Wiese pachten für Modellflug

Servus Modellflugfreunde,

also wir sind ein großer Haufen von Wildfliegern im Westen von München. Wir haben da einen Flecken gefunden an dem wir unserem Hobby frönen können wie es uns beliebt. Fast unbegrenzt. Ab und zu kommt mal ein Jäger vorbei oder eine geifernde ältere Frau usw. und motzt dann von wegen Lärm, Gefahr usw. Das lässt sich wunderbar wegignorieren allerdings ist es so dass ich so meine Bedenken habe da unsere Truppe immer größer wird und die Abständer der Meckereien immer kürzer. Kurzum, meine Befürchtung ist dass wir von unserem Platz an dem wir jetzt schon mehrere Jahre fliegen eventuell verdrängt werden. Meine Überlegung ist jetzt vorsorglich sich mal umzusehen und eventuell eine Wiese zu pachten. Meine Frage ist jetzt: Kann ich eine Wiese pachten und dort Modellflug betreiben ? Mein Menschenverstand sagt mir dass mir das dies eigentlich keiner verbieten kann sofern ich keinen Wald(Jagdrevier) überfliege und mich ausserhalb von Kontrollzonen befinde.
Ich weiß es ist bestimmt nicht einfach was zu finden aber auch nicht ausgeschlossen. Was müsste ich denn theoretisch machen um die Wiese dann offiziell für Modellflug zugelassen zu bekommen und wer genehmigt denn sowas ? Wie gesagt wir sind kein Verein und wollen es auch eigentlich auch nicht werden.

Danke im voraus für hilfreiche Tipps.

Gruß
Ferdinand
 
Das wichtigste ist schau dir mal den Landschaftsplan an, also ob Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, am Rand eines Schutzgebiets, Flugplatz oder flughafen in der Nähe usw.

Dann musst du rausfinden wem die Wiese gehört und dann mal dort vorsprechen.

Viel Erfolg!

Beste Grüße

Wolfgang
 
Hi Ferdinand

Was für Modelle fliegt ihr ?
Bis 5Kg braucht ihr keine Aufstiegsgenehmigung.( mit Verbrenner 1,5 km von der nächsten Ansiedlung)
, nur eine Erlaubnis zum Starten und Landen vom Eigentümer der Wiese, ( und natürlich eine Haftpflichtversicherung für Flugmodelle ) wenn ihr Pächter seit gebt ihr euch diese Erlaubnis selbst.
Wenn ihr über 5 Kg fliegen wollt braucht ihr eine AE die das Luftamt ausstellt aber da gibt es Auflagen.
Ein eingetragener Verein müsst ihr nicht sein, aber zum Beispiel eine Interessengemeinschaft, das Luftamt gibt aber dann die Auskunft.

Gruß,Herbert:):)
 
Servus Wolfgang, Herbert,

erstmal danke für die Antworten. Also wir fliegen nur Elektro und ein zwei sind dabei mit über fünf Kilo. Wir haben aber alle Aufstiegsgenehmigungen vom Luftamt Südbayern ebenso die Haftpflichversicherung hat auch jeder. Das sollte nicht das Thema sein. Wegen einer Wiese habe ich jetzt mal ein paar Anzeigen in einer lokalen Zeitung aufgegeben. Mal schauen was sich da ergibt. Das heisst wenn es kein Naturschutzgebiet ist und ausserhalb der Kontrollzone liegt sowie weit genug von Häusern entfernt ist dann kann keiner was dagegen sagen oder ?

Gruß
Ferdinand
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Ferdinand

Wiese pachten und los gehts. :)
Westlich von München sind schon Lücken in den Kontrollzonen. In Frage kommen evtl. Fürsti und Oberpfaffenhofen. Letztere ist ziemlich groß. Wenn ihr die ungefähre Lage für Eure Wiese habt, schaut mal ob ihr jemanden findet mit aktueller ICAO-Karte. Da kann man das am Schnellsten prüfen. Oder Herrn Oechsler im LA Süd anrufen.
 
perfekt vielen Dank ! Dann warte ich mal ab was auf meine Anzeigen rauskommt. ICAO Karte ist vorhanden und ein bischen kenne ich mich hier ja auch aus.

