Zoll behauptet, eingeführte Flugmodellbausätze müssten EC konform sein

spitty

User
Liebe Kollegen,

vielleicht hat jemand eine Idee.....

Großer Schreck bei der Abholung von 3 Modellen,die wir dringend

für eine Messe benötigen.

Aus Drittländern, in diesem Falle Japan, müsste EC Confirmation vorliegen.

Ich durfte die Modelle nicht mitnehmen. Entweder zurücksenden oder vernichten

( wer bekommt da bei diesem Unwort keine Gänsehaut )

Habe dies noch in keinem Baukasten gesehen.

Zum besseren Verständnis hier meine Mail an die Zollbeauftragte unserer IHK

Sehr geehrte Frau XXX
habe nach 3 Stunden Recherche folgendes herausfinden können....
Es wurde aufgrund der neuen, mir nicht bekannten, zum 01.05.2016 in

Kraft tretenden EU-Verordnung am Zoll von mir folgendes verlangt:
- Mitteilung der EORI Nummer
- Zolltarifnummer
Diese hatte ich schnell vor Ort gegoogelt , 95030039 fand ich im Ansatz
recht passend, nicht wissend, welche Konsequenzen ich damit auslöste.
Sie führte nämlich zwangsläufig zu einer CE Kennzeichnungspflicht.
Ein mir bekannter, größerer Importeur wird mir die korrekte Zolltarifnummer
am Montag mitteilen.
Unabhängig davon ist es etwas seltsam, hätte der Zoll mir doch die Aufregung

und Verärgerung ersparen können, hätte er spätestens nach Öffnung des Baukastens festgestellt
, dass keinerlei elektrischen Bauteile enthalten sind, auch sonst keinerlei Bezug zu den genau definierten,
CE Kennzeichnungspflichtigen Produkten zu erkennen war.
Nachfolgend sind alle Produktgruppen aufgelistet, für die derzeit eine CE-Kennzeichnungspflicht besteht (Stand: 12.02.2012 / Quelle: FAQ der EU-Kommission):

1. Aktive implantierbare medizinische Geräte
2. Gasverbrauchseinrichtungen
3. Seilbahnen für den Personenverkehr
4. Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte
5. Elektromagnetische Verträglichkeit
6. Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
7. Explosivstoffe für zivile Zwecke
8. Warmwasserheizkessel
9. In-vitro-Diagnostika
10. Aufzüge
11. Niederspannung
12. Maschinen
13. Messgeräte
14. Medizinische Geräte
15. Lärmemissionen in die Umwelt
16. Nichtselbsttätige Waagen
17. Persönliche Schutzausrüstungen
18. Druckgeräte
19. Pyrotechnik
20. Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen
21. Sportboote
22. Spielzeugsicherheit
23. Einfache Druckbehälter
24. Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
25. Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS II).

Laut Aussage meines Bekannten wäre es sogar strafbar, die Modelle unerlaubt, da nicht gelistet, mit
einer CE Certifizierung versehen zu wollen.
Flugfähige Modellbausätze sind kein Spielzeug nach:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0048&from=de

sondern Luftfahrzeuge, siehe §1
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html

Ich würde mich sehr freuen, könnten Sie, wenn möglich bis Montag Mittag, hierzu Stellung beziehen.
Nochmals herzlichen Dank und viele Grüße
Andreas Ullmann

Es steckt so viel Arbeit in dem Projekt, hoffe, meine Argumentation ist richtig

Danke für Eure Unterstützung

Andy
 

BZFrank

User
Ich würde auf die Ausnahmen der Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG argumentieren. Diese werden in Sektion 10 der Richtline beschrieben.

Hier mal am Beispiel Musikinstrument erklärt, basierend auf CEN-Bericht CR 14379 „Guidelines on the classification of toys“:

http://ce-richtlinien.eu/alles/wp-content/uploads/2014/09/pdf.png

(noch für die 'alte' Version der Richtline 88/378/EWG, abgelöst durch 2009/48/EG)

z.b. 10.1.2. Nummer 2 Ausnahme 'Produkte für erwachsene Sammler'. Zu finden in

"Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug - Erläuternde Leitlinien"
 

spitty

User
Vielen Dank Frank,

prüfe ich gleich und dann heißt es Daumendrücken, werde berichten.

Hab ja für vieles Verständnis, aber ein Bausatz.....

Andy
 

HansS

User
Aus Drittländern, in diesem Falle Japan, müsste EC Confirmation vorliegen.

Ich durfte die Modelle nicht mitnehmen. Entweder zurücksenden oder vernichten
Hallo Andy,

wieder einen Zöllner erwischt, der es nicht verstanden hat.

Eine Konformitätserklärung ist nur gültig, wenn sie

a) von einem in der EU ansässigen Hersteller oder
b) von einem in der EU ansässigen Importeur oder
c) von einem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten eines Drittland-Herstellers erstellt wurde.

Einfach ausgedrückt: Eine Konformitätserklärung mit Stempel und Unterschrift aus China oder Japan ist so viel wert, wie ein selbst gemalter TÜV-Stempel oder Personalausweis.

