Moin zusammen,
ich habe soeben folgende Sondermeldung des DMFV erhalten!
Hier der Wortlaut:
1. Jugendliche können im Vereinsrahmen unter Aufsicht eine Anlage im 35MHz-Bereich kostenfrei benutzen.
2. Ausländische Modellflieger können auf gleiche Weise im Vereinsrahmen bei Wettbewerben oder Schauflugveranstaltungen kostenfrei eine Anlage im 35MHz-Bereich benutzen.
Auf die Details für die Durchführung ist zu achten. Ein erfreulicher Fortschritt.
ich habe soeben folgende Sondermeldung des DMFV erhalten!
Hier der Wortlaut:
Damit sind zunächst 2 aktuelle Probleme gelöst:Neuentwicklung bei den Regelungen zur Frequenzzuteilung
Im Rahmen der Diskussion um die umstrittene Frequenzzuteilungsgebühr, die bekanntlich vom Bundeswirtschaftsministerium durch die neue Frequenzgebührenverordnung von 35,- Euro auf 130,- Euro heraufgesetzt wurde, teilt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) mit, dass bei der vereinsgebundenen Ausbildung von Jugendlichen folgende Vorgehensweise angewendet werden kann:
Ein Jugendlicher kann ohne eigene Frequenzzuteilung einen Fernsteuersender im 35 MHz Band nutzen, wenn die Nutzung unter Aufsicht und im Rahmen der Vereinstätigkeit vonstatten geht. Es ist dabei erforderlich, dass ein Frequenzzuteilungsinhaber die Funktionsherrschaft über das Sendegerät ausübt. Es ist im Einzelnen nicht festgelegt, wie dies zu geschehen hat. In der Praxis ist es also ausreichend, wenn ein Vereinsmitglied, welches im Besitz einer persönlichen Frequenzzuteilungsurkunde ist, auf dem Fluggelände anwesend ist und jederzeit die Funktionsherrschaft über den 35-MHz-Sender ausüben kann. Der Deutsche Modellflieger Verband e.V. hat diese Möglichkeit der Heranführung von Jugendlichen an den Modellflugbetrieb schon seit langem im Rahmen des Lehrer/Schüler Betriebes sanktioniert und vor allem auch versicherungstechnisch abgedeckt.
Nach Rücksprache mit der RegTP wurde uns bestätigt, dass in gleicher Weise mit ausländischen Modellfliegern verfahren werden kann. Wenn also die Gewährleistung der jederzeitigen Funktionsherrschaft über den 35-MHz-Sender gegeben ist, kann ein ausländischer Modellflieger im Vereinsrahmen als Teilnehmer an einem Wettbewerb oder einer Schauflugveranstaltung einen 35 MHz Sender nutzen. In beiden Fällen ist zu beachten, dass der Inhaber der Frequenzzuteilung zur gleichen Zeit nur einen Sender in Betrieb nehmen darf. In der Praxis bedeutet dies, dass der Jugendliche beziehungsweise der ausländische Modellflieger und der Inhaber der Frequenzzuteilung gleichzeitig nur je einen Sender einschalten dürfen.
Dieter Perkuhn
Fachreferent für Funk im DMFV
Bonn. 3. Juni 2003
1. Jugendliche können im Vereinsrahmen unter Aufsicht eine Anlage im 35MHz-Bereich kostenfrei benutzen.
2. Ausländische Modellflieger können auf gleiche Weise im Vereinsrahmen bei Wettbewerben oder Schauflugveranstaltungen kostenfrei eine Anlage im 35MHz-Bereich benutzen.
Auf die Details für die Durchführung ist zu achten. Ein erfreulicher Fortschritt.