Gruß
Ferdinand
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
...
Mein Menschenverstand sagt mir dass mir das dies eigentlich keiner verbieten kann sofern ich keinen Wald(Jagdrevier) überfliege ...
Hallo Ferdinand,

Du kannst auch Wald und Jagdreviere überfliegen. Auch Wiesen gehören zu Jagdrevieren, und wenn Ihr genehmigungsfreien Modellflug betreibt, muss der Jäger das Überfliegen dulden. Dennoch ist es ratsam, mit dem Jäger frühzeitig zu reden und Kontakt zu suchen. Wenn er mal abends jagen möchte, dann könnt Ihr auch mal eine Stunde früher heimgehen.

Warum suchst Du über Anzeigen eine Wiese, wenn Ihr schon einen schönen Platz gefunden habt?
Es ist ja nicht garantiert, daß Ihr auf einer anderen Wiese weniger Meckereien kriegt.

Servus
Hans
 
§1 LuftVG:
(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.

Heisst im Klartext: Modellflug ist nur da verboten, wo eines der oben genannten Gesetze oder Verordnungen das genau regelt. Aber niemand kann das weiträumige Fliegen "einfach so" mit herbeigezerrten Argumenten untersagen. Auch keine Behörde, kein Nachbar, kein Jäger. Theoretisch zumindest. Man kann sich natürlich mit der Stadtverwaltung anlegen und muss sich dann juristisch freischaufeln. Bis dahin sitzen die "Offiziellen" meist am längeren Hebel. Ein Verein mit Verbandsanschluss zur Interessensvertretung erleichtert die Sache.

Modelle starten und landen geht natürlich nur da, wo es vom Grundstücksbesitzer erlaubt ist.


Tip: Wiese pachten oder Nutzungserlaubnis holen (je nachdem wer das Gras mähen soll :D ), und gleich in der IG interne Sicherheitsregeln vereinbaren. Z.B. Mindestabstände zu Fahrzeugen und unbeteiligten Personen (ca. 80 bis 100m horizontal). Vermeidung von Überflügen von nicht einsehbaren Geländen (z.B. Felder mit versteckten Bauern drin).
Dann klappt es auch mit den Nachbarn, Radfahrern und Spaziergängern.

Claus
 
Servus zusammen,

sorry für die Verzögerung denn ich bin nicht die ganze Zeit online.

Warum anderen Platz? Also Gründe gibt es einige die ich hier nicht breit treten will. Fakt ist wir haben jetzt mal einen Versuchsballon gestartet und schau ma mal was rauskommt.
Wegen den Jägern sehe ich das so wie auch bereits erwähnt wurde. Vorher vielleicht mal schon im Vorfeld das eine oder andere abklären. Ich sehe das inzwischen so dass den Modellflug keiner verbieten kann sofern man sich an die Sachen hält wie Kontrollzone, Abstände etc. Die andere Sache ist dann die wie das betrieben wird und das Modellflieger Verhalten gegenüber anderen ist. Jäger, Bauern, Spaziergänger, Wichtigmacher und was es sonst noch gibt. Wenn die Front gegen Modellflieger aufzieht dann ist meines Erachtens das ganze verloren denn da hilft jedes Recht nicht mehr. Unrecht hin oder her. Soweit solls nicht kommen denn dann macht es auch keinen Spass mehr.
Kurzum Wiese suchen die richtig liegt. Frühzeitig Jäger etc. involvieren damit sich keiner übergangen fühlt und los gehts. Einfach probieren.

Wenn was spruchreif wird dann werde ich berichten und kann aber nix versprechen. Das kann auch dauern. Denke dass ich da einige Bauern mal direkt ansprechen werde.

Gruß
Ferdinand
 

udogigahertz

User gesperrt
Die Jäger sind zunächst nicht euer Problem, zunächst mal müsst ihr ein geeignetes Gelände finden (weit genug entfernt von einer Bebauung, von viel befahrenen Straßen, Flugkontrollzonen, kein Naturschutzgebiet, aber dennoch sollte man auch bequem dort hin kommen können, per PKW, handelsüblich, es sollten also ausreichend befestigte Feldwege vorhanden sein), dann müsst ihr mit dem Grundstückseigentümer sprechen (der Bauer, der dort die Felder bestellt bzw. seine Kühe dort weiden lässt, muss nicht mit dem Grundstückseigentümer identisch sein, auch der könnte nur Pächter sein) und diesen zur Überlassung (Pacht) gegen Entgelt eines ausreichend großen Stückes seiner Wiese oder seines Feldes überreden.