Die eventuell erforderliche Konformitätserklärung müsste somit von Dir als Importeure erstellt werden, aber nur, wenn Du die Flieger verkaufen, verschenken oder anderswie Dritten überlassen willst.
Als Anschauungsmuster (nur gucken, nicht fliegen) für eine Messe, zum Experimentieren oder zur Weiterentwicklung ist eine Konformitätserklärung nicht erforderlich.

Gleiches gilt für die Anbringung des CE-Zeichens. Ein in einem Drittland angebrachtes CE-Zeichen ohne eine in der EU ausgestellte Konformitätserklärung wäre eine Urkundenfälschung.

Ich selbst war seit 1979 bis vor Kurzem im Groß- und Außenhandel tätig und habe an den Richtlinien um das CE-Zeichen herum selbst mitgewirkt, leider aber auch festgestellt, dass ein Großteil der Zöllner diese Richtlinien nicht verstanden hat.

Vielleicht sollte man mal eine App dazu entwickeln. ;-)

Gruß
HansS
 

spitty

User
Hans,

auch Dir herzlichen Dank!

Sehr aufschlussreich bez. der Frage, wer die Confirmation überhaupt

erstellen darf.

Mir geht es aber auch darum, dass ich der festen Überzeugung bin, dass

sie für Bausätze gar nicht nötig ist.

Liebe Grüße

Andy
 

HansS

User
Mir geht es aber auch darum, dass ich der festen Überzeugung bin, dass

sie für Bausätze gar nicht nötig ist.
Genau das wollte ich damit auch ausdrücken und unterstreichen.

Als Anschauungsmuster (nur gucken, nicht fliegen) für eine Messe, zum Experimentieren oder zur Weiterentwicklung ist eine Konformitätserklärung nicht erforderlich.

Es ist kein Fertigprodukt, sondern ein Bausatz, dessen endgültige Zusammensetzung (Motor, Regler, Servos, etc.) ja noch gar nicht feststeht.

Das darfst Du dem Zollbeamten gern um die Ohren schlagen.

Gruß
HansS
 
Hallo Hans,
schau mal hier http://www.zolltarifnummern.de/2016_de/9503.html
Unter der Taric 9503.... findest Du die Zuordnung.

Die ...0039 wäre damit "Spielzeug-Bausätze und Baukastenspielzeug (ausg. aus Kunststoff sowie maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen)"
Wenn der Bausatz nicht aus Kunststoff ist wäre das ok.

Warum da eine EC Konformität für Spielzeug vorliegen muß, sollte man Dir beim Zoll genau erklären können.

Schau mal hier http://www.ce-zeichen.de/klassifizierung/spielzeugrichtlinie.html . Vorsicht, Du begibst Dich in einen Dschungel :p

Warum steht auf den Bausätzen immer " für .... ab 14 Jahre" :rolleyes::rolleyes: Der Eurokratismus wuchert gegen unendlich. Wir müssen das alles bezahlen incl. der Pensionen der
angetrunken Wahnsinnigen.
 

HansS

User
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__1.html

Unter Punkt 9 findest Du Flugmodelle.

Ist hier aber wurscht, da in den "Bausätzen" nicht alle zum Betrieb erforderlichen Komponenten enthalten sind, somit nach freiem Belieben ausgewählt und nach eigenem Ermessen eingebaut werden können. Nur für das flugfertige Produkt wäre eine Konformitätserklärung erforderlich - ist sie aber nicht, solange der Flieger nicht weitergegeben wird.

Vergleich: Ein Regler muss eine Konformitätserklärung + CE-Zeichen und eine Deutsche Bedienungsanleitung haben, von einem EU-Hersteller oder EU-Importeur.
Baust Du einen Regler selbst, darfst Du ihn auch benutzen, nur nicht verkaufen, verschenken oder ..... hab ich ja schon geschrieben.

Wie's mit der Haftpflicht aussieht, ist ein ganz anderes Thema.
wink.gif


Gruß
HansS
 

HansS

User
Denke ich auch, wenn es eine Auskunft / Entscheidung gibt, muss sie doch auch begründet sein? Natürlich schriftlich...
Schön wäre es.

Beispiel:
Ein digitales Voltmeter ist ein elektronisches Messgerät, weil die Anzeige elektronisch aufbereitet wird.
Ein analoges Voltmeter mit Zeiger ist ein elektrisches Messgerät, weil es elektromechanisch (Drehspule) funktioniert.

Aber nicht beim Zoll.
frown.gif


Im analogen Voltmeter ist eine Diode gegen Beschädigung durch Verpolung eingebaut, funktioniert somit als Sicherung.

Laut Zoll ist es deshalb ein elektronisches Messgerät, da die Diode ein elektronisches Bauteil ist.

Warum? Weil der Sollsatz doppelt so hoch ist.

Für diese Feststellung haben die Jungs von der "Verbindliche Zollauskunft" geschlagene 13 Monate gebraucht.
confused.gif

Warum? Weil sie sich beeilt haben.
biggrin.gif


Gruß
HansS
 

BZFrank

User
Denke ich auch, wenn es eine Auskunft / Entscheidung gibt, muss sie doch auch begründet sein? Natürlich schriftlich...

