Alexander Dobrindt Änderungen zum Thema Umbemahnte UAS und die frage dazu

hallo leute, ich hoffe das ich diesen beitrag nicht von einem der das thema schon gemacht habe zuvor oder nachkomme.

Thema wie immer ;) :

gefunden bei Heise.de
http://www.heise.de/newsticker/meld...rengere-Sicherheitsregeln-kommen-3339516.html

zur seite -> http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugp..._unbemannte_luftfahrtsysteme_Fortsetzung.html
und
http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/UAV-Aufstieg.html

Die PDF ist hier zu finden : https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/P...e-luftfahrtsysteme.pdf?__blob=publicationFile

ab seite 8 kommt der wichtige teil.

mir kommt leider der verdacht auf das der Dobrindt uns zwingen will denn modellflug an denn nagel zu hängen. das ein Umbenanntes Flugobjekt egal ob Multicopter(Drone) oder Modellflugzeug(Fläche) zur einer Registrierung bei denn behörden zu machen ist. also alles was über 10kg und 100m höhe fliegt Muss eingetragen sein.

Oder bin ich da auf dem falschen Weg???, bitte könnt ihr mich aufklären.

MFG daniel aus Köln
 

bendh

User
wer lesen kann...

Kurzinformation
über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen
Bei der Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme
(UAS) handelt es sich um unbemannte Fluggeräte, die
nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung
betrieben werden.


das steht schon auf Seite 1. Die Broschüre hat also für uns keinerlei Bedeutung.
 
ja stimmt, aber was ist wenn ich eine UAS zum Sport betreibe also denn Privaten Film- und Bilder- (machen) Sport

ist das immer noch UAS oder ist das unter Modellsport eingetragen? (fliegen auf sicht und nicht höher als 100m)

G
 

m.hulot

User
Hallo,
wie ist es mit onboard Aufnahmen von meinem Hangflügen?
Ich habe eine Keycam, klebe sie auf den Flügel und mache ein Hangflugvideo.
Ist das dann kein Modellflug im klassischen Sinn mehr, während der Mountainbiker mit der Actioncam den Berg herunterfährt oder der Fahrradfahrer durch die City fährt, das dann ins Internet stellt, dabei eigentlich die Persönlichkeitsrechte am Bild, der Passanten verletzt.
Ich glaube Fotoapparate sind bald nur noch für Landschaftsaufnahmen zu gebrauchen, Stichwort Panoramafreiheit, die in Frankreich zB. schon eingeschränkt ist.
Bloß nicht den Eifelturm fotografieren und bei Facebook posten, das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Wir treiben alles zur Unmöglichkeit auf die Spitze.
Ich darf meine Dachbox auf dem Auto montiert in der Tiefgarage abstellen, mache ich sie los und hänge sie 50 cm drüber auf, ist das ein Verstoß gegen die Brandschutzvorschriften.
Langsam platzt mir echt der Kragen hier.


Uwe
 
Langsam platzt mir echt der Kragen hier.
Uwe

Salut Monsieur Hulot,
ja, hier eskaliert vieles schlimmer als in einem Tati-Film.
Es ist schwer zu ertragen, wenn "Experten" eine Kennzeichnungspflicht für Modelle mit 250g als Sieg abfeiern.
Da soll man sich nicht verarscht vorkommen?
Je m'en vais,
H.
 

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
....
Bloß nicht den Eifelturm fotografieren und bei Facebook posten, das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht.


Wenn du so etwas schon postest, dann bitte richtig und keine Halbwahrheiten.!

1) Den Eifelturm darf man fotografieren, das Bild darf man auch online stellen.

2) Man darf keine Bilder vom beleuchteten Eifelturm einfach mal so online stellen.
Da die Firma welche die Beleuchtung übernimmt sich hierauf das Urheberrecht geben ließ, da dies "Kunst" ist.
Denn sie vertreibt Bilder des beleuchteten Eifelturms und bestreitet damit die anfallenden Kosten.
Wenn du nun ein Bild vom beleuchteten Eifelturm hast, mußt du dich an gewisse Regeln halten.

ideell man holt sich die Genehmigung der Betreiberfirma ...
https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/eiffelturm-fotos-bei-nacht/


diese Ansicht ist etwas umstritten:

von hier:
http://www.ksta.de/ratgeber/finanze...-vom-eiffelturm-teuer-werden-koennen-22390310

http://www.fr-online.de/recht/eiffe...er-fotos-von-bauwerken,21157310,29727056.html


Über die Verbreitung nächtlicher Eiffelturmbilder wacht hier die Betreibergesellschaft SETE. Solange jemand entsprechende Videos und Fotos ohne finanzielle Absichten verbreitet – wie etwa in einem privaten Blog oder in sozialen Netzwerken – fordert sie regelmäßig nur, sie mit dem Zusatz „copyright Tour Eiffel – illuminations Pierre Bideau“ zu versehen. – Quelle: http://www.ksta.de/22390310 ©2016



Gruß
Andreas
 
Das verlinkte PDF wurde paralell zur Veröffentlichung der Regeln für gewerblichen Dohneneinsatz veröffentlicht und ist für unser Hobby nicht massgeblich.

Vermutlich mangels Nachrichtenlage schwirren gerade mal wieder alle ollen Kamellen rum: erst in der allgemeinen Presse, dann postwendend auch hier...:rolleyes:
 
ich wollte keine Eskalation und keine ärger provozieren. es war nur eine frage zu dem echt sch**** thema. grund ist nur das ich mir gerne die neue Dji Mavic Pro zulegen wollte aber mit denn neuen Problemen
die wohl offen sichtlich kommen steht mein kauf wohl in weiter ferne . wenn man schon in köln Probleme hat zu fliegen weil komplett drum herum alles Naturschutzgebiete gibt wo man eigendlich ein paar gute landschafts aufnahmen machen könnte.

und für eine Normale "Aufstiegsgenemigung" muss man bei der Luftaufsicht schon seine 250€ blechen. das ist für Privat leute wie mich schon sehr eng mit dem ganzen "bürokratiemismus" .

von der Versicherung nicht zu sprächen :/


G All
 
ehm, ich meinte das ich die versicherung schon habe oder mir zulegen werde wenn ich wild fliegen werde/würde.


bin mom ja in einem Verein "siehe Sinatur"
(wenn nicht angezeigt)

LSC-Bayer Leverkusen

versichert über DAEC

ist leider nicht für Wildflieger
 
Was ist an einem Aufkleber mit der Anschrift des Piloten so schrecklich?
Das es wieder einen Schritt in Richtung der totalen Kontrolle und des vollkommen gläseren Menschen geht. Aber viel schrecklicher als die geplante Kennzeichnungspflicht ist doch die Tatsache, das die Mehrheit der Modellflieger das bereit ist einfach hinzunehmen, oder sogar noch begrüßt.

Aber so läuft das ja immer. Es werden künstlich irgend welche Bedrohungszenarien aufgebaut. Damit wird den Leuten Angst gemacht. Ich nenne hier mal nur das Thema Flüchtlinge, oder Terror, oder Vogelgrippe, Schweinegrippe ec. Und damit bringt man dann die Leute dazu, immer mehr Einschränkungen ihrer Persönlichkeitsrechte völlig freiwillig zuzustimmen.
 

wno158

User
neue Dji Mavic Pro
Daniel,
ich will Dir ja nicht zu nahe treten. Aber da redest Du über eine Investion von €1200. Dann sollte doch eine zusätzliche Versicherung für €50 im Jahr auch noch drin sein. Habe ich als Zweitversicherung auch - weil "mein" Verein ebenfalls beim DAeC ist. Bei uns wäre Fliegen mit Kamera (egal ob Kopter oder an Heli bzw. Fläche) _nicht_ versichert. Und das hängt meines Wissens an der DAeC-Versicherung; ist also keine Vereins- oder Platz-interne Regelung.
 

BZFrank

User
so wie ich das weiß muss der Aufkleber mit anschrift feuerfest sein, *hust* :)

Soweit mir bekannt sind die Details einer kommende Kennzeichnungspflicht <5kg noch nicht definiert. Ab 5kg besteht eine Pflicht der feuerfesten Kennzeichnung. (Über Sinn&Unsinn derselben und deutschem Gründlichkeitswahn sei mal dahingestellt)
 

BZFrank

User
Und damit bringt man dann die Leute dazu, immer mehr Einschränkungen ihrer Persönlichkeitsrechte völlig freiwillig zuzustimmen.

In wieweit ist eine Pflicht-Kennzeichnung (die ja eh nur im Falle es Unfalls oder Absturzes von dritten gelesen werden wird, es findet keine Registrierung statt) eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte? Verstehe ich nicht.
 
In wieweit ist eine Pflicht-Kennzeichnung (die ja eh nur im Falle es Unfalls oder Absturzes von dritten gelesen werden wird, es findet keine Registrierung statt) eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte? Verstehe ich nicht.
Das sagt doch schon der Name. Ich werde wieder mal zu etwas verpflichtet. Und wer sagt dir denn, wozu das im Zweifel alles verwendet wird. Und warum nur ich als Modellflieger? Warum nicht auch die Modellautofahrer, oder die Modellbootfahrer, oder die Briefmarkensammler, oder, oder? Bin ich Bürger zweiter Klasse? Mich stößt sowas jedenfalls sauer auf.
 
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