Folgende Situation:
Habe einem Fliegerkollegen den Segler zerschossen und den Schaden meiner Versicherung gemeldet.
Reguliert wurden nur 75% der angegebenen Schadenssumme mit dem Hinweis:
Angerechnet oder verrechnet wurde die Betriebsgefahr des eigenen Modells
mit 25% der Schadenssumme. Man bezieht sich hierbei auf den § 33ff LuftVG
"Danach muß sich auch der Halter des Modells, der den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat, die Betriebsgefahr seines Modells Anspruch mindernd anrechnen lassen. Der Haftgrund liegt bereits in der Inbetriebnahme eines Modells, das grundsätzlich geeignet ist, Schaden zuzufügen."
Kennt ihr ähnliche Fälle ?
Mein Auto ist auch grundsätzlich geeignet, Schaden zuzufügen.
Wird da, im Falle eines Unfalles, die Betriebsgefahr auch mit 25% der eigentlichen Schadenssumme verrechnet??
Gruß
Habe einem Fliegerkollegen den Segler zerschossen und den Schaden meiner Versicherung gemeldet.
Reguliert wurden nur 75% der angegebenen Schadenssumme mit dem Hinweis:
Angerechnet oder verrechnet wurde die Betriebsgefahr des eigenen Modells
mit 25% der Schadenssumme. Man bezieht sich hierbei auf den § 33ff LuftVG
"Danach muß sich auch der Halter des Modells, der den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat, die Betriebsgefahr seines Modells Anspruch mindernd anrechnen lassen. Der Haftgrund liegt bereits in der Inbetriebnahme eines Modells, das grundsätzlich geeignet ist, Schaden zuzufügen."
Kennt ihr ähnliche Fälle ?
Mein Auto ist auch grundsätzlich geeignet, Schaden zuzufügen.
Wird da, im Falle eines Unfalles, die Betriebsgefahr auch mit 25% der eigentlichen Schadenssumme verrechnet??
Gruß