Plörösenmieze
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Hallo Hobbykollegen,
mit großem Interesse habe ich einen Nachbarfred zum Thema „Jäger & Flieger“ gelesen. Dabei fand ich die Beiträge zum Unterthema Jedermann-Betretungsrecht an freier Landschaft sehr aufhellend.
Ich darf mal zusammenfassen:
Jedermann darf freie Landschaft grundsätzlich betreten und für Modellflug nutzen.
Der Grundsatz wird nur durchbrochen, wenn landwirtschaftliche Nutzflächen während der Nutzzeit betroffen sind.
Jetzt ist ja jedem Zeitgenossen außer dem König von Mallorca klar, dass man ein Weizenfeld nicht betritt, wenn der Weizen blüht. Und nach der Ernte ist das Feld ein Stoppelacker der auch nicht zum Verweilen einlädt.
Wir Modellflieger bevorzugen das „Grünland“. Da kann man schön starten und landen.
Die Nutzzeit bei Grünland ist die Zeit des „Aufwuchses und der Beweidung“.
Da ich Biologie nach dem Kindergarten abgewählt habe (damals ging das noch), hier meine drei Fragen:
- Was ist „Grünland“ iSd § 51 Abs. 1 S. 3 NatSchG ?
- Was ist die „Zeit des Aufwuchses“ iSd § 51 Abs. 1 S. 3 NatSchG ? (Meine Recherche ergab: 1.4. bis 15.10.)
- Kann ein Eigentümer oder Pächter per Gestattungsvertrag Modellfliegern wirksam Zutritt zu Grünland während der Nutzzeit gewähren ?
(die letzte Frage scheint zunächst trivial – es gibt schließlich Vertragsfreiheit; jedoch sind ja die Eigentümer- und Pächterrechte durch die Naturschutzgesetze eingeschränkt)
Gruß plörösenmieze
mit großem Interesse habe ich einen Nachbarfred zum Thema „Jäger & Flieger“ gelesen. Dabei fand ich die Beiträge zum Unterthema Jedermann-Betretungsrecht an freier Landschaft sehr aufhellend.
Ich darf mal zusammenfassen:
Jedermann darf freie Landschaft grundsätzlich betreten und für Modellflug nutzen.
Der Grundsatz wird nur durchbrochen, wenn landwirtschaftliche Nutzflächen während der Nutzzeit betroffen sind.
Jetzt ist ja jedem Zeitgenossen außer dem König von Mallorca klar, dass man ein Weizenfeld nicht betritt, wenn der Weizen blüht. Und nach der Ernte ist das Feld ein Stoppelacker der auch nicht zum Verweilen einlädt.
Wir Modellflieger bevorzugen das „Grünland“. Da kann man schön starten und landen.
Die Nutzzeit bei Grünland ist die Zeit des „Aufwuchses und der Beweidung“.
Da ich Biologie nach dem Kindergarten abgewählt habe (damals ging das noch), hier meine drei Fragen:
- Was ist „Grünland“ iSd § 51 Abs. 1 S. 3 NatSchG ?
- Was ist die „Zeit des Aufwuchses“ iSd § 51 Abs. 1 S. 3 NatSchG ? (Meine Recherche ergab: 1.4. bis 15.10.)
- Kann ein Eigentümer oder Pächter per Gestattungsvertrag Modellfliegern wirksam Zutritt zu Grünland während der Nutzzeit gewähren ?
(die letzte Frage scheint zunächst trivial – es gibt schließlich Vertragsfreiheit; jedoch sind ja die Eigentümer- und Pächterrechte durch die Naturschutzgesetze eingeschränkt)
Gruß plörösenmieze