Hallo Zisch,
genau so habe ich das auch verstanden, desshalb
stolper ich über das was Konrad geschrieben hat, denn das ist in BRD der Regelfall.
Bis eben der Freistaat Bayern kam und alles übern Haufen schmeist.
Das die 1,5 km einzuhalten sind ist klar, das dies aber auf den Lärm bezogen wird, wundert mich ebenfalls, denn zumindest ich habe die bisher als Sicherheitsabstand für alle Modelle verstanden.
Den 25 kg ist es nehmlich im Schadensfall wurscht ob die von einem Segler oder vom Motormodell kommen.
Desshalb auch meine frühere Frage, ob in der Genehmigung zwischen Motot u. Segler unterschieden wird.
Der gesetzlichen Begründung in BRD zu den 1,5 km Abstand sollte man mal genauer auf den Grund gehen, nach dem hier eine intressante Frage, die auf so manche Aufstiehgsgenehmigung Einflusas haben könnte.
Jedenfalls finde ichs Toll, das in BRD noch ein Bundesland/Regierungsbehörde bereit ist, bürokratische Vorgänge radikal zu vereinfachen.
Da liegt aber wohl vor allem die Tatsache zugrunde, das eine Aufstiegsgenehmigung nur bei vorliegen von triftigen Gründen überhaupt zu Verweigern ist. Nur das die anderen Bundesländer das zuerst mal als Einzelfallgenehmigung auf den Platz bezogen sehen, damit ihre Bürokratie fördern und Bayern das eben so rumdreht wie mans eigentlich grundsätzlich verstehen sollte.
Ich bin auch nicht der Auffassung, von DW, das
diese Verfahrensweise Unrecht ist, eher bewegen sich da die anderen Bundesländer auf Abwegen zu einem Bundesgesetz. Und wenn man da Länderhoheit
zugrunde legt, dann hat das erst recht keine
Negativauswirkungen auf die Bayern Regelung, denn das ist dann eh autark.
Patrik, einfach das Telefon in die Hand nehmen und die Behörde anrufen, selbst in den anderen Bundesländern geht das so problemlos, denn Unmenschen sitzen da nirgends.
Gruß
Eberhard
[ 29. Dezember 2003, 19:23: Beitrag editiert von: Eberhard Mauk ]