Zulassung für Segelfluggelände

Hallo,

bekommt man ein Segelflug gelände bis zur 20/25 Kilo Grenze zugelassen?
Gibt es da dann besondere Einschränkungen, oder kann man das nicht allgemein sagen?

Gruß

Patrick
 
Hallo,
frag doch mal Dein betreffendes Luftamt an. Das für uns zuständige Luftamt Südbayern macht es z.B. ganz speziell, sogar zum kurzzeitigen Erstaunen des Justiziars beim DMFV; mit dem habe ich eingehend telefoniert: Südbayern erteilt dem Piloten für ganz Südbayern eine 25 kg-Zulassung. Per Vereinsanmeldung und Namensliste, also ist das Gelände egal, Hauptsache es liegt im Geltungsbereich.
Das Merkblatt zur Platzzulassung des DMFV war zumindest heuer im Frühjahr diesbezüglich nicht für Südbayern gültig.
Also, keine Scheu, einfach beim Luftamt anrufen.
Gruss
 
Hallo GFK,
Diese Pauschalgenehmigung vom Luftamt Südb. bezieht
sich die nur auf Segelflug oder auch auf Motorflug?
Ich frag mich aber so oder so, wie geht das?
Auf der Wiese X ohne Platzzulassung ist doch gar kein Fliegen in den Gewichtsbereichen zulässig.
Ist ja kein eingetragener Platz.
Oder macht euer Luftamt ganz Südbayern zum Flugplatz.
Wär ja auch ne gute Lösung!

Gruß
Eberhard
 

Zisch

User
Ich frag mich aber so oder so, wie geht das?
Auf der Wiese X ohne Platzzulassung ist doch gar kein Fliegen in den Gewichtsbereichen zulässig.
Ist ja kein eingetragener Platz.
Das ist eben (Süd)Bayern. Im übrigen gilt diese Regelung nur für Oberbayern, Niederbayern und Schwaben. In der Erlaubnis ist nur vom Flugmodell die Rede und schliesst auch Motorflugmodelle mit ein. Genauer Erläutert wird dies genauer in der Anlage.
 

Steffen

User
Moin,

Das verstößt nicht gegen die Rechtslage. Eine Aufstiegsgenehmigung erteilt die zuständige Stelle (zB Bez-Reg oder Luftamt, nach Land).

Wenn diese nun sagt, die Aufstiegserlaubnis bis 20 kg ist für alle Segelfluggelände erteilt, dann ist das ein netter Zug von dieser Behörde und kein böser von einer anderen.

Unter 5kg darf man ja eh.

Ciao, Steffen
 
Hallo Zisch,
ich kappier einfach nicht wie das mit der bestehenden Rechtslage in Einklang zu bringen ist, desshalb Frage an dich, kannst du die Anlage hier veröffentlichen, oder falls nicht erwünscht, mir über Mail (im Profil) über Scanner zur Verfügung stellen.
Die Erläuterung intressiert mich wirklich brennend.
In der Geschichte scheint ja in der BRD wirklich von bis, alles möglich.

Gruß, Guten Rutsch und Danke im Voraus
Eberhard
 
Hallo Steffen,
hat mit Bös oder gut nix zu tun, ich frag aber als Motorflieger.
Aber grundsätzlich ist erst mal kein Rechtsunterschied über 5 kg zwischen Motormodell
und Segler. Desshalb wunder ich mich ja, denn sowas war für Motormodelle bisher undenkbar. Genau desshalb intressiert mich das ja so sehr.

Gruß
Eberhard
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Eberhard,

ich sehe da doch Unterschiede.

Zunächst bedürfen Flugmodelle über 5kg Abfluggewicht grundsätzlich einer Aufstiegsgenehmigung.

Aber: Bei Motormodellen ist noch der Lärm zu beachten, d.h. bei 1,5km und mehr Entfernung zur nächsten Wohnbebauung sind max. 84dBA zulässig und wird entsprechend in der Genehmigung festgeschrieben.

