So, da haben die Jungs von der "organisierten Zunft" mal wieder zugeschlagen...
und verbreiten hier bestenfalls Halbwahrheiten, wenn sie behaupten, dass:
"Für Modellflieger ohne Verbandszugehörigkeit und ohne spezielle Luftfahrt-Halterhaftpflichtversicherung besteht allerdings Handlungsbedarf. Privathaftpflichtpolicen helfen meist nicht weiter, weil sie häufig versicherungspflichtige Modelle nicht einschließen und weil die in der Luftfahrt vorgeschriebene Mindestdeckungsumme pro Schaden oftmals nicht gegeben ist."
Das ist, um es mal vorsichtig auszudrücken, in vielen Fällen schlicht und einfach FALSCH!!! Bei sehr vielen Privathaftplichtversicherungen sind ANTRIEBSLOSE Segelflugmodelle bis 5 kg sehr wohl mitversichert und was die Deckungssummen angeht, da ist wohl eher der Betrag von 920.000 € mit Stirnrunzeln zu betrachten, wenn es sich um die GESAMTSUMME handeln sollte, das kann nämlich schnell erreicht sein.
Deshalb: Est nachfragen (Haftpflicht) - dann anmelden (DMFV)!
Zur Klarstellung:
Ich finde es GUT, dass der DMFV hier nicht nur an die (schon immer bestehende und bekannte) Haftungsplicht für Modellflieger erinnert, sondern auch die neue VersicherungsPFLICHT anspricht.
Nicht nachvollziehen kann ich aber die Art und Weise, auf die man das in dieser Meldung tut! Das riecht nach billiger Panikmache und "Bauernfängerei" - hat man das beim DMFV denn wirklich nötig?!
Mich schreckt so eine Politik von einem Eintritt eher ab...
verständnislos
Matthias
und verbreiten hier bestenfalls Halbwahrheiten, wenn sie behaupten, dass:
"Für Modellflieger ohne Verbandszugehörigkeit und ohne spezielle Luftfahrt-Halterhaftpflichtversicherung besteht allerdings Handlungsbedarf. Privathaftpflichtpolicen helfen meist nicht weiter, weil sie häufig versicherungspflichtige Modelle nicht einschließen und weil die in der Luftfahrt vorgeschriebene Mindestdeckungsumme pro Schaden oftmals nicht gegeben ist."
Das ist, um es mal vorsichtig auszudrücken, in vielen Fällen schlicht und einfach FALSCH!!! Bei sehr vielen Privathaftplichtversicherungen sind ANTRIEBSLOSE Segelflugmodelle bis 5 kg sehr wohl mitversichert und was die Deckungssummen angeht, da ist wohl eher der Betrag von 920.000 € mit Stirnrunzeln zu betrachten, wenn es sich um die GESAMTSUMME handeln sollte, das kann nämlich schnell erreicht sein.
Deshalb: Est nachfragen (Haftpflicht) - dann anmelden (DMFV)!
Zur Klarstellung:
Ich finde es GUT, dass der DMFV hier nicht nur an die (schon immer bestehende und bekannte) Haftungsplicht für Modellflieger erinnert, sondern auch die neue VersicherungsPFLICHT anspricht.
Nicht nachvollziehen kann ich aber die Art und Weise, auf die man das in dieser Meldung tut! Das riecht nach billiger Panikmache und "Bauernfängerei" - hat man das beim DMFV denn wirklich nötig?!
Mich schreckt so eine Politik von einem Eintritt eher ab...
verständnislos
Matthias