Zeitlich beschränkte Aufstiegserlaubnis/ ausserhalb der Zeiten fliegen ??

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udogigahertz

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ich hätte da mal eine Frage an die geballte Sachkompetenz hier im Forum.
Was passiert, wenn ich eine zeitlich befristete Aufstiegsgenehmigung habe, die z.B vorschreibt, den Flugbetrieb um 20 Uhr zu beenden oder auch zum Beispiel den Flugbetrieb Montags gar nicht vorsieht und ich trotzdem fliege ?

Um nach all den (leider zu erwartenden) dummen Kommentaren und persönlichen Anfeindungen, die dieses Thema in schöner Regelmässigkeit immer wieder hervorbringt, mal wieder auf die Eingangsfrage zurückzukommen:

1. Die Aufstiegserlaubnis kann nur diejenigen Modellflugzeuge regeln/erfassen, die auch in diese Kategorie fallen, sie kann nicht die erlaubnisfreien Modellflugzeuge regeln.

Wer das nicht glaubt, der beantrage mal eine Aufstiegsgenehmigung für erlaubnisfreie Modellflugzeuge, die Antwort wird die Zweifler sehr überraschen.

2. Ergo darfst nicht nur Du sondern jeder, der das möchte, mit erlaubnisfreien Modellflugzeugen an jedem Ort zu jeder Zeit fliegen ..... sofern dadurch nicht andere Bestimmungen/Einschränkungen und Verbote missachtet werden und die Erlaubnis des Grundstückseigentümers/Pächters vorliegt. Eine erteilte AE hat damit nichts, aber auch rein gar nichts zu tun.

3. Wenn der Grundstückseigentümer/Pächter jedoch ein Modellflugklub sein sollte, kann es durchaus sein, dass dieser die Erlaubniszeiten/Flugzeiten auch auf alle anderen Flugmodelle auusgedehnt hat, das solltest Du zunächst mal in Erfahrung bringen, wie das bei euch gehandhabt wird. Stellt sich dann heraus, dass Du gegen die Bestimmungen des Vereins verstossen hast, kannst Du mit den dafür vorgesehenen Konsequenzen rechnen .... oder auf Unkenntnis der Sachlage plädieren. Mit einem Verstoß gegen dei AE hat das dann aber immer noch nichts zu tun.

Habe ich dann nur gegen einen Passus aus der Aufstiegsgenehmigung verstossen im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit oder kann ich dann mit meinem 10 Kg Klotz (Theoretisch! würde mir nie in den Sinn kommen !!!) gleich irgendwo auf der Wiese fliegen, weil dann eine Aufstiegsgenehmigung in der fraglichen Zeit gar nicht vorliegt ?
Für so ein "10 Kg-Klotz" benötigst Du immer eine AE, egal wo. Dann bist Du natürlich auch an sämtliche Auflagen gebunden.

Die Frage nach den amtlichen Konsequenzen, falls gegen die AE verstoßen wird, kann so pauschal nicht beantwortet werden, das kommt immer ganz auf den Einzelfall an, wird wiederholt und nachweislich dagegen verstossen, so wird diese AE wohl "einkassiert" werden, die wäre dann weg. Dann darf man nur noch genehmingunsfrei fliegen.


Grüße
Udo
 

udogigahertz

User gesperrt
zur Qualität solcher Aussagen s. die Ausführungen von Ingo weiter vorne...
es wird viel erzählt...

Hans, Du bezichtigst hier den gelernten Anwalt und rechtlichen Berater des DMFV der Unkenntnis? Das geht ja schon beinahe in Richtung Rufschädigung. Ich wäre da sehr vorsichtig mit solchen Anschuldigungen. Hast Du denn Hinweise daruaf, dass der der Fachanwalt des DMFV hier im Unrecht ist? Belege das doch bitte mal.


Grüße
Udo
 
Udo, Anwälte lernen nicht, die Studieren. Die gelernten sind das "Hilfsvolk" für die studierten.

Mal ne einfache Frage: warum gibt es immer einen Ankläger (studierter Jurist) und einen Verteidiger (auch studierter Jurist)
und einen Vorsitzenden (noch ein studierter Jurist), die letzlich die Auslegung des Vorsitzenden im Streitfall zu verarbeiten haben?