Ist diese Hürde genommen, so sollte man mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen, in deren Gemarkung dieses Fluggelände liegt und sie über diese Absicht, dort ein Modellfluggelände einzurichten, informieren. Eventuell wäre ein Besuch beim Bürgermeister oder den sonst für so etwas zuständigen Verantwortlichen in der Gemeinde sinnvoll. Dabei auch darauf hinweisen, dass man Jugendarbeit betreiben würde, also den Jugendlichen diese Sportart näher bringen wolle, ihnen das Fliegen beibringen würde, sowas hören die Gemeindeverantwortlichen immer gerne, das können sie in ihre Tätigkeitsberichte, was die Gemeinde so alles für die Jugend macht, mit aufnehmen.

Dieser enge Kontakt zur Gemeinde ist für eine sich bildende Gemeinschaft, die dort ihrem Sport nachgeht, überlebenswichtig, nämlich dann, wenn diese modellfliegerischen Aktivitäten von euch irgendwann jemanden gewaltig stören sollten, seien es nun die Jäger (oder ein Jäger) oder andere Menschen, die sich darüber beschweren. Wenn man dann die Gemeindeverantwortlichen hinter sich hat, ist das gut, falls nicht, sehr schlecht für den Fortbestand des Platzes.

Falls dort mit genehmigungspflichtigen Modellen geflogen werden soll, so empfehle ich unabhängig von Einzelaufstiegserlaubnissen (das gibt es nur in Südbayern) doch die Beantragung einer Aufstiegsgenehmigung für den Platz als solchen, das ist zwar mit etwas Schreibkram verbunden und kostet auch, ab einer gewissen Größe des Platzes bzw. der Gruppe von Leuten, die dort fliegen wollen , dennoch zu empfehlen.

Aber das ist dann schon wieder Zukunftsmusik.

Wenn ihr dort auf dem Platz jedoch eine Hütte errichten wollt, um z. B. den Rasenmäher unterstellen zu können oder um einen Versammlungs- und Aufenthaltsraum zu bekommen, so müsst ihr dafür eine Baugenehmigung einholen, ist leider so.


Nun denn, frisch ans Werk.


Grüße
Udo
 
Hallo Ferdinand,
geh zuerst zum Grundbuchamt und stelle den eigentlichen Eigentümer der vorgesehenen Grundstücke fest und schau auch wie viele Parzellen das jeweils sind. Und da gleich nach Alternativen schauen.
Das Problem ist, dass uu da bei einem Acker zig schmale einzelne Grundstücksstreifen haben kannst.
Oder es ist nur eine Fläche. Sowas sollte man unbedingt genau wissen.

Jedenfalls sind Landwirtschaftliche Grundstücke oft verpachtet.
Dann hast du 2 mögliche sinnvolle Ansprechpartner.
Einmal den eigentlichen Eigentümmer das ist der erste und erst mal der einzige mit dem du Reden musst, dann erst kommt der Pächter.

Problem ist, wer schon gepachtet hat, ist meist nicht an einer Weiterverpachtung interessiert.
Der Eigentümmer aber schon, wenn er denn mehr Pacht kriegt.
Dann stellt sich nur die Frage, wieviel "Jahrzehnte" der Pachtvertrag noch läuft, bzw der Eigentümer aus dem raus kann und will.
Insbesondere, die Pächter würden auch nur zu teuren Preisen weiter verpachten.
Deren Nutzungsertrag aus der Bewirtschaftung übersteigt oft die Möglichkeiten die Modellflieger finanziell haben.
Da spielt es dann keine Rolle, dass der selber nur eine Minimale Pacht zahlt.

Beim Eigentümmer als Verpächter, sieht die Interessenlage dann ganz anders aus, der hat das Problem, dass er keine Landwirtschaft betreibt, also keinen eigenen Nutzungsertrag hat, aber vom Landwirtschaftlichen Pächter oft nur eine ortsübliche Minimalpacht erhällt.
Der ist dann viel leichter zu überreden.... Und den Vertrag mit präzisen Formulierungen, legt man erst vor, wenn der sich schon einige Zeit entschieden hat, dann schluckt der irgend welche Kröten viel eher.

Und nach meiner Erfahrung, würde ich im Vorfeld nicht mit Jägern über dein Vorhaben reden.

Warum: für den erlaubnisfreien Modellflug brauchst du keinen hoffieren da hat ein Jäger gar nix zu sagen.