Das mag so sein, ob die Begründung stimmt oder Sinn macht ist aber etwas anderes. Stellenweise sind die Sachbearbeiter, da - sagen wir mal - "überfordert". Z.b. ein mir bekannter Fall: Bei der Einfuhr von Lipo-Akkus wurde vom Zoll/RP diese in der schriftlichen Begründung unter dem Hinweis auf den Bleigehalt (!) abgelehnt.
 
Danke für eure Infos...

Danke für eure Infos...

Man darf eines nicht ausser Acht lassen: nach der Wende und dem Schengen Abkommen hat die Politik den Zoll einfach mit irgendwelchen anderen Aufgaben betraut. Dazu gehört z.B. auch der Einzug der Kfz. Steuer. Die Organisation wurde wild durcheinandergewürfelt.
 

spitty

User
Männers, heute ist für mich wie Weihnachten, mindestens.

Habe die Kollegen vom Zoll, auch aufgrund Eurer Ideen, davon überzeugen können,

das Holzbausätze zu Recht kein Spielzeug sind.

Im Gegenteil , es stimmt, es wäre eine Ordnungswidrigkeit, sie mit CE Zeichen und/oder

Konfirmationserklärung versehen zu wollen.

Dafür euch allen nochmals meinen herzlichsten Dank.

Die Zollerklärung sei sogar so gut ausgefüllt gewesen, dass ich bei Ihnen sofort

hätte anfangen können.....Ritterschlag ;) nach kurzer Überlegung ( ca. 3,8 Millisekunden )

lehnte ich dankbar ab :rolleyes:

Trotzdem, ist schon ein tolles Miteinander hier.

Andy

freu freu freu
 

BZFrank

User
Prima, freut mich auch! Danke für die Rückmeldung! :)
 

tulura

User
Hi Andi,

Glückwunsch zum Sieg gegen die Windmühlen! Ich hoffe wir sehen uns, mit CE-freien Fliegern, auf dem LSV- Sommerfest :cool:

Tulura

PS
Rückflug von Kirn mit der Jodel und Nachtlandung in EDGP....
 
Eine Konformitätserklärung ist nur gültig, wenn sie

a) von einem in der EU ansässigen Hersteller oder
b) von einem in der EU ansässigen Importeur oder
c) von einem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten eines Drittland-Herstellers erstellt wurde.

Einfach ausgedrückt: Eine Konformitätserklärung mit Stempel und Unterschrift aus China oder Japan ist so viel wert, wie ein selbst gemalter TÜV-Stempel oder Personalausweis.

Hast du dafür eine belastbare Quelle (sprich:Verordnung o.ä), wo an das nachlesen kann?

Oliver
 
Entspannt euch...:rolleyes:

Mit der CE Konformitätserklärung und der CE Kennzeichnung bestätigt ein Hersteller... Imp... lediglich dass er meint alles richtig gemacht zu haben. Hat er das? :p

Aber wir haben doch Meinungsfreiheit in der EU :p:p:p

Mit Sicherheit des Produkts oder so hat das wenig zu tun.

Hier geht es aber im Taric, HS-Nummern, Zolltarifnummern und solche EU Kloppse die wir alle bezahlen müssen.

Beispiel: Es gibt einen PU Kleber Terostat 92.

Den wollten wir leichtsinniger Weise mit einer Lieferung in ein "nicht europäisches" Land verschicken.

Leichtsinniger Weise habe ich dem die HS Nummer "35069900 Leime, zubereitet, und andere zubereitete Klebstoffe, a.n.g." zugeordnet
Diese HS-Nr. wurde in den Versandpapieren eingetragen.

Ein sehr aufmerksamer Zollbeamter kontrollierte das und war der Ansicht das aber die HS Nr. "35069100 Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Pos. 3901 bis 3913 oder von Kautschuk (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg)" richtiger sei. :eek::eek::eek::eek::eek:
Oder doch nicht besser "35061000 Erzeugnisse aller Art zur Verwendung als Klebstoff geeignet, in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg" da ja oben als Ausnahme erwähnt.:cool:

Der Hersteller meinte jetzt aber das nach seiner Meinung "32141010 Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte die richtige sei.

Der EK netto der einzelnen Kartusche liegt bei so 12,00€. Was sollen wir dafür nun nehmen:confused: Der Zollbeamte hat die letztere dann schriftlich gemehmigt.
Beteiligte:

1x pensionsberechtiger Zollbeamter geschätzte 1,5 Std wegen schriftlicher Bestätigung
1x Rechnungsbüromitarbeiterin 0,25 Std.
1x:Ich :eek: 0,5 Std (leider liegt mein Gehalt nicht am unteren Ender der Gehaltsskala)

Das muss alles bezahlt und erwirtschaftet werden. 12,-€ Warenwert geschätzte 120,-€ Nebenkosten :cry::cry::cry::cry::cry:

Ob der Brexit soo falsch war?? ich verstehe voll die Beführworter.
 
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