Schadensregulierung???

Folgende Situation:

Habe einem Fliegerkollegen den Segler zerschossen und den Schaden meiner Versicherung gemeldet.
Reguliert wurden nur 75% der angegebenen Schadenssumme mit dem Hinweis:

Angerechnet oder verrechnet wurde die Betriebsgefahr des eigenen Modells
mit 25% der Schadenssumme. Man bezieht sich hierbei auf den § 33ff LuftVG

"Danach muß sich auch der Halter des Modells, der den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat, die Betriebsgefahr seines Modells Anspruch mindernd anrechnen lassen. Der Haftgrund liegt bereits in der Inbetriebnahme eines Modells, das grundsätzlich geeignet ist, Schaden zuzufügen."

Kennt ihr ähnliche Fälle ?

Mein Auto ist auch grundsätzlich geeignet, Schaden zuzufügen.
Wird da, im Falle eines Unfalles, die Betriebsgefahr auch mit 25% der eigentlichen Schadenssumme verrechnet??

Gruß
 
Leider ja,


ich bin ein Betroffener dieser Regelung:

Mir ist eine Dame hinten in mein Fahrzeug geknallt, ich hätte den Unfall nicht verhindern können. Schaden heftig (> 11.000 €). Jetzt hat mir die gegnerische Versicherung einen netten Brief geschrieben, in dem sie mir mitteilt, dass sie nur 75% bezahlen werden, da von meinem Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgehe, die mit 25% beziffert wird.

Damit bleibe ich auf 25% des Schadens selbst sitzen, Gottseidank ist mein Fahrzeug vollkasko versichert, aber trotzdem kostet mich der Spaß ne Menge Geld (höhere Prämien, Selbstbeteiligung, anteilige Kosten am Mietwagen, usw.).

Ich war sogar beim Anwalt mit der Sache, aber wenn sich die Versicherung darauf beruft, dann kannst du nichts machen (manche Versicherungen sind etwas kulanter, andere nicht).


Gruß

Schorschie
 
Ist nicht euer Ernst, oder ??

Ist nicht euer Ernst, oder ??

Hallo,

das kann ja wohl nicht wahr sein, oder doch ? :mad:
Ich hab den Eindruck, dass da mal ein Termin mit meinem Versicherungsvertreter fällig ist !
Wird aber eher nicht zu einer Vertragsänderung kommen ...
Sieht eher nach Kündigung einiger Policen aus.

LV, sie sind gestorben ??? Ja wussten sie das nicht vor Vertragsabschluß ?
Das Leben an sich ist gefährlich und könnte mit dem Tod enden und grundsätzlich sind sie eine Gefahrenquelle, da sie bei uns versichert sind ...

Und was ist, wenn ich die 25% nicht aufbringen kann (Unfall mit Personenschaden, von jeder lebenden Person geht ja ein Risiko aus)

Ah, ist ja egal, der ist ja zu 25 % eh seber schuld, da er ja überhaupt da ist und grundsätzlich, rein grundsätzlich schon allein durch sein Dasein ein Sicherheitsrisiko und damit eine Mitschuld hat, darstellt !

Merkwürdige Praktiken ..., bisher hab ich alles ersetz bekommen bzw. der Geschädigte hat zu 100 % seinen Schaden ersetzt bekommen.

Ist aber alles schon lange her und es waren eindeutige Fälle, die Zeiten ändern sich ...

Entschuldigt bitte den Satzbau usw. , sowas regt mich auf, musste das schreiben ...

Grüsse
Thomas
 
Ist denn jemandem bekannt, seit wann es diese 25%-Regelung gibt?
Das ist doch Abzocke hoch drei!!! Da werde ich dann meine Prämie auch
nur zu 75% zahlen, da die Versicherungsgesellschaft durch ihr Angebot
ja bereits eine weitere, potentielle Betriebsgefahr geschaffen hat! :(

groll groll
 
Thomas,

zum einen hängt das immer auch von der jeweiligen Schadens-Situation ab, zum anderen natürlich auch von der betroffenen Versicherung. Als ich z.B. hörte, wo meine Unfallgegnerin versichert ist, war sofort klar, dass es Probleme geben würde. Diese Versicherung ist dafür bekannt, dass sie es in solchen Fällen auch auf Gerichtsprozesse ankommen lässt. Bei einer anderen Versicherung wäre mein Fall vermutlich auch besser gelaufen...

