Drohnenführerschein

glipski

User
Ja und? Hast Du das nicht gewußt?
 

jreise

User
Bitte einfach nochmal das Video anschauen und genau zuhören. Die meinen mit dem "Drohnenführerschein" den allseits bekannten ab 2kg erforderlichen Kenntnisnachweis und nicht etwa einen generell erforderlichen Führerschein für alle Kopter. Ist im Video etwas unglücklich formuliert.

Gruß Jörg
 
JA, DAS interessiert mich auch.
Eigentlich.
Is ja wohl neu, muss mich ja interessieren.
Obwohl: ich flieg ja keine Drohnen.
Ich mach einfach weiter wie bisher, mehr so konventionellen Flugmodelbau und ferngesteuerten Modellunfug, also vordringlich Nurgeflügel...

Ein Kumpel ist Imker, der erzählt auch immer was von Drohnen, dass verstehe ich auch nicht so richtig.
Limitiert einsetzbar und so...
Ich weiß manchmal nicht so genau, wen oder was der jetzt meint.
Der sacht zu mir auch immer was von ich sei einfach strukturiert, mehr als eine Sache zur Zeit ginge da nich,...
Wieso habe ich gerade "Die Ritter der Kokos...."...

Genau zuhören. Wozu denn? Interessante Begründung eines "Flugleh(ee)rers".
Bei dem, was von den Magyaren kommt, habe ich in der letzten Zeit immer Probleme. Und dieses Grinsen dabei...
Wie ging das noch mit der Richtigstellung von Falschmeldungen...
Ach nee, ich bin ja kein (direkt) betroffener...
 

Joseft

User gesperrt
Was ist denn nun richtig?

Im Gesetz steht ganz was anderes, ab 250gr Plakette, Kopter nicht höher als 100m und ab 2kg Abfluggewicht wird der Kenntnisnachweis erforderlich.

Und gewerbliche Flieger müssen eine Art Ausbildung nachweisen.

So hab ich es verstanden, oder?

Josef
 

Maistaucher

Vereinsmitglied, Offizieller 1. Avatarbeauftragter
Was ist denn nun richtig?

Im Gesetz steht ganz was anderes, ab 250gr Plakette, Kopter nicht höher als 100m und ab 2kg Abfluggewicht wird der Kenntnisnachweis erforderlich.

Und gewerbliche Flieger müssen eine Art Ausbildung nachweisen.

So hab ich es verstanden, oder?

Josef

Moin Josef,

fangen wir noch mal ganz langsam von Vorne an.

Was steht im Gesetz, das kein Gesetz sondern eine Verordnung ist, denn drin?

Kennzeichnungspflicht seit gestern für alles, was > 250gr Abflugmasse hat.
(Flughöhe unter 30m und < 250gr wird nach meinem Gedächtnis als Spielzeug abgetan.)
Versicherungspflicht für alles, was in die Verordnung fällt.
Wird von den Drohnenheinis im Selfie-Wahn und Followme-Modus gerne ignoriert, das Verbot von letzterem genauso.
Flughöhe max. 100m und Abflugmasse bis 2kg, wenn der Steuerer keinen Kenntnisnachweis vorzeigen kann.
Copter immer max. 100m, sonst Ausnahmengenehmigung notwendig, z. B. eine AE.
Abflugmasse von 2kg bis <= 5kg benötigt ebenfalls Kenntnisnachweis.
Nur auf Plätzen mit AE und einer Aufsichtsperson Flugbetrieb wie vorher.
Wenn die Aufsichtsperson=Flugleiter eingesetzt ist, ändert sich für die Steuerer gar nichts.
Die Plätze, wo das erst ab einer bestimmten Anzahl von Steuerern festgeschrieben wurde, müssen sich halt was überlegen.
Auf Plätzen mit AE (und Flugleiter >14 Jahre) dann auch >100m bis zur festgelegten Höhe gemäß AE und Steuerer auch <14 Jahre alt.

Und gewerbliche Flieger sind ein anderes Thema, mit anderen Anforderungen, die würde ich als Modellflieger gar nicht oder nur dann betrachten,
wenn ich mich für die gewerbliche Nutzung interessiere.
Dafür gibt es dann eigene Foren zur Nachfrage, auch Thema FPV, hier gibt es nur entsprechend bissige Kommentare. :D ;)

Nur mein Versuch der Zusammenfassung und keine Gebrauchsanleitung. Informieren und absichern muss sich jeder selbst.
 

Maistaucher

Vereinsmitglied, Offizieller 1. Avatarbeauftragter
@Josef:

Falls dir der Lesestoff ausgehen sollte, dann ist das die Liste alleine derjenigen RCN-Threads, die den Kenntnisnachweis im Titel haben:

KNW.jpg


Insofern die oben gestellte Frage nach Lese-Allergie. ;)
 
Moin Maisi,

7 schon geschlossene und mindestens 2 weitere Kandidaten dafür.
Muss wohl ein Reizthema sein.
Ich geh zur Entschleunigung mal bauen...
 

Joseft

User gesperrt
Moin Josef,

fangen wir noch mal ganz langsam von Vorne an.

Was steht im Gesetz, das kein Gesetz sondern eine Verordnung ist, denn drin?

...

Nur mein Versuch der Zusammenfassung und keine Gebrauchsanleitung. Informieren und absichern muss sich jeder selbst.

Danke an dich. Jetzt hab ich es verstanden.

Warum wird hier von manchen so ein Durcheinander betrieben, anstatt zu versuchen, einem "Nichtwissenden" einfach mal zu zu helfen?

Josef
 

grmpf

User
Könnte daran liegen, dass das Thema hier schon seit einiger Zeit rauf und runter durchgenudelt wird, incl Petition um schlimmere Auswirkungen bei der Regelung zu vermeiden. Wer also mit offenen Augen sich in den Foren bewegt hat muss das Thema eigentlich schon lange bemerkt haben.
Wer da immer noch für sich in Anspruch nimmt "Nichtwissender" zu sein, der ist entweder (poitiver Fall) erst seit sehr kurzem in dem Hobby aktiv oder (negativ) steht im Verdacht genau zu der Personengruppe zu gehören, wegen der man die ganze Sch*** jetzt am Hacken hat. :mad: Nämlich denen, die bisher in völliger Ignoranz von bestehenden Regeln rumgeflogen sind und Ärger verursacht haben.
 
Die 2kg Grenze für den Kenntnisnachweis finde ich ohnehin zu hoch gesetzt, sollte ab 200 /250gr sein, der meiste Unfug wird mit den kleineren/leichteren Drohnen und "Modellflugzeugen" betrieben
 

Maistaucher

Vereinsmitglied, Offizieller 1. Avatarbeauftragter
...2kg Grenze für den Kenntnisnachweis ... sollte ab 200 /250gr sein...
Ich habe ihn auf normalem 80gr Papier ausgedruckt.
Sonst benötigt man womöglich noch einen weiteren Kenntnisnachweis für den Druckerbetrieb. :rolleyes:
 
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