Wir sind ein e.V. und haben in der Satzung verankert, dass jährlich drei ordentliche Versammlungen durchzuführen sind, was jedoch den meisten Mitgliedern zu viel ist, weil man oft nicht weiß, wie man die Tagesordnung vollbringt.
Wie muss man vorgehen, dass man das auf zwei Versammlungen jährlich reduzieren kann. Erst mit dem Registergericht sprechen? Oder erst eine Versammlung abhalten und das dort bestimmen? Oder wie?
Wer weiß Rat?
Gruß
Klaus
Wie muss man vorgehen, dass man das auf zwei Versammlungen jährlich reduzieren kann. Erst mit dem Registergericht sprechen? Oder erst eine Versammlung abhalten und das dort bestimmen? Oder wie?
Wer weiß Rat?
Gruß
Klaus