Wird schon alles gut gehen...

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Vertrauen in andere Menschen setzen geht sehr oft gut. Insbesondere wenn man Waren gegen Geld oder umgekehrt tauscht, setzen viele auf ein grundsätzliches Vertrauen. Agiert man sogar noch im selben Raum unter Gleichgesinnten, wird das Vertrauen zusätzlich gestärkt.


Genau so geht es vielen RCN-Usern, die über die RCN-Börse handeln. Und meistens geht es auch gut. Doch was ist in den wenigen Fällen zu tun, in denen das Vertrauen missbraucht wurde? Wer hilft dann?

RCN stellt den angemeldeten Usern die Börse als technische Plattform zur Verfügung. Die Nutzung der Börse unterliegt bestimmten Regeln, denen der User mit seiner Anmeldung zugestimmt hat.

RCN ist aber nicht verantwortlich für die Geschäftsabwicklungen zwischen den beteiligten Usern. Diese müssen ihren Handel unter sich abwickeln.

Der Schutz vor Enttäuschungen beginnt bereits vor dem Geschäft
Wer ist mein Handelspartner?
Habe ich schon mal Beiträge von ihm gelesen?
Stellt er viele Artikel in der Börse ein, hat aber ansonsten 0 Beiträge, ist also ein sogenannter „Börsenjunkie“?

Mit diesen Kriterien kann ich zunächst schon mal grob den "Handelspartner" einschätzen und mein weiteres Vorgehen überlegen.
Je weniger mir von einem User bekannt ist, umso mehr sollte ich bei der Kontaktaufnahme erfragen.
Grundsätzlich gehört dazu eine E-Mailadresse, die Telefonnummer und die Postanschrift. Diese Daten könnten später noch Bedeutung erlangen. Zur Abwicklung ist natürlich auch die Kontonummer noch wichtig.
Wenn jemand diese Daten nicht freiwillig zur Verfügung stellt, ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Lieber die Finger davon lassen, bevor das vermeintliche Schnäppchen zu einem teuren Vergnügen wird.

Bilder sind schön, Textzeilen geduldig. Wer seinen zu verkaufenden Artikel mit dem üblichen „Marketingschmäh“ anpreist, wie man ihn aus anderen Verkaufsportalen kennt, will unter Umständen von Mängeln ablenken. Daher gilt: Alles genau beschreiben lassen. Und gegebenenfalls eine Zusammenfassung des Gespräches als E-Mail an den Handelspartner senden. So können bereits im Vorfeld eventuelle Missverständnisse vermieden werden.

Wie sieht eine vertrauensvolle Abwicklung aus?
Wer etwas versendet, sollte dem Handelspartner immer eine Statusmeldung geben. „Geld ging heute raus" (Belege!), "Geld ist angekommen", "Ware wurde versendet" (eventuell Tracking-ID), "Ware ist angekommen". Das sollte als Selbstverständlichkeit zu einem guten Geschäft gehören.
Auch Verzögerungen sollten sofort gemeldet werden.
Nur eine Nachfrage zur Ware oder dem verbleibenden Geld des Handelspartners, bringt sofort ein schlechtes Licht in das Geschäft. Der Andere hat sich bereits negative Gedanken gemacht und das ist in jedem Geschäft schlecht.
Ob man "Ware vor Geld" oder umgekehrt vereinbart, "Anzahlung und Rest später" oder was auch immer, bleibt den Geschäftspartnern überlassen.

Da nicht jede Ware vor Ort abgeholt werden kann, ist man auf den Versand und damit auf die Versand-Dienstleister angewiesen. Die bekannten Horrorstorys an dieser Stelle zu wiederholen, würde den Rahmen sprengen. Es ist immer gut, bei Artikeln, die nicht in Standardpakete passen, diese vor dem Versand zu fotografieren. Man kann die Bilder auch dem Handelspartner zusenden, damit der den Zustand des dann bei ihm angelieferten Paktes sofort vergleichen kann.

Hat man alle diese Tipps befolgt, bedeutet das noch lange nicht, dass das Geschäft auch wirklich gut ausgeht.

Was tun wenn man Geld bezahlt hat, aber die Ware nicht geliefert bekommt?
In diesem Fall telefonisch Kontakt aufnehmen. Lässt sich der Anfangs doch so nette Modellbaukollege verleugnen, bleibt nichts anders übrig, als schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) eine Lieferfrist zu setzen. Sollte die bekannte Adresse nicht stimmen, bekommt man das Einschreiben zurück.

Reagiert der Geschäftspartner nicht fristgerecht, kann man mit den Unterlagen wegen des Verdachtes auf Betrug eine Strafanzeige stellen .
Notfalls bei der Polizei beraten lassen, welcher Weg der Richtige ist.

Falls notwendig kommen die Ermittlungsbehörden auf RCN zu, um zum Beispiel die Anmeldedaten zu erfragen. Vorher kann, darf und wird RCN keine Daten herausgeben!

Wer Strafanzeige gestellt hat, sollte zusätzlich noch den zuständigen Börsenmoderator verständigen. Unter Umständen löschen die Börsenmoderatoren dann weitere Angebote des betreffenden Users, damit kein weiterer Schaden entsteht. Hier wird eine Fallentscheidung getroffen und intern festgelegt, wie zu verfahren ist.

Ist die Ware beschädigt angekommen?
Sofort bei der Übernahme die Beschädigung protokollieren lassen. Eindeutig (Fotos) und mit Unterschrift des Paketboten. Die weitere Abwicklung kommt auf den Paketversand an. Dazu gibt es bereits einschlägige Erfahrungen in RCN-Threads.

Die meisten Geschäfte in der Börse laufen jedoch völlig problemlos ab. Schwarze Schafe dürfen aber in der Börse keinen Platz finden, um ihr Unwesen zu treiben.

In diesem Sinne, immer gute Geschäfte von RCN-Usern für RCN-User.

Hier geht es zum Teil 2
 
Hallo

Zum Thema "Gewährleistung Privatverkauf" habe ich diesen Artikel gefunden:
http://www.t-online.de/index.html#article?id=61925884

Ohne Jurist zu sein, würde ich den Artikel so interpretieren:
Seit einer Änderung im BGB im Jahr 2002 gibt es einen gesetzlichen Mängelanspruch für Privatverkäufe.
Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Artikelbeschreibung des Verkäufers dem Zustand entsprechend sein muss.

Eine wahrheitsgemäße Beschreibung vermeidet Ärger. Sichtbare und unsichtbare (aber bekannte) Mängel sollten also nicht verschwiegen werden.

Hier noch ein fachlicher Artikel zum Thema:
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Bis auf ein einziges mal, beim Kauf eines technischen 1+ Caracho mit Doppel-Carbon-Fläche (Verkäufer hat echt fies und bewusst mit Beschreibung und geschickt aufgenommen Fotos getäuscht), wurde ich noch nie enttäuscht. Vielen Dank an das tolle RCN-Team
 
Hallo, bei mir haben soweit alle Transaktionen bestens geklappt. Nur einmal, letzte Woche, gab es ein Problem. Ich habe eine Weiche gekauft. Auf dem Photo war die Weiche mit entsprechenden Patchkabeln abgebildet. Die Kabel wurden aber nicht mitgeliefert. Nachdem ich um Nachlieferung gebeten habe, kam nur die Antwort "diese wären nicht Bestandteil der Verkaufsaktion und außerdem schon verbaut". Im Angebot war aber kein Hinweis wie z.B. "Patchkabel nicht im Preis inbegriffen" vorhanden. Ich hatte sogar den Vorschlag unterbreitet, Geld zurück - Ware zurück. Nun habe ich den Verkäufer auf den §123 BGB "Arglistige Täuschung" aufmerksam gemacht, bisher kam aber keine Reaktion. Auch wenn es nur um den geringen Betrag von 10-15 Euro geht, ist das Verhalten nicht in Ordnung. Ich denke jetzt darüber nach, eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Solchen Leuten muss Einhalt geboten werden.
 
Hallo, ich bin seit ca. 1/2 Jahr hier angemeldet. Nun hab ich vor kurzem meinen ersten Kauf über die Börse getätigt und bin prompt auf die Nase gefallen. Angebot: MC24 mit Profi Rom Modul, ein Trimmpoti ist defekt. Mir ging es in erster Linie um das Profi Rom Modul, defektes Poti kann man austauschen. Nun kam der Sender und die Enttäuschung war groß. Kein Profi Rom Modul. Trimmpoti war nicht defekt sondern der Rahmen, der den Kreuzknüppel und die Trimmpotis aufnimmt, war zerstört. Der Verkäufer bot mir an, den halben Kaufpreis zu erstatten und ich habe zugestimmt. Auf das Geld warte ich heute noch (ca. 14 Tage), der Verkäufer reagiert nicht auf PN oder eMail. Bei der Reparatur des Kreuzknüppels habe ich festgestellt, das fast alle Kunststoffteile in irgendeiner Art beschädigt sind, das Gehäuse selbst ist verzogen. Da Anlage ist offensichtlich runtergefallen. Der Verkäufer hat in diesem Fall ganz bewusst betrogen. Das Problem ist nun, er sitzt in Österreich und ich in Deutschland und zu solchen Sachen wie Anzeige habe ich eigentlich keine Lust - aber es wird mir wohl nichts anderes übrigbleiben.
 
Ich kann mich der Meinung der anderen nur anschliessen, meistens gings gut ;). Nur 2 mal entsprach die Beschreibung absolut nicht dem Zustand. Da hat ein Verkäufer mal mit "nur 15 Flüge" geworben. Als ich das Paket geöffnet habe , habe ich erst mal die Hände übern Kopf zusammengeschlagen :mad:. War halt absolut nicht mein Standart, die Basis aber war gut. Wahrscheinlich hat er nur eine 0 hinten vergessen. :DIch habe dann nachverhandelt und wir sind uns dann einig geworden. :cool:
 

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