiter.
Also, lass hören, wo ich falsch liege.

Grüsse Matthias
 

Rolf Germes

User gesperrt
Sorry, aber solche Bemerkungen helfen nicht gerade weiter.
Also, lass hören, wo ich falsch liege.

Wenn Du Dich nicht auf privatem Grund befindest , bist Du logischerweise auf Gemeindegrund und die will auch gefragt werden , kann den Modellflug sogar untersagen .
 

Matt44

User
Hallo,

wenn ich mir den Verlauf dieser und anderer Diskussionen anschaue, läuft das immmer auf gleiche hinaus. Eigentlich macht das alles keinen Spaß, da letztlich immer noch einer ein Argument dafür findet, warum unser schönes Hobby dennoch verboten ist (ob es nun zutrifft oder nicht).

Lassen wir es gut sein. Ich werde weiterhin über den Feldweg ohne Verbotsschild zu "meiner" Wiese fahren und versuchen, den Bauer nicht auf ihren Trekker zu fliegen :). Klappt auch meistens. Wenn dann einmal im Jahr irgendein Wichtigtuer erscheint, dann werde ich das auch überleben.
Ich werde mich dann nicht mehr aufregen und weiterfliegen.

Grüsse Matthias
 

Rolf Germes

User gesperrt
da letztlich immer noch einer ein Argument dafür findet, warum unser schönes Hobby dennoch verboten ist (ob es nun zutrifft oder nicht).

Das liegt an der deutschen Bürokratie und dem Gesetzesdschungel !;) Wo der Eine nicht zuständig ist , ist automatisch jemand anderes zuständig und selbst wenn niemand zuständig zu sein scheint , ist etwas nicht zwangsläufig ohne Erlaubnis möglich .

Der Modellflug ist grundsätzlich erlaubt , er unterliegt nur gewissen Einschränkungen/Regeln , also der Bürokratie . ;) Und nur wer sich dort auskennt ( wer tut das schon ?) , läuft nicht Gefahr doch in ein Fettnäpfchen zu treten , weil manches auch Auslegungssache ist .
 

Gast_13084

User gesperrt
Matt44 schrieb:
wenn ich mir den Verlauf dieser und anderer Diskussionen anschaue, läuft das immer auf gleiche hinaus. Eigentlich macht das alles keinen Spaß, da letztlich immer noch einer ein Argument dafür findet, warum unser schönes Hobby dennoch verboten ist


Hallo Matthias,

nicht alles so negativ sehen. Es wurde dir ja auch bereits schon gesagt, warum es auf Straßen und Wegen nicht geht. (rechtlich)

Überfliegen und Notlanden kannst du überall, auch bergen des Notgelandeten Fluggerätes, daran darf dich niemand hindern, -nachdem du diese Absicht kundgetan hast- also gibt es, wenn man etwas Infos hat, immer und für fast alles eine Vorgehensweise.

Früher habe ich auch schon die eine und ander Erfahrung machen müssen, die mir nicht gefallen hat, heute fliege ich und andere machen ihre Erfahrungen.

Das passt besser für mich.


Gruß
Peter
 

Matt44

User
nicht alles so negativ sehen.

Tue ich nicht, meine Negativäußerung bezog sich nicht auf die Fliegerei, sondern nur auf diese Art der Diskussionen, die eben zu nichts führen.
Dass ich unter bestimmten Voraussetzungen Wildfliegen darf, weiß ich. Darum geht es aber nicht.
Wenn ich aber nach Feierabend noch mal eben eine Runde fliegen gehe, ist das Entspannung und Freunde pur. Und ein geifernder Jagdschützer schafft es dann tatsächlich, mir diese Freude kaputtzumachen.
Und das ärgert mich. Ich kann diese Art und Querulanten, Besserwissen und Amtsanmaßer einfach nicht ausstehen. Das ist so ein bestimmter Typ von Mensch, für die ein Tag nur dann ein guter Tag ist, wenn sie irgend jemanden zur Sau gemacht haben.
Und da spiele ich nicht mit.

Aber wie gesagt: ich habe mich tierisch aufgeregt (wir wolle nicht vergessen: der Typ hat mich voll von der Straße abgedrängt), beruhige mich jetzt aber wieder.

Grüsse Matthias
 

eges

User
Naturschützer

Naturschützer

Heute hat mich ein sogenannter Naturschützer mehrmals aus dem Auto fotographiert. Ich bin neben einem Feldweg geflogen ,auf einem Feld mit Zusage des Bauerns.
Seine Rechtfertigung: ich wäre auf einen gesperrten Feldweg gefahren . Dort gibts überhaupt kein Schild.
Er hat mich trotz meines Verbotes mich zu fotographieren mehrmals geklipst. Sein Hinweis: das sind Beweismittel.
Darf er mich fotographieren ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müßen?

Gruß eges
 
Ich denke nicht, da das Fotos machen dein Persönlichkeitsrecht betrifft und das Feldweg befahren (auch wenn es verboten ist) maximal ne Ordnungswidrigkeit ist.

Würde ich ganz klar sagen das er nicht durfte. Das Persönlichkeitsrecht wiegt einfach schwerer als eine Owi.

Genaues kann dir aber nur ein Anwalt sagen.

Wenn du ihn ärgern willst würde ich ihm eine Straf bewerte Unterlassungserklärung abverlangen und sollte tatsächlich noch was wegen des befahren von dem Feldweg kommen, wäre auch eine Überlegung wert was wegen des Fotos machen direkt zu unternehmen. Das du das nicht wolltest hast du im ja klar gemacht.

Aber wie gesagt nur wen man sticheln will und alles sowieso nur mit einem Anwalt zusammen.
 
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