Warum kommen die alle Nasen lang zu unterschiedlichen bis konträren Auslegungen, obwohl sie in der gleichen Zeit leben,
also wohl nur teils lange überholte oder noch utopische Rechtsverständnisse haben?
Warum erlaubt ein Gericht, was ein anderes verbietet?
Macht wenigstens einer von den "Diskutanten" hier einen Laienrichter oder ähnliches?
Gibt es irgend einen Beleg im Sinne einer herbeigeführten Entscheidung?

Ne? Dann ratet mal weiter, was denn durchgehen könnte und was nicht.
 
Hallo

Ohne Flugplatzordnung keine AE und was in beiden steht ist maßgebend .

Gruß,Herbert
 

micbu

User
Nicht ganz.
Wenn man sich in der Flugplatzordnung nur über die erlaubnispflichtigen Modelle ausläßt (ja, das geht), dann gibt es für die erlaubnisfreien Modelle keinerlei Einschränkungen von Vereinsseite. Warum sollte man sich auch unnötig einschränken?

Michael
 
So jetzt !!

So jetzt !!

Also erst mal vielen Dank an alle, die hier ihre Rechtsauffassung zum besten gegeben haben.
Für mich werde ich folgende Konsequenzen ziehen:
- Mit allem was über 5kg wiegt werde ich mich peinlichst genau an die Besimmungen der AE halten um diese nicht zu gefährden.
- Mit den Fliegern <5kg werde ich mich weitgehend an die Bestimmungen aus der AE halten aber eben nicht an alle (Montagsflugverbot !)
Wenn ich dann Montags fliege habe ich schlimmstens gegen die Vereinsregeln verstoßen aber nicht die AE gefährdet.
Und mit dem Risiko dass ich vom Vorstand dann ermahnt werde es zu unterlassen, kann ich leben

Dank nochmals an alle auch wenn das Thema anscheinend schon zig mal beackert wurde.
 
???

???

Das ist falsch. Solch eine Vorschrift gibt es nicht.
Du verwechselst das mit dem Abstand der zu Flugplätzen eingehalten werden muß.
Ein Modellfluggelände ist kein Flugplatz.

Michael

Michael,

ich meinte sowas in Erinnerung zuhaben. Hast aber recht weiß nicht mehr wo es stand oder eben verwechselt.
Schöne Diskussion. Würde mich mal interessieren wer von den Herren sich wirklich um die AE gekümmert hat und auch mit den Behörden Kontakt hatte.
Jetzt dachten wir wir hätten mal Ruhe mit der AE schon werden neue WEA gebaut und der Ärger geht von vorne los.
Zum Glück haben wir uns einigen können.
 

udogigahertz

User gesperrt
- Mit den Fliegern <5kg werde ich mich weitgehend an die Bestimmungen aus der AE halten aber eben nicht an alle (Montagsflugverbot !)
Wenn ich dann Montags fliege habe ich schlimmstens gegen die Vereinsregeln verstoßen aber nicht die AE gefährdet.
Und mit dem Risiko dass ich vom Vorstand dann ermahnt werde es zu unterlassen, kann ich leben
Also wenn der Verein Regeln erlassen hat, dann sollte man sich als Mitglied tunlichst daran halten. Schon mal daran gedacht, dass diese Regeln irgendeinen bestimmten Grund haben könnten, der Dir vielleicht nicht ersichtlich ist? Bei andauernden Übertretungen oder Missachtungen der eigentlich für alle geltenden Regeln in so einem Verein wird es nicht nur bei Ermahnungen durch den Vorstand bleiben, erstens riskiert man unnötigerweise Spannungen zwischen den Vereinsmitgliedern, zweitens kann im schlimmsten Fall ein Rauswurf drohen.

Als Alternative schlage ich vor, bei der nächsten Jahreshauptversammlung diesen Punkt zur Diskussion zu stellen, vielleicht gibts ja eine Mehrheit, um zukünftig die erlaubnisfreien Modellflugzeuge von den Zwängen der AE zu befreien, dann ist jeder zufrieden, aber einfach so wissentlich gegen die Regeln verstoßen, das ist zumindest sehr schlechter Stil.


Grüße
Udo
 
Schöne Diskussion. Würde mich mal interessieren wer von den Herren sich wirklich um die AE gekümmert hat und auch mit den Behörden Kontakt hatte.
Jetzt dachten wir wir hätten mal Ruhe mit der AE schon werden neue WEA gebaut und der Ärger geht von vorne los.
Zum Glück haben wir uns einigen können.

