Welche Kanäle im 40MHz-Band zulässig?

klausk

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Hallo!
Kann mir jemand die Rechtsvorschrift oder Fundstelle nennen, wonach für den Flugbetrieb im 40er Band nur die Kanäle 50 bis 53 freigegeben sind? Die anderen Kanäle dürfen ja nur für bodengebundene Modelle genutzt werden.

Danke!
Klaus
 

Rolf-k

User
Oh Klaus :cool:
Das steht doch in jedem Modellbau Katalog und auch bei deiner
Betriebs Erlaubnis die bei jeder Fernsteuerung beiliegt drin. ;)
Nur mit Kanal 50-53 darf auch geflogen werden der Rest ist
Nur für Bote und Autos erlaubt. :D

Gruß Rolf-K.

[ 23. Juli 2003, 20:13: Beitrag editiert von: Rolf-k ]
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
@ klausk

Da Du schon mal hier im Forum bist, werden Deine Fragen bzgl. der Frequenzen gleich hier umfassend beantwortet.
Siehe auch unten...
 

klausk

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@rolf-k
Dass das im Katalog steht, weiß ich auch, ich wollte aber die Rechtsvorschrift wissen und nicht eine Katalogangabe, da ich das Ganze für eine rechtliche Auseinandersetzung benötige und ich dann lieber das Bundesgesetzblatt und nicht einen Katalog vorlege.
Ich habs nun auch schon, steht in einem BGBl. aus 1993.

Klaus
 

klausk

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Die Fundstelle lautet:
Amtsblatt Nr. 4/1993 des ehemaligen Bundesministeriums für Post und Telekomunikation.

Klaus
 

klausk

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@Konrad:
Die Quellenangabe aus dem Vorstandsbereich RCNVV, da ich dort auch registriert bin. Hatte dort paralell gepostet und als Antwort u.a. einen Link erhalten, wo das mit dem Amtsblatt drinsteht. Vielleicht ziehst Du dort noch mehr Infos raus. Ich bin dran, mir dieses Amtsblatt in natura zu besorgen.
Gruß
Klaus
 
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