Zusatzversicherung für Großmodelle

Hallo Juristen,

ich habe eine B 4 / 4,5 mtr mit 8,5 kg Fluggewicht und einen Ventus 2 ax / 5 mtr. mit 10,5 kg Fluggewicht.

Ich habe gehört, daß bei "schweren" Fluggeräte eine Zusatzversicherung, bzw. eine separate Zulassung erforderlich ist.

Ich bin über meinem Modellbauclub so versichert, daß ich auch im benachbarten Österreich versichert bin und auch fliegen darf......aber angeblich nur bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg!!!

Wer kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank im voraus.


Alfred
 
Großseglerversicherung

Großseglerversicherung

Hallo,

zuerst vielen Dank für Dein Mail.

Ich bin beim Deutschen Modellflieger Verband e.V. mit der Zusatzversicherung: Form 3 versichert.

Auf der Rückseite steht drauf, daß Modellflugzeuge bis 25 kg NICHT versichert sind......

Wo kann man diese Zusatzversicherung abschließen???

Möchte, daß versicherungstechnisch alles 100%-ig ist, kann ansonsten sehr teuer werden.


mit thermischem Gruß

Alfred
 
Also bei mir steht was anderes auf der DMFV Karte :cool:

Auszug:
Der Inhaber dieser Karte ist über den DMFV versichert (Haftpflicht für Flugmodelle mit einem Abfluggewicht bis 25 Kg, Unfall, Rechtschutz).
Fördermitglieder sind nicht versichert.

Und dann fast ganz unten:
Besteht eine Zusatzversicherung Form 2,3 oder 4, gilt der Haftpflichtversicherungschutz auch ausserhalb von Modellfluggeländen sowie für Flugmodelle mit einem Abfluggewicht bis 50 Kg und weltweit.

Gruß Mike
 
Versicherung

Versicherung

Richtig,

es steht:

Der Inhaber dieser Karte ist über den DMFV versichert (Haftpflicht für Flugmodelle mit einem Abfluggewicht bis 25 kg. Unfall, Rechtsschutz) Fördermitglieder sind nicht versichert.

Eigentlich muß das ja reichen...

Warum gibt es dann Leute, die ihre Großsegler extra versichern???

Sind scheinbar nicht beim DMFV.

Ich bin nur stutzig geworden, wie mir ein anderer Modelseglerpilot erzählte, daß von seiner großen B4 bei einem Zusammenstoß mit einem manntragenden Segler, in dessen Fläche seine Modellseglerfläche einschlug und darin stecken blieb und Gott sei Dank ansonsten nichts passierte, so daß der Segelflugpilot zum Flugplatz zurückflog und landete.

Als der Modellfliegerpilot ebenfalls dort ankam war bereits die Polizei vor Ort und verlangte seine Modellbauversicherungen.......eben auch diese für Großsegler!

Die Kosten von damals 5000,--DM für die Reparatur durch einen Lufttechnisch zugelassen Betrieb, beglich seine Versicherung.

Scheinbar hat sich somit meine Frage erledigt.

Vielen Dank an alle.


mit thermischem Gruß

Alfred
 
Wie sieht das denn aber bei Modellen über 5kg aus. Der Versicherungsschutz gilt da nur wenn ich das Modell auf einem zugelassenen Modellflugplatz betreibe oder?

Soll heißen Hangflug mit Modellen über 5kg ist immer noch nicht - oder hat sich da mittlerweile etwas geändert?
 
TobiS schrieb:
Soll heißen Hangflug mit Modellen über 5kg ist immer noch nicht...
...wenn keine Erlaubnis vorliegt (s. § 16 LuftVO). Unabhängig von der Versicherung, die im übrigen für alle Modelle Pflicht ist! Kann man alles in "Modellflug und Luftrecht" nachlesen!

Also: Erlaubnis ja, aber keine Versicherung -> illegales Fliegen,
Versicherung ja, aber keine Erlaubnis -> illegales Fliegen,
Erlaubnis ja, Versicherung ja -> legales Fliegen!
 
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