Folglich kannst Du eine Aufstiegsgenehmigung für ein Segelfluggelände erhalten, sei es eine Wiese oder ein Hang. Es ist dann Dein Problem, wie Du die Segler in die Luft bekommst - nur nicht mit einem Verbrenner-Schlepper, wenn der Platz nicht auch für Verbrennermodelle zugelassen ist... ;)
 

Zisch

User
Nene Konrad, wir hier in Bayern haben da nochmal was besonderes. Allerdings gebe ich dir mit der Abstandsregelung für Verbrenner recht, das steht so auch in der Genehmigung. Unberührt davon darfst allerdings dann trotzdem (wenn du die 1,5Km einhälst!) Verbrenner bis 25Kg ohne Flugplatzzwang auf jeder Wiese fliegen auf der du willkommen bist. Ich scanne das ganze mal ein und werde es hier verlinken....(morgen früh!)
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Ich würde es nicht verlinken. Da läuft was in Bayern, was sonst nicht geht. Ich gucke zwar auch etwas neidvoll nach Bayern, aber warum so etwas an die berühmte Glocke hängen?
Wenn daran gerührt wird, ist das mit Sicherheit in kurzer Zeit erledigt.
Und wir alle anderen können uns nicht auf Bayern berufen, wenn wir so was durchsetzen wollen.
Grundsatz: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
 
Hallo nochmal,

also soll ich dann einfach beim Landesverband mal nachfragen ob man "meinen" Segelflugplatz zugelassen bekommt?
Kann man da einfach mal anrufen, oder soll man das schriftlich machen. Will nur Fragen ob das überhapt gehen würde, soll noch kein Antrag sein!

Gruß

Patrick
 
Hallo Zisch,
genau so habe ich das auch verstanden, desshalb
stolper ich über das was Konrad geschrieben hat, denn das ist in BRD der Regelfall.
Bis eben der Freistaat Bayern kam und alles übern Haufen schmeist.
Das die 1,5 km einzuhalten sind ist klar, das dies aber auf den Lärm bezogen wird, wundert mich ebenfalls, denn zumindest ich habe die bisher als Sicherheitsabstand für alle Modelle verstanden.
Den 25 kg ist es nehmlich im Schadensfall wurscht ob die von einem Segler oder vom Motormodell kommen.
Desshalb auch meine frühere Frage, ob in der Genehmigung zwischen Motot u. Segler unterschieden wird.

Der gesetzlichen Begründung in BRD zu den 1,5 km Abstand sollte man mal genauer auf den Grund gehen, nach dem hier eine intressante Frage, die auf so manche Aufstiehgsgenehmigung Einflusas haben könnte.

Jedenfalls finde ichs Toll, das in BRD noch ein Bundesland/Regierungsbehörde bereit ist, bürokratische Vorgänge radikal zu vereinfachen.
Da liegt aber wohl vor allem die Tatsache zugrunde, das eine Aufstiegsgenehmigung nur bei vorliegen von triftigen Gründen überhaupt zu Verweigern ist. Nur das die anderen Bundesländer das zuerst mal als Einzelfallgenehmigung auf den Platz bezogen sehen, damit ihre Bürokratie fördern und Bayern das eben so rumdreht wie mans eigentlich grundsätzlich verstehen sollte.
Ich bin auch nicht der Auffassung, von DW, das
diese Verfahrensweise Unrecht ist, eher bewegen sich da die anderen Bundesländer auf Abwegen zu einem Bundesgesetz. Und wenn man da Länderhoheit
zugrunde legt, dann hat das erst recht keine
Negativauswirkungen auf die Bayern Regelung, denn das ist dann eh autark.

Patrik, einfach das Telefon in die Hand nehmen und die Behörde anrufen, selbst in den anderen Bundesländern geht das so problemlos, denn Unmenschen sitzen da nirgends.


