Zulässigkeit, ein Kfz- Kennzeichen zu fotografieren?

Hayabusa55

User †
Durch die installierte Überwachungskamera am Platz, wurden ungebetene Besucher angezeigt.

- Hinweisschilder auf die Videoüberwachung sind angebracht
- die Zufahrt ist mit einer Kette abgesperrt und ausgeschildert, dass unbefugtes Betreten verboten ist
- am Zugang sind Schilder angebracht, die den Zugang untersagen und auf das Privatgelände hinweisen
- am Vorraum zur Hütte ist der Zugang mit Trassierband abgesperrt und ein weiterer Hinweis auf das Nutzungsverbot sowie
- nach mehreren "Besuchen" darauf hingewiesen, dass Ordnungsamt bzw. Polizei eingeschaltet werden, wenn es zu weiteren Verstößen kommt.

Ereignis heute:
2 Pkw mit 3 jungen Männern parken an der Zufahrt und sitzen im Vorraum, um dort zu picknicken.

Wir sind zu zweit zum Platz gefahren und haben zum Verlassen aufgefordert. Dem sind die 3 nachgekommen...
Ich habe auf die Tatsache des Hausfriedenbruches/ Versammlungsverbot (Corona) hingewiesen und erklärt, dass ich bei erneutem Verstoß
Ordnungsamt bzw. Polizei informieren werde.
Um zu zeigen, dass ich nicht spaße, habe ich ein Kfz- Kennzeichen fotografiert, damit dies für evtl. Ermittlungen hilft.

Ist das zulässig?

Bitte keine Mutmaßungen oder Meinungen- gerne eigene Erfahrungen oder Kenntnis der Rechtslage...

Grüße
Frieder
 

S_a_S

User
hallo Frieder,

auf dem Privatgrundstück habt Ihr Hausrecht. Dort kannst Du auch Beweise (zum Hausfriedenbruch) fotografisch sichern - inklusive Personen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-20493?hl=true (ist zwar etwas wirrer Rechtsstreit, aber vom OLG bejaht, dass Beweise grundsätzlich zulässig sind).

Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Corona-Verstoß) steht aber nur Behörden zu, hier wäre das Persönlichkeitsrecht höher zu bewerten.
https://www.refrago.de/Darf_man_and...rdnungswidrigkeit_fotografieren.frage705.html

Was bei Deiner Schilderung nicht klar ist, ob das Fahrzeug auf Eurem Grundstück stand oder in öffentlichem Raum davor. (hätte es die Zufahrt verstellt, ebenfalls kein Thema). Kannst Dir ja im Zweifel die Nummer auf einen Zettel schreiben und das Bild "vergessen".

Grüße Stefan
 

oelfix

User
Hallo,

das ist mein Wissenstand zu den Thema darf man KFZ Kennzeichen fotografieren.

Bei der Darstellung von Kfz-Kennzeichen werden in erster Linie keine Persönlichkeitsrechte verletzt. So gibt es zum Beispiel ein Urteil des Landgericht Kassel vom 10.05.2007
Leitsatz

Die Veröffentlichung eines Kfz-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.

Hinweis: Die Entscheidung bestätigt damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Kassel (Beschl. v. 10.05.2007 – Az.: 1 T 75/07).

Das Gericht stellt in der Begründung fest, dass es sich bei einem Kraftfahrzeugkennzeichen um keine sogenannte sensible Information handelt, deren Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit zum Schutze des Kraftfahrzeughalters generell geboten ist. Sprich: ein Kennzeichen ist für jeden zugänglich und sichtbar. Gleichzeitig ist es im Regelfall auch nicht möglich, den Halter eines Kraftfahrzeuges anhand eines Kennzeichens zu ermitteln, denn dies ist nur der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden möglich. Privatpersonen haben keinen Zugriff auf diese Daten.

MFG
oelfix
 

Hayabusa55

User †
Danke, Stefan, Heiko und oelfix!

Nochmal zur Klarstellung- ganz besonders für Herrn "Ungustl" (und MEINUNGEN waren explizit nicht erwünscht):

Ich bin ein freundlicher, umgänglicher Mensch, der als Vorsitzender ständig bemüht ist, Querelen einvernehmlich zu lösen.
Wir haben auch sehr sachlich mit den 3 Jungs gesprochen und der Hinweis auf Meldung bezog sich auf einen ERNEUTEN Verstoß.
Es haben sich schon öfter Leute auf unserem Platz getroffen und sich immer ordentlich benommen- daher habe ich noch nie den "Kotzbrocken" gespielt.

Euch Allen ein friedliches Osterfest- und bleibt gesund!
Frieder
 
Eure Erfahrung:
Ihr habt euer Gelände ja auch sehr umfangreich und sorgfältig gesperrt.
Damit habt ihr euch auch Verpflichtet diese Sperrungen und Verbote zu überwachen. Wer Verbote ausspricht muss diese Überwachen, ansonsten handelt er (grob) Fahrlässig. Alle eure Reaktionen sind somit folgerichtig und notwendig. Auch eine Videoaufzeichnung von Personen und Fahrzeugen zum Zwecke der Geländeüberwachung ist gestattet.

