Wildflieger sorgt für Störungen auf Modellflugplatz

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Hallo Robert,

Du hast eingangs auch gefragt, wie Ihr Probleme mit Wildfliegern in Zukunft vermeiden könnt. Ich würde durchaus versuchen, Euren Schaden einzuklagen. Das erhöht die Merkfähigkeit und die Einsicht bei den Wildfliegern deutlich. Du hast ja gesagt, daß Du nicht allein warst, wie der Eine gesagt hat, er sei gerade auf Kanal 62 geflogen. Damit sollte doch die Basis für eine erfolgreiche Klage gelegt sein. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannste das ja mal probieren. Ansonsten könnte ja der Eindruck entstehen, daß ein zugelassener Verein keinerlei Handhabe gegen Wildflieger hat.

Unser Vorstand hat mal gesagt, daß mit der Zulassung auch eine Art Gebietsschutz verbunden ist und der Verein das Recht hat, Modellflug in einem Abstand von weniger als 2,5 Km (oder waren’s 1,5 Km) zum Modellfluggelände zu unterbinden. Wobei 1,5 Km bei den möglichen Reichweiten einer Fernsteuerung schon sehr nahe ist.
Es wäre schon sehr seltsam, wenn es zulässig ist, daß sich jemand auf die Nachbarwiese stellt, sagt, er habe Kanal 71 und er würde jetzt da genehmigungsfreien Modellflug betreiben. Und Ihr könnt auf Eurem zugelassenen Platz Kaffeepause machen. Soweit geht die Freiheit in unserem Staate ja wohl doch nicht.

Servus
Hans
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten