Neuentwicklung bei den Regelungen zur Frequenzzuteilung

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin zusammen,

ich habe soeben folgende Sondermeldung des DMFV erhalten!

Hier der Wortlaut:
Neuentwicklung bei den Regelungen zur Frequenzzuteilung

Im Rahmen der Diskussion um die umstrittene Frequenzzuteilungsgebühr, die bekanntlich vom Bundeswirtschaftsministerium durch die neue Frequenzgebührenverordnung von 35,- Euro auf 130,- Euro heraufgesetzt wurde, teilt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) mit, dass bei der vereinsgebundenen Ausbildung von Jugendlichen folgende Vorgehensweise angewendet werden kann:
Ein Jugendlicher kann ohne eigene Frequenzzuteilung einen Fernsteuersender im 35 MHz Band nutzen, wenn die Nutzung unter Aufsicht und im Rahmen der Vereinstätigkeit vonstatten geht. Es ist dabei erforderlich, dass ein Frequenzzuteilungsinhaber die Funktionsherrschaft über das Sendegerät ausübt. Es ist im Einzelnen nicht festgelegt, wie dies zu geschehen hat. In der Praxis ist es also ausreichend, wenn ein Vereinsmitglied, welches im Besitz einer persönlichen Frequenzzuteilungsurkunde ist, auf dem Fluggelände anwesend ist und jederzeit die Funktionsherrschaft über den 35-MHz-Sender ausüben kann. Der Deutsche Modellflieger Verband e.V. hat diese Möglichkeit der Heranführung von Jugendlichen an den Modellflugbetrieb schon seit langem im Rahmen des Lehrer/Schüler Betriebes sanktioniert und vor allem auch versicherungstechnisch abgedeckt.

Nach Rücksprache mit der RegTP wurde uns bestätigt, dass in gleicher Weise mit ausländischen Modellfliegern verfahren werden kann. Wenn also die Gewährleistung der jederzeitigen Funktionsherrschaft über den 35-MHz-Sender gegeben ist, kann ein ausländischer Modellflieger im Vereinsrahmen als Teilnehmer an einem Wettbewerb oder einer Schauflugveranstaltung einen 35 MHz Sender nutzen. In beiden Fällen ist zu beachten, dass der Inhaber der Frequenzzuteilung zur gleichen Zeit nur einen Sender in Betrieb nehmen darf. In der Praxis bedeutet dies, dass der Jugendliche beziehungsweise der ausländische Modellflieger und der Inhaber der Frequenzzuteilung gleichzeitig nur je einen Sender einschalten dürfen.

Dieter Perkuhn
Fachreferent für Funk im DMFV
Bonn. 3. Juni 2003
Damit sind zunächst 2 aktuelle Probleme gelöst:

1. Jugendliche können im Vereinsrahmen unter Aufsicht eine Anlage im 35MHz-Bereich kostenfrei benutzen.

2. Ausländische Modellflieger können auf gleiche Weise im Vereinsrahmen bei Wettbewerben oder Schauflugveranstaltungen kostenfrei eine Anlage im 35MHz-Bereich benutzen.

Auf die Details für die Durchführung ist zu achten. Ein erfreulicher Fortschritt. :)
 

Ticmic

User
Hallo Konrad,

danke für die Info's.
Leider aber ist der Willkür der Behörde damit kein Riegel vorgeschoben worden, und sie kann weiterhin abkassieren.
 

fb0816

User
Hallo Chris,
Hallo Konrad,
in jedem Fall ist da was ins Rollen gekommen, ich habe eine davon unabhängige Information aus "wohlinformierter Quelle"
die "Protestaktion" wird höchstwahrscheinlich "Früchte tragen*" !

*(sprich GEBÜHREN NACH EUROPÄISCHEN RICHTLINIEN!!!)
 
Hi
also seid mir nicht böse, aber wo seht ihr den Fortschritt?? Nur kranke Gehirne können sich solchge Regelungen und Formulierungen ausdenken, mit Worten, die wohl niemals den Einzug in den gesunden Menschenverstand oder den Duden finden werden
Was heißt bitte
dass ein Frequenzzuteilungsinhaber die Funktionsherrschaft über das Sendegerät ausübt
oder
Wenn also die Gewährleistung der jederzeitigen Funktionsherrschaft über den 35-MHz-Sender gegeben ist, kann ein ausländischer Modellflieger im Vereinsrahmen als Teilnehmer an einem Wettbewerb oder einer Schauflugveranstaltung einen 35 MHz Sender nutzen.
Also ich verstehe wirklich nicht eure überschwengliche Freude. Das Chaos wird dadurch nur größer.
Eine echte Lösung kann nur so aussehen, daß die Gebühr wieder herabgesetzt wird und für Gäste aus dem Ausland eine vernünftige (im Sinne der Modellflieger) Lösung gefunden wird, z.B. Duldung für einen beschränkten Zeitraum, ohne Gebühren. Zahlt ihr eigentlich Funkgebühren, wenn ihr im Ausland fliegt??
CU
Ernie
 
Hallo,

was machen all die Jugendlichen die nicht an einen Verein angebunden in unser Hobby einsteigen?

Zur Erinnerung: Modellflug findet (zum Glück :D :D ) nicht nur vereinsorganisiert auf einem Platz statt!!!

Also wenn ich mir die Formulierungen wie "Es ist dabei erforderlich, dass ein Frequenzzuteilungsinhaber die Funktionsherrschaft über das Sendegerät ausübt." ansehe dann höre ich da nur eines, nämlich den Amtsschimmel kräftig wiehern. :mad:
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Guten Morgen!

Grundsätzlich finde ich diese Entwicklung super, bin ich doch selber sehr massiv mit zwei Nachwuchspiloten davon betroffen.

Aber was soll denn diese Aussage bedeuten:

In beiden Fällen ist zu beachten, dass der Inhaber der Frequenzzuteilung zur gleichen Zeit nur einen Sender in Betrieb nehmen darf. In der Praxis bedeutet dies, dass der Jugendliche beziehungsweise der ausländische Modellflieger und der Inhaber der Frequenzzuteilung gleichzeitig nur je einen Sender einschalten dürfen.
Darf der Frequenzzuteilungsinhaber entweder selber fliegen ODER einen Schüler/Ausländer mit seiner Funktionsherrschaft beglücken? (erster Satz des Zitats)

Oder darf er selber fliegen und noch ein Schüler/Ausländer gleichzeitig unter seiner Funktionsherrschaft mit einem anderen Sender fliegen? So interpretiere ich den zweiten Satz des Zitats.

Also, wenn schon jemand solches Behördendeutsch erfindet, dann sollte es wenigstens für geistig weniger Bemittelte wie mich eindeutig sein. Oder soll ich erst durch einen Musterprozeß klären lassen, was ich denn jetzt darf und was nicht?????

Oder kann mir jemand auf die Sprünge helfen? :confused:

Servus
Hans
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Hans,

ich will es einmal versuchen:

  • Mit der Frequenzzuteilung erhältst Du das Recht, einen Sender zur Zeit zu betreiben, egal über wieviele Sender Du verfügst.
  • Für den Fall des Fliegens Deines jugendlichen Schützlings beziehungsweise Deines ausländischen Gastes während der Veranstaltung Deines Vereins geht Dein "Recht" zeitweise auf den Jugendlichen oder Gast über.
  • Da Dein "Recht" belegt ist, kannst Du selber nicht eher fliegen, als der Jugendliche bzw. Dein Gast das Fliegen beendet haben.
  • Durch diese Bestimmung soll wohl auch sicher gestellt werden, daß diese "zeitweise Übertragung des Rechtes" durch den Rechteinhaber überwacht wird.
Deutsche Sprache schwere Sprache - aber der Gesetzgeber muß sich um Eindeutigkeit bemühen, daher sind wohl auch Begriffe notwendig, die sich nicht unbedigt im umgangssprachlichen Vokabular wiederfinden lassen... ;)
 

bie

Vereinsmitglied
Hallo zusammen!

Also erstmal: Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass etwas in die Gänge kommt.

Zweitens: Ich denke, dass Konrads Interpretation der vom Gesetzgeber intendierten Absicht entspricht.

Aber: Hans’ Einwand mit dem Zitat von Dieter Perkuhn (dem gleichwohl für Arbeit und Mitteilung gedankt sei):
In der Praxis bedeutet dies, dass der Jugendliche beziehungsweise der ausländische Modellflieger und der Inhaber der Frequenzzuteilung gleichzeitig nur je einen Sender einschalten dürfen.
ist richtig. Hier verkehrt Dieter Perkuhn vermutlich die Absicht des Gesetzgebers, weil er mit diesem Satz eindeutig aussagt, dass sowohl der Frequenzrechteinhaber als auch der ausländische Gast oder Jugendliche jeweils einen Sender in Betrieb haben dürfen - und das würde eben bedeuten, dass gleichzeitig zwei Sender in Betrieb wären.

Ich habe den DMFV auf diesen Widerspruch (und diesen Thread) gerade per E-Mail aufmerksam gemacht und bin gespannt auf die Reaktion.

[ 04. Juni 2003, 11:01: Beitrag editiert von: bie ]
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Andy,

werde ich mal machen, obwohl ich überzeugt bin, daß sowohl der DMFV (Pressestelle) als auch möglicherweise Dieter Perkuhn hier mitlesen werden. ;)
 

bie

Vereinsmitglied
Hallo Konrad,

Synchronicity - während du gepostet hast, habe ich mein Posting bearbeitet ...

Na, dann bekommt der DMFV vielleicht zweimal Post. :)
 
Hallo,

soweit ich diese neue Regelung im Hinblick auf ausländische Teilnehmer auf Wettbewerben verstanden habe, können also diese Teilnehmer RegTP-gebührenfrei teilnehmen, wenn sich jeweils ein einheimischer Teilnehmer mit Frequenzzuteilungsurkunde findet, der gerade nicht fliegen muß.

Angewendet auf einen Wettbewerb wie z.B. den Oktoberfestpokal F3B kann das also folgendermaßen laufen: Für jeden ausländischen Teilnehmer wird ein inländischer Teilnehmer mir Frequenzzuteilungsurkunde gesucht, der in der gerade fliegenden Gruppe nicht dran ist. Das kann zwar bei den vielen Piloten etwas kompliziert werden (immerhin wird z.B. im Zeitflug mit überlappenden 12-er Gruppen geflogen, also 24 Modelle in der Luft, davon beispielsweise 10 ausländische, also muß man einfach nur 10 einheimische Piloten finden, die gerade nicht dran sind), ist aber immerhin eine kostengünstige Lösung. Es stellt sich dann nur die Frage, ob es ausreicht, wenn die 10 einheimischen Piloten am Platz sind, oder müssen diese jeweils direkt neben dem zugeordneten, ausländischen Piloten stehen, damit sie bei Auftauchen des RegTP-Prüftrupps die Herrschaft über den Sender übernehmen können?

Und was ist überhaupt mit Frequenzbändern, die in Deutschland derzeit nicht freigegeben sind (z.B. Frankreich mit 41 MHz)? Geht da was, und wenn ja wieviel kostet es? Oder müssen sich die französischen Teilnehmer kurzfristig ein 35-MHz Modul nebst Empfänger kaufen, damit o.g. Regelung wieder greift?

Oh heiliger Sankt Bürokratius!!!

Ich hoffe es kommt (beispielsweise im Rahmen der EU-Harmonisierung) doch noch zur Abschaffung der gesamten Gebührenerhebung, wie das auch in nahezu allen anderen Ländern Europas Realität ist (ich glaube Rumänien ist die einzige Ausnahme neben Deutschland).

Gruß, Karl Hinsch
 

Gregor Toedte

Vereinsmitglied
als Mitglied eines dem DAEC angegliederten Vereins fange ich langsam an neidisch zu werden...

Gregor
 
...also die europäische Harmonisierung hat Vor- und Nachteile: zwar dürfte dann 35 MHz (A-Band) überall statthaft sein, aber (zumindest nach meinem Infostand) in Deutschland das B-Band entfallen.

Was die Frage von ausländischen Teilnehmern anbelangt: Die neue Ansicht der RegTP betrifft nur das 35 MHz band - d.h. ausländische Piloten mit einem abweichenden Band müssen sich wohl oder übel ein 35 MHz-HF-Teil nebst passenden Empfänger zulegen. Das gilt aber entsprechend auch für deutsche Teilnehmer z.B. an amerikanischen Wettbewerben!

Im Übrigen finde ich es toll, dass sich etwas bewegt - letztes Jahr ist bei uns im Verein eine geplante Veranstaltung für ausländische Jugendliche genau wegen dem Kostenfaktor RegTP gescheitert!

Gruss

Matias
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Gregor,

ich bin mir nicht sicher, ob Du neidisch sein solltest... ;)

Diese Regelung der RegTP sollte eigentlich für alle Modellflieger gelten - es ist also nur die Frage, wann und wie Dein Verband das für Dich und Deine Verbandsmitglieder umsetzt...
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin zusammen,

auf meine gestrige Mail mit Hinweis auf die hier laufende Diskussion und mögliche Mißverständnisse hat mir Dieter Perkuhn geantwortet und gleichzeitig gebeten, die Forumsteilnehmer hier über seine Antwort zu informieren. Der Deutlichkeit halber mache ich dieses durch Zitate aus seiner Mail.

