ED-R Marktoberdorf: Flugbeschränkungsgebiet in Bayern vom 4. bis 10. Jul. 2024 - NfL 2024-1-3118

RCN-Team

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Teammitglied
Datengrundlage
Gebiet mit Flugbeschränkungen
ED-R Marktoberdorf
im Bundesland
Bayern
Anlass
militärische Übung
Aktivierungszeit (Ortszeit)
Do, 4. Jul. 2024, 16:00 Uhr bis Fr, 5. Jul. 2024, 06:00 Uhr
Fr, 5. Jul. 2024, 16:00 Uhr bis Sa, 6. Jul. 2024, 06:00 Uhr
Sa, 6. Jul. 2024, 16:00 Uhr bis 24:00 Uhr
So, 7. Jul. 2024, 24:00 Uhr bis Mo, 8. Jul. 2024, 12:00 Uhr
Di, 9. Jul. 2024, 24:00 Uhr bis Mi, 10. Jul. 2024, 12:00 Uhr
Mi, 10. Jul. 2024, 16:00 Uhr bis 24:00 Uhr


Zur großräumigen Orientierung


BY ED-R Marktoberdorf - Übersicht 4200px.png


Gebiet mit Flugbeschränkungen

BY ED-R Marktoberdorf - Einzelheit 4650px.png



Für denjenigen, der es genauer wissen möchte oder muss, habe ich eine Google MyMaps-Karte erstellt!

Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet!

Betroffene Vereinsgelände
1 - Oberthingau Luftakrobaten
2 -
FSV Marktoberdorf e.V.
3 -
MFC Schongau e.V.
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!

Bitte beachten
2. Art der Flugbeschränkungen
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind mit Ausnahme der an der Übung beteiligten Luftfahrzeuge alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.​
Auszug aus NfL 2024-1-3118

Hinweis
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​


...und zur Erinnerung

Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​


Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread

Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort konkrete Frage(n) bezüglich ED-R zu stellen. Eine allgemeine Diskussion zum Thema Luftrecht ist jedoch unangebracht und wird daher strikt moderiert!

Es wird für keine der hier veröffentlichten Informationen eine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
 

Anhänge

  • NfL 2024-1-3118 ED-R Marktoberdorf.pdf
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