Was zählt unter eine RC-Fernsteuerung?

Hallo zusammen,

kann mir jemand erklären, was man rein gesetzlich unter einer RC-Fernsteuerung versteht? Es geht um versicherungstechnische Fragen. Ist ein Smartphone/Tablet im rechtlichen Sinne eventuell auch eine "RC-Fernsteuerung"?

Liebe Grüße
 
Hallo zusammen,

kann mir jemand erklären, was man rein gesetzlich unter einer RC-Fernsteuerung versteht? Es geht um versicherungstechnische Fragen. Ist ein Smartphone/Tablet im rechtlichen Sinne eventuell auch eine "RC-Fernsteuerung"?

Liebe Grüße

Ich kenne keine gesetzliche Definition für eine RC-Fernsteuerung, aber hier ist eine allgemeine Definition für eine Funkfernsteuerung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Funkfernsteuerung

Man könnte auch umgekehrt argumentieren. Ein modernes Smartphone kann neben dem Telefonieren auch Bilder und Videos machen. Trotzdem würde wohl niemand das Smartphone als Camcorder bezeichnen.

:) Jürgen
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Nö.
Mein Namensvetter hat das richtig erklärt.

RC = Radio Control
Das ist die Abgrenzung zu kabelgebundenen, Ultraschall oder Infrarot Fernsteuertechniken.

Aber eine "gesetzliche" Definition ist mir auch nicht bekannt. Ein "Fernsteuergesetz" würde uns gerade noch fehlen. ;)

Technische Aspekte wie Frequenzen,Sendeleistungen, Störstrahlungen sind allerdings schon definiert. Dazu mal bei der BNA suchen.

Hier mal eine "Uralt-Vorschrift". Die wird zwar demnächst "abgemanagt", aber zumindest ist da eine Begriffsdefinition drinnen.
http://www.bundesnetzagentur.de/Sha...n/BAPT222ZV129.pdf?__blob=publicationFile&v=2
 
Zuletzt bearbeitet:

van3st

User
Ich denke, dass der Begriff "RC" mittlerweile für beides steht. Radio-Controlled(alte Schule) und auch Remote-Controlled(zeitgemäße Deutung).
Im sinne von Remote-Controlled, würde ich auch ein Handy mit einrechnen, erst recht, wenn es um Versicherungsschhutz geht. // dennoch sollte man eben die RC-Begrifflicheit für diesen Fall abklären.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Stefan

Technisch gesehen sendet ein Handy genau so Funkwellen aus, wie eine aktuelle 2,4 GHz Steuerung wenn es via Wlan oder Bluetooth ein Gerät steuert. Teilweise sogar im gleichen Frequenzspektrum. 2,4 oder 5,8 GHz

Also gehört das Handy tatsächlich auch zu den mobilen Radio-Controlled Sendern. ;)
Aber ich will hier nicht "rumkorinthen". ;)
 

micbu

User
Da ist es schon wieder. Wiki wird als Quellenangabe verwendet. Wiki ist genau nullkommanix wert um selbst als Quelle zu dienen.
RC kann für beides stehen. Es gibt meines Wissens nach keine rechtlich verbindliche Definition, lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen. Und ganz klar, ja auch ein Smartphone kann natürlich als RC-Fernsteuerung genutzt werden. Das ist doch nichts neues mehr.

Michael
 
Da ist es schon wieder. Wiki wird als Quellenangabe verwendet. Wiki ist genau nullkommanix wert um selbst als Quelle zu dienen.
RC kann für beides stehen. Es gibt meines Wissens nach keine rechtlich verbindliche Definition, lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen. Und ganz klar, ja auch ein Smartphone kann natürlich als RC-Fernsteuerung genutzt werden. Das ist doch nichts neues mehr.

Michael

Hallo Michael,

ich sehe Wiki hier nicht als Quelle für meine Aussage, sondern lediglich als Hinweis auf weiteren "Lesestoff".

Richtig erkannt: Es gibt Anwendungen, in denen das Smartphone für einfache Steuerfunktionen benutzt wird, aber es gibt wohl niemanden der sein Smartphone als adäquaten Ersatz für einen "normalen" Fernsteuersender verwendet.

:) Jürgen
 

micbu

User
.......aber es gibt wohl niemanden der sein Smartphone als adäquaten Ersatz für einen "normalen" Fernsteuersender verwendet.

Das war wohl eher nicht die Frage. Ich denke es geht dem Fragesteller wohl darum ob er eine spezielle Haftpflichtversicherung benötigt wenn er im Freien ein Modell mit seinem Smartphone steuert, denn er schreibt ja, dass es sich um versicherungsrechtliche Frage handelt.
Da kann es nur ein ganz klares "ja" geben. Die Art der Fernsteuerung ist nämlich im Gesetz nicht definiert und somit fallen alle ferngesteuerten Modelle, die sich in unserem Luftraum bewegen, darunter.
Es geht da vor allem ja auch um die Modelle die sich im Luftraum bewegen und nicht um den Sender den der Steuerer in der Hand hält.