Und der § 16 LuftVO als Genehmigungsgrundlage für Aufstiegserlaubnisse, ist "nur" ein präventiver Erlaubnisvorbehalt.
Die Luftämter MÜSSEN die AE erteilen, wenn keine Verbote in Gesetzen oder Verordnungen dagegen sind das ist KEINE Ermessensfrage oder Abwägung durch Ämter. Bundesverw. G. Urteil von 1985. Und Versagensgründe in Verordnungen und Gesetzen, können durch geeignete Auflagen ausgeräumt werden.
Und das Jagdrecht, sieht ein Verbot des Modellfluges nicht vor. Zudem hat ein Jäger KEIN Vetorecht.
Es erfolgt zwar ein Behördenumlauf um die Ämterstellungnahme einzuholen, aber die können an die Decke springen, wenn in deren Stellungnahme kein Verbot in Gesetz oder Verordnung oder zB geplantes Bauprojekt oder Naturschutz Verordnung mit Verbot angeführt wird, MUSS eine AE erteilt werden. Nur um den Maßstab richtig zu setzen, du könntest ja auch nicht verhindern, dass neben dir ein Jäger etwas pachtet. Da hast du wiederum kein Vetorecht.

Sprichst du vor einer Pacht einen Jäger an, dann wird er sofort alles tun um diese Verpachtung an dich zu verhindern, Und das ist eher einfach. Habe schon erlebt, dass die dann selber gepachtet haben und an den erst besten Landwirt weiter verpachten....
Dann hat der Jäger wenn ers richtig macht sogar noch einen Verpachtungsertrag....

Einen Pachtvertrag/ den Beginn der Pacht würde ich dann von der Genehmigung durch das Luftamt abhängig machen
Pachtbeginn ist dann nach der nächsten Ernte nach Erteilung der AE.
Du kannst aber im Pachtvertrag auch den Nutzungszweck (zum Zwecke des GENEHMIGUNGSPFLICHTIGEN Modellfluges) formulieren.
Wenn die AE dann nicht erteilt wird, dann ist das Entfall der Vertragsgrundlage.... Und somit ein wichtiger Kündigungsgrund.
Aber frag dazu einen RA, es könnte bei der 2. Lösung eine Entschädigung als entgangene Pacht gefordert werden. Da bin ich nicht fit.
Und lass dich von Anfang an, vom ersten Ämterkontakt an von einem guten Sachverständigen für Modellflug beraten.
Die Fallen, liegen da im Detail, kein Schreiben an Ämter ohne Beratung !!!! Und keine Zugeständnisse die wrden nur zu oft völlig ohne Rechtsgrundlage gefordert.
Gruß
Eberhard
 
Hi!

Aus eigener Erfahrung kann ich in dem Zusammenhang nur empfehlen auch die baurechtliche Seite zu prüfen...
Das wird von Bundesland zu Bundesland jedoch unterschiedlich gehandhabt.

In RLP wird alleine für die Nutzungsänderung der Wiese eine Baugenehmigung erforderlich. Wir müssen durch dieses Procedere gerade durch...
Nachbeantragung für einen Flugplatz, der seit Jahrzehnten existiert. Dabei ist es unerheblich ob und welche Aufbauten geplant sind. Durch die regelmäßige organisierte Nutzung als Modellflugplatz alleine wird das Ganze bereits baurechtlich relevant.

Die Luftverkehrsrechtliche Genehmigung läuft davon wieder völlig unabhängig...

Gruß
MArko
 
Hi!

Aus eigener Erfahrung kann ich in dem Zusammenhang nur empfehlen auch die baurechtliche Seite zu prüfen...
Das wird von Bundesland zu Bundesland jedoch unterschiedlich gehandhabt.

In RLP wird alleine für die Nutzungsänderung der Wiese eine Baugenehmigung erforderlich.


Hier (NRW) dasselbe. Habe eben mit nem Kollegen telefoniert der hat mir das auch erzählt. Man versucht die Bürokraten eben mit irgendwas zu beschäftigen und den anderen das Leben schwer zu machen....

Als Beispiel hier bei uns:

Landschaftsplan verbietet Motormodellflug, egal ob Elektro oder Verbrenner. Mit Segelfliegern dürften wir fliegen, also Gummiseil Hochtart wäre alles erlaubt. Aber eben keine Motormodellflug. Dabei ist es denen egal dass es auch erlaubnisfreien Elektromodellflug gibt. Im Landschaftsplan steht eben der Motormodellflug bei den Verboten :mad:



Beste Grüße

Wolfgang
 

micbu

User
Den erlaubnisfreien Modellflug kann nur eine Behörde verbieten die auch dazu berechtigt ist!
Ist also die Behörde, welche den Landschaftsplan erstellt hat, berechtigt §1 LuftVG ausser Kraft zu setzen?
Ist das Verbot der Motorfliegerei also überhaupt wirksam?

Michael
 
Hallo,
das Motorflugverbot in diesem Landschaftsplan, halte ich ebenfalls für rechtsunwirksam sofern nicht gleichermaßen auch andere Motorsportarten verboten sind.
In Naturschutzverordnungen hat man das schon durch, da waren derartige Verbote rechtsunwirksam.
Es ist aber eine Frage der jeweiligen Formulierung im Detail.
Gruß
Eberhard

PS: der § 1 wird hier aber nicht außer Kraft gesetzt, du musst unterscheiden zwischen dem Aufstieg und der Freiheit des Luftraumes. Geregelt würde hier lediglich der Aufstieg.....
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Also Eure Vorschläge in Ehren. Aber der Ferdinand sucht einen Platz für erlaubnisfreien Modellflug.
Fernab einer Wohnbebauung oder Strasse ist dafür nicht zwingend erforderlich. Auch sichere ich mit einer AE keinen Modellflug. Bebauungsplan wofür? So etwas braucht der Ferdinand nicht. In Bayern gehen nicht nur die Uhren anders. Da gibt es intelligente Lösungen um z.B. eine Hütte bauen zu können. Das ist nur eine Frage des Geldes. Nicht des Schmiergeldes. :D

Wir haben auch nur gut vierhundert Meter Abstand zur nächsten größeren Bebauung. Und der Einzige der uns den erlaubnisfreien Modellflug verbieten könnte, wäre einer unserer beiden Verpächter. Aber mit denen haben "wir" mehr oder weniger ein verwandschaftliches bzw. sehr freundliches Verhältnis.

Also wie gesagt Ferdinand, Paragraphenreiterei vergessen und machen. Nicht selber im Weg stehen. Wenn es überhaupt zu negativen Themen kommt, kann man die bei Bedarf klären.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Das sowieso ;)
Aber was den Bau einer Hütte angeht, das liegt an einer Besonderheit im bayrischen Baurecht die man durchaus nutzen kann. Näheres gerne via PN.
 
Hallo

Also Eure Vorschläge in Ehren. Aber der Ferdinand sucht einen Platz für erlaubnisfreien Modellflug.
Fernab einer Wohnbebauung oder Strasse ist dafür nicht zwingend erforderlich. Auch sichere ich mit einer AE keinen Modellflug. Bebauungsplan wofür? So etwas braucht der Ferdinand nicht. In Bayern gehen nicht nur die Uhren anders. Da gibt es intelligente Lösungen um z.B. eine Hütte bauen zu können. Das ist nur eine Frage des Geldes. Nicht des Schmiergeldes. :D

Wir haben auch nur gut vierhundert Meter Abstand zur nächsten größeren Bebauung. Und der Einzige der uns den erlaubnisfreien Modellflug verbieten könnte, wäre einer unserer beiden Verpächter. Aber mit denen haben "wir" mehr oder weniger ein verwandschaftliches bzw. sehr freundliches Verhältnis.

Also wie gesagt Ferdinand, Paragraphenreiterei vergessen und machen. Nicht selber im Weg stehen. Wenn es überhaupt zu negativen Themen kommt, kann man die bei Bedarf klären.

Es geht hier unter Umständen alleine durch eine Nutzungsänderung des Grundstücks in die baurechtliche Ecke. Dazu ist es unerheblich ob Modelle über 5 kg betrieben werden. Das regelmäßige fliegen reicht aus um bei der Bauausicht von einer Nutzungsänderung auszugehen die genrhmigungspflichtig sein kann. Wird nicht bundeseinheitlich gehandhabt. Im schlimmstenfall droht eine Nutzungsuntrrsagung der Baubehörde wegen widerrechtlicher Nutzung. Insofern schadet es nicht diesbezüglich vorab zu klären wie dies bei der Bauaufsicht gesehen wird.
 

WalterH

Fördermitglied
... Wir haben aber alle Aufstiegsgenehmigungen vom Luftamt Südbayern ...

Personenbezogene Aufstiegsgenehmigungen (musste das erst weiter unten nochmals lesen, um das zu glauben) und "intelligente Lösungen" im Umgang mit Behörden?
Fließen bei Euch auch Milch und Honig?
Ich glaube ich wandere nach Bayern aus.
;)
Walter
 
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