Hallo Marcus,

aus deinen Ausführungen und der Lage des Platzes entnehme ich dass ihr euch die vorhandene Aufstiegserlaubnis mit allen Einschränkungen "erkämpft" habt, und diese wegen nichteinhalten der Vorgaben nicht aufs Spiel setzt.

Zu deiner Frage:

Ich habe bei uns die AE, die wir sogar bei Ersterteilung aufgrund der Örtlichkeit befristet nur bis 5kg Abfluggewicht erhalten hatten über insgesamt 7 Jahre bis zur jetzigen unbefristeten bis max. 25kg, mit vielen Behördengesprächen ( RP, Gemeinde, Obere Naturschutzbehörde, naturschutzrechliches Verträglichkeitsgutachten) begleitet, und weis von was ich rede.
Bei uns tauchen Fragen über die Flugzeiten etc. gar nicht auf, da jedes Mitglied, auch mit Modellen die zulassungfrei sind sich an die Auflagen hält und froh ist dass man fast vor der Haustüre sein Modellflugzeug starten kann.

Gruß Kalle
 
1. Die Aufstiegserlaubnis kann nur diejenigen Modellflugzeuge regeln/erfassen, die auch in diese Kategorie fallen, sie kann nicht die erlaubnisfreien Modellflugzeuge regeln. Grüße Udo

Dennoch gibt es AE bis 5 kg, ohne Verbrenner, z.B. um sein Flugelände zu schützen, als Vorstufe einer erweiterten AE und anderen Gründen.

Für mich werde ich folgende Konsequenzen ziehen:

- Mit den Fliegern <5kg werde ich mich weitgehend an die Bestimmungen aus der AE halten aber eben nicht an alle (Montagsflugverbot !)
Wenn ich dann Montags fliege habe ich schlimmstens gegen die Vereinsregeln verstoßen aber nicht die AE gefährdet.
Und mit dem Risiko dass ich vom Vorstand dann ermahnt werde es zu unterlassen, kann ich leben

Dank nochmals an alle auch wenn das Thema anscheinend schon zig mal beackert wurde.

Was denkst du, wie lange das gut geht? Zudem handelst du damit sicher gegen die Vereinssatzung, ein solches Verhalten ist vereinsschädigend.
Wie sooft, wurden auch hier keine Grundlagen zum Thema mitgeteilt: Inhalt AE, etc., weshalb eine Beurteilung nicht möglich ist.
 
!!!

!!!

Hallo Marcus,

aus deinen Ausführungen und der Lage des Platzes entnehme ich dass ihr euch die vorhandene Aufstiegserlaubnis mit allen Einschränkungen "erkämpft" habt, und diese wegen nichteinhalten der Vorgaben nicht aufs Spiel setzt.

Zu deiner Frage:

Ich habe bei uns die AE, die wir sogar bei Ersterteilung aufgrund der Örtlichkeit befristet nur bis 5kg Abfluggewicht erhalten hatten über insgesamt 7 Jahre bis zur jetzigen unbefristeten bis max. 25kg, mit vielen Behördengesprächen ( RP, Gemeinde, Obere Naturschutzbehörde, naturschutzrechliches Verträglichkeitsgutachten) begleitet, und weis von was ich rede.
Bei uns tauchen Fragen über die Flugzeiten etc. gar nicht auf, da jedes Mitglied, auch mit Modellen die zulassungfrei sind sich an die Auflagen hält und froh ist dass man fast vor der Haustüre sein Modellflugzeug starten kann.

Gruß Kalle

Hallo Kalle,

ja die Fragen stellen sich bei uns auch nicht. Es ist so wie es ist.
Wir haben auch für einige Mitglieder die Flugleiterschulung beim DMFV gesponsort.
Da erfährt man auch so einiges was wichtig ist für unser Hobby.
Es ist halt kein Spielzeug, aber es gibt Modellflieger, die sehen das noch nicht so !!!
 