Michael
 
Das war wohl eher nicht die Frage. Ich denke es geht dem Fragesteller wohl darum ob er eine spezielle Haftpflichtversicherung benötigt wenn er im Freien ein Modell mit seinem Smartphone steuert, denn er schreibt ja, dass es sich um versicherungsrechtliche Frage handelt.
...

Ich vermute es geht hier eher um den Zusammenhang mit diesem Thema hier (dort findet sich nämlich der einzige weitere Beitrag des o.a. Users):

http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/530646-Erfahrungen-Drohnen-Versicherung

Also Fragen in Richtung Einstufung von Multicoptern mit Follow-Me Funktion, oder Realisierung von L/S Betrieb, wenn zur Steuerung ein Smartphone verwendet wird etc. , aber warten wir einfach weitere Inputs ab.

:) Jürgen
 

micbu

User
Ah, o.k., du vermutest also er möchte wissen ob das Folgen eines Smartphones als autonomes fliegen gewertet werden kann oder ob das Smartphone immer noch als Fernsteuerung angesehen wird und es sich somit um ein gesteuertes und daher nicht mehr autonomes fliegen handelt. Interessante Frage!
Es wäre schön wenn der Themenstarter mal Stellung nehmen würde ob er das mit seiner Frage meint. Ich denke nicht, dass dies bisher wirklich rechtlich definiert wurde. Man würde den Copter ja immer noch mit dem Smartphone durch die Variation dessen Position steuern. Wenn man dann mit dem Smartphone noch weitere Funktionen wie Start, Landung, Höhe.... steuern könnte, dann wäre meine Meinung, dass es sich immer noch um einen gesteuerten Flug und somit um eine normale Fernsteuerung handeln würde. Der Copter müßte natürlich immer beobachtet werden und das Smartphone müsste natürlich immer in der Hand gehalten werden um direkt auf das Flugverhalten des Copters Einfluss nehmen zu können. Ich glaube, das wird aktuell mal wieder eine Grauzone sein.

Michael
 
Ah, o.k., du vermutest also er möchte wissen ob das Folgen eines Smartphones als autonomes fliegen gewertet werden kann oder ob das Smartphone immer noch als Fernsteuerung angesehen wird und es sich somit um ein gesteuertes und daher nicht mehr autonomes fliegen handelt. Interessante Frage!
Es wäre schön wenn der Themenstarter mal Stellung nehmen würde ob er das mit seiner Frage meint. Ich denke nicht, dass dies bisher wirklich rechtlich definiert wurde. Man würde den Copter ja immer noch mit dem Smartphone durch die Variation dessen Position steuern. Wenn man dann mit dem Smartphone noch weitere Funktionen wie Start, Landung, Höhe.... steuern könnte, dann wäre meine Meinung, dass es sich immer noch um einen gesteuerten Flug und somit um eine normale Fernsteuerung handeln würde. Der Copter müßte natürlich immer beobachtet werden und das Smartphone müsste natürlich immer in der Hand gehalten werden um direkt auf das Flugverhalten des Copters Einfluss nehmen zu können. Ich glaube, das wird aktuell mal wieder eine Grauzone sein.

Michael

Jetzt sind wir beisammen ;):

http://www.rc-network.de/forum/show...lung-zum-FPV?p=3787079&viewfull=1#post3787079

:) Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
Das sind ja immer nur Begriffe, die sich irgendwann für ein Gerät eingebürgert haben.

Wenn man z.b. hierzulande von einem Handy spricht, denkt man an ein Mobiltelefon und nicht an ein schnurloses Tel., ein Tablet mit Telefonfunktion etc. Obwohl manche Tablets auch zum Mobiltelefonieren benutzt werden können.

Ein eingebürgerter Begriff ist noch lange keine feste technische Definition.
 

rubberduck

User gesperrt

micbu

User
Ja und? Reicht doch, das Ding sendet.

Michael
 

rubberduck

User gesperrt
Für solch eine Fernsteuerung, wäre man hier in RCN vor etlichen Jahren noch "zerissen" worden.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, als ich das Bild eines vor mir zusammengebastelten Senders mit einem Telemetriefeld und einem FPV-Bildschirm gepostet habe.

"Sowas braucht kein Mensch und sowas wird es nie geben." war der allgemeine Tenor.

Da ich aber beruflich aus einem Bereich kam, der völlig verückte Ideen versucht hat technisch umzusetzen, hatte ich immer im Hinterkopf "sag niemals nie ..."
 
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