Gruß
Eberhard

[ 29. Dezember 2003, 19:23: Beitrag editiert von: Eberhard Mauk ]
 

Zisch

User
Also geheim oder unter der Hand ist hier nichts. Im Gegenteil, das Luftamt Südbayern ist in der Vergangenheit mehrfach auf andere Genehmigungsbehörden zugegangen und hat in diesem Punkt Zusammenarbeit angeboten. Allerdings ist es m.E. wohl so, dass anderen Behörden der bürokratische Aufwand zu hoch ist. Wie sollte man es sonst erklären...
Wenn schon der Scan (obwohl ich da wirklich nix umstößlich dran finde) nicht gewünscht ist, aber trotzdem Klarheit erwünscht, zitiere ich kurz Auszüge aus dem Schreiben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. wir erlauben Ihnen in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, und Schwaben Flugmodelle mit einer Gesamtmasse von 25 kg zu betreiben.

2. Die Erlaubnis wird in stehts widerruflicher Weise, befristet bis zum 31.03.2005 erteilt.

3. Im Rahmen dieser Erlaubnis...aufgeführetn Personene Flugmodelle betreiben

Dann kommen die Sicherheitshinweise (Auflagen)

Punkt 3 bei uns deshalb, weil die Genehmigung pauschal für alle Vereinsmitglieder gilt die namentlich auf einer beiligenden List aufgeführt werden müssen.

[ 30. Dezember 2003, 09:47: Beitrag editiert von: Zisch ]
 
Hallo Konrad,
es wäre wirklich schön, wenn man das hier für alle zugänglich diskutieren könnte.
Das in den nicht für alle zugänglichen elitären Kreis zu ziehen, finde ich wirklich nicht die feine Art. Denn dies Thema ist weder kontrovers, noch rechtlich fragwürdig, noch gibts da sonst einen Anlass dafür.
Nix für ungut.

Gruß
Eberhard
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Zur Klarstellung meines vorherigen Postings:
So wie ich das verstanden habe, wird hier (für Südbayern) auf die einzelne Person bezogen eine Erlaubnis erteilt, (unter Sicherheitsauflagen) Modellflug zu betreiben.
Das ist schön und toll für jeden, der hierunter fällt.
Leider nicht die sonstige Republik.
Die Gefahr, die ich sehe, ist folgende (überspitzt):
Jetzt geht der Rest der Republik zu seinen Genehmigungbehörden und sagt, ich will auch wie in Bayern.
Das führt dann zu Anfragen. Südbayern könnte dann merken, dass es anders entscheidet als die gesamte Republik und könnte ins Denken kommen und in Zukunft anders entscheiden.
Ich als Rheinland-Pfälzer könnte bei solchen Aktionen nur gewinnen. Ich würde es begrüßen.
Aber ich sehe auch die Gefahr, dass die Südbayern verlieren.
Alles Klar?
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Eberhard,

ich habe überhaupt nicht die Absicht, die Diskussion hier in irgend einer Art einzuschränken oder zu unterbinden. Dieses Thema, das vorrangig die Vereinsvorstände betrifft, sollte daher im Rahmen der Kontinuität auch dort behandelt werden, es hat nichts mit elitärem Kreis zu tun, es sei denn, Du betrachtest Deinen Vereinsvorstand als einen elitären Kreis . ;)

Zudem ist natürlich Jedem unbenommen und auch zu begrüßen, wenn er seinen Vereinsvorstand auf dieses Thema hier hinweist und auch auf RCNVV, es kann nur von Vorteil für die Vereine und ihre Mitglieder sein.

So, und nun viel Spaß beim Weiterdiskutieren, egal, ob kontrovers, mit rechtlicher Fragwürdigkeit oder dem beliebten Nix für ungut ... ;)
 
Ein anderer Aspekt: In normalen Aufstiegsgenehmigungen für Modellflugplätze sind Modelle mit Raketenantrieben nicht enthalten. Ich will aber für die Wettbewerbe trainieren. Also rufe ich beim zuständigen RP in Münster an und frage mal nach der Möglichkeit der Erweiterung der Genehmigung.
Die Antwort (sinngemäß): Beantragen Sie die Aufstiegsgenehmigung mit der sportlichen Begründung für sich, dann können sie überall mit dem Raketengleiter fliegen.
Auch ne Art der "personenbezogenen Aufstiegsgenehmigung" - und das in NRW.
 
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