Unsere Erfahrung:
An unserem Fluggelände hängt ein Schild mit dem Hinweis, dass das Gelände von der Landessregierung gesperrt wurde und ein betreten von den Behörden Verfolgt und mit Bussgeld geahndet wird. Unser Gelände wird somit von der Landesregierung überwacht. Hier ist bisher kein Verstoß registriert worden.


Sigi
 

jmoors

Vereinsmitglied
Sorry, wenn ich etwas vom Thema abschweife, aber ist nicht der Betrieb der Sportstätten verboten, d.h. Instanthaltungsarbeiten, etc., dürfen durchgeführt werden?
Somit wäre das Betreten nicht strafbar, sondern nur die sportliche Nutzung. Oder verstehe ich da was falsch?


VG, Jürgen
 
Sorry, wenn ich etwas vom Thema abschweife, aber ist nicht der Betrieb der Sportstätten verboten, d.h. Instanthaltungsarbeiten, etc., dürfen durchgeführt werden?
Somit wäre das Betreten nicht strafbar, sondern nur die sportliche Nutzung. Oder verstehe ich da was falsch?


VG, Jürgen


Jürgen,

Das ist der Originaltext aus der Verordnung von NRW
-----------------------
(2) Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Das Wort Sportstätte kommt hier nicht vor. Sondern alle Sportanlagen, auch der privater Bolzplatz und alle Vereine und auch Sonstige die keinen Verein bilden. Und es sind alle Zusammenkünfte untersagt. Und alle heißt alle. hier gibt es keine Familienausnahme oder zwei Mann oder aber weit weg. Und nicht nur Sportbetrieb sondern auch Zusammenkünfte auf dem Vereinsgelände.
Deshalb dürfen auch die Schrebergärtner nicht auf ihr Vereinsgelände und auch die ohne Verein nicht weil das eine sonstige Freizeiteinrichtung ist.

Wie sagte ein waiser Modellflugvorsitzender … geht im den Keller, da seit ihr zur Zeit am besten aufgehoben ...
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Wenn Ihr schon abweicht, dann bitte richtig. Zu den Schrebergärten in Bayern:

Katastrophenschutz Bayern schrieb:
Kleingärten in Kleingartenanlagen (sog. Schrebergärten) dürfen weiterhin genutzt werden. Hier gelten jedoch die gleichen Regeln wie für den Hausgarten. Der eigene (Schreber-) Garten darf gemeinsam mit Familienangehörigen aus dem eigenen Hausstand genutzt werden. Sie sollten sich aber dringend an die allgemeinen Hygieneregeln halten.

Servus
Hans
 
In NRW gelten andere Regeln als in Bayern.

Ich hab mal die Verordnungen der 16 Bundesländer gelesen … mir tut der Kopf weh, weil ich immer wieder die Stirn auf den Tisch knalle ..

Sigi
 

micbu

User
Man darf Fahrzeuge und auch deren Nummernschild fotografieren. Ohne "wenn" und "aber". Kein Gesetz verbietet dies.
 
Durch die installierte Überwachungskamera am Platz, wurden ungebetene Besucher angezeigt.

- Hinweisschilder auf die Videoüberwachung sind angebracht
- die Zufahrt ist mit einer Kette abgesperrt und ausgeschildert, dass unbefugtes Betreten verboten ist
- am Zugang sind Schilder angebracht, die den Zugang untersagen und auf das Privatgelände hinweisen
- am Vorraum zur Hütte ist der Zugang mit Trassierband abgesperrt und ein weiterer Hinweis auf das Nutzungsverbot sowie
- nach mehreren "Besuchen" darauf hingewiesen, dass Ordnungsamt bzw. Polizei eingeschaltet werden, wenn es zu weiteren Verstößen kommt.

Ereignis heute:
2 Pkw mit 3 jungen Männern parken an der Zufahrt und sitzen im Vorraum, um dort zu picknicken.

Wir sind zu zweit zum Platz gefahren und haben zum Verlassen aufgefordert. Dem sind die 3 nachgekommen...
Ich habe auf die Tatsache des Hausfriedenbruches/ Versammlungsverbot (Corona) hingewiesen und erklärt, dass ich bei erneutem Verstoß
Ordnungsamt bzw. Polizei informieren werde.
Um zu zeigen, dass ich nicht spaße, habe ich ein Kfz- Kennzeichen fotografiert, damit dies für evtl. Ermittlungen hilft.

Ist das zulässig?

Bitte keine Mutmaßungen oder Meinungen- gerne eigene Erfahrungen oder Kenntnis der Rechtslage...

Grüße
Frieder

Hi Frieder,
hatte mal ein ähnliches Problem, im Prinzip steht alles dazu hier sehr gut erklärt: https://www.juraforum.de/lexikon/dsgvo-fuer-fotografen
Mit Fotografen sind natürlich nicht nur die Experten gemeint, das gilt für JEDEN. Grundsätzlich darf man - soweit ich informiert bin - zum Nachweis einer Straftat entsprechende Fotos machen, aber nicht für andere Zwecke verwenden-
 

micbu

User
Grundsätzlich darf man - soweit ich informiert bin - zum Nachweis einer Straftat entsprechende Fotos machen, aber nicht für andere Zwecke verwenden-
Korrekt, allerdings darf man diese Aufnahmen nicht auf eigene Faust veröffentlichen um selbst nach den Tätern zu fahnden. Das ist unserer Justiz vorbehalten.
 
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