Sehr geehrter Herr Kunik,
Von der Pressestelle des DMFV wurde mir mitgeteilt, daß die Aussagen in
der Pressemitteilung über die Zahl der gleichzeitig eingeschalteten
Sender von Schülern, ausländischen Modellfliegern und dem Inhaber der
Frequenzzuteilung mißverständlich seien.
Ihre Interpretation ist korrekt. Es ist tatsächlich so, daß der Inhaber
der Frequenzzuteilung nur einen Sender selber betreiben oder von einem
anderen betreiben lassen kann. Es ist nicht festgelegt, welcher Sender
das ist. Im übrigen sollte eigentlich jedem klar sein, daß der Inhaber
der Frequenzzuteilung nur dann realistischerweise die
Funktionsherrschaft über den eingeschalteten Sender ausüben kann, wenn
er selber nicht mit einem weiteren Sender fliegenderweise beschäftigt
ist. Es ist eindeutig geregelt: pro Frequenzzuweisung nur ein Sender,
wobei nicht festgelegt ist, welcher Sender.
...
...Dabei fiel mir auf,
daß einige Leute einen völlig falschen Informationsstand haben. So ist
z.B, nicht die RegTP der Buhmann, sondern das Wirtschaftsministerum. Die
RegTP ist nur Befehlsempfänger und Befehlsausführer, gerade was die
Gebühren anbelangt. Oder die Verbände betreffend: die in der RegTP
Mitteilung und in der Pressemitteilung des DMFV wiedergegebenen Dinge
finden für alle Modellflieger Anwendung unabhängig von irgendeiner
Verbandszugehörigkeit. Richtig ist in der Tat, das der DMFV die
Initiative ergriffen hat und umfangreich tätig wurde. Es laufen auch
weitere Aktionen mit dem Ziel, die Gebühr von 130 Euro abzuschaffen oder
deutlich zu senken. Möglicherweise gibt es zu diesen Aktivitäten bald
eine weitere Pressemitteilung...

Mit freundlichen Grüßen,
Dieter Perkuhn
Fachreferent für Funk im DMFV
Ich denke, daß seine Ausführungen klar und deutlich sind. Mit entsprechenden Überlegungen können mit dieser Regelung einige der bestehenden und hier auch angesprochenen Probleme gelöst werden. ;)
 
Gregor Toedte´s Neid ist völlig unbegründet:

Anlässlich der Eröffnung der AERO 2003 in Friedrichshafen hat Ministerialdirigent Dr. Wolf W. Günther vom Aausschuss für Luft- und Raumfahrt zum Thema "Frequenzzuteilungsgebühren für den Modellflugsport" Stellung genommen.

"Herr Dr. Günther führte aus, dass alle Stellungnahmen des DAeC zur Zeit überprüft und bearbeitet werden, und dass die Modellflugsportler in absehbarer Zeit mit einer positiven Entscheidung rechnen dürfen."

Oder sollte Herr Günther sich bei der Nennung des Verbandes geirrt haben?

Karl Hinsch´s Ausführungen möchte ich ergänzen:

Fiktives Szenarium: in 3 akten:

1.akt

Aufgrund der hohen bewerberzahl als „senderbereitsteller“ auf deutschen und internationalen meisterschaften wird demnächst ein qualifikationsmodus entwickelt. Die besten „ausderhandreißer“ nord und süd messen sich zentral! Internationale spitzenpiloten werden sich als „kriteriumsflieger“ bereit stellen!

2. akt

80 geprüfte „senderbereitsteller“ begleiten die international besten F3B-Piloten während des trainings und der weltmeisterschaften, um ihnen in kritischen situationen den sender zu entreißen..

kosten je „senderentreißer“ nur jugendherbergsgebühr.

Ersparnis: ca. 250 EUR Frequengebühr gegenüber „senderbereitsteller“ in Jugendherberge (10 tage)?

3. akt

daec stellt aufgrund dieser erkenntnisse bemühungen zur angleichung an regelungen im EU-raum ein!
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Original erstellt von Konrad Kunik:
Moin zusammen,

ich habe soeben folgende Sondermeldung des DMFV erhalten!

Hier der Wortlaut:
Neuentwicklung bei den Regelungen zur Frequenzzuteilung

Im Rahmen der Diskussion um die umstrittene Frequenzzuteilungsgebühr, die bekanntlich vom Bundeswirtschaftsministerium durch die neue Frequenzgebührenverordnung von 35,- Euro auf 130,- Euro heraufgesetzt wurde, teilt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) mit, dass bei der vereinsgebundenen Ausbildung von Jugendlichen folgende Vorgehensweise angewendet werden kann:
:)
Hi Konrad,
wieso sind 2 Probleme gelöst?
Da steht "bei der vereinsgebundenen Ausbildung".
Was ist denn mit dem 16jährigen, der flügge ist und keinen Lehrer mehr braucht?
So einfach sehe ich das nicht.
 
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