Hab's Begriffen

Hab's Begriffen

Ok ok.
Ich hab's begriffen und eure Argumente leuchten mir alle ein.
Ich werde auf der nächsten Vereinssitzung eine Änderung der Flugordnung beantragen. Das dürfte der sinnvollste weg sein. Und wenn ich der einzige bin, den das interessiert, muss ich mir sowieso überlegen ob ich bei der richtigen Truppe bin 😃
Euch allen Dank dass ihr mich zurück auf den rechten Weg geführt habt :rolleyes:
 

udogigahertz

User gesperrt
Dennoch gibt es AE bis 5 kg, ohne Verbrenner, z.B. um sein Flugelände zu schützen, als Vorstufe einer erweiterten AE und anderen Gründen.

Bist Du wirklich sicher, dass es sowas gibt? Eine offizielle AE für nicht genehmigungspflichtige Modellflugzeuge? Mir ist ein Fall bekannt, wo Kollegen, die nur und ausschließlich genehmigungsfreie Modellflugzeuge fliegen, dafür eine AE beantragt hatten, aber mit der Begründung, dass man keine Genehmigung für etwas, das vom Grundsatz her genehmigungsfrei ist, bekommen kann, wurde dieser Antrag abgelehnt. Vielleicht handhaben die Ämter hier diese Sache auch durchaus unterschiedlich, wobei man sich fragen muss, wie es denn mit der Rechtmässigkeit einer solchen Genehmigung für etwas, das keiner Genehmigung bedarf, aussieht.

Ebenso gut könnte man ja auch eine Fussgängererlaubnis beantragen und (wenn gerade der erste April ist) vielleicht auch bekommen .......


Um weitere Missverständnisse auszuräumen, poste doch bitte mal nähere Einzelheiten zu dieser ominösen Genehmigung für genehmigunsfreies Modellfliegen.


Grüße
Udo
 

hahgeh

User
Nun, es gibt solche Fälle. Wenn ich ausnahmsweise mal einen Vergleich zu einem anderen Rechtsgebiet ziehen darf (Vergleich werden hier ja nur bedingt akzeptiert...): Im Bereich des Kriegswaffenkontrollrechts und damit zusammenhängend der Exportkontrolle wird manchmal eine Ausfuhrgenehmigung für etwas beantragt, das an sich genehmigungsfrei ist. Das Verfahren nennt sich "Nullbescheid" und heraus kommt ein Bescheid, dass keine Genehmigung zu beantragen ist. Das Nullbescheidsverfahren ist auch ein vollständiges und eigenes Antragsverfahren.

Grüße
hg
 
nähere Einzelheiten... Grüße Udo

siehe oben, zudem: einrichten einer genehmigten Sportstätte, hier: Modellfluggelände, damit kann dann auch eine Genehmigung für Hütte erreicht werden, die sonst nie genehmigt würde, Zufahrt gesichert, etc.

Kalle ging ja denselben Weg, s.o.
 
Danke Hans,

Du liest wohl jeden Post!

Für Udo:

Du brauchst eine offizielle AE auch für nicht gebnehmigungspflichtige Segler bis 5kg wenn das Modellfluggelände in einem Gebiet liegt das mit Naturschutz oder FFH belegt ist. In diesen Bereichen ist das Starten von Modellen immer untersagt.

Dieses Gebiet kann eine große Wiesenfläche sein die mit FFH oder Naturschutz belegt ist, und Du hast keine andere Fläche zur Verfügung.

Es ist so glaube es.

Gruß Kalle
 
Du brauchst eine offizielle AE auch für nicht gebnehmigungspflichtige Segler bis 5kg wenn das Modellfluggelände in einem Gebiet liegt das mit Naturschutz oder FFH belegt ist.


Es gibt keine genehmigungsfreien Segler. Es gibt nur genehmigungsfreien Modellflug. Im kontrollierten Luftraum, oder wenn sonst eine der Bedingungen für genehmigungsfreien Modellflug nicht erfüllt ist, ist es halt kein genehmigungsfreier Modellflug, auch nicht mit Modellen unter 5kg. Dann braucht man eine AE.

Modellflug in Naturschutzgebiete mit generellem Modellflugverbot braucht auch eine Genehmigung, aber keine luftrechtliche.

Oliver
 
Klarstellung für Oliver,

Ich hätte schreiben sollen: "genehmigungfreien Modellflug ohne Verbrenner" :(, aber derjenige der sich schon mit dem Thema eingehend befasst hat weis was gemeint war.

Du wirst doch nicht glauben das eine Naturschutzbehörde ohne RP und Beantragung einer AE tätig wird.

Aber Glaube versetzt Berge!:)

Gruß Kalle
 
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