Was ist denn nun richtig?
Im Gesetz steht ganz was anderes, ab 250gr Plakette, Kopter nicht höher als 100m und ab 2kg Abfluggewicht wird der Kenntnisnachweis erforderlich.
Und gewerbliche Flieger müssen eine Art Ausbildung nachweisen.
So hab ich es verstanden, oder?
Josef
Moin Josef,
fangen wir noch mal ganz langsam von Vorne an.
Was steht im Gesetz, das kein Gesetz sondern eine Verordnung ist, denn drin?
Kennzeichnungspflicht seit gestern für alles, was > 250gr Abflugmasse hat.
(Flughöhe unter 30m und < 250gr wird nach meinem Gedächtnis als Spielzeug abgetan.)
Versicherungspflicht für alles, was in die Verordnung fällt.
Wird von den Drohnenheinis im Selfie-Wahn und Followme-Modus gerne ignoriert, das Verbot von letzterem genauso.
Flughöhe max. 100m und Abflugmasse bis 2kg, wenn der Steuerer keinen Kenntnisnachweis vorzeigen kann.
Copter immer max. 100m, sonst Ausnahmengenehmigung notwendig, z. B. eine AE.
Abflugmasse von 2kg bis <= 5kg benötigt ebenfalls Kenntnisnachweis.
Nur auf Plätzen mit AE und einer Aufsichtsperson Flugbetrieb wie vorher.
Wenn die Aufsichtsperson=Flugleiter eingesetzt ist, ändert sich für die Steuerer gar nichts.
Die Plätze, wo das erst ab einer bestimmten Anzahl von Steuerern festgeschrieben wurde, müssen sich halt was überlegen.
Auf Plätzen mit AE (und Flugleiter >14 Jahre) dann auch >100m bis zur festgelegten Höhe gemäß AE und Steuerer auch <14 Jahre alt.
Und gewerbliche Flieger sind ein anderes Thema, mit anderen Anforderungen, die würde ich als Modellflieger gar nicht oder nur dann betrachten,
wenn ich mich für die gewerbliche Nutzung interessiere.
Dafür gibt es dann eigene Foren zur Nachfrage, auch Thema FPV, hier gibt es nur entsprechend bissige Kommentare.
Nur mein Versuch der Zusammenfassung und keine Gebrauchsanleitung. Informieren und absichern muss sich jeder selbst.