Darius
Vereinsmitglied
Hallo zusammen,
ich hätte gern mal eine Frage
1) Meines Wissens darf man doch als Segelpilot (mit Genehmigung des Grundstückeigentümers) auf jeder geeigneten Wiese fliegen. Klar muss man dabei auf die üblichen Regeln achten. Also z.B. nicht über Passanten oder über Häuser fliegen etc.. Allerdings dürfte das Fliegen über Wiesen und Wälder auch in größerer Entfernung unproblematisch sein, oder? (Ähnlich dem Hangfliegen)
2) Wenn ich nun auf unserem Platz fliege ist das ja doppelt gegeben. Bedeutet das Gelände hat eine Aufstiegsgenehmigung mit entsprechenden Vorgaben. Leider hat der Flugsektor recht enge Grenzen!
Zizat aus der Aufstiegsgenehmigung:
Leider gehen über dem Wald Richtung Westen (Entfernung ca. 800m) oft Hammerbärte ab .
Ich frage mich jetzt, ob die Auftiegsgenehmigung hier auch für Segler greift! WEIL, wenn ich wohl 50m neben dem Platz starte und NICHT zum Flugplatz gehöre, dürfte ich das doch... oder sehe ich hier etwas falsch??
ich hätte gern mal eine Frage
1) Meines Wissens darf man doch als Segelpilot (mit Genehmigung des Grundstückeigentümers) auf jeder geeigneten Wiese fliegen. Klar muss man dabei auf die üblichen Regeln achten. Also z.B. nicht über Passanten oder über Häuser fliegen etc.. Allerdings dürfte das Fliegen über Wiesen und Wälder auch in größerer Entfernung unproblematisch sein, oder? (Ähnlich dem Hangfliegen)
2) Wenn ich nun auf unserem Platz fliege ist das ja doppelt gegeben. Bedeutet das Gelände hat eine Aufstiegsgenehmigung mit entsprechenden Vorgaben. Leider hat der Flugsektor recht enge Grenzen!
Zizat aus der Aufstiegsgenehmigung:
20. Alle Flugmodelle dürfen, ausgehend von der Mitte der Start und Landebahn,
---- nach Osten bis zu einer Entfernung von 200m,
---- nach Süden bis zu einer Entfernung von 250m und
---- nach Westen bis zum Biotop Nr. 96 betrieben werden.
Nordwestliche Grenze des Flugsektors ist die Start- und Landebahn. Der vom Luftamt zugelassene Flugsektor ist einzuhalten und gilt für alle Flugmodelle. Die gedachte in östliche und westliche Richtung verlängerte Linie des Schutznetzes stellt die nördliche Grenze des Flugsektors dar und darf nicht überflogen werden.
Leider gehen über dem Wald Richtung Westen (Entfernung ca. 800m) oft Hammerbärte ab .
Ich frage mich jetzt, ob die Auftiegsgenehmigung hier auch für Segler greift! WEIL, wenn ich wohl 50m neben dem Platz starte und NICHT zum Flugplatz gehöre, dürfte ich das doch... oder sehe ich hier etwas falsch??