Wasserflug auf der Mosel

Hi,

in diesem Thread möchte ich meine Erkenntnisse rund um den potenziellen Wasserflug meiner Catalina (ca. 1 kg) auf der Mosel (bei Güls) teilen.

Bisher habe ich herausgefunden das das WSA (Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt) kein Problem damit hat, solange man nicht in der Fahrrinne rumfliegt.
Das WSA hat mich aber auch an das den Landesbetrieb Mobilität (Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde für Rheinland-Pfalz) verwiesen, dort sagte man mir das man nicht zuständig sei, hat mich an das LBA verwiesen (Luftbundesamt) und dort sagte man mir wiederum das man nicht zuständig sei und hat mich an den Deutschen Ultraleichtflugverband e.V. und Dachverband der deutschen Luftsportverbände verwiesen.
Der Deutsche Ultraleichtflugverband e.V. hat damit laut Telefonauskunft ebenfalls nichts zu tun....somit bliebt nur noch der daec (Dachverband der deutschen Luftsportverbände).
 

maddyn

User
HI

war da nicht was mit der letzen drohnen verordnung


Flugverbote bzgl. besonderer Anlagen, Verkehrswege und Ähnlichem
Der Modellflugbetrieb ist in folgenden Bereichen über und in einem seitlichen Abstand von 100 m verboten von
Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
 

S_a_S

User
@maddyn:
LuftVO §21b 5.
über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,
- genau das versucht Nik ja zu klären (und ich bekenne mich schuldig, dass er hier berichtet ;) )

@stereodreieck / Nik,
schön, dass Du ein Stück weiter gekommen bist. Vor dem Hintergrund, dass ab dem 1.1.2021 die Zuständigkeit noch nicht so eindeutig geklärt ist, verstehe ich die Antwort vom LBM.

In BW gibt es zwar eine Allgemeinverfügung mit Präzisierung der zuständigen Stelle und Randbedingungen. Deckt aber den Spezialfall "Starten auf der Bundeswasserstraße" nicht ab, weil 10m Abstand oder mindestens 50m Höhe eingehalten werden soll (analog NFL 1-1163-17 ) - und gilt zusätzlich nicht für Sport/Freizeitflieger...

Saarland scheint sich keiner so richtig zuständig zu fühlen, verweisen auch auf die NFL.

Rheinland-Pfalz hat zumindest eine Ansprechpartnerin und Gebührenordnung. Antrag für erlaubnispflichtigen Modellflug gibt es auch - Muss halt das WSA explizit darauf unterschreiben.

OB die Wohnbebauung von Güls, die B416 und die B49, ggf. die Bahnstrecke sowie EDRK noch Hindernisse darstellen, wäre auch zu prüfen. Da sind also noch andere Behörden zu finden und zu befragen...

Grüße Stefan
 
@maddyn:
- genau das versucht Nik ja zu klären (und ich bekenne mich schuldig, dass er hier berichtet ;) )

@stereodreieck / Nik,
schön, dass Du ein Stück weiter gekommen bist. Vor dem Hintergrund, dass ab dem 1.1.2021 die Zuständigkeit noch nicht so eindeutig geklärt ist, verstehe ich die Antwort vom LBM.

In BW gibt es zwar eine Allgemeinverfügung mit Präzisierung der zuständigen Stelle und Randbedingungen. Deckt aber den Spezialfall "Starten auf der Bundeswasserstraße" nicht ab, weil 10m Abstand oder mindestens 50m Höhe eingehalten werden soll (analog NFL 1-1163-17 ) - und gilt zusätzlich nicht für Sport/Freizeitflieger...

Saarland scheint sich keiner so richtig zuständig zu fühlen, verweisen auch auf die NFL.

Rheinland-Pfalz hat zumindest eine Ansprechpartnerin und Gebührenordnung. Antrag für erlaubnispflichtigen Modellflug gibt es auch - Muss halt das WSA explizit darauf unterschreiben.

OB die Wohnbebauung von Güls, die B416 und die B49, ggf. die Bahnstrecke sowie EDRK noch Hindernisse darstellen, wäre auch zu prüfen. Da sind also noch andere Behörden zu finden und zu befragen...

Grüße Stefan


Mich ärgert, dass die Beamtin vom Bundesamt überhaupt keinen Plan hatte und mich sogar an die falsche Stelle verwiesen hat.

Es gibt dort keine Bahnstrecke alternativ oder noch besser wäre der weite Bereich vor dem Winninger Hafen (wo mein Vater Hafenmeister war).

Dank dem freundlichen und kompetenten Mitarbeiter beim DMFV habe ich beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz folgenden Antrag gefunden: D-FB_16_Antrag_Betriebserlaubnis_fuer_Flugmodelle_V04

Am Montag muss ich beim LBM anrufen und meine Chancen erfragen oder ob es sich um ein sinnloses Unterfangen handelt. Ich fürchte sicher kann das erst 2021 sagen, wenn der neue EU-Schwachsinn kommt.

Mich wundert das noch nie jemand versucht eine ähnliche Genehmigung für die Mosel oder Rhein zu bekommen, zumindest niemand der hier im Forum unterwegs ist.
Anhang anzeigen 11865914
Anhang anzeigen 11865915




############################################

Bitte keine Screenshots von Googlemaps hier einstellen!



Moin zusammen,

es ist immer wieder erforderlich, daß Wegbeschreibungen und bildhafte Ortsangaben in Beiträge eingefügt werden müssen. Nach gründlichem Studium mußten wir feststellen, daß kein Verlag oder Online-Medium eine Freigabe für den Gebrauch seiner Bilder auf "fremden" Webseiten gestattet. Daher sind wir gezwungen, entsprechende Bilddateien zu entfernen.

Ich empfehle daher eine zulässige Ausweichmethode über Google Maps.
Nach bewährter Übung den Kartenausschnitt herstellen, das Bild den Erfordernissen entsprechend auswählen - Karte, Satellit oder Hybrid. Hybrid ist dabei die Überlagerung der Satellitenaufnahme mit dem Kartennetz.

Links von der Karte befindet sich das Bedienfeld, wird es nicht angezeigt, so befindet sich dort eine kleine Grafik mit einem Dreieck - anklicken. In der oberen Zeile des Bedienfeldes befindet sich rechts ein Feld mit einem Symbol ähnlich dieser Darstellung o-o - dahinter verbirgt sich der Link zum angezeigten Kartenausschnitt - kopieren und entsprechend in den Text des Beitrages einsetzen - fertig... ;)

Beispiel: Perfstausee bei Biedenkopf

Viel Spaß



Gruß
Andreas
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

S_a_S

User
Nik,
50.329935090672116, 7.556659283038901 dürfte weit genug von der Bahn und Flugplatz entfernt sein, am Winninger Hafen ist aber wieder Bahnstrecke. Die Breite von der Mosel hab ich jetzt auch nicht ausgemessen, aber wenn Du 100m von der anderen Seite wegbleiben musst (Bundesstraße 49), bleibt nicht viel Wasser zum Starten übrig.

Wird nicht einfach, weder nach bisherigen noch nach neuen Regeln.
Grüße Stefan
 
Nik,
50.329935090672116, 7.556659283038901 dürfte weit genug von der Bahn und Flugplatz entfernt sein, am Winninger Hafen ist aber wieder Bahnstrecke. Die Breite von der Mosel hab ich jetzt auch nicht ausgemessen, aber wenn Du 100m von der anderen Seite wegbleiben musst (Bundesstraße 49), bleibt nicht viel Wasser zum Starten übrig.

Wird nicht einfach, weder nach bisherigen noch nach neuen Regeln.
Grüße Stefan

In Güls lägen 170 m zwischen dem Ufer und der B Straße.
In Winningen wäre ich 120 m von der Bahnstrecke und 100 m bzw. 200 m von der B Straße entfernt.


Ich konnte auch bei der Googlesuche nichts über Genehmigungen an der Mosel/Rhein finden, mit Ausnahme eines Berichts über ein manntragendes Wasserflugzeug das vor einigen Jahren beim Start auf der Mosel abgesoffen ist oder zumindest beschädigt wurde.
 
Ich habe auch eine Catalina und fliege gern wenn ´s richtig heiss ist im Sommer auf der Mosel bei Zell.
Genehmigung habe ich auch keine. Die letzten Jahre war ich nicht mehr so oft weil mir das Wasser durch die Algen zu grün war im Spätsommer.
mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten