Zeitlich beschränkte Aufstiegserlaubnis/ ausserhalb der Zeiten fliegen ??

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Diese Flugzeiten können sich nur und ausschließlich auf die genehmigungspflichtigen Modelle beziehen, auch wenn es nicht explizit so geschrieben steht.
So. ist es.

Wenn ich feste Flugzeiten habe und möchte mich nicht daran halten, dann gehe ich mit meinem nicht genehmigungspflichtigen Modell auf die Nachbarwiese. Denn da gelten die Flugzeiten nicht.:D Ist wie am Hang bis 5 KG Gewicht

Gruß Uli
 

phanwe

User
So. ist es.

Wenn ich feste Flugzeiten habe und möchte mich nicht daran halten, dann gehe ich mit meinem nicht genehmigungspflichtigen Modell auf die Nachbarwiese. Denn da gelten die Flugzeiten nicht.:D Ist wie am Hang bis 5 KG Gewicht

Gruß Uli

Hallo Uli,

und auf der Nachbarwiese trete ich Dir in den Hintern:mad:, weil ich der Besitzer bin und das nicht erlaube, da ich schon den ganzen Tag während der Flugzeiten von der Fliegerei und der Nichteinhaltung des max. Schallpegels genervt bin.

Gruß phanwe
 
Sehe ich anders

Sehe ich anders

@ Uwe
Also ich bin nicht sonderlich empfindlich aber dass ich nicht weiß was ich tue, lasse ich nur ungern auf mir sitzen.
1. Habe ich noch nichts getan
2. Habe ich als nicht-Flugrechtsjurist genau aus diesem Grund den Fred gestartet, um meine Unwissenheit diesbezüglich zu beseitigen.

Ich denke das ist legitim
 
Sorry Markus

Sorry Markus

@ Uwe
Also ich bin nicht sonderlich empfindlich aber dass ich nicht weiß was ich tue, lasse ich nur ungern auf mir sitzen.
Ich denke das ist legitim

Sorry Markus, das war mißverständlich ausgedrückt und nicht persönlich gemeint, mea culpa.
Es war bezogen auf den 10kg Klotz (statt eines verbrennerfreien 4,99kg Klotzes) den DU nur als theoretische Möglichkeit ausserhalb der Flugzeiten andachtest.

Es war bezogen auf einen ganzen Haufen von Dingen, die vor einem/jedem Start zu prüfen wären, aber selten geprüft werden.
Auch von mir nicht immer, und ich bin bekennender Wildflieger mit Absprache des Grundstückbesitzers und Duldung des Jagdpächters.
Bis jetzt hatte ich persönlich nur interessierte Zuschauer auf der Wiese, egal ob Zweibeiner, Vierbeiner oder bis zu acht Greifvögel.

In einem Verein bin ich ausserdem seit Ewigkeiten um auch mit den genehmigungsbedürftigen Vögeln fliegen zu dürfen, im Vorstand war ich da auch schon.
 
Kein Thema!

Kein Thema!

Ist ok Uwe.
Anhand der vorangegangen Äußerungen von dir dachte ich mir das schon! Und konnte es trotzdem nicht so stehen lassen! ;-)
Um es nochmal klarzustellen: Eigentlich macht es keinen (grossen) Unterschied ob ich nun mit 4,9 oder 5,5 kg fliege, außer der Tatsache, dass ich für die 5,5 eine zeitlich und lokal passende AE brauche.
Und daran geht, das habe in dieser Diskussion begriffen, kein Weg und kein Schlupfloch vorbei.
 
Hallo Uli,

und auf der Nachbarwiese trete ich Dir in den Hintern:mad:, weil ich der Besitzer bin und das nicht erlaube, da ich schon den ganzen Tag während der Flugzeiten von der Fliegerei und der Nichteinhaltung des max. Schallpegels genervt bin.

Gruß phanwe

Irgendein öffentlicher Feldweg findet sich zwischen Wiesen und Äckern fast immer. Da kannst du dann genervt sein solange du willst ;)
 
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