Das ist ja das Problem: wie gut eine Versicherung ist, merkt man immer erst im Schadensfall...

Gruß

Schorschie
 

PW

User gesperrt
Versicherung

Versicherung

Hallo,

als Anwalt muss ich sagen, dass es entsprechende Rechtsprechung dazu gibt.

Es gilt im Strassen- als auch Luftverkehrsrecht die verschuldensunabhängige Haftung (Stichwort: Betriebsgefahr), so dass es durchaus rechtens ist, selbst wenn man keine Schuld hat, ein Mitverschulden angerechnet zu bekommen.

§ 33 LuftsverkehrsR wurde bereits genannt; um Straßenverkehrsrecht gibt es eine adäquate Regelung.

Beispiel aus der Praxis:

Mein Mandant steht bei Rot vor einer Ampel; plötzlich fährt ihm hinten einer auf sein Fahrzeug. Die Versicherung regulierte nur eine Teilsumme (80%) mit Hinweis auf die Regelung im Straßenverkehrsgesetz (wie in § 33 LuftVG).

Es wurde dagegen in zwei Instanzen seitens meines Mandanten geklagt; Urteil der Gerichte: die Versicherung handelte rechtens, Mithaftung wegen "Betriebsgefahr des Fahrzeuges" ,obwohl mein Mandant kein Verschulden trifft.

Rein rechtlich ist das nicht zu beantstanden !

Ob eine Versicherung davon Gebrauch macht oder nicht, hängt gar nicht mal so sehr von der Versicherung ab, sondern oft vom Sachbearbeiter.

Auf jeden Fall gibt es rechtlich nichts zu beanstanden im Bereich Luftverkehrsrecht/Luftverkehrsrecht.

Da kann ich ruhig die Versicherung wechseln wie ich will; die Regelungen im Straßenverkehrsrecht und Luftverkehrsrecht bestehen für alle Versicherungen.

Man kann die Sache nun verstehen oder nicht, sich darüber aufregen oder nicht; es ist eben so gesetzlich geregelt.

Gruss

Peter Wessels
 

BZFrank

User
Heisst das jetzt falls ich mit einem Modell (unverschudet/nicht fahrlässig) einen Unfall verursache das ich dann bis 25% aus der eigenen Tasche berappen darf?? Das kanns ja wohl nicht sein - zumindest müsste einen die Versicherungspolice darauf hinweisen das man eben nicht vollständig versichert ist?

Oder gilt das für die geschädigte Seite - sprich sie bekommt nicht die vollständige Schadensumme ersetzt ("weil Fliegen/Autofahren/Leben/Aufstehen Am Morgen ja an sich eine Betriebsgefahr darstellt?")?

Grüße

Frank
 

PW

User gesperrt
Versicherung

Versicherung

Doch Frank !

Das ist eben der Grundsatz der Betriebsgefahr und der im Luftverkehrsrecht geltenden sog. " verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung" !

Wie der Name schon sagte:

Haftung unabhängig vom Verschulden ! Also ich hafte auch mit, obwohl mich kein (!!!) Verschulden trifft.

Das braucht auch nicht in irgendeiner Versicherungspolice stehen; das steht ausdrücklich in § 33 ff LuftVG sowie auch im StVG (für Dein Auto).

Weitere Diskussionen erübrigen, weil es eben so in den entsprechenden Gesetzen steht und es Versicherungen gibt, dei hiervon Gebrauch machen (oder eben auch nicht).

Gruss

Peter Wessels
 
Das ist doch nichts Neues:
Es ist schon über 35 Jahre her, da fahre ich mit meinem Motorrad um eine Kurve, und auf meiner Fahrspur kommt mir ein Auto entgegen, das im Überholverbot überholt. Für mich keine Chance. Seitdem ist mein linker Arm kaputt, zudem (Fantom)-Schmerzen ohne Ende.
Unfallgegner war ein Beamter auf der Heimfahrt nach Feierabend mit seiner entsprechenden Versicherung.
Ich bekam 30% Teilschuld "Sieh hatten ja Licht an, Sie sind ja ein Raser" und §1 Straßenverkehrsordnung, wodurch eine entsprechende Rente futsch war, ich mich mit 25000 Mark Schmerzensgeld zufrieden geben musste - fünf Wochen vor meiner Gesellenprüfung als Maschinenschlosser...
 

BZFrank

User
> Weitere Diskussionen erübrigen, weil es eben so in den entsprechenden Gesetzen steht

Wieder ein Beispiel was passiert wenn die gesetzesmachenden Politiker gleichzeitig im Aufsichtsrat von Versicherungen sitzen....

Wie erfährt man nun welche Versicherung welche Regelung anwedet?

Grüße

Frank
 
PW schrieb:
Hallo,

Man kann die Sache nun verstehen oder nicht, sich darüber aufregen oder nicht; es ist eben so gesetzlich geregelt.

Gruss

Peter Wessels

Danke für die Aufklärenden Worte, gewusst habe ich es, nur konnte ich es nicht im "Juristenchinesich" erklären, wobei du dir echt Mühe gemacht hast....

Mit Verlaub gesagt, wenn die Gesetzte so sind, sind sie eben Scheiße. Sorry, wenn ich das so sage, es kommt wenigstens von Herzen.

M.Meinung nach ist das ein Freibrief der Versicherungen um mal eben 1/4 der Forderungen an den Geschädigten abzuwälzen um die eigene Bilanz zu polieren und das "ersparte" in Vollmundige Werbeversprechen zu stecken.....
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo Engelbert,

nahezu genau das gleiche ist einem Freund von mir passiert. Auf der Heimfahrt von der Uni ist ein 75-jähriger Autofahrer aus einem Waldweg auf eine Umgehungsstraße eingebogen und hat meinen Freund, der auch mit Licht unterwegs war, aufgegabelt. Die Straße ist dort auf mehrere 100m bolzgerade. Er fuhr auf der rechten Spur und hatte keien Chance zu Ausweichen.

Dabei wurde sein rechter Ellenbogen und Schulter so zertrümmert, dass der nur noch versteift werden konnte.

Zeugen gab es keine. Nur eine 83-jährige Frau mit einem 34-PS Käfer, die aussagt, er wäre an der letzten Ampel wie ein Irrer losgefahren. Vermutlich taten das in ihren Augen alle Mopedfahrer. Das war für den Richter genug festzustellen, er wäre ja sicher zu schnell gefahren.

Er fuhr übrigens ein "typisches Rasermotorrad", eine Yamaha XS 500 (für alle Nichtmopedfahrer: ein 500ccm Einzylinder mit 27 PS; damals musste man sich mit dem Motorrad immer blöd anmachen lassen, da es an der Ampel zwar fast alle stehen lies, auf der Geraden aber als Gegner für aufgemotzte Kleinkrafträder taugte).

Wenn Du siehst was so ein Unfall aus einem begeisterten Hockeyspieler macht und was er als Entschädigung dafür bekommen hat verstehst Du diese Regelung auf keinen Fall.

Es gibt sicher Situationen, da kann man diese Regelung sogar verstehen (passieren einer Kolonne mit hoher Differenzgeschwindigkeit, wenn sehr viele an einem kleinen Hang fliegen und ein Zusammenstoß passiert...). Aber es pauschal überall anzuwenden hat mit Gerechtigkeit nichts tun, nur gehen eben Gerechtigkeit und Gesetz nicht immer Hand in Hand.

Sehr schlimm sind auch die Fälle, in denen Versicherungen die Opfer versuchen durch Gerichtsverfahren mürbe zu machen und damit spekulieren, dass ihnen finanziell der Atem ausgeht.

Ich musste mal als Student gegen eine Versicherung klagen. Auf meine Schreiben, dass sie mir unberechtigt bestimmten Schadensersatz nicht gewähren würden, kam als Antwort recht klar formuliert, wenn es mir nicht passt, soll ich klagen. Die wußten, dass ich Student war. Erst als Klage eingereicht war regulierten sie auf einmal "kulanterweise". War übrigens eine große und eher teure Versicherung, also nicht nur die Billigversicherung versuchen "kosten" zu sparen.

Wie hat mal eine Versicherung formuliert:
Die Aufgabe einer Versicherung ist es nicht, den Schaden anderer zu ersetzen, sondern Schaden von der Gemeinschaft ihrer Versicherten fernzuhalten.

Und so verhalten sie sich eben.

Hans
 

mach3

User
In der aktuellen "Motorradwelt" (Beilage zur ADAC Motorwelt) steht ein Urteil, wonach ein geschädigter Motorradfahrer, der von einem Fahrradfahrer schuldhaft zu Fall gebracht wurde, völlig leer ausging. Als Begründung wurde auch hier die Betriebsgefahr angeführt, die beim Motorrad höher sei als beim Fahrrad. Ausserdem nehme jeder, der Motorrad fährt, ein entsprechendes Schadens- und Verletzungsrisiko billigend in Kauf, so ungefähr der Wortlaut.
Das ist ja der Oberhammer !! :( Wenn solche Urteile Schule machen, hat man als Mopedfahrer keine Chance mehr, überhaupt irgendeine Entschädigung zu bekommen.

Gruß
Rolf
 

flo

User
Jo,
hauptsache die Versicherungen zahlen nix. Deshalb brauchen wir sie ja.
Ich selbst hab 7 Jahre für meine Entschädigung durch alle Instanzen müssen. Für ne im Endeffekt lächerliche Summe.
"traumatischen Bandscheibenvorfall gibt es nicht" - hää
Und die darüber und drunter liegenenden,gebrochenen Wirbel, 23 ander Brüche Lungenquetschung hatte ich auch alles schon vorher?
Selbst meinen Helm wollten sie nicht bezahlen, der wäre doch nicht kaputt.
Daß ich mir beim einschlag in die A-Säule die Nase gebrochen hab is wohl kein Zeichen daß der helm seine 1-mal Aufgabe erfüllt hat?
Halbes Jahr gelegen , Schmerzen für immer aber Haupsache die Versicherung macht nen Guten Schnitt.
An den nächsten Baum... alle!

flo
 

Chris.

User
Hallo,

Schließ mal Berufsunfähigkeit ab,die ist schön teuer und bringt nichts.Die weisen einem auch wenn man schon fast Lebensunfähig ist noch den letzten Atemzug nach :o Es sollte lieber eine Versicherung geben die einen davor versichert nie eine Versicherung in anspruch nehmen zu müssen :)




Grüße Chris
 
Danke Leute für Eure zahlreichen Beiträge, da hat sich so mancher den Frust von der Seele geredet.

Aber hier geht es um ein Modellflugzeug, welches ich einem wirklichen Freund vom Himmel holte, und dem darf ich nun 100 € aus eigener Tasche zahlen, und das ist nach meinem Rechtsempfinden nicht in Ordnung.

Laßt uns diesen Thread beenden - wir wollen uns wieder unserem Hobby widmen.

Gruß
 

Steffen

User
Hm, einerseits musst nach dieser Rechtslage ja nicht Du die 25% tragen sondern der andere, zum anderen frage ich mich, welcher wirkliche Freund das Geld annimmt.

Aber je nach Art des Vorganges mag das ja ok sein...
 

bie

Vereinsmitglied
Rolf,

mach3 schrieb:
In der aktuellen "Motorradwelt" (Beilage zur ADAC Motorwelt) steht ein Urteil, wonach ein geschädigter Motorradfahrer, der von einem Fahrradfahrer schuldhaft zu Fall gebracht wurde, völlig leer ausging. Als Begründung wurde auch hier die Betriebsgefahr angeführt, die beim Motorrad höher sei als beim Fahrrad. Ausserdem nehme jeder, der Motorrad fährt, ein entsprechendes Schadens- und Verletzungsrisiko billigend in Kauf, so ungefähr der Wortlaut.
Das ist ja der Oberhammer !! :( Wenn solche Urteile Schule machen, hat man als Mopedfahrer keine Chance mehr, überhaupt irgendeine Entschädigung zu bekommen.

Gruß
Rolf

mutmaßlich ist das der gleiche Fall, über den in "MOTORRAD" auch berichtet wurde. In der aktuellen Ausgabe der "MOTORRAD" steht, dass das unhaltbare Urteil vom Oberlandesgericht kassiert worden ist und so keinen Bestand hat.
 

mach3

User
bie schrieb:
Rolf,
mutmaßlich ist das der gleiche Fall, über den in "MOTORRAD" auch berichtet wurde. In der aktuellen Ausgabe der "MOTORRAD" steht, dass das unhaltbare Urteil vom Oberlandesgericht kassiert worden ist und so keinen Bestand hat.

Hallo Andy,

das ist ja beruhigend.
Manchmal frage ich mich, was die Verkehrsrichter so einwerfen. Das Zeugs scheint sich auf alle Fälle schlecht dosieren zu lassen :)

Gruß